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25.04.2023 - Tierschutz-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie: Brandenburg gewährt Soforthilfe für gemeinnützige Tierschutzorganisationen für 2023

Zum Ausgleich steigender Kosten durch hohe Energiepreise und Inflation unterstützt das Land Brandenburg Tierheime mit Mitteln aus dem „Brandenburg-Paket“ im Rahmen der „Tierschutz-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie“. Damit können in diesem Jahr insg. 500.000 Euro an Tierschutzorganisationen, die in Brandenburg Tierheime betreiben, ausgezahlt werden.
Gegenstand ist ein pauschaler Mehrbelastungsausgleich für Sachkosten wie Strom-, Heiz- und Wasserkosten sowie Miete, Futter- und Tierarztkosten.

Antragsberechtigt sind im Land Brandenburg ansässige Tierschutzorganisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und sich nicht in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft befinden. Diese erhalten einen Aufschlag in Höhe von acht Prozent auf die für das Jahr 2022 nachgewiesenen Sachkosten. Pro Antragsteller gibt es maximal 10.000 Euro.
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg (LAVG). Dort ist der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Die Frist für die Einreichung der Anträge für das Jahr 2023 ist der 30. September 2023.

Das Antragsformular, die „Tierschutz-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie“ und weitere Informationen sind abrufbar unter: Tierschutz-Soforthilfe

Zum Ausgleich steigender Kosten durch hohe Energiepreise und Inflation unterstützt das Land Brandenburg Tierheime mit Mitteln aus dem „Brandenburg-Paket“ im Rahmen der „Tierschutz-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie“. Damit können in diesem Jahr insg. 500.000 Euro an Tierschutzorganisationen, die in Brandenburg Tierheime betreiben, ausgezahlt werden.
Gegenstand ist ein pauschaler Mehrbelastungsausgleich für Sachkosten wie Strom-, Heiz- und Wasserkosten sowie Miete, Futter- und Tierarztkosten.

Antragsberechtigt sind im Land Brandenburg ansässige Tierschutzorganisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und sich nicht in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft befinden. Diese erhalten einen Aufschlag in Höhe von acht Prozent auf die für das Jahr 2022 nachgewiesenen Sachkosten. Pro Antragsteller gibt es maximal 10.000 Euro.
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg (LAVG). Dort ist der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Die Frist für die Einreichung der Anträge für das Jahr 2023 ist der 30. September 2023.

Das Antragsformular, die „Tierschutz-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie“ und weitere Informationen sind abrufbar unter: Tierschutz-Soforthilfe


30.11.2022 - Vorstellung des Jahresberichts des 2019-2022

Die Staatssekretärin und Amtschefin Frau Anna Heyer-Stuffer, MSGIV, stellte den Jahresbericht 2019-2022 des Landestierschutzbeauftragten am 30.11.2022 im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (ASGIV) Landtages Brandenburg vor.

Die Staatssekretärin und Amtschefin Frau Anna Heyer-Stuffer, MSGIV, stellte den Jahresbericht 2019-2022 des Landestierschutzbeauftragten am 30.11.2022 im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (ASGIV) Landtages Brandenburg vor.


28.09.2022 - Tierschutzbeauftragter zieht Bilanz und verabschiedet sich mit Forderung nach mehr gesetzlich verbrieftem Schutz für Tiere

Der Landestierschutzbeauftragte Dr. Stefan Heidrich zieht heute, am 28.09.2022, im Landtag Brandenburg Bilanz zu seiner Tätigkeit. Im April 2017 übernahm er die damals neu geschaffene Stelle im Verbrauchschutzministerium des Landes Brandenburg. Diese Tätigkeit endet auf seinen Wunsch zum 30.09.2022. Neben der Erläuterung der Stationen seines Wirkens fordert er heute im Verbraucherschutzausschuss des Landtages mehr gesetzlich verbrieften Tierschutz.

Laut Heidrich werden für alle relevanten landwirtschaftlich genutzten Tierarten aber auch für die kleinen Haustiere, die sog. Heimtiere, gesetzliche Anforderungen an die Haltung benötigt. Leitlinien, Empfehlungen und Gutachten stellen einen Anfang dar. Jedoch ist nur über einen gesetzlich verbrieften Schutz ein effektiver und wirksamer Vollzug des Tierschutzes möglich.

Der Landestierschutzbeauftragte Dr. Stefan Heidrich zieht heute, am 28.09.2022, im Landtag Brandenburg Bilanz zu seiner Tätigkeit. Im April 2017 übernahm er die damals neu geschaffene Stelle im Verbrauchschutzministerium des Landes Brandenburg. Diese Tätigkeit endet auf seinen Wunsch zum 30.09.2022. Neben der Erläuterung der Stationen seines Wirkens fordert er heute im Verbraucherschutzausschuss des Landtages mehr gesetzlich verbrieften Tierschutz.

Laut Heidrich werden für alle relevanten landwirtschaftlich genutzten Tierarten aber auch für die kleinen Haustiere, die sog. Heimtiere, gesetzliche Anforderungen an die Haltung benötigt. Leitlinien, Empfehlungen und Gutachten stellen einen Anfang dar. Jedoch ist nur über einen gesetzlich verbrieften Schutz ein effektiver und wirksamer Vollzug des Tierschutzes möglich.


27.09.2022 - Tierschutzbeauftragte fordern einen effektiven Vollzug des Tierschutzes auf Tierbörsen

Der Landestierschutzbeauftragte Dr. Heidrich hat gemeinsam mit den Tierschutzbeauftragten der Länder Berlin und Bremen, Frau Dr. Herrmann und Frau Prof. Dr. Wenzel, eine Stellungnahme zum Überarbeitungsbedarf der BMEL-Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten erstellt. Die Tierschutzbeauftragten begrüßen das Vorgehen des BMEL grundsätzlich und gehen davon aus, dass seit nunmehr über 15 Jahren die erste - und aus Sicht der Tierschutzbeauftragten längst überfällige - Aktualisierung erfolgen wird. Daneben fordern sie auch die auf online-Plattformen stattfindenden Tierbörsen endlich tierschutzgesetzlich zu regeln. Die Tierschutzbeauftragten weisen darauf hin, dass Leitlinien zur Tierhaltung und Tierbörsen zwar einen ersten Schritt darstellen, eine effiziente Umsetzung des Tierschutzes über diese Empfehlungen praktisch jedoch kaum möglich ist. Allein die Einbindung der Tierbörsenleitlinien in eine gesetzliche Vorschrift kann die zuständigen Veterinärbehörden im Vollzug des Tierschutzes bei Tierbörsen unterstützen. Daher fordern die Tierschutzbeauftragten der Länder bereits seit längerem eine Tierschutz-Heimtierhaltungsverordnung, in die auch die Tierbörsenleitlinien eingebunden werden könnten.

