Zuwanderung und Integration

Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist eine Querschnittsaufgabe, die der Bund, das Land und die Kommunen nur gemeinsam meistern können.
Integration braucht gegenseitigen Respekt, Toleranz und die Bereitschaft zum Dialog. Nur dann können Menschen unterschiedlicher Herkunft, Nationalität und Religion friedlich zusammenleben.
Integration gelingt nur als wechselseitiger Prozess. Sie setzt die Aufnahmebereitschaft der Mehrheitsgesellschaft voraus, ebenso aber auch die Bereitschaft der Zugewanderten, unsere Verfassungsordnung anzuerkennen und mit ihrer kulturellen Prägung Teil der in Deutschland lebenden Gesellschaft zu werden.
Wesentliche Faktoren für eine gelingende Integration sind das Erlernen der deutschen Sprache sowie der Zugang zu Bildung und Arbeit.
- In Brandenburg lebten zum Stichtag 31. März 2023 rund 198.200 Ausländerinnen und Ausländer, davon rund 60.300 Flüchtlinge und Geduldete (Quelle: Ausländerzentralregister).
- Damit beträgt der Anteil von Geflüchteten und Geduldeten an der Gesamtbevölkerung 2,3 Prozent.
- Brandenburg hat im Jahr 2022 insgesamt 38.941 Asylsuchende neu aufgenommen (2021: 3.963, 2020: 2.738, 2019: 3.612, 2018: 3.268, 2017: 4.340, 2016: 9.287), (Quelle: ZABH).

Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist eine Querschnittsaufgabe, die der Bund, das Land und die Kommunen nur gemeinsam meistern können.
Integration braucht gegenseitigen Respekt, Toleranz und die Bereitschaft zum Dialog. Nur dann können Menschen unterschiedlicher Herkunft, Nationalität und Religion friedlich zusammenleben.
Integration gelingt nur als wechselseitiger Prozess. Sie setzt die Aufnahmebereitschaft der Mehrheitsgesellschaft voraus, ebenso aber auch die Bereitschaft der Zugewanderten, unsere Verfassungsordnung anzuerkennen und mit ihrer kulturellen Prägung Teil der in Deutschland lebenden Gesellschaft zu werden.
Wesentliche Faktoren für eine gelingende Integration sind das Erlernen der deutschen Sprache sowie der Zugang zu Bildung und Arbeit.
- In Brandenburg lebten zum Stichtag 31. März 2023 rund 198.200 Ausländerinnen und Ausländer, davon rund 60.300 Flüchtlinge und Geduldete (Quelle: Ausländerzentralregister).
- Damit beträgt der Anteil von Geflüchteten und Geduldeten an der Gesamtbevölkerung 2,3 Prozent.
- Brandenburg hat im Jahr 2022 insgesamt 38.941 Asylsuchende neu aufgenommen (2021: 3.963, 2020: 2.738, 2019: 3.612, 2018: 3.268, 2017: 4.340, 2016: 9.287), (Quelle: ZABH).
Förderung der Migrationssozialarbeit (MSA II)
Seit 2018 fördert die Landesregierung die Migrationssozialarbeit II für anerkannte Schutzberechtigte, um eine zügige soziale und wirtschaftliche Teilhabe von Neuzugewanderten durch niederschwellige Beratung zu ermöglichen. Neben der MSA (unterbringungsnahe Soziale Arbeit), die seit 1996 im Landesaufnahmegesetz geregelt ist, ist die MSA II ein wichtiges Instrument in der sozialen Betreuung von Geflüchteten. Das Angebot richtete sich an Geflüchtete, die ihr Asylverfahren bereits erfolgreich durchlaufen haben und im SGB II-Leistungsbezug sind.
Die Ratsuchenden bekommen Unterstützung bei leistungsrechtlichen Fragen, rund um die Themen Verfahrensberatung, psychosoziale Versorgung, Beratung in Diskriminierungsfällen, bekommen Hilfsangebote bei Gewaltbetroffenheit, Frauenberatung, Kinderschutz, Familien- und Erziehungsberatung sowie eine schulpsychologische Beratung. Außerdem bekommen Geflüchtete eine individuelle Integrationsförderung und -begleitung, Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung von Anfang an.
