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Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen: Sportler in Rollstühlen spielen Basketball, Foto: © vege / Fotolia
Foto: © vege / Fotolia

Es ist normal, verschieden zu sein. Manche Menschen sind blind oder gehörlos, andere haben Lernschwierigkeiten, eine geistige oder körperliche Behinderung. Aber es gibt auch viele Menschen, die nicht über 1,30 Meter hoch springen oder 100 Meter nicht unter zwanzig Sekunden rennen können. Sind sie deshalb behindert? Eine Behinderung sollte nur als Verschiedenheit verstanden werden.

Jeder Mensch kann von einer Behinderung betroffen sein. Die wenigsten Behinderungen sind angeboren.

  • In Brandenburg leben rund 513.000 Menschen mit festgestellten Behinderungen, darunter 330.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung (Stand 31.12.2021).

Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Erwartungen und Wünsche für ihr Leben wie nichtbehinderte Menschen. Doch oftmals sind sie von einer wirklichen Teilhabe ausgeschlossen.

Menschen mit Behinderungen: Sportler in Rollstühlen spielen Basketball, Foto: © vege / Fotolia
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Es ist normal, verschieden zu sein. Manche Menschen sind blind oder gehörlos, andere haben Lernschwierigkeiten, eine geistige oder körperliche Behinderung. Aber es gibt auch viele Menschen, die nicht über 1,30 Meter hoch springen oder 100 Meter nicht unter zwanzig Sekunden rennen können. Sind sie deshalb behindert? Eine Behinderung sollte nur als Verschiedenheit verstanden werden.

Jeder Mensch kann von einer Behinderung betroffen sein. Die wenigsten Behinderungen sind angeboren.

  • In Brandenburg leben rund 513.000 Menschen mit festgestellten Behinderungen, darunter 330.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung (Stand 31.12.2021).

Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Erwartungen und Wünsche für ihr Leben wie nichtbehinderte Menschen. Doch oftmals sind sie von einer wirklichen Teilhabe ausgeschlossen.


Was ist Inklusion?

Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit. Wenn jeder Mensch – mit oder ohne Behinderung – überall dabei sein kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Inklusion.

Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft. Jeder Mensch – ob mit oder ohne Behinderung – soll sich vollständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben beteiligen können.

Das gilt für das politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Leben, für Bildung und Beruf. Zum Beispiel: Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen in der Schule. Das ist Inklusion.

Wenn alle Menschen dabei sein können, ist es normal verschieden zu sein. Und alle haben etwas davon: Wenn es zum Beispiel weniger Treppen gibt, können Menschen mit Kinderwagen, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung viel besser dabei sein.

Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit. Wenn jeder Mensch – mit oder ohne Behinderung – überall dabei sein kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Inklusion.

Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft. Jeder Mensch – ob mit oder ohne Behinderung – soll sich vollständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben beteiligen können.

Das gilt für das politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Leben, für Bildung und Beruf. Zum Beispiel: Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen in der Schule. Das ist Inklusion.

Wenn alle Menschen dabei sein können, ist es normal verschieden zu sein. Und alle haben etwas davon: Wenn es zum Beispiel weniger Treppen gibt, können Menschen mit Kinderwagen, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung viel besser dabei sein.


Schwerbehinderung und Ausweis

Sofern Sie von einer Behinderung betroffen sind, können Sie diese auf Antrag beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) feststellen lassen. Das LASV entscheidet dann, ob bei Ihnen eine Behinderung oder Schwerbehinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt, und stellt die Höhe des Grades der Behinderung fest. Liegt bei Ihnen eine Schwerbehinderung vor, stellt das LASV auf Wunsch einen Schwerbehindertenausweis aus.

Sofern Sie von einer Behinderung betroffen sind, können Sie diese auf Antrag beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) feststellen lassen. Das LASV entscheidet dann, ob bei Ihnen eine Behinderung oder Schwerbehinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt, und stellt die Höhe des Grades der Behinderung fest. Liegt bei Ihnen eine Schwerbehinderung vor, stellt das LASV auf Wunsch einen Schwerbehindertenausweis aus.


Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Seit dem Jahr 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland verbindlich.

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention werden erstmals die Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in einem völkerrechtlichen Vertrag konkretisiert. Danach wird Behinderung nicht länger vor allem unter medizinischen und sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern als Menschenrechtsthema anerkannt.

Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, die Ziele der UN-Konvention umzusetzen.

Seit dem Jahr 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland verbindlich.

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention werden erstmals die Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in einem völkerrechtlichen Vertrag konkretisiert. Danach wird Behinderung nicht länger vor allem unter medizinischen und sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern als Menschenrechtsthema anerkannt.

Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, die Ziele der UN-Konvention umzusetzen.


Behindertenpolitische Maßnahmenpaket der Landesregierung

Die Landesregierung hat im Dezember 2016 das „Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 2.0“ beschlossen. Damit wird die Umsetzung der es Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention) in Brandenburg weiter vorangebracht.

Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket enthält 105 konkrete Maßnahmen aller Ministerien und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2021. Damit wurde das erste Maßnahmenpaket aus dem Jahr 2011 fortgeschrieben.

Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 2.0 umfasst zehn Handlungsfelder:

  • Erziehung und Bildung,
  • Arbeit und Beschäftigung,
  • Inklusiver Sozialraum und Wohnen,
  • Barrierefreiheit – Bauen, Mobilität, Kommunikation, Information,
  • Gesundheitliche Versorgung und Pflege,
  • Tourismus, Kultur, Freizeit, Sport,
  • Selbstbestimmtes Leben, Freiheits- und Schutzrechte,
  • Bewusstseinsbildung, Partizipation, Interessenvertretung,
  • Inklusive Teilhabe von Kindern und Jugendlichen,
  • Inklusive Teilhabe von geflüchteten Menschen mit Behinderungen.

An der Zusammenstellung der Maßnahmen haben alle Ministerien und die Staatskanzlei mitgewirkt.

Zudem hatte das Sozialministerium im Jahr 2016 mit einem landesweiten Dialog die Betroffenen als Expertinnen und Experten in eigener Sache beteiligt. Unter dem Motto „Inklusion in Brandenburg – Gemeinsam Teilhabe gestalten“ konnten Brandenburgerinnen und Brandenburger ihre Wünsche und Forderungen zur künftigen Landespolitik für Menschen mit Behinderungen einbringen.

Außerdem flossen die Ergebnisse der Evaluation des ersten Maßnahmenpaketes sowie die Empfehlungen der unabhängigen Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überwacht, in die Fortschreibung ein.

Die Landesregierung hat im Dezember 2016 das „Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 2.0“ beschlossen. Damit wird die Umsetzung der es Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention) in Brandenburg weiter vorangebracht.

Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket enthält 105 konkrete Maßnahmen aller Ministerien und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2021. Damit wurde das erste Maßnahmenpaket aus dem Jahr 2011 fortgeschrieben.

Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 2.0 umfasst zehn Handlungsfelder:

  • Erziehung und Bildung,
  • Arbeit und Beschäftigung,
  • Inklusiver Sozialraum und Wohnen,
  • Barrierefreiheit – Bauen, Mobilität, Kommunikation, Information,
  • Gesundheitliche Versorgung und Pflege,
  • Tourismus, Kultur, Freizeit, Sport,
  • Selbstbestimmtes Leben, Freiheits- und Schutzrechte,
  • Bewusstseinsbildung, Partizipation, Interessenvertretung,
  • Inklusive Teilhabe von Kindern und Jugendlichen,
  • Inklusive Teilhabe von geflüchteten Menschen mit Behinderungen.

An der Zusammenstellung der Maßnahmen haben alle Ministerien und die Staatskanzlei mitgewirkt.