Der Landestierschutzbeauftragte Dr. Heidrich hat gemeinsam mit den Tierschutzbeauftragten der Länder Berlin und Bremen, Frau Dr. Herrmann und Frau Prof. Dr. Wenzel, eine Stellungnahme zum Überarbeitungsbedarf der BMEL-Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten erstellt. Die Tierschutzbeauftragten begrüßen das Vorgehen des BMEL grundsätzlich und gehen davon aus, dass seit nunmehr über 15 Jahren die erste - und aus Sicht der Tierschutzbeauftragten längst überfällige - Aktualisierung erfolgen wird. Daneben fordern sie auch die auf online-Plattformen stattfindenden Tierbörsen endlich tierschutzgesetzlich zu regeln. Die Tierschutzbeauftragten weisen darauf hin, dass Leitlinien zur Tierhaltung und Tierbörsen zwar einen ersten Schritt darstellen, eine effiziente Umsetzung des Tierschutzes über diese Empfehlungen praktisch jedoch kaum möglich ist. Allein die Einbindung der Tierbörsenleitlinien in eine gesetzliche Vorschrift kann die zuständigen Veterinärbehörden im Vollzug des Tierschutzes bei Tierbörsen unterstützen. Daher fordern die Tierschutzbeauftragten der Länder bereits seit längerem eine Tierschutz-Heimtierhaltungsverordnung, in die auch die Tierbörsenleitlinien eingebunden werden könnten.


16.09.2022 - Landestierschutzbeauftragter setzt auf Familienhaltung von Schweinen: „Weniger Stress für die Tiere“

Die Erzeugung von Schweinen findet angesichts stark gestiegener Futter- und Energiekosten derzeit unter angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen statt, Investitionen in den Tierschutz drohen dabei in den Hintergrund zu geraten. Große Verflechtungen der Warenströme und lange Transportwege erhöhen zudem die Gefahr des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest in Hausschweinbestände. Vor diesem Hintergrund wirbt Brandenburgs Landestierschutzbeauftragter Dr. Stefan Heidrich für eine dezentrale Erzeugung.

Die Erzeugung von Schweinen findet angesichts stark gestiegener Futter- und Energiekosten derzeit unter angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen statt, Investitionen in den Tierschutz drohen dabei in den Hintergrund zu geraten. Große Verflechtungen der Warenströme und lange Transportwege erhöhen zudem die Gefahr des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest in Hausschweinbestände. Vor diesem Hintergrund wirbt Brandenburgs Landestierschutzbeauftragter Dr. Stefan Heidrich für eine dezentrale Erzeugung.


Ein Plädoyer für die (Klein-)Säugerhaltung in Deutschland
Tierschutzrechtliche Stellungnahme und Maßnahmenkatalog

Der LTSB setzte sich mit der renommierten Wissenschaftlerin Frau Dr. Anna-Caroline Wöhr und dem Institutsdirektor Herrn Prof. Dr. Dr. Michael Erhard, beide Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), für die Sicherstellung des Tierschutzes bei der (Klein-)Säugerhaltung in Deutschland ein. Den Autoren gelang eine Veröffentlichung eines fokussierten Tierschutz-Plädoyers für die (Klein-) Säugerhaltung in Deutschland im Deutschen Tierärzteblatt (Ausgabe: 8/2022, S. 1024-1031). Mit den hier vorgestellten Teilergebnissen der EXOPET-I und EXOPET-II-Studie (Schwerpunkt "exotische" Kleintiere) sowie aktuellen Recherchen zum Internethandel mit kleinen Heimtieren, Wildtieren („Exoten“) und Qualzuchten wird ein dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der (Klein-)Säugerhaltung in Deutschland aufgezeigt. Dem Artikel zu Grunde liegt eine durch die o.g. Autoren inkl. dem LTSB erarbeitete wissenschaftliche Stellungnahme (51 Seiten).

Der LTSB setzte sich mit der renommierten Wissenschaftlerin Frau Dr. Anna-Caroline Wöhr und dem Institutsdirektor Herrn Prof. Dr. Dr. Michael Erhard, beide Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), für die Sicherstellung des Tierschutzes bei der (Klein-)Säugerhaltung in Deutschland ein. Den Autoren gelang eine Veröffentlichung eines fokussierten Tierschutz-Plädoyers für die (Klein-) Säugerhaltung in Deutschland im Deutschen Tierärzteblatt (Ausgabe: 8/2022, S. 1024-1031). Mit den hier vorgestellten Teilergebnissen der EXOPET-I und EXOPET-II-Studie (Schwerpunkt "exotische" Kleintiere) sowie aktuellen Recherchen zum Internethandel mit kleinen Heimtieren, Wildtieren („Exoten“) und Qualzuchten wird ein dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der (Klein-)Säugerhaltung in Deutschland aufgezeigt. Dem Artikel zu Grunde liegt eine durch die o.g. Autoren inkl. dem LTSB erarbeitete wissenschaftliche Stellungnahme (51 Seiten).


03.06.2022 - Vögel werden in Privathand viel zu selten artgerecht gehalten

Die vorliegende Studie von Frau Prof. Dr. Maria-E. Krautwald-Junghanns, Universität Leipzig, beschreibt die Probleme bei der Haltung von Haustieren in Privathand und deren Handel am Beispiel des Graupapageis. Demnach wird die private Haltung von (Kongo-)Graupapageien den hohen Haltungsansprüchen dieser Tierart nur selten vollumfänglich gerecht.

Der Kongo-Graupapagei ist die am dritthäufigsten in Privathand gehaltene Ziervogelart. Für den Graupapageien sollten daher u.a. analog der Regelungen anderer Länder - wie Österreich und die Schweiz - dringend rechtlich bindende Mindestanforderungen für die tierschutzgerechte Haltung eingeführt werden.

Die vorliegende Studie von Frau Prof. Dr. Maria-E. Krautwald-Junghanns, Universität Leipzig, beschreibt die Probleme bei der Haltung von Haustieren in Privathand und deren Handel am Beispiel des Graupapageis. Demnach wird die private Haltung von (Kongo-)Graupapageien den hohen Haltungsansprüchen dieser Tierart nur selten vollumfänglich gerecht.

Der Kongo-Graupapagei ist die am dritthäufigsten in Privathand gehaltene Ziervogelart. Für den Graupapageien sollten daher u.a. analog der Regelungen anderer Länder - wie Österreich und die Schweiz - dringend rechtlich bindende Mindestanforderungen für die tierschutzgerechte Haltung eingeführt werden.


10.05.2022 - Informationsveranstaltung zur Mobilen Schlachtung: Transportwege reduzieren, Regionalität erhöhen, Tierschutz stärken

"Mobile Schlachtung in Brandenburg" war das Thema einer gemeinsamen Informationsveranstaltung von Landestierschutzbeauftragtem, Tierschutzberatungsdienst (TSBD) und dem Netzwerk Fokus Tierwohl des Landes Brandenburg. Referentinnen und Referenten sowie ca. 225 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Brandenburg sowie dem gesamten Bundesgebiet und Österreich sind der Einladung zum Seddiner See an die Brandenburgische Landwirtschaftsakademie bzw. der online-Zuschaltung gefolgt.

Dr. Stefan Heidrich, Landestierschutzbeauftragter: "Das Interesse an der Entwicklung der Mobilen Schlachtung ist enorm. Wir fördern hiermit den Tierschutz, da Transportwege und Stress für die Tiere reduziert werden. Daher freue ich mich sehr, die heutige Informationsveranstaltung unterstützen zu können."

