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Neue Förderrichtlinie: Unterstützung für Kastration freilebender Katzen

- Erschienen am 03.08.2021 - Pressemitteilung 428/2021
Symbolfoto Freilebende herrenlose Katze (Foto: Colourbox.de / Pavlo Vakhrushev) Foto: Colourbox.de / Pavlo Vakhrushev

Freilebende herrenlose Katzen können ein großes Tierschutzproblem darstellen. Aus diesem Grund unterstützt das Verbraucherschutzministerium mit einer neuen Förderrichtlinie in den kommenden zwei Jahren Tierschutzvereine im Land Brandenburg bei der Kastration bzw. Sterilisation freilebender Katzen. Die sogenannte Katzenkastrationsrichtlinie ist jetzt in Kraft getreten und läuft bis zum 31. Juli 2023. Dafür stehen pro Jahr rund 51.000 Euro zur Verfügung.

Stefan Heidrich, Tierschutzbeauftragter des Landes Brandenburg, erklärt: „Ziel dieser Maßnahme ist es, durch Kastration und Sterilisation von herrenlosen Katzen deren unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und auf diese Weise tierschutzwidrigen Zuständen entgegenzuwirken. Wir rufen alle Tierschutzvereine und Tierheime auf, die neue Förderung zu nutzen.“

Ziel ist die Verbesserung des Tierschutzes: Die Durchführung von Kastrations- und Sterilisationsmaßnahmen als der zurzeit einzigen tierschutzgerechten Maßnahme zur mittelfristigen Reduzierung von freilebenden herrenlosen Katzenpopulationen führt langfristig zur Verminderung der bei diesen Katzen oft in erheblichem Ausmaß auftretenden Schmerzen, Leiden oder gesundheitlichen Schäden.

Gefördert wird die Durchführung von Katzenkastrationen und -sterilisationen durch Tierärztinnen und Tierärzte im Auftrag von Tierschutzvereinen. Bewilligungsfähig sind dabei folgende Höchstbeträge: 58 Euro pro Tier für weibliche Katzen (Kätzinnen) und 20 Euro pro Tier für männliche Katzen (Kater). Für Kätzinnen ist die Förderung höher, da eine Kastration bei ihnen aufwendiger ist.

Die Förderung können als gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen (eingetragene Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung und gemeinnützige Aktiengesellschaften) erhalten, die Tierheime oder tierheimähnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben.

Anträge auf Zuwendungen bei der Durchführung von Katzenkastrationen für das Jahr 2022 können bis zum 30. September 2021, Anträge auf Zuwendungen für das Jahr 2023 bis zum 30. September 2022 gestellt werden.

Das Antragsformular sowie alle Informationen und Hinweise zur Förderungen sind auf der Internetseite des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) veröffentlicht: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/lavg/foerdermittel/kastrationsterilisation-katzen/