Zudem hatte das Sozialministerium im Jahr 2016 mit einem landesweiten Dialog die Betroffenen als Expertinnen und Experten in eigener Sache beteiligt. Unter dem Motto „Inklusion in Brandenburg – Gemeinsam Teilhabe gestalten“ konnten Brandenburgerinnen und Brandenburger ihre Wünsche und Forderungen zur künftigen Landespolitik für Menschen mit Behinderungen einbringen.

Außerdem flossen die Ergebnisse der Evaluation des ersten Maßnahmenpaketes sowie die Empfehlungen der unabhängigen Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überwacht, in die Fortschreibung ein.


Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz

Das Brandenburger Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) wurde 2013 grundlegend überarbeitet und neu gefasst. Mit der Neufassung des BbgBGG werden die Ziele und Grundsätze der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Landesrecht berücksichtigt. Brandenburg war dabei eines der ersten Bundesländer, die den Schritt gingen.

Zentrale Zielstellungen des BbgBGG sind die Bewusstseinsbildung, die Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligung und die Sicherung einer selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderung.

Zur besseren Durchsetzung dieser Ziele  wurden die Aufgaben und Befugnisse der Landesbehindertenbeauftragten erweitert und konkretisiert, die Position des Landesbehindertenbeirates gestärkt und durch die Einführung der Beweislasterleichterung und des Rechtsschutzes durch Verbände  Erleichterungen beim gerichtlichen Verfahren geschaffen.

Das Brandenburger Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) wurde 2013 grundlegend überarbeitet und neu gefasst. Mit der Neufassung des BbgBGG werden die Ziele und Grundsätze der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Landesrecht berücksichtigt. Brandenburg war dabei eines der ersten Bundesländer, die den Schritt gingen.

Zentrale Zielstellungen des BbgBGG sind die Bewusstseinsbildung, die Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligung und die Sicherung einer selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderung.

Zur besseren Durchsetzung dieser Ziele  wurden die Aufgaben und Befugnisse der Landesbehindertenbeauftragten erweitert und konkretisiert, die Position des Landesbehindertenbeirates gestärkt und durch die Einführung der Beweislasterleichterung und des Rechtsschutzes durch Verbände  Erleichterungen beim gerichtlichen Verfahren geschaffen.


Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Zu allen Fragen der Teilhabe können sich Menschen mit Behinderungen, Angehörige und Interessierte kostenlos und bundesweit bei der sogenannten „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (kurz: EUTB) beraten lassen.

Grundlage ist das Bundesteilhabegesetz, das seit Anfang 2018 die Einrichtung von unabhängigen Beratungsstellen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen regelt. Auch im Land Brandenburg gibt es bereits 21 Beratungsangebote der EUTB: In Cottbus, Forst (Lausitz), Potsdam, Rathenow, Brandenburg an der Havel, Bad Belzig, Frankfurt (Oder), Seelow, Zossen, Eisenhüttenstadt, Schwedt/Oder, Bernau, Oranienburg, Neuruppin und Wittenberge.

Alle Adressen und Kontaktdaten sind auf dem Internetportal www.teilhabeberatung.de veröffentlicht.

Die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ informiert zu allen Fragen der Teilhabe und Rehabilitation, wie beispielsweise der Teilhabe am Arbeitsleben oder wie man eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation beantragt.

Die Beratung ist unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen, und kostenfrei.

Zu allen Fragen der Teilhabe können sich Menschen mit Behinderungen, Angehörige und Interessierte kostenlos und bundesweit bei der sogenannten „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (kurz: EUTB) beraten lassen.

Grundlage ist das Bundesteilhabegesetz, das seit Anfang 2018 die Einrichtung von unabhängigen Beratungsstellen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen regelt. Auch im Land Brandenburg gibt es bereits 21 Beratungsangebote der EUTB: In Cottbus, Forst (Lausitz), Potsdam, Rathenow, Brandenburg an der Havel, Bad Belzig, Frankfurt (Oder), Seelow, Zossen, Eisenhüttenstadt, Schwedt/Oder, Bernau, Oranienburg, Neuruppin und Wittenberge.

Alle Adressen und Kontaktdaten sind auf dem Internetportal www.teilhabeberatung.de veröffentlicht.