Bei der Mobilen Schlachtung werden Systeme und Verfahren eingesetzt, die die stallnahe Schlachtung der Tiere auf dem Betrieb ermöglichen. Die Tiere verbleiben so nahe ihrer gewohnten Umgebung. Schmerzen und Leiden, die häufig mit dem Transport zum Schlachthof sowie dem dafür notwendigen Be- und Entladen einhergehen, werden vermieden.

"Mobile Schlachtung in Brandenburg" war das Thema einer gemeinsamen Informationsveranstaltung von Landestierschutzbeauftragtem, Tierschutzberatungsdienst (TSBD) und dem Netzwerk Fokus Tierwohl des Landes Brandenburg. Referentinnen und Referenten sowie ca. 225 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Brandenburg sowie dem gesamten Bundesgebiet und Österreich sind der Einladung zum Seddiner See an die Brandenburgische Landwirtschaftsakademie bzw. der online-Zuschaltung gefolgt.

Dr. Stefan Heidrich, Landestierschutzbeauftragter: "Das Interesse an der Entwicklung der Mobilen Schlachtung ist enorm. Wir fördern hiermit den Tierschutz, da Transportwege und Stress für die Tiere reduziert werden. Daher freue ich mich sehr, die heutige Informationsveranstaltung unterstützen zu können."

Bei der Mobilen Schlachtung werden Systeme und Verfahren eingesetzt, die die stallnahe Schlachtung der Tiere auf dem Betrieb ermöglichen. Die Tiere verbleiben so nahe ihrer gewohnten Umgebung. Schmerzen und Leiden, die häufig mit dem Transport zum Schlachthof sowie dem dafür notwendigen Be- und Entladen einhergehen, werden vermieden.


04.11.2021 - Positionspapier zu den Koalitionsverhandlungen im Bund

An die Verhandlerinnen und politischen Vertreter: Positionspapier der Landesbeauftragten für Tierschutz der Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Hinblick auf drängende tierschutzpolitische Herausforderungen in den Bereichen Innovation, Wissenschaft, Hochschule und Forschung für die neue Legislaturperiode

Gerade in den vorgenannten Bereich gibt es erhebliche und dringliche Herausforderungen, um das Verfassungsgut Tierschutz zu verwirklichen. Diese Aufgabe steht jedoch keinesfalls isoliert, sondern birgt mannigfache Berührungspunkte mit anderen Verfassungsgütern und genuin menschlichen Interessen. Es ist daher eine Aufgabe, die ihren Ursprungs im Tierschutz nimmt, über diesen an Bedeutung aber weit hinausreicht. Die Tierschutzbeauftragten der genannten Länder sehen sich deshalb von Amts wegen verpflichtet, das politische Momentum der Koalitionsverhandlungen aufzugreifen und auf die in unserem Land nicht länger hinausschiebbaren Herausforderungen mit Tierschutzrelevanz in den Bereichen Innovation, Wissenschaft, Hochschule und Forschung hinzuweisen.

An die Verhandlerinnen und politischen Vertreter: Positionspapier der Landesbeauftragten für Tierschutz der Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Hinblick auf drängende tierschutzpolitische Herausforderungen in den Bereichen Innovation, Wissenschaft, Hochschule und Forschung für die neue Legislaturperiode

Gerade in den vorgenannten Bereich gibt es erhebliche und dringliche Herausforderungen, um das Verfassungsgut Tierschutz zu verwirklichen. Diese Aufgabe steht jedoch keinesfalls isoliert, sondern birgt mannigfache Berührungspunkte mit anderen Verfassungsgütern und genuin menschlichen Interessen. Es ist daher eine Aufgabe, die ihren Ursprungs im Tierschutz nimmt, über diesen an Bedeutung aber weit hinausreicht. Die Tierschutzbeauftragten der genannten Länder sehen sich deshalb von Amts wegen verpflichtet, das politische Momentum der Koalitionsverhandlungen aufzugreifen und auf die in unserem Land nicht länger hinausschiebbaren Herausforderungen mit Tierschutzrelevanz in den Bereichen Innovation, Wissenschaft, Hochschule und Forschung hinzuweisen.


03.11.2021 - Qualzucht ist kein Kavaliersdelikt - Folgen für die Tiere fatal: neues Netzwerk QUEN gegründet.

Ob beispielsweise bei Hund und Katze oder den so genannten Nutztieren: Qualzucht führt zu extremen Leiden, Schmerzen und Verhaltensstörungen bei den Tieren. Profitinteressen werden dem Tierschutz geopfert. Die neue Datenbank QUEN - ein Qualzucht-Evidenz Netzwerk - soll helfen, Qualzucht zu bekämpfen. Dabei handelt es sich um ein Informations- und Datenbankprojekt, das wissenschaftlich basiert ist und vertiefte Informationen beinhaltet und auch Gutachten und Urteile zur Verfügung stellt. Nicht zuletzt kann QUEN auch die Vollzugspraxis der für den Tierschutz zuständigen Veterinärämter erleichtern. Das Netzwerk setzt sich aus vielen verschiedenen Experten zusammen und wird von den Landestierschutzbeauftragten der Bundesländer unterstützt.

Ob beispielsweise bei Hund und Katze oder den so genannten Nutztieren: Qualzucht führt zu extremen Leiden, Schmerzen und Verhaltensstörungen bei den Tieren. Profitinteressen werden dem Tierschutz geopfert. Die neue Datenbank QUEN - ein Qualzucht-Evidenz Netzwerk - soll helfen, Qualzucht zu bekämpfen. Dabei handelt es sich um ein Informations- und Datenbankprojekt, das wissenschaftlich basiert ist und vertiefte Informationen beinhaltet und auch Gutachten und Urteile zur Verfügung stellt. Nicht zuletzt kann QUEN auch die Vollzugspraxis der für den Tierschutz zuständigen Veterinärämter erleichtern. Das Netzwerk setzt sich aus vielen verschiedenen Experten zusammen und wird von den Landestierschutzbeauftragten der Bundesländer unterstützt.


03.10.2021 - Tierheimförderrichtlinie zur Umsetzung von Investitionen im Tierschutz

Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz die Umsetzung von Investitionsvorhaben in Tierheimen.  Die Tierheimförderrichtlinie mit einem Fördervolumen von 130.000 Euro pro Jahr wird am 1. Januar 2022 in Kraft treten und zunächst bis Ende 2023 gelten. Die Förderung dient der Verbesserung des Tierschutzes und zielt darauf ab, die Unterbringung von herrenlosen, ausgesetzten, zurückgelassenen oder verlorenen Fundtieren, Abgabetieren oder beschlagnahmten Tieren in gemeinnützigen Tierheimen unmittelbar zu verbessern.

Die Zuwendung des Landes beträgt je Antragsteller und Maßnahme maximal 50.000 Euro pro Jahr und kann insbesondere für die Errichtung und die Erweiterung von Tierheimen und den damit zusammenhängenden Neu-, Aus- und Umbau oder Erwerb von Gebäuden, Ausrüstung und Ausstattung (z.B. Zwinger, Käfige oder Geräte) gewährt werden. Förderfähig sind als gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen (eingetragene Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung und gemeinnützige Aktiengesellschaften), die Tierheime oder tierheimähnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben.