Die Migrationssozialarbeit (MSA II) wird im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes von den zuständigen kommunalen Aufgabenträgern ausgeführt und ist als eine freiwillige Erstattungsleistung des Landes angedacht. Das Angebot der MSA II wurde bis Ende 2024 finanziell gesichert.
Seit 2018 fördert die Landesregierung die Migrationssozialarbeit II für anerkannte Schutzberechtigte, um eine zügige soziale und wirtschaftliche Teilhabe von Neuzugewanderten durch niederschwellige Beratung zu ermöglichen. Neben der MSA (unterbringungsnahe Soziale Arbeit), die seit 1996 im Landesaufnahmegesetz geregelt ist, ist die MSA II ein wichtiges Instrument in der sozialen Betreuung von Geflüchteten. Das Angebot richtete sich an Geflüchtete, die ihr Asylverfahren bereits erfolgreich durchlaufen haben und im SGB II-Leistungsbezug sind.
Die Ratsuchenden bekommen Unterstützung bei leistungsrechtlichen Fragen, rund um die Themen Verfahrensberatung, psychosoziale Versorgung, Beratung in Diskriminierungsfällen, bekommen Hilfsangebote bei Gewaltbetroffenheit, Frauenberatung, Kinderschutz, Familien- und Erziehungsberatung sowie eine schulpsychologische Beratung. Außerdem bekommen Geflüchtete eine individuelle Integrationsförderung und -begleitung, Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung von Anfang an.
Die Migrationssozialarbeit (MSA II) wird im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes von den zuständigen kommunalen Aufgabenträgern ausgeführt und ist als eine freiwillige Erstattungsleistung des Landes angedacht. Das Angebot der MSA II wurde bis Ende 2024 finanziell gesichert.
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union (EU), welches die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik unterstützt. Der AMIF wird in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet.
Der AMIF ermöglicht Projektförderungen in den Themenfeldern (sog. Spezifische Ziele)
- Asyl,
- Integration,
- Rückkehr und
- Solidarität.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union (EU), welches die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik unterstützt. Der AMIF wird in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet.
Der AMIF ermöglicht Projektförderungen in den Themenfeldern (sog. Spezifische Ziele)
- Asyl,
- Integration,
- Rückkehr und
- Solidarität.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Landesintegrationskonzept
Zuwanderung und Integration sind wichtige Politikfelder für Brandenburg. Die Landesregierung orientiert sich vor allem an den Chancen, die Zuwanderung und Integration bieten und an den Potenzialen der Menschen mit Migrationshintergrund.
Das Landesintegrationskonzept Brandenburg steht unter dem Titel „Zuwanderung und Integration als Chance für Brandenburg“.
Unter Beteiligung der Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Initiativen der Flüchtlingsarbeit sowie Verbände und Vertretungen der Menschen mit Migrationshintergrund wurde das Konzept von der Landesregierung erarbeitet.
Das Landesintegrationskonzept ist in sieben Handlungsfelder gegliedert:
- Interkulturelle Öffnung und Willkommenskultur,
- Überwindung von Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus,
- Bildung,
- berufliche Perspektiven,
- gesundheitliche Versorgung,
- zeitgemäße Asyl- und Flüchtlingspolitik und
- gesellschaftliche Teilhabe.
Zuwanderung und Integration sind wichtige Politikfelder für Brandenburg. Die Landesregierung orientiert sich vor allem an den Chancen, die Zuwanderung und Integration bieten und an den Potenzialen der Menschen mit Migrationshintergrund.
Das Landesintegrationskonzept Brandenburg steht unter dem Titel „Zuwanderung und Integration als Chance für Brandenburg“.
Unter Beteiligung der Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Initiativen der Flüchtlingsarbeit sowie Verbände und Vertretungen der Menschen mit Migrationshintergrund wurde das Konzept von der Landesregierung erarbeitet.
Das Landesintegrationskonzept ist in sieben Handlungsfelder gegliedert:
- Interkulturelle Öffnung und Willkommenskultur,
- Überwindung von Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus,
- Bildung,
- berufliche Perspektiven,
- gesundheitliche Versorgung,
- zeitgemäße Asyl- und Flüchtlingspolitik und
- gesellschaftliche Teilhabe.
