Zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) zählen folgende nachgeordnete Behörden und Einrichtungen des Landes Brandenburg:
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) zählen folgende nachgeordnete Behörden und Einrichtungen des Landes Brandenburg:
Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) ist der größte soziale Dienstleister und Servicepartner für die Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg.
Arbeitsschwerpunkte sind Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenfeststellungsverfahren, Aufsicht für unterstützende Wohnformen, berufliche und soziale Teilhabe, Pflegeberufe und Kostenerstattungen.
Die rund 430 Beschäftigten kümmern sich an den Standorten Cottbus, Potsdam und Frankfurt (Oder) vor allem um individuelle und institutionelle Leistungen zur Sicherung einer angemessenen Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Menschen in Ausbildung, Beruf, Freizeit und Wohnen. Kurz: sie prüfen, sie stellen fest, sie entschädigen und sie fördern.
Die Präsidentin des LASV ist Liane Klocek.
Landesamt für Soziales und Versorgung
Lipezker Straße 45, Haus 5
03048 Cottbus
Postfach 100123
03001 Cottbus
Telefon: 0355 2893-0
E-Mail: post@lasv.brandenburg.de
Internet: www.lasv.brandenburg.de
Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) ist der größte soziale Dienstleister und Servicepartner für die Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg.
Arbeitsschwerpunkte sind Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenfeststellungsverfahren, Aufsicht für unterstützende Wohnformen, berufliche und soziale Teilhabe, Pflegeberufe und Kostenerstattungen.
Die rund 430 Beschäftigten kümmern sich an den Standorten Cottbus, Potsdam und Frankfurt (Oder) vor allem um individuelle und institutionelle Leistungen zur Sicherung einer angemessenen Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Menschen in Ausbildung, Beruf, Freizeit und Wohnen. Kurz: sie prüfen, sie stellen fest, sie entschädigen und sie fördern.
Die Präsidentin des LASV ist Liane Klocek.
Landesamt für Soziales und Versorgung
Lipezker Straße 45, Haus 5
03048 Cottbus
Postfach 100123
03001 Cottbus
Telefon: 0355 2893-0
E-Mail: post@lasv.brandenburg.de
Internet: www.lasv.brandenburg.de
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist im Januar 2016 als Landesoberbehörde mit Hauptsitz in Potsdam errichtet worden. Es ist aus dem ehemaligen Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) und den Fachabteilungen Gesundheit und Verbraucherschutz des bisherigen Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) hervorgegangen.
Das LAVG unterliegt einer geteilten Fachaufsicht: Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) hat die Fachaufsicht über die Aufgaben der Bereiche Arbeitsschutz und Gesundheit, das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV) hat die Fachaufsicht über die Aufgaben im Bereich des Verbraucherschutzes.
Die Abteilung Arbeitsschutz ist für den Vollzug der staatlichen Vorschriften auf den Feldern der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie der sicheren Technikgestaltung zuständig. Zur Sicherstellung eines flächendeckenden Vollzugs werden Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten in drei Regionalbereichen an insgesamt sechs Dienstorten tätig (Regionalbereich Ost an den Dienstorten Eberswalde oder Frankfurt, im Regionalbereich Süd am Dienstort Cottbus, im Regionalbereich West an den Dienstorten Neuruppin oder Potsdam-Bornim sowie am Sitz des LAVG in Potsdam). Sie überwachen und beraten Betriebe an festen und mobilen Arbeitsplätzen sowie die Hersteller, Inverkehrbringer und Bereitsteller von Produkten und die Betreiber von technischen Anlagen und Geräten. Darüber hinaus sind sie auch für die Erteilung gesetzlich geforderter Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen zuständig, deren Bearbeitung der Arbeitsschutzverwaltung übertragen wurde.
Die Abteilung Gesundheit ist ein Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes und trägt zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung maßgeblich bei. Sie erfüllt als Bindeglied zwischen dem MASGF und den 18 kommunalen Gesundheitsämtern wichtige Aufgaben bei der Gesundheitsbeobachtung und -berichterstattung. Systematisch und fortlaufend werden Gesundheitsdaten der Brandenburger Bevölkerung erfasst und ausgewertet sowie Gesundheitsrisiken und Maßnahmen des Gesundheitsschutzes überwacht. Die Abteilung setzt das zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen zu den U-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche um, erteilt Approbationen bzw. Berufserlaubnisse in den akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen und überwacht Schulen der Gesundheitsberufe. Infektionsschutz, medizinischer Katastrophenschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Aufsicht über Apotheken und Arzneimittelproduktion sowie Medizinprodukteüberwachung sind weitere Arbeitsschwerpunkte.
Das LAVG hat rund 320 Beschäftigte. Der Präsident ist Dr. Detlev Mohr.