Anträge auf Zuwendungen für das Jahr 2022 sind bereits bis spätestens 30. November 2021 zu stellen. Die Frist für das Jahr 2023 läuft bis 30. November 2022.
Die Antragsformalitäten werden auf der Internetseite des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) veröffentlicht: www.lavg.brandenburg.de

Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz die Umsetzung von Investitionsvorhaben in Tierheimen.  Die Tierheimförderrichtlinie mit einem Fördervolumen von 130.000 Euro pro Jahr wird am 1. Januar 2022 in Kraft treten und zunächst bis Ende 2023 gelten. Die Förderung dient der Verbesserung des Tierschutzes und zielt darauf ab, die Unterbringung von herrenlosen, ausgesetzten, zurückgelassenen oder verlorenen Fundtieren, Abgabetieren oder beschlagnahmten Tieren in gemeinnützigen Tierheimen unmittelbar zu verbessern.

Die Zuwendung des Landes beträgt je Antragsteller und Maßnahme maximal 50.000 Euro pro Jahr und kann insbesondere für die Errichtung und die Erweiterung von Tierheimen und den damit zusammenhängenden Neu-, Aus- und Umbau oder Erwerb von Gebäuden, Ausrüstung und Ausstattung (z.B. Zwinger, Käfige oder Geräte) gewährt werden. Förderfähig sind als gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen (eingetragene Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung und gemeinnützige Aktiengesellschaften), die Tierheime oder tierheimähnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben.

Anträge auf Zuwendungen für das Jahr 2022 sind bereits bis spätestens 30. November 2021 zu stellen. Die Frist für das Jahr 2023 läuft bis 30. November 2022.
Die Antragsformalitäten werden auf der Internetseite des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) veröffentlicht: www.lavg.brandenburg.de


17.09.2021 - Das ist kein Tierschutz - Gefahren des illegalen Welpenhandels

Nach Expertenmeinung werden pro Jahr viele 10.000 Hunde und auch Katzen vor allem aus Süd- und Südosteuropa, aber auch aus Drittstaaten, oft illegal, nach Deutschland verbracht. Damit verbunden sind lange, die Tiere belastende Transporte. Oft sind die Tiere mit Krankheiten infiziert. Die Gefahren zeigen nun aktuell bei einem Tollwutfall bei einem Hundewelpen aus der Türkei, wie in dieser Woche aus Bremen berichtet wurde. Der Heimtier-Boom in Corona-Zeiten heizt die Einfuhren weiter an.

Nach Expertenmeinung werden pro Jahr viele 10.000 Hunde und auch Katzen vor allem aus Süd- und Südosteuropa, aber auch aus Drittstaaten, oft illegal, nach Deutschland verbracht. Damit verbunden sind lange, die Tiere belastende Transporte. Oft sind die Tiere mit Krankheiten infiziert. Die Gefahren zeigen nun aktuell bei einem Tollwutfall bei einem Hundewelpen aus der Türkei, wie in dieser Woche aus Bremen berichtet wurde. Der Heimtier-Boom in Corona-Zeiten heizt die Einfuhren weiter an.


03.08.2021 - Neue Richtlinie bietet Unterstützung bei der Kastration freilebender Katzen

Die Kastration bzw. Sterilisation freilebender Katzen ist eine wichtige Maßnahme, um einer unkontrollierten Vermehrung von herrenlosen Katzen und damit tierschutzwidrigen Zuständen entgegenzuwirken. Das Land Brandenburg bietet seit vielen Jahren eine Förderung an und hat Anfang August 2021 eine neue Förderrichtlinie in Kraft gesetzt. Diese läuft noch bis zum 31. Juli 2023. Gefördert wird die Durchführung von Katzenkastrationen und -sterilisationen durch Tierärztinnen und Tierärzte im Auftrag von Tierschutzvereinen. Der Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg Dr. Stefan Heidrich ruft Tierschutzvereine und Tierheime auf, die neue Förderung in Anspruch zu nehmen. Förderberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen, die im Land Brandenburg Tierheime oder tierheimähnliche Einrichtungen betreiben.

Die Anträge auf Zuwendungen bzgl. der Durchführung von Katzenkastrationen für das Jahr 2022 können bis zum 30. September 2021, Anträge für das Jahr 2023 bis zum 30. September 2022 gestellt werden. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), auf deren Internetseite die Antragsunterlagen abrufbar sind unter: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/lavg/foerdermittel/kastrationsterilisation-katzen/

Die Kastration bzw. Sterilisation freilebender Katzen ist eine wichtige Maßnahme, um einer unkontrollierten Vermehrung von herrenlosen Katzen und damit tierschutzwidrigen Zuständen entgegenzuwirken. Das Land Brandenburg bietet seit vielen Jahren eine Förderung an und hat Anfang August 2021 eine neue Förderrichtlinie in Kraft gesetzt. Diese läuft noch bis zum 31. Juli 2023. Gefördert wird die Durchführung von Katzenkastrationen und -sterilisationen durch Tierärztinnen und Tierärzte im Auftrag von Tierschutzvereinen. Der Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg Dr. Stefan Heidrich ruft Tierschutzvereine und Tierheime auf, die neue Förderung in Anspruch zu nehmen. Förderberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen, die im Land Brandenburg Tierheime oder tierheimähnliche Einrichtungen betreiben.

Die Anträge auf Zuwendungen bzgl. der Durchführung von Katzenkastrationen für das Jahr 2022 können bis zum 30. September 2021, Anträge für das Jahr 2023 bis zum 30. September 2022 gestellt werden. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), auf deren Internetseite die Antragsunterlagen abrufbar sind unter: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/lavg/foerdermittel/kastrationsterilisation-katzen/


04.07.2021 - Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Tierheime mit 370.000 Euro in Kraft

Der Landestierschutzbeauftragte Dr. Heidrich hat die Erstellung einer neuen Förderrichtlinie für gemeinnützige Tierheime in der Corona-Situation unterstützt und dankt hiermit herzlich allen Beteiligten. Im Interesse des Tierschutzes wurde das Antragsverfahren erheblich vereinfacht. Nun geht es darum, das Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Tierheime mit einem Umfang von 370 000 Euro mit allen erforderlichen Nachweisen fristgerecht bis zum 31. August 2021 zu beantragen. Der Landestierschutzbeauftragte hofft, dass die in finanzielle Notlagen geratenen Tierheime nun die dringend erforderliche Hilfe erhalten.

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg (LAVG). Dort sind der Antrag und entsprechende Unterlagen in schriftlicher Form einzureichen.

Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen mit Sitz in Brandenburg. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zur Höhe von 80 Prozent. Pro Tierheim gibt es max. 10.000 Euro.

Die Frist für die Einreichung des Antrags ist der 31. August 2021.

Der Landestierschutzbeauftragte Dr. Heidrich hat die Erstellung einer neuen Förderrichtlinie für gemeinnützige Tierheime in der Corona-Situation unterstützt und dankt hiermit herzlich allen Beteiligten. Im Interesse des Tierschutzes wurde das Antragsverfahren erheblich vereinfacht. Nun geht es darum, das Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Tierheime mit einem Umfang von 370 000 Euro mit allen erforderlichen Nachweisen fristgerecht bis zum 31. August 2021 zu beantragen. Der Landestierschutzbeauftragte hofft, dass die in finanzielle Notlagen geratenen Tierheime nun die dringend erforderliche Hilfe erhalten.