Flüchtlinge und Asylsuchende
Flüchtlinge und Asylsuchende sind Menschen, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Gewalt, Verfolgung oder Not geflohen sind.
Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang.
Deutschland ist aber auch aus humanitären Gründen verpflichtet, diesen Menschen Schutz zu bieten und ihnen in angemessener Art und Weise zu helfen.
Flüchtlinge und Asylsuchende sind Menschen, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Gewalt, Verfolgung oder Not geflohen sind.
Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang.
Deutschland ist aber auch aus humanitären Gründen verpflichtet, diesen Menschen Schutz zu bieten und ihnen in angemessener Art und Weise zu helfen.
Aufnahme von Geflüchteten in Brandenburg
Jedes Bundesland muss einen bestimmten Anteil von Asylsuchenden aufnehmen. Die Verteilung innerhalb Deutschlands auf die einzelnen Länder erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. Nach der aktuellen Verteilungsquote muss Brandenburg 3,03 Prozent der Flüchtlinge aufnehmen.
Die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg befindet sich in Eisenhüttenstadt (Kreis Oder-Spree). Sie gehört zu der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH), die der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK) untersteht.
In der Erstaufnahmeeinrichtung werden die Asylsuchenden während der ersten Wochen des Asylverfahrens untergebracht. Das Asylverfahren selbst wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Eisenhüttenstadt durchgeführt. Das Land ist deshalb dort nur für die Unterbringung und Betreuung zuständig.
Grundsätzlich werden Asylsuchende aus der Erstaufnahmeeinrichtung nach längstens sechs Monaten auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte (rechtliche Grundlage: Landesaufnahmegesetz).
Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage einer vorrangig die Einwohnerzahl berücksichtigenden Quote gemäß Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung. Der aktuelle Verteilerschlüssel ist im Amtsblatt Nr. 49 am 14. Dezember 2022 veröffentlicht worden.
Für die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kommunen ist die Zentrale Ausländerbehörde verantwortlich.
Jedes Bundesland muss einen bestimmten Anteil von Asylsuchenden aufnehmen. Die Verteilung innerhalb Deutschlands auf die einzelnen Länder erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. Nach der aktuellen Verteilungsquote muss Brandenburg 3,03 Prozent der Flüchtlinge aufnehmen.
Die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg befindet sich in Eisenhüttenstadt (Kreis Oder-Spree). Sie gehört zu der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH), die der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK) untersteht.
In der Erstaufnahmeeinrichtung werden die Asylsuchenden während der ersten Wochen des Asylverfahrens untergebracht. Das Asylverfahren selbst wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Eisenhüttenstadt durchgeführt. Das Land ist deshalb dort nur für die Unterbringung und Betreuung zuständig.
Grundsätzlich werden Asylsuchende aus der Erstaufnahmeeinrichtung nach längstens sechs Monaten auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte (rechtliche Grundlage: Landesaufnahmegesetz).
Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage einer vorrangig die Einwohnerzahl berücksichtigenden Quote gemäß Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung. Der aktuelle Verteilerschlüssel ist im Amtsblatt Nr. 49 am 14. Dezember 2022 veröffentlicht worden.
Für die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kommunen ist die Zentrale Ausländerbehörde verantwortlich.
Landesrechtliche Bestimmungen zur Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen
Das Landesaufnahmegesetz regelt die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind öffentliche Aufgaben, die in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen wurden.
Das Landesaufnahmegesetz regelt die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind öffentliche Aufgaben, die in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen wurden.
Wegweiser für Geflüchtete zum Gesundheitssystem in Brandenburg
Der Online-Wegweiser „How to… deal with the health system im Land Brandenburg“ richtet sich an geflüchtete Menschen. Er soll ihnen dabei helfen, sich im Gesundheitssystem im Land Brandenburg zu orientieren. Der Wegweiser steht online in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi und Russisch zur Verfügung.
