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Erneute Unterstützung für Tierheime in der Corona-Pandemie – Aufruf zu schneller Antragstellung

- Erschienen am 04.07.2021 - Presemitteilung 379/2021

Auch in diesem Jahr unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Tierheime, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind. Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Tierheime leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Tierschutz in Brandenburg - in der Pandemie unter besonders erschwerten Bedingungen. Ich bin froh, dass wir auch in diesem Jahr hier finanziell durch die Krise helfen können.“

Das MSGIV Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Tierheime hat einen Umfang von 370 000 Euro.

Die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von durch die COVID-19-Pandemie in Liquiditätsengpässe geratene gemeinnützige Tierheime trat am 1. Juli in Kraft und gilt bis Ende des Jahres. Veröffentlichungstermin im Amtsblatt ist der 7. Juli.

„Mit der Sonderhilfe wollen wir die Infrastruktur der Tierheime und ähnlicher Einrichtungen unterstützen. Insbesondere wollen wir die Versorgung von herrenlosen oder ausgesetzten, zurückgelassenen oder verlorenen Fund- oder Abgabetieren wie Katzen, Hunde oder anderer Kleintiere sicherstellen“, so Ministerin Nonnemacher.

Die Frist für die Einreichung des Antrags mit den erforderlichen beizufügenden Nachweisen endet am 31. August 2021.

Landestierschutzbeauftragter Dr. Stefan Heidrich: „Da die Fristen für die Antragsstellungen kurz sind, bitte ich alle antragberechtigten Tierheime: machen Sie von der Möglichkeit auf Unterstützung schnell Gebrauch. Zudem weise ich darauf hin, dass im Interesse des Tierschutzes das Antragsverfahren erheblich vereinfacht wurde.“

Rico Lange, Vorstandvorsitzender Landestierschutzverband: „Die Situation der Tierheime ist ernst. Durch die Pandemie sind wichtige Möglichkeiten für Öffentlichkeitsarbeit und Spendenakquise weggebrochen. So konnten keine Tage der Offenen Tür oder andere Feste ausgerichtet werden, was mit erheblichen Einnahmeeinbußen verbunden war. Wir sind darum froh um die Möglichkeit einer Unterstützung, damit Tierheime möglichst nicht ihre wenigen und für andere Aufgaben dringend benötigten Rücklagen aufbrauchen müssen.“

Der Antrag ist im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift einzureichen. Unterlagen können auch elektronisch bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg LAVG: www.lavg.brandenburg.de