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg (LAVG). Dort sind der Antrag und entsprechende Unterlagen in schriftlicher Form einzureichen.

Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen mit Sitz in Brandenburg. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zur Höhe von 80 Prozent. Pro Tierheim gibt es max. 10.000 Euro.

Die Frist für die Einreichung des Antrags ist der 31. August 2021.


13.04.2021 - Drohnen helfen Landwirten beim Wildtierschutz – Landestierschutzbeauftragter und Agrarministerium informieren

Der Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg Dr. Stefan Heidrich weist auf den Tierschutz bei der anstehenden Frühjahrsmahd hin. Geeignete Maßnahmen schützen Rehkitze sowie andere Wildtiere vor Gefahren und sichern die Einhaltung der tierschutzgesetzlichen Anforderungen.

Eine aktuelle Förderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt eine Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras. Eingetragene Vereine, die sich für die Wildtierrettung einsetzen, können bis 1. September 2021 Anträge auf Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen.

Nähere Informationen zum zweistufigen Antragsverfahren sind zu finden unter: www.ble.de/rehkitzrettung

Der Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg Dr. Stefan Heidrich weist auf den Tierschutz bei der anstehenden Frühjahrsmahd hin. Geeignete Maßnahmen schützen Rehkitze sowie andere Wildtiere vor Gefahren und sichern die Einhaltung der tierschutzgesetzlichen Anforderungen.

Eine aktuelle Förderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt eine Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras. Eingetragene Vereine, die sich für die Wildtierrettung einsetzen, können bis 1. September 2021 Anträge auf Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen.

Nähere Informationen zum zweistufigen Antragsverfahren sind zu finden unter: www.ble.de/rehkitzrettung


17.02.2021 - Lange Tiertransporte: neuer Erlass soll unnötiges Tierleid verhindern

Um Leiden von Tieren auf langen Transportwegen insbesondere in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union zu verhindern, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) einen neuen Erlass in Kraft gesetzt. Landestierschutzbeauftragter Dr. Stefan Heidrich: „Ich begrüße den Erlass sehr, der den Tierschutz bei Tiertransporten stärkt und den zuständigen Veterinärämtern eine klare Handlungsgrundlage aufzeigt. Oberstes Ziel muss es sein, Schmerzen und Leiden für die Tiere auf den langen Transportwegen soweit es geht zu verhindern.“

Um Leiden von Tieren auf langen Transportwegen insbesondere in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union zu verhindern, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) einen neuen Erlass in Kraft gesetzt. Landestierschutzbeauftragter Dr. Stefan Heidrich: „Ich begrüße den Erlass sehr, der den Tierschutz bei Tiertransporten stärkt und den zuständigen Veterinärämtern eine klare Handlungsgrundlage aufzeigt. Oberstes Ziel muss es sein, Schmerzen und Leiden für die Tiere auf den langen Transportwegen soweit es geht zu verhindern.“


16.12.2020 - Pressemitteilung Landestierschutzbeauftragter: Tiere sind keine Umtauschware

Zu Weihnachten wünschen sich viele Kinder ein Haustier. Doch die Anschaffung sollte gut überlegt sein und nicht allein aus weihnachtlicher Schenkfreude heraus geschehen. Darauf haben inzwischen viele Tierheime reagiert und einen Vermittlungsstopp über die Feiertage eingelegt. „Tiere kann man nicht einfach zurückgeben, wenn nach den Feiertagen die Ernüchterung kommt“, warnt Brandenburgs Landestierschutzbeauftragter Dr. Stefan Heidrich. Auch Brandenburger Tierheime vermitteln in der Zeit um Weihnachten keine Tiere, um Impulsgeschenke zu vermeiden. Eine Alternative sind Patenschaften, die von Tierheimen angeboten werden. Bei der Anschaffung eines Haustieres sollte die ganze Familie einbezogen werden. Es sollte u.a. geklärt werden, wie die Versorgung des Tieres einschließlich aufkommender, z.T. hoher Tierarztkosten bewerkstelligt werden kann, ob der regelmäßige Auslauf des Hundes tatsächlich fortlaufend möglich ist oder auch, ob in der Familie eine Tierhaarallergie besteht. Dies sind nur einige Aspekte, über die im Vorfeld Klarheit bestehen muss. Wenn alle Fragen positiv beantwortet werden können und die Entscheidung für ein Haustier fällt, ist es wichtig, dieses aus einer vertrauenswürdigen Quelle zu erwerben, wie seriöse Züchter. Ausdrücklich gewarnt werden muss vor dem illegalen Heimtierhandel. Über das Internet wird dieser bedauerlicherweise unterstützt. Dadurch ergeben sich sowohl eine große Tierschutzproblematik als auch enorme Probleme bei den Käufern der Tiere.

Zu Weihnachten wünschen sich viele Kinder ein Haustier. Doch die Anschaffung sollte gut überlegt sein und nicht allein aus weihnachtlicher Schenkfreude heraus geschehen. Darauf haben inzwischen viele Tierheime reagiert und einen Vermittlungsstopp über die Feiertage eingelegt. „Tiere kann man nicht einfach zurückgeben, wenn nach den Feiertagen die Ernüchterung kommt“, warnt Brandenburgs Landestierschutzbeauftragter Dr. Stefan Heidrich. Auch Brandenburger Tierheime vermitteln in der Zeit um Weihnachten keine Tiere, um Impulsgeschenke zu vermeiden. Eine Alternative sind Patenschaften, die von Tierheimen angeboten werden. Bei der Anschaffung eines Haustieres sollte die ganze Familie einbezogen werden. Es sollte u.a. geklärt werden, wie die Versorgung des Tieres einschließlich aufkommender, z.T. hoher Tierarztkosten bewerkstelligt werden kann, ob der regelmäßige Auslauf des Hundes tatsächlich fortlaufend möglich ist oder auch, ob in der Familie eine Tierhaarallergie besteht. Dies sind nur einige Aspekte, über die im Vorfeld Klarheit bestehen muss. Wenn alle Fragen positiv beantwortet werden können und die Entscheidung für ein Haustier fällt, ist es wichtig, dieses aus einer vertrauenswürdigen Quelle zu erwerben, wie seriöse Züchter. Ausdrücklich gewarnt werden muss vor dem illegalen Heimtierhandel. Über das Internet wird dieser bedauerlicherweise unterstützt. Dadurch ergeben sich sowohl eine große Tierschutzproblematik als auch enorme Probleme bei den Käufern der Tiere.


