Qualitätsmanagementsystem im gesundheitlichen Verbraucherschutz

Wozu dient ein Qualitätsmanagementsystem in den Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes?
Seit dem 1. Juli 2006 gilt die EU-Verordnung der Europäischen Union zur Durchführung amtlicher Kontrollen (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Somit waren die Fachbehörden gefordert, ein Organisationsebenen übergreifendes Qualitätsmanagementsystem für die Behörden der Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung im Land Brandenburg (QMS BB) einzurichten. Mit der Einführung des QMS BB sorgen einheitliche Standards für die Dokumentation von Kontrollverfahren für Transparenz nach außen und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns nach innen. Dies dient der Qualitätsverbesserung und schafft Vertrauen bei den Verbrauchern und Tierhaltern.
Wodurch wird gewährleistet, dass die amtlichen Kontrollen einheitlich und auf konstant hohem Niveau durchgeführt werden?
Das Qualitätsmanagementsystem (QMS BB) richtet sich an der internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2008 aus und schließt die Fachbereiche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, Fleischhygiene, Tierarzneimttelüberwachung, Tiergesundheit und Tierschutz ein. Das eingeführte QMS BB garantiert, dass die amtlichen Kontrollen von Tierhaltungen, Futtermitteln und Lebensmitteln auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung, des Vertriebs und im Handel nach einheitlichen Standards, unter transparenten Bedingungen sowie auf einem qualitativ hohen Niveau durchgeführt werden. Die von der Arbeitsgruppe "Qualitätsmanagement" der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) erarbeiteten Qualitätsgrundsätze dienen dabei als Rahmenvorlage .
Die Fachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch die umfangreiche Ausbildung und die regelmäßigen Schulungen gewährleistet.
Welche Zielsetzung verfolgt das QMS BB?
Das QMS BB verfolgt zwei wesentliche Ziele:
- Schutz des Menschen vor gesundheitlichen Schäden und Täuschung
- Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens von Tieren
Der Weg zur Umsetzung der Ziele ist in einem Leitbild formuliert. Dieses Leitbild stellt die gemeinsame Grundlage des Qualitätsverständnisses aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachbehörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar. Der Mensch und das Tier stehen hiernach im Mittelpunkt unseres Handelns.
Unser Leitbild "Verbraucherschutz - Aktiv" beinhaltet:
- Ansprüche festlegen und erfüllen!
- Kompetenz entwickeln und fördern!
- Transparenz schaffen und durchsetzen!
- Informationen geben und erfassen!
- Verantwortung kennen und wahrnehmen!
Was beinhaltet unser QMS BB?
In dem QMS BB werden alle fachlichen Inhalte in den folgenden Fachgebieten geregelt:
- Lebensmittelüberwachung,
- Fleischhygiene,
- Futtermittelüberwachung,
- Tierarzneimittelüberwachung,
- Tierseuchenüberwachung und -bekämpfung einschließlich Tierkörperbeseitigung,
- Tierschutz und
- Grenzkontrolle.
Der Qualitätsanspruch bezieht sich dabei nicht nur auf die Qualität der Facharbeit, sondern schließt abgestimmte, einheitliche Vorgaben für die Schulung des Personals, die Kommunikationswege sowie das Prozedere einer ständigen Wirksamkeitskontrolle der getroffenen Festlegungen (kontinuierliche Verbesserung) mit ein. Das QMS erfordert eine entsprechende Dokumentation aller qualitätsrelevanten Vorgaben und Tätigkeiten in der amtlichen Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung.
Die Leistungen werden für:
- die Verbraucher,
- die Tierhalter,
- die Unternehmer und Gewerbetreibenden,
- andere Behörden,
- das Land,
- der Bund und
- die EU erbracht.
Wie wird die Aktualität und Praktikabilität des QMS BB sichergestellt?
Für jedes Fachgebiet wurde eine Expertenfachgruppe benannt, die die QM-Dokumente für die amtlichen Kontrolltätigkeiten erarbeitet und aktualisiert. In diesen Arbeitsgruppen arbeiten erfahrene und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Behördenebenen (Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauchschutz, Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern des Landes).
Zur Überprüfung der Wirksamkeit des QMS BB erfolgen grundsätzlich für alle beteiligten Organisationseinheiten einmal jährlich interne Audits nach einem aufgestellten Auditjahresplan. Die internen Audits werden durch eigens dafür geschultes Personal aus den am QMS BB beteiligten Behörden durchgeführt. Die unabhängige Prüfung der durchgeführten Audits wird durch das oberste Steuerungsgremium des QMS BB jeweils im I. Quartal des Folgejahres durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfung dienen der Beurteilung des QMS BB in Bezug auf die Erreichung der festgelegten Qualitätsziele sowie der kontinuierlichen Verbesserung des QMS BB.
Worauf basiert das QMS BB?
Basis für die Einführung und die Weiterentwicklung unseres QMS BB ist ein Qualitätsmanagement-Handbuch (QHB).
Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mit der Bekanntmachung "Implementierung eines QM-Systems in den Behördenbereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes des Landes Brandenburg" vom 22. Januar 2008 (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 5 vom 6. Februar 2008) die Umsetzung des QMS in allen beteiligten Behördenbereichen verbindlich vorgegeben.

