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Über uns

Landestierschutzbeauftragte mit zwei Pferden

Dr. Anne Zinke hat an der Freien Universität (FU) Berlin das Studienfach Veterinärmedizin studiert und erhielt im Februar 2014 die Approbationsurkunde als Tierärztin.
Nach ihrem Studium war sie zunächst als Doktorandin am Institut für Tierpathologie an der FU Berlin und beim Deutschen Konsortium für Transnationale Krebsforschung am Max-Delbrück-Centrum Berlin-Buch tätig. Nach erfolgreichem Promotionsverfahren wurde ihr im Juni 2016 von der FU Berlin der Grad „Doktor der Veterinärmedizin“ verliehen. 2020 erhielt sie nach entsprechender vierjähriger Weiterbildung und Prüfung von der Tierärztekammer Berlin die Bezeichnung „Fachtierärztin für Tierschutz“.

Von Juni 2016 bis Mitte Dezember 2022 war sie in der Arbeitsgruppe „Veterinärwesen (Tierschutz)“ im Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) tätig. Im Rahmen Ihrer dortigen Tätigkeit war sie u.a. für die Prüfung und Genehmigung von Tierversuchen, für die Prüfung und Erteilung von Zucht- und Haltungserlaubnissen für Einrichtungen gem. § 11 Abs. 1 S. 1. Nr. 1 TierSchG und für den Tierschutzvollzug, das heißt die Kontrolle von Tierversuchen und Tierhaltungen und die Ahndung von Tierschutzverstößen zuständig.
Ab Januar 2021 hat sie die Gruppenleitung der Arbeitsgruppe „Veterinärwesen (Tierschutz)“ übernommen. Im Mai 2022 wurde ihr im Rahmen einer Abwesenheitsvertretung zusätzlich die Leitung des Referats für gesundheitlichen Verbraucherschutz (Veterinär- und Lebensmittelwesen, Gentechnik und Ökokontrolle) übertragen.

Seit dem 15. Dezember 2022 ist sie nun Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg.

Landestierschutzbeauftragte mit zwei Pferden

Dr. Anne Zinke hat an der Freien Universität (FU) Berlin das Studienfach Veterinärmedizin studiert und erhielt im Februar 2014 die Approbationsurkunde als Tierärztin.
Nach ihrem Studium war sie zunächst als Doktorandin am Institut für Tierpathologie an der FU Berlin und beim Deutschen Konsortium für Transnationale Krebsforschung am Max-Delbrück-Centrum Berlin-Buch tätig. Nach erfolgreichem Promotionsverfahren wurde ihr im Juni 2016 von der FU Berlin der Grad „Doktor der Veterinärmedizin“ verliehen. 2020 erhielt sie nach entsprechender vierjähriger Weiterbildung und Prüfung von der Tierärztekammer Berlin die Bezeichnung „Fachtierärztin für Tierschutz“.

Von Juni 2016 bis Mitte Dezember 2022 war sie in der Arbeitsgruppe „Veterinärwesen (Tierschutz)“ im Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) tätig. Im Rahmen Ihrer dortigen Tätigkeit war sie u.a. für die Prüfung und Genehmigung von Tierversuchen, für die Prüfung und Erteilung von Zucht- und Haltungserlaubnissen für Einrichtungen gem. § 11 Abs. 1 S. 1. Nr. 1 TierSchG und für den Tierschutzvollzug, das heißt die Kontrolle von Tierversuchen und Tierhaltungen und die Ahndung von Tierschutzverstößen zuständig.
Ab Januar 2021 hat sie die Gruppenleitung der Arbeitsgruppe „Veterinärwesen (Tierschutz)“ übernommen. Im Mai 2022 wurde ihr im Rahmen einer Abwesenheitsvertretung zusätzlich die Leitung des Referats für gesundheitlichen Verbraucherschutz (Veterinär- und Lebensmittelwesen, Gentechnik und Ökokontrolle) übertragen.

Seit dem 15. Dezember 2022 ist sie nun Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg.


Stellung

Die unabhängige Landestierschutzbeauftragte ist eine selbständige Organisationseinheit außerhalb der Abteilungsstruktur im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz.

Die Landestierschutzbeauftragte arbeitet dabei frei von fachlichen Weisungen.

Die unabhängige Landestierschutzbeauftragte ist eine selbständige Organisationseinheit außerhalb der Abteilungsstruktur im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz.

Die Landestierschutzbeauftragte arbeitet dabei frei von fachlichen Weisungen.

Aufgaben

Das Ziel der Tätigkeit der unabhängigen Landestierschutzbeauftragten (kurz: LTSB) ist es, den Tierschutz und das Tierwohl im Land Brandenburg zu fördern. Sie soll insbesondere strukturelle Verbesserungen im Bereich Tierschutz und deren Umsetzung für mehr Tierwohl unterstützen.