07.04.2020 - Corona-Spendenaufruf – Tierheime brauchen Ihre Hilfe

Die Tierheime im Land Brandenburg werden mit großem Engagement mehrheitlich durch einzelne Tierschutzvereine betrieben. Hinzu kommen viele Pflegestellen vor allem für Hunde und Katzen, die von den Vereinsmitgliedern betreut werden. Tierschutzvereine und Verbände berichten dem Tierschutzbeauftragten des Landes Brandenburg aktuell über ihre Sorgen im Zusammenhang mit dem Corona-Geschehen. Die Finanzierung der Tierheime ist in Gefahr. weiterlesen

Die Tierheime im Land Brandenburg werden mit großem Engagement mehrheitlich durch einzelne Tierschutzvereine betrieben. Hinzu kommen viele Pflegestellen vor allem für Hunde und Katzen, die von den Vereinsmitgliedern betreut werden. Tierschutzvereine und Verbände berichten dem Tierschutzbeauftragten des Landes Brandenburg aktuell über ihre Sorgen im Zusammenhang mit dem Corona-Geschehen. Die Finanzierung der Tierheime ist in Gefahr. weiterlesen


Stellungnahme zur Änderung des TierSchG - Schutz von Versuchstieren

Die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein positionieren sich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) in Bezug auf den Schutz von Versuchstieren. Die EU-Tierversuchs-Richtlinie 2010/63/ EU wurde bisher nicht korrekt in deutsches Recht umgesetzt. Somit erhalten Versuchstiere in Deutschland nicht den rechtlichen Schutz, der ihnen zustehen würde. Die Landestierschutzbeauftragten der Bundesländer sehen im vorliegenden Entwurfstext erhebliche Schwächen im Tierschutz und weisen in ihrer Stellungnahme auf Umsetzungsdefizite im Vergleich zu den Vorgaben der EU-Richtlinie hin. Um den Tierschutz nicht schlechter zu stellen, sei beispielsweise auf folgende Forderungen hingewiesen:

  • Zur Vermeidung von Doppel- und Wiederholungsversuchen sind Daten aus anderen Mitgliedstaaten der EU anzuerkennen sowie darüber hinaus zu prüfen, ob zur Erreichung des mit dem Tierversuch angestrebten Ergebnisses eine andere Methode oder Versuchsstrategie zur Verfügung steht.
  • Bei Eingriffen und Behandlungen an landwirtschaftlichen Nutztieren darf es keine Schutzlücke geben.
  • Bei der Genehmigungspraxis sind durch die Behörden eine Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit eines beantragten Tierversuches zu prüfen.
  • Es muss eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit bei den Leitern, stellvertretenden Leitern und durchführenden Personen der Tierversuche vorhanden sein sowie diese Eignungen geprüft werden.
  • Dem Staatsziel Tierschutz ist zu entsprechen. Vermeidbare Leiden und Schmerzen bei Tieren sind zu verhindern. Dafür müssen bereits bei der Kennzeichnung der Tiere bestimmte Schutzmaßnahmen umgesetzt sowie die am wenigsten schmerzhafte Methode angewandt werden.

 

Die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein positionieren sich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) in Bezug auf den Schutz von Versuchstieren. Die EU-Tierversuchs-Richtlinie 2010/63/ EU wurde bisher nicht korrekt in deutsches Recht umgesetzt. Somit erhalten Versuchstiere in Deutschland nicht den rechtlichen Schutz, der ihnen zustehen würde. Die Landestierschutzbeauftragten der Bundesländer sehen im vorliegenden Entwurfstext erhebliche Schwächen im Tierschutz und weisen in ihrer Stellungnahme auf Umsetzungsdefizite im Vergleich zu den Vorgaben der EU-Richtlinie hin. Um den Tierschutz nicht schlechter zu stellen, sei beispielsweise auf folgende Forderungen hingewiesen:

  • Zur Vermeidung von Doppel- und Wiederholungsversuchen sind Daten aus anderen Mitgliedstaaten der EU anzuerkennen sowie darüber hinaus zu prüfen, ob zur Erreichung des mit dem Tierversuch angestrebten Ergebnisses eine andere Methode oder Versuchsstrategie zur Verfügung steht.
  • Bei Eingriffen und Behandlungen an landwirtschaftlichen Nutztieren darf es keine Schutzlücke geben.
  • Bei der Genehmigungspraxis sind durch die Behörden eine Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit eines beantragten Tierversuches zu prüfen.
  • Es muss eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit bei den Leitern, stellvertretenden Leitern und durchführenden Personen der Tierversuche vorhanden sein sowie diese Eignungen geprüft werden.
  • Dem Staatsziel Tierschutz ist zu entsprechen. Vermeidbare Leiden und Schmerzen bei Tieren sind zu verhindern. Dafür müssen bereits bei der Kennzeichnung der Tiere bestimmte Schutzmaßnahmen umgesetzt sowie die am wenigsten schmerzhafte Methode angewandt werden.

 


Stellungnahme der Landestierschutzbeauftragten zu einer Veröffentlichung des Umweltbundesamtes (UBA) zur Haustaube

Die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben kritisch zur Kenntnis genommen, dass in der Veröffentlichung des UBA im Themenkomplex „Chemikalien – Biozide – Alternativen zum Biozid-Einsatz – Schädlinge und Nützlinge“ Beiträge zur Haustaube aufgeführt werden, die so den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen keinesfalls mehr entsprechen. Die Landestierschutzbeauftragten weisen darauf hin, dass in diesem Beitrag Abwehrmaßnahmen im Zusammenhang mit der Regulierung von Stadttaubenpopulationen genannt werden, die tierschutzrechtlich bedenklich sind, z.B. Entzug der Nahrungsgrundlage, Beschränkung von Nistplätzen, leichte Stromschläge. Es wird weder auf damit verbundene Tierschutzprobleme hingewiesen, noch ein integratives Konzept angeboten.

Da die Thematik „Haustaube“ bzw. „Stadttaube“ insbesondere unter Tierschutzaspekten äußerst sensibel ist und das UBA hier eine Vorbild- und Leitfunktion einnehmen sollte, appellieren die Tierschutzbeauftragten an das UBA, diese Darstellungen zu überprüfen und dem aktuellen Erkenntnisstand anzupassen.

Die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben kritisch zur Kenntnis genommen, dass in der Veröffentlichung des UBA im Themenkomplex „Chemikalien – Biozide – Alternativen zum Biozid-Einsatz – Schädlinge und Nützlinge“ Beiträge zur Haustaube aufgeführt werden, die so den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen keinesfalls mehr entsprechen. Die Landestierschutzbeauftragten weisen darauf hin, dass in diesem Beitrag Abwehrmaßnahmen im Zusammenhang mit der Regulierung von Stadttaubenpopulationen genannt werden, die tierschutzrechtlich bedenklich sind, z.B. Entzug der Nahrungsgrundlage, Beschränkung von Nistplätzen, leichte Stromschläge. Es wird weder auf damit verbundene Tierschutzprobleme hingewiesen, noch ein integratives Konzept angeboten.

Da die Thematik „Haustaube“ bzw. „Stadttaube“ insbesondere unter Tierschutzaspekten äußerst sensibel ist und das UBA hier eine Vorbild- und Leitfunktion einnehmen sollte, appellieren die Tierschutzbeauftragten an das UBA, diese Darstellungen zu überprüfen und dem aktuellen Erkenntnisstand anzupassen.