Wozu dient ein Qualitätsmanagementsystem in den Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes?
Seit dem 1. Juli 2006 gilt die EU-Verordnung der Europäischen Union zur Durchführung amtlicher Kontrollen (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Somit waren die Fachbehörden gefordert, ein Organisationsebenen übergreifendes Qualitätsmanagementsystem für die Behörden der Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung im Land Brandenburg (QMS BB) einzurichten. Mit der Einführung des QMS BB sorgen einheitliche Standards für die Dokumentation von Kontrollverfahren für Transparenz nach außen und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns nach innen. Dies dient der Qualitätsverbesserung und schafft Vertrauen bei den Verbrauchern und Tierhaltern.
Wodurch wird gewährleistet, dass die amtlichen Kontrollen einheitlich und auf konstant hohem Niveau durchgeführt werden?
Das Qualitätsmanagementsystem (QMS BB) richtet sich an der internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2008 aus und schließt die Fachbereiche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, Fleischhygiene, Tierarzneimttelüberwachung, Tiergesundheit und Tierschutz ein. Das eingeführte QMS BB garantiert, dass die amtlichen Kontrollen von Tierhaltungen, Futtermitteln und Lebensmitteln auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung, des Vertriebs und im Handel nach einheitlichen Standards, unter transparenten Bedingungen sowie auf einem qualitativ hohen Niveau durchgeführt werden. Die von der Arbeitsgruppe "Qualitätsmanagement" der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) erarbeiteten Qualitätsgrundsätze dienen dabei als Rahmenvorlage .
Die Fachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch die umfangreiche Ausbildung und die regelmäßigen Schulungen gewährleistet.
Welche Zielsetzung verfolgt das QMS BB?
Das QMS BB verfolgt zwei wesentliche Ziele:
- Schutz des Menschen vor gesundheitlichen Schäden und Täuschung
- Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens von Tieren
Der Weg zur Umsetzung der Ziele ist in einem Leitbild formuliert. Dieses Leitbild stellt die gemeinsame Grundlage des Qualitätsverständnisses aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachbehörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar. Der Mensch und das Tier stehen hiernach im Mittelpunkt unseres Handelns.
Unser Leitbild "Verbraucherschutz - Aktiv" beinhaltet:
- Ansprüche festlegen und erfüllen!
- Kompetenz entwickeln und fördern!
- Transparenz schaffen und durchsetzen!
- Informationen geben und erfassen!
- Verantwortung kennen und wahrnehmen!
Was beinhaltet unser QMS BB?
In dem QMS BB werden alle fachlichen Inhalte in den folgenden Fachgebieten geregelt:
- Lebensmittelüberwachung,
- Fleischhygiene,
- Futtermittelüberwachung,
- Tierarzneimittelüberwachung,
- Tierseuchenüberwachung und -bekämpfung einschließlich Tierkörperbeseitigung,
- Tierschutz und
- Grenzkontrolle.
Der Qualitätsanspruch bezieht sich dabei nicht nur auf die Qualität der Facharbeit, sondern schließt abgestimmte, einheitliche Vorgaben für die Schulung des Personals, die Kommunikationswege sowie das Prozedere einer ständigen Wirksamkeitskontrolle der getroffenen Festlegungen (kontinuierliche Verbesserung) mit ein. Das QMS erfordert eine entsprechende Dokumentation aller qualitätsrelevanten Vorgaben und Tätigkeiten in der amtlichen Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung.
Die Leistungen werden für:
- die Verbraucher,
- die Tierhalter,
- die Unternehmer und Gewerbetreibenden,
- andere Behörden,
- das Land,
- der Bund und
- die EU erbracht.
Wie wird die Aktualität und Praktikabilität des QMS BB sichergestellt?
Für jedes Fachgebiet wurde eine Expertenfachgruppe benannt, die die QM-Dokumente für die amtlichen Kontrolltätigkeiten erarbeitet und aktualisiert. In diesen Arbeitsgruppen arbeiten erfahrene und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Behördenebenen (Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauchschutz, Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern des Landes).
Zur Überprüfung der Wirksamkeit des QMS BB erfolgen grundsätzlich für alle beteiligten Organisationseinheiten einmal jährlich interne Audits nach einem aufgestellten Auditjahresplan. Die internen Audits werden durch eigens dafür geschultes Personal aus den am QMS BB beteiligten Behörden durchgeführt. Die unabhängige Prüfung der durchgeführten Audits wird durch das oberste Steuerungsgremium des QMS BB jeweils im I. Quartal des Folgejahres durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfung dienen der Beurteilung des QMS BB in Bezug auf die Erreichung der festgelegten Qualitätsziele sowie der kontinuierlichen Verbesserung des QMS BB.
Worauf basiert das QMS BB?
Basis für die Einführung und die Weiterentwicklung unseres QMS BB ist ein Qualitätsmanagement-Handbuch (QHB).
Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mit der Bekanntmachung "Implementierung eines QM-Systems in den Behördenbereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes des Landes Brandenburg" vom 22. Januar 2008 (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 5 vom 6. Februar 2008) die Umsetzung des QMS in allen beteiligten Behördenbereichen verbindlich vorgegeben.