Er beschreibt, wo und wie Geflüchtete medizinische Hilfe erhalten und an wen sie sich in einem Notfall wenden können. Er informiert darüber, welche Angebote der Gesundheitsversorgung es gibt und wer diese in Anspruch nehmen kann. Außerdem fasst er die gesetzlichen Grundlagen der medizinischen Versorgung nach dem Aufenthaltsstatus zusammen. Ergänzt wird der Wegweiser durch eine Sammlung von Adressen und Links, unter denen geflüchtete Menschen weiterführende Informationen erhalten.
Die Erstellung des Wegweisers wurde durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg gefördert. Er entstand unter dem Dach der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Brandenburg in Trägerschaft von Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.
Der Online-Wegweiser „How to… deal with the health system im Land Brandenburg“ richtet sich an geflüchtete Menschen. Er soll ihnen dabei helfen, sich im Gesundheitssystem im Land Brandenburg zu orientieren. Der Wegweiser steht online in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi und Russisch zur Verfügung.
Er beschreibt, wo und wie Geflüchtete medizinische Hilfe erhalten und an wen sie sich in einem Notfall wenden können. Er informiert darüber, welche Angebote der Gesundheitsversorgung es gibt und wer diese in Anspruch nehmen kann. Außerdem fasst er die gesetzlichen Grundlagen der medizinischen Versorgung nach dem Aufenthaltsstatus zusammen. Ergänzt wird der Wegweiser durch eine Sammlung von Adressen und Links, unter denen geflüchtete Menschen weiterführende Informationen erhalten.
Die Erstellung des Wegweisers wurde durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg gefördert. Er entstand unter dem Dach der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Brandenburg in Trägerschaft von Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.
Unterstützung von Kommunen aus dem Brandenburg-Paket
Für die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Geflüchteten stellt das Land Brandenburg den Kommunen aus dem „Brandenburg-Paket“ für die Jahre 2023/2024 bis zu 150 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. 98 Millionen Euro davon sollen für die Schaffung von bis zu 14.000 neuen Plätzen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten in den Kommunen verwendet werden. Zunächst wurden für 2023 rund 57,4 Millionen Euro für folgende Punkte bewilligt:
- Eine Investitionspauschale in Höhe von 49 Millionen Euro für die Schaffung von bis zu 7.000 neuen Unterbringungsplätze im Jahr 2023
- Gut 4,9 Millionen Euro für 62 zusätzliche Vollzeitstellen in der Migrationssozialarbeit für Geflüchtete aus der Ukraine
- Ein Energiekostenzuschuss von rund zwei Millionen Euro zur Deckung der gestiegenen Kosten unter anderem für Ernährung, Unterkunft und Heizung, Kleidung und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts
- Eine Sicherheitspauschale in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro zur Deckung durch die Inflation gestiegener Kosten beim Schutz von Unterkünften von Geflüchteten.
Für die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Geflüchteten stellt das Land Brandenburg den Kommunen aus dem „Brandenburg-Paket“ für die Jahre 2023/2024 bis zu 150 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. 98 Millionen Euro davon sollen für die Schaffung von bis zu 14.000 neuen Plätzen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten in den Kommunen verwendet werden. Zunächst wurden für 2023 rund 57,4 Millionen Euro für folgende Punkte bewilligt:
- Eine Investitionspauschale in Höhe von 49 Millionen Euro für die Schaffung von bis zu 7.000 neuen Unterbringungsplätze im Jahr 2023
- Gut 4,9 Millionen Euro für 62 zusätzliche Vollzeitstellen in der Migrationssozialarbeit für Geflüchtete aus der Ukraine
- Ein Energiekostenzuschuss von rund zwei Millionen Euro zur Deckung der gestiegenen Kosten unter anderem für Ernährung, Unterkunft und Heizung, Kleidung und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts
- Eine Sicherheitspauschale in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro zur Deckung durch die Inflation gestiegener Kosten beim Schutz von Unterkünften von Geflüchteten.


Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg
Dr. Doris Lemmermeier ist die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg. Weiterlesen
Dr. Doris Lemmermeier ist die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg. Weiterlesen


Landesintegrationsbeirat
Der Landesintegrationsbeirat berät die Landesregierung in allen Fragen der Integration und Migration. Das Gremium begleitet auch die Umsetzung und Weiterentwicklung des Landesintegrationskonzeptes. Weiterlesen
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