Stellungnahme der Landestierschutzbeauftragten zum Referentenentwurf einer Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV)

Die Landestierschutzbeauftragten der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein äußern sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), Stand: 18.11.2020. Die Haltung und Mitführung von Tieren im Zirkusbetrieb bei ständig wechselnden Standorten ist hinsichtlich des Tierschutzes eine große Herausforderung. Noch gravierender wirken sich Haltung und Transport von bestimmten Wildtierarten hinsichtlich des Tierschutzes aus, da es für jene Tierarten auch bei Optimierung von Haltungs- und Transportverhältnissen unmöglich ist, im reisenden Zirkusverkehr geeignete, an die jeweilige Tierart angepasste Bedingungen zu schaffen. Im internationalen Vergleich haben mittlerweile 19 europäische Länder die Haltung von Wildtieren in Zirkussen verboten oder stark beschränkt. Gemäß dem vorliegenden Verordnungsentwurf des BMEL soll ein Verbot des Zuschaustellens von Tieren bestimmter Wildtierarten an wechselnden Orten (genannt werden Elefanten, Giraffen, Nilpferde, Nashörner, Bären und Primaten) und eine Festlegung von Mindestanforderungen an die Haltung, den Transport und das Training aller Tiere an wechselnden Orten geregelt werden.

Nach Meinung der Landestierschutzbeauftragten sollte das Verbot des Zuschaustellens bestimmter Tiere an wechselnden Orten auch um den Begriff der Haltung erweitert werden. Die Landestierschutzbeauftragten werfen zudem die Frage auf, warum keine weiteren Tierarten aufgenommen wurden. Beispielsweise gibt es für Robben und bestimmte Raubkatzen wie Tiger und Löwen umfangreiche und wissenschaftlich fundierte Belege, wonach auch bei diesen Arten systemimmanente Tierschutzprobleme vorliegen. Die hinsichtlich des Verbotes formulierte Ausnahmeregelung kritisieren die Landestierschutzbeauftragten. Ein „vertretbares Maß“ an Schmerzen, Leiden und Schäden ist bei den genannten Tieren gar nicht erst zu erreichen. Der Ausnahmetatbestand sollte daher vollständig gestrichen oder zumindest durch eine möglichst kurze Übergangszeit bis zur Unterbringung der Tiere begrenzt werden. Weiterhin sind die Anforderungen an die Haltung von Tieren an wechselnden Orten und an Haltungseinrichtungen konkreter zu formulieren. Die Landestierschutzbeauftragten fordern darüber hinaus die Aufnahme eines weiteren Paragraphen in die TierSchZirkV, um Ordnungswidrigkeitstatbestände zu berücksichtigen, so dass der Vollzug des Tierschutzes bei Zirkusbetrieben gestützt wird.

Die Landestierschutzbeauftragten der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein äußern sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), Stand: 18.11.2020. Die Haltung und Mitführung von Tieren im Zirkusbetrieb bei ständig wechselnden Standorten ist hinsichtlich des Tierschutzes eine große Herausforderung. Noch gravierender wirken sich Haltung und Transport von bestimmten Wildtierarten hinsichtlich des Tierschutzes aus, da es für jene Tierarten auch bei Optimierung von Haltungs- und Transportverhältnissen unmöglich ist, im reisenden Zirkusverkehr geeignete, an die jeweilige Tierart angepasste Bedingungen zu schaffen. Im internationalen Vergleich haben mittlerweile 19 europäische Länder die Haltung von Wildtieren in Zirkussen verboten oder stark beschränkt. Gemäß dem vorliegenden Verordnungsentwurf des BMEL soll ein Verbot des Zuschaustellens von Tieren bestimmter Wildtierarten an wechselnden Orten (genannt werden Elefanten, Giraffen, Nilpferde, Nashörner, Bären und Primaten) und eine Festlegung von Mindestanforderungen an die Haltung, den Transport und das Training aller Tiere an wechselnden Orten geregelt werden.

Nach Meinung der Landestierschutzbeauftragten sollte das Verbot des Zuschaustellens bestimmter Tiere an wechselnden Orten auch um den Begriff der Haltung erweitert werden. Die Landestierschutzbeauftragten werfen zudem die Frage auf, warum keine weiteren Tierarten aufgenommen wurden. Beispielsweise gibt es für Robben und bestimmte Raubkatzen wie Tiger und Löwen umfangreiche und wissenschaftlich fundierte Belege, wonach auch bei diesen Arten systemimmanente Tierschutzprobleme vorliegen. Die hinsichtlich des Verbotes formulierte Ausnahmeregelung kritisieren die Landestierschutzbeauftragten. Ein „vertretbares Maß“ an Schmerzen, Leiden und Schäden ist bei den genannten Tieren gar nicht erst zu erreichen. Der Ausnahmetatbestand sollte daher vollständig gestrichen oder zumindest durch eine möglichst kurze Übergangszeit bis zur Unterbringung der Tiere begrenzt werden. Weiterhin sind die Anforderungen an die Haltung von Tieren an wechselnden Orten und an Haltungseinrichtungen konkreter zu formulieren. Die Landestierschutzbeauftragten fordern darüber hinaus die Aufnahme eines weiteren Paragraphen in die TierSchZirkV, um Ordnungswidrigkeitstatbestände zu berücksichtigen, so dass der Vollzug des Tierschutzes bei Zirkusbetrieben gestützt wird.


Tierschutz im Pferdesport Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten

An dem Überarbeitungsprozess der „Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) haben sich die Tierschutzbeauftragten der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein beteiligt. Der Prozess konnte inzwischen abgeschlossen werden, so dass die Leitlinien in aktualisierter Fassung vorliegen und in Form einer neuen Broschüre vom BMEL veröffentlicht wurden. Im Namen der Landestierschutzbeauftragten der Länder wurden die neuen Leitlinien durch deren Sprecher, Herrn Dr. Marco König, mitunterzeichnet.

Die Landestierschutzbeauftragten unterstützen grundsätzlich die vom BMEL herausgegebenen neuen „Leit­linien für den Tierschutz im Pferdesport“. Sie sind ein wichtiges Orientierungs- und Beurteilungskriterium, wie der Umgang und die Nutzung von Pferden künftig im Sinne des Tierschutzes durchgeführt werden können. Allerdings weisen die Landestierschutzbeauftragten in einem Differenzprotokoll zusammen mit Vertretern von Tierschutzverbänden, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. und Vertretern der Länder Berlin und Hessen auf einige Punkte hin, in denen kein Konsens erzielt werden konnte. Diesbezüglich geht es insbesondere um das aus Sicht der Tierschutzbeauftragten zu geringe Alter der Pferde zu Ausbildungsbeginn sowie den Einsatz als Galopp- und Trabrennpferde. Das Differenzprotokoll liegt der Broschüre bei.

An dem Überarbeitungsprozess der „Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) haben sich die Tierschutzbeauftragten der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein beteiligt. Der Prozess konnte inzwischen abgeschlossen werden, so dass die Leitlinien in aktualisierter Fassung vorliegen und in Form einer neuen Broschüre vom BMEL veröffentlicht wurden. Im Namen der Landestierschutzbeauftragten der Länder wurden die neuen Leitlinien durch deren Sprecher, Herrn Dr. Marco König, mitunterzeichnet.