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Horstweg 57
14478 Potsdam
Postfach 90 02 36
14438 Potsdam
Telefon: 0331 8683-0
E-Mail: lavg.office@lavg.brandenburg.de
Internet: lavg.brandenburg.de
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist im Januar 2016 als Landesoberbehörde mit Hauptsitz in Potsdam errichtet worden. Es ist aus dem ehemaligen Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) und den Fachabteilungen Gesundheit und Verbraucherschutz des bisherigen Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) hervorgegangen.
Das LAVG unterliegt einer geteilten Fachaufsicht: Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) hat die Fachaufsicht über die Aufgaben der Bereiche Arbeitsschutz und Gesundheit, das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV) hat die Fachaufsicht über die Aufgaben im Bereich des Verbraucherschutzes.
Die Abteilung Arbeitsschutz ist für den Vollzug der staatlichen Vorschriften auf den Feldern der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie der sicheren Technikgestaltung zuständig. Zur Sicherstellung eines flächendeckenden Vollzugs werden Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten in drei Regionalbereichen an insgesamt sechs Dienstorten tätig (Regionalbereich Ost an den Dienstorten Eberswalde oder Frankfurt, im Regionalbereich Süd am Dienstort Cottbus, im Regionalbereich West an den Dienstorten Neuruppin oder Potsdam-Bornim sowie am Sitz des LAVG in Potsdam). Sie überwachen und beraten Betriebe an festen und mobilen Arbeitsplätzen sowie die Hersteller, Inverkehrbringer und Bereitsteller von Produkten und die Betreiber von technischen Anlagen und Geräten. Darüber hinaus sind sie auch für die Erteilung gesetzlich geforderter Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen zuständig, deren Bearbeitung der Arbeitsschutzverwaltung übertragen wurde.
Die Abteilung Gesundheit ist ein Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes und trägt zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung maßgeblich bei. Sie erfüllt als Bindeglied zwischen dem MASGF und den 18 kommunalen Gesundheitsämtern wichtige Aufgaben bei der Gesundheitsbeobachtung und -berichterstattung. Systematisch und fortlaufend werden Gesundheitsdaten der Brandenburger Bevölkerung erfasst und ausgewertet sowie Gesundheitsrisiken und Maßnahmen des Gesundheitsschutzes überwacht. Die Abteilung setzt das zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen zu den U-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche um, erteilt Approbationen bzw. Berufserlaubnisse in den akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen und überwacht Schulen der Gesundheitsberufe. Infektionsschutz, medizinischer Katastrophenschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Aufsicht über Apotheken und Arzneimittelproduktion sowie Medizinprodukteüberwachung sind weitere Arbeitsschwerpunkte.
Das LAVG hat rund 320 Beschäftigte. Der Präsident ist Dr. Detlev Mohr.
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Horstweg 57
14478 Potsdam
Postfach 90 02 36
14438 Potsdam
Telefon: 0331 8683-0
E-Mail: lavg.office@lavg.brandenburg.de
Internet: lavg.brandenburg.de
Das Brandenburgische Landesinstitut für Rechtsmedizin (BLR) gründete sich auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 18. Juni 1991 per Fusion der ehemaligen Bezirksinstitute für Gerichtliche Medizin Potsdam und Frankfurt (Oder). Der Hauptsitz ist Potsdam, eine Außenstelle ist in Frankfurt (Oder).
Zu den Aufgaben zählen unter anderem:
Das BLR hat 26 Beschäftigte. Das Institut wird geleitet von Prof. Dr. med. Knut Albrecht, Direktor des BLR.
Brandenburgisches Landesinstitut für Rechtsmedizin
Lindstedter Chaussee 6
14469 Potsdam
Postfach 60 04 46
14404 Potsdam
Telefon: 0331 5685-0
E-Mail: poststelle@blr.brandenburg.de
Das Brandenburgische Landesinstitut für Rechtsmedizin (BLR) gründete sich auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 18. Juni 1991 per Fusion der ehemaligen Bezirksinstitute für Gerichtliche Medizin Potsdam und Frankfurt (Oder). Der Hauptsitz ist Potsdam, eine Außenstelle ist in Frankfurt (Oder).
Zu den Aufgaben zählen unter anderem:
Das BLR hat 26 Beschäftigte. Das Institut wird geleitet von Prof. Dr. med. Knut Albrecht, Direktor des BLR.
Brandenburgisches Landesinstitut für Rechtsmedizin
Lindstedter Chaussee 6
14469 Potsdam
Postfach 60 04 46
14404 Potsdam
Telefon: 0331 5685-0
E-Mail: poststelle@blr.brandenburg.de