Die LTSB nimmt keine Vollzugsaufgaben nach dem Tierschutzrecht wahr und hat daher kein behördliches Betretungs- und Einsichtsrecht in Akten der zuständigen Behörden. Wenn aufgrund von Beschwerden oder anderen Ereignissen der Verdacht auf einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften besteht, handeln die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter.

Insbesondere sind ihre Aufgaben:

1. Die Landestierschutzbeauftragte hat einen Beratungsauftrag in Tierschutzfragen, zum Beispiel

  • durch Beratung der Landesregierung, des für den Tierschutz zuständigen Ministeriums und der nachgeordneten Behörden in Fragen des Tierschutzes einschließlich bei Rechtsetzungsvorhaben
  • als Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Vereine sowie wissenschaftliche Einrichtungen
  • bei der Initiative zum Tierschutzplan des Landes Brandenburg durch Mitwirkung an der Erstellung, der Umsetzung und der Fortschreibung des Tierschutzplans
  • als ständiger Gast im Tierschutzbeirat des Landes Brandenburg

2. Mitwirkung an der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen durch die Behörden und Einrichtungen des Landes

  • Beanstandung ihr bekannt gewordener Verstöße gegen Tierschutzrecht und Missstände gegenüber den zuständigen Behörden sowie Mitwirkung bei der Sicherstellung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen
  • Beteiligung bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften und tierschutzfachlichen und -rechtlichen Initiativen

3. Stärkung von Tierschutz und Tierwohl

  • Zusammenarbeit in Tierschutzfragen mit Tierschutzverbänden und -vereinen, Berufs- und Fachverbänden sowie wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen
  • Stärkung der Belange und das Verständnis für Tierschutz im Bereich der Bildung und Öffentlichkeit
  • Förderung der Gewinnung, Wahrnehmung und Umsetzung von Erkenntnissen aus Praxis, Wissenschaft und Forschung

Das Ziel der Tätigkeit der unabhängigen Landestierschutzbeauftragten (kurz: LTSB) ist es, den Tierschutz und das Tierwohl im Land Brandenburg zu fördern. Sie soll insbesondere strukturelle Verbesserungen im Bereich Tierschutz und deren Umsetzung für mehr Tierwohl unterstützen.

Die LTSB nimmt keine Vollzugsaufgaben nach dem Tierschutzrecht wahr und hat daher kein behördliches Betretungs- und Einsichtsrecht in Akten der zuständigen Behörden. Wenn aufgrund von Beschwerden oder anderen Ereignissen der Verdacht auf einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften besteht, handeln die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter.

Insbesondere sind ihre Aufgaben:

1. Die Landestierschutzbeauftragte hat einen Beratungsauftrag in Tierschutzfragen, zum Beispiel

  • durch Beratung der Landesregierung, des für den Tierschutz zuständigen Ministeriums und der nachgeordneten Behörden in Fragen des Tierschutzes einschließlich bei Rechtsetzungsvorhaben
  • als Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Vereine sowie wissenschaftliche Einrichtungen
  • bei der Initiative zum Tierschutzplan des Landes Brandenburg durch Mitwirkung an der Erstellung, der Umsetzung und der Fortschreibung des Tierschutzplans
  • als ständiger Gast im Tierschutzbeirat des Landes Brandenburg

2. Mitwirkung an der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen durch die Behörden und Einrichtungen des Landes

  • Beanstandung ihr bekannt gewordener Verstöße gegen Tierschutzrecht und Missstände gegenüber den zuständigen Behörden sowie Mitwirkung bei der Sicherstellung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen
  • Beteiligung bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften und tierschutzfachlichen und -rechtlichen Initiativen

3. Stärkung von Tierschutz und Tierwohl

  • Zusammenarbeit in Tierschutzfragen mit Tierschutzverbänden und -vereinen, Berufs- und Fachverbänden sowie wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen
  • Stärkung der Belange und das Verständnis für Tierschutz im Bereich der Bildung und Öffentlichkeit
  • Förderung der Gewinnung, Wahrnehmung und Umsetzung von Erkenntnissen aus Praxis, Wissenschaft und Forschung

Geschäftsstelle der Landestierschutzbeauftragten

Nannette Pankow
Referentin der Landestierschutzbeauftragten / Diplom-Agraringenieurin

Stefanie Bauer
Bürosachbearbeiterin der Landestierschutzbeauftragten

Sonja Bossmanns
Bürosachbearbeiterin der Landestierschutzbeauftragten / Tiermedizinische Fachangestellte

Nannette Pankow
Referentin der Landestierschutzbeauftragten / Diplom-Agraringenieurin

Stefanie Bauer
Bürosachbearbeiterin der Landestierschutzbeauftragten

Sonja Bossmanns
Bürosachbearbeiterin der Landestierschutzbeauftragten / Tiermedizinische Fachangestellte