Die Landestierschutzbeauftragten unterstützen grundsätzlich die vom BMEL herausgegebenen neuen „Leit­linien für den Tierschutz im Pferdesport“. Sie sind ein wichtiges Orientierungs- und Beurteilungskriterium, wie der Umgang und die Nutzung von Pferden künftig im Sinne des Tierschutzes durchgeführt werden können. Allerdings weisen die Landestierschutzbeauftragten in einem Differenzprotokoll zusammen mit Vertretern von Tierschutzverbänden, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. und Vertretern der Länder Berlin und Hessen auf einige Punkte hin, in denen kein Konsens erzielt werden konnte. Diesbezüglich geht es insbesondere um das aus Sicht der Tierschutzbeauftragten zu geringe Alter der Pferde zu Ausbildungsbeginn sowie den Einsatz als Galopp- und Trabrennpferde. Das Differenzprotokoll liegt der Broschüre bei.


Stellungnahme der Landestierschutzbeauftragten zur Tierschutz-Handelserlaubnisverordnung (TierSchEV)

Die Landestierschutzbeauftragten der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Tierschutz-Handelserlaubnisverordnung (TierSchEV) positioniert. Hintergrund ist, dass mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgesehen ist, das Erlaubnisverfahren nach § 11 des Tierschutzgesetzes nicht mehr im Tierschutzgesetz, sondern durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Übermittelt wurde die gemeinsame Stellungnahme durch die Sprecher der Landestierschutzbeauftragten Frau Dr. Julia Stubenbord und Herrn Dr. Marco König.

Die Landestierschutzbeauftragten der Länder kritisieren beispielsweise, dass die Erlaubnisvoraussetzungen im Entwurf der TierSchEV den Formulierungen des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 1998 entsprechen, die aufgrund ihrer vielen unbestimmten Rechtsbegriffe und dem uneinheitlichen Vollzug problematisch seien. Weitere Forderungen betreffen die Themen Beantragen der Erlaubnis, Beurteilung der Sachkunde und Erlaubnisbescheid.

Es wird empfohlen, bezüglich des Anwendungsbereichs alle Erlaubnisverfahren nach § 11 Abs. 1 Nr. 3-8 TierSchG im Wege von Rechtsverordnungen zu regeln. Insbesondere sollte eine Prüfung erfolgen, ob das gewerbsmäßige Züchten und Halten beinhaltet werden sollte. Aus Tierschutzsicht fordern die Landestierschutzbeauftragten außerdem eine Klarstellung, dass alle Vorgaben der Verordnung für alle gewerbsmäßig mit Wirbeltieren Handeltreibenden gelten, also auch dann, wenn zu einem stationären Handel ein Online-Handel betrieben wird.

Die Landestierschutzbeauftragten der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Tierschutz-Handelserlaubnisverordnung (TierSchEV) positioniert. Hintergrund ist, dass mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgesehen ist, das Erlaubnisverfahren nach § 11 des Tierschutzgesetzes nicht mehr im Tierschutzgesetz, sondern durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Übermittelt wurde die gemeinsame Stellungnahme durch die Sprecher der Landestierschutzbeauftragten Frau Dr. Julia Stubenbord und Herrn Dr. Marco König.

Die Landestierschutzbeauftragten der Länder kritisieren beispielsweise, dass die Erlaubnisvoraussetzungen im Entwurf der TierSchEV den Formulierungen des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 1998 entsprechen, die aufgrund ihrer vielen unbestimmten Rechtsbegriffe und dem uneinheitlichen Vollzug problematisch seien. Weitere Forderungen betreffen die Themen Beantragen der Erlaubnis, Beurteilung der Sachkunde und Erlaubnisbescheid.

Es wird empfohlen, bezüglich des Anwendungsbereichs alle Erlaubnisverfahren nach § 11 Abs. 1 Nr. 3-8 TierSchG im Wege von Rechtsverordnungen zu regeln. Insbesondere sollte eine Prüfung erfolgen, ob das gewerbsmäßige Züchten und Halten beinhaltet werden sollte. Aus Tierschutzsicht fordern die Landestierschutzbeauftragten außerdem eine Klarstellung, dass alle Vorgaben der Verordnung für alle gewerbsmäßig mit Wirbeltieren Handeltreibenden gelten, also auch dann, wenn zu einem stationären Handel ein Online-Handel betrieben wird.


Betrieb und Betretung von Pferdepensionen in Zeiten des Corona-Geschehens

Aus aktuellem Anlass appelliert der Tierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg an eine angemessene Anwendung der geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Pferdepensionen müssen nach Einschätzung des Landestierschutzbeauftragten nicht für diejenigen Pferdehalter gesperrt werden, die in der Pension vertraglich Pferde untergebracht haben. Vielmehr wird Pferdepensionen eine, insbesondere zeitliche, Zutrittsregelung für Pferdehalter empfohlen.

Für ein gutes Gelingen appelliert der Landestierschutzbeauftragte an das gegenseitige Verständnis für die zu treffenden Maßnahmen sowie die Bedürfnisse aller Beteiligten und der Tiere.

Aus aktuellem Anlass appelliert der Tierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg an eine angemessene Anwendung der geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Pferdepensionen müssen nach Einschätzung des Landestierschutzbeauftragten nicht für diejenigen Pferdehalter gesperrt werden, die in der Pension vertraglich Pferde untergebracht haben. Vielmehr wird Pferdepensionen eine, insbesondere zeitliche, Zutrittsregelung für Pferdehalter empfohlen.

Für ein gutes Gelingen appelliert der Landestierschutzbeauftragte an das gegenseitige Verständnis für die zu treffenden Maßnahmen sowie die Bedürfnisse aller Beteiligten und der Tiere.


Tierschutzvorgaben der EU zur Haltung von Versuchstieren werden in Deutschland unzureichend umgesetzt

Die Tierschutzbeauftragten der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wenden sich daher in einem Schreiben direkt an die zuständigen EU-Kommissarinnen.

Grund ist, dass die Bundesregierung EU-Vorgaben missachtet, die den Tierschutz bei Versuchstieren stärken sollen. Wichtige Punkte der EU-Versuchstier-Richtlinie sollen in Deutschland nicht umgesetzt werden.

Die Tierschutzbeauftragten führen in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 31.03.2020 aus, dass die Entwürfe der Bundesregierung zu den versuchstierrechtlichen Vorschriften bei Weitem nicht ausreichen, um alle von der Kommission festgestellten Umsetzungsmängel zu beheben. Die in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu Tierversuchen bleiben damit in wesentlichen Punkten hinter dem Tierschutz-Niveau, das die EU-Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren vorsieht, zurück.

Die Tierschutzbeauftragten der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wenden sich daher in einem Schreiben direkt an die zuständigen EU-Kommissarinnen.

Grund ist, dass die Bundesregierung EU-Vorgaben missachtet, die den Tierschutz bei Versuchstieren stärken sollen. Wichtige Punkte der EU-Versuchstier-Richtlinie sollen in Deutschland nicht umgesetzt werden.

Die Tierschutzbeauftragten führen in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 31.03.2020 aus, dass die Entwürfe der Bundesregierung zu den versuchstierrechtlichen Vorschriften bei Weitem nicht ausreichen, um alle von der Kommission festgestellten Umsetzungsmängel zu beheben. Die in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu Tierversuchen bleiben damit in wesentlichen Punkten hinter dem Tierschutz-Niveau, das die EU-Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren vorsieht, zurück.