Die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ informiert zu allen Fragen der Teilhabe und Rehabilitation, wie beispielsweise der Teilhabe am Arbeitsleben oder wie man eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation beantragt.

Die Beratung ist unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen, und kostenfrei.


Persönliches Budget

Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Die Idee: Geld statt Sachleistung.

Das Persönliche Budget macht aus Hilfeempfängern Arbeitgeber – und ermöglicht somit ein höheres Maß an Selbstbestimmung.

Wer sich für das Persönliche Budget entscheidet, kann das Geld so für unterschiedliche Dinge wie Hilfen im Haushalt, Behördengänge, Arztbesuche, Assistenz bei Arbeit oder Ausbildung, Fahrdienste oder Kino- und Theaterbesuche aufwenden.

Grundsätzlich kann jeder Betroffene ein Persönliches Budget beantragen. Die Höhe des Budgets hängt vom Hilfebedarf ab, soll aber die Kosten aller individuell festgestellten zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten.

Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Die Idee: Geld statt Sachleistung.

Das Persönliche Budget macht aus Hilfeempfängern Arbeitgeber – und ermöglicht somit ein höheres Maß an Selbstbestimmung.

Wer sich für das Persönliche Budget entscheidet, kann das Geld so für unterschiedliche Dinge wie Hilfen im Haushalt, Behördengänge, Arztbesuche, Assistenz bei Arbeit oder Ausbildung, Fahrdienste oder Kino- und Theaterbesuche aufwenden.

Grundsätzlich kann jeder Betroffene ein Persönliches Budget beantragen. Die Höhe des Budgets hängt vom Hilfebedarf ab, soll aber die Kosten aller individuell festgestellten zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten.


Symbolfoto Inklusion Arbeit und Beschäftigung Menschen mit Behinderungen, Foto: © industrieblick / Fotolia
Foto: © industrieblick / Fotolia
Symbolfoto Inklusion Arbeit und Beschäftigung Menschen mit Behinderungen, Foto: © industrieblick / Fotolia
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Inklusion - Arbeit und Beschäftigung

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Arbeit. Der allgemeine Arbeitsmarkt ist für sie aber nach wie vor schwer zugänglich. Das Land Brandenburg unterstützt sie mit verschiedenen Maßnahmen. Weiterlesen

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Arbeit. Der allgemeine Arbeitsmarkt ist für sie aber nach wie vor schwer zugänglich. Das Land Brandenburg unterstützt sie mit verschiedenen Maßnahmen. Weiterlesen


Janny Armbruster
Janny Armbruster

Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen

Janny Armbruster ist die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen des Landes Brandenburg. Weiterlesen

Janny Armbruster ist die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen des Landes Brandenburg. Weiterlesen


Landesbehindertenbeirat Logo
Landesbehindertenbeirat Logo

Landesbehindertenbeirat

Der Landesbehindertenbeirat unterstützt und berät die Landesregierung und den Landesbehindertenbeauftragten bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen.  Weiterlesen

Der Landesbehindertenbeirat unterstützt und berät die Landesregierung und den Landesbehindertenbeauftragten bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen.  Weiterlesen


Symbolfoto Einrichtungen und Wohnformen für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen, Foto: © Halfpoint / Fotolia
Foto: © Halfpoint / Fotolia
Symbolfoto Einrichtungen und Wohnformen für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen, Foto: © Halfpoint / Fotolia
Foto: © Halfpoint / Fotolia

Unterstützende Wohnformen

Menschen, die wegen einer Pflegebedürftigkeit oder einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und deshalb in einer Einrichtung oder in einer Wohnform leben, müssen heute nicht mehr auf ein selbstbestimmtes Leben verzichten. Weiterlesen

Menschen, die wegen einer Pflegebedürftigkeit oder einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und deshalb in einer Einrichtung oder in einer Wohnform leben, müssen heute nicht mehr auf ein selbstbestimmtes Leben verzichten. Weiterlesen