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Tierschutzbeauftragter zieht Bilanz und verabschiedet sich mit Forderung nach mehr gesetzlich verbrieftem Schutz für Tiere

- Erschienen am 28.09.2022 - Presemitteilung 418/2022

Der Landestierschutzbeauftragte Dr. Stefan Heidrich zieht heute im Landtag Brandenburg Bilanz zu seiner Tätigkeit. Im April 2017 übernahm er die damals neu geschaffene Stelle im Verbrauchschutzministerium des Landes Brandenburg. Neben der Erläuterung der Stationen seines Wirkens fordert er letztendlich mehr gesetzlich verbrieften Tierschutz.

Laut Heidrich werden für alle relevanten landwirtschaftlich genutzten Tierarten aber auch für die kleinen Haustiere, die sog. Heimtiere, gesetzlichen Anforderungen an die Haltung benötigt. „Ich wünsche mir vom Gesetzgeber, dem BMEL in Berlin, eine Tierschutz-Heimtierhaltungsverordnung, um einen ausreichenden Vollzug des Tierschutzgesetzes zu ermöglichen. Bei den sog. Nutztieren müssen zudem endlich alle relevanten Tiere, z.B. auch die Milchrinder, ergänzt werden“ erläutert Heidrich.

Der Landestierschutzbeauftragte Dr. Stefan Heidrich hat heute zudem gemeinsam mit den Tierschutzbeauftragten der Länder Berlin und Bremen, Frau Dr. Herrmann und Frau Prof. Dr. Wenzel, eine Stellungnahme zum Überarbeitungsbedarf der BMEL-Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten erstellt. Die Tierschutzbeauftragten begrüßen das Vorgehen des BMEL grundsätzlich und gehen davon aus, dass seit nunmehr über 15 Jahren die erste - und aus Sicht der Tierschutzbeauftragten längst überfällige - Aktualisierung erfolgen wird. Daneben fordern sie auch die auf online-Plattformen stattfindenden Tierbörsen endlich tierschutzgesetzlich zu regeln. Die Tierschutzbeauftragten weisen auch hierbei darauf hin, dass Leitlinien zur Tierhaltung und Tierbörsen zwar einen ersten Schritt darstellen, eine effiziente Umsetzung des Tierschutzes über diese Empfehlungen wiederum praktisch jedoch kaum möglich ist. Allein die Einbindung der Tierbörsenleitlinien in eine gesetzliche Vorschrift kann die zuständigen Veterinärbehörden im Vollzug des Tierschutzes bei Tierbörsen unterstützen. Daher fordern auch die Tierschutzbeauftragten der Länder bereits seit längerem eine Tierschutz-Heimtierhaltungsverordnung, in die auch die Tierbörsenleitlinien eingebunden werden könnten.