Aktuelles
Tierschutzbeauftragte fordern zahlreiche rechtliche Änderungen, u.a. des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, zur Verbesserung des Tierschutzes
Die Landestierschutzbeauftragten der Länder Baden- Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben anlässlich der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes sowie der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung gemeinsam eine fachliche Stellungnahme mit konkreten Änderungsvorschlägen der tierschutzrechtlichen Regelungen erarbeitet und Anfang Januar 2023 dem zuständigen Bundesministerium BMEL zukommen lassen.
Insbesondere in den Themenbereichen Anbindehaltung von Rindern, Tierversuchen und Tiertransporten sind aus Sicht der Landestierschutzbeauftragten Änderungen unerlässlich, da diese Praktiken mit erheblichen Schmerzen und Leiden für die Tiere verbunden sind. Zudem soll das Schreiben zum Anlass genommen werden, auf die für einen wirksamen Tierschutz notwendige rechtsverbindliche Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen hinzuweisen.
Zur Gewährleistung eines effektiven Vollzugs und einer einheitlichen Rechtsanwendung der Behörden ist es unabdingbar, dass eine Novellierung des Tierschutzgesetzes mit einer Überarbeitung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetztes einhergeht.
Die Landestierschutzbeauftragten der Länder Baden- Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben anlässlich der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes sowie der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung gemeinsam eine fachliche Stellungnahme mit konkreten Änderungsvorschlägen der tierschutzrechtlichen Regelungen erarbeitet und Anfang Januar 2023 dem zuständigen Bundesministerium BMEL zukommen lassen.
Insbesondere in den Themenbereichen Anbindehaltung von Rindern, Tierversuchen und Tiertransporten sind aus Sicht der Landestierschutzbeauftragten Änderungen unerlässlich, da diese Praktiken mit erheblichen Schmerzen und Leiden für die Tiere verbunden sind. Zudem soll das Schreiben zum Anlass genommen werden, auf die für einen wirksamen Tierschutz notwendige rechtsverbindliche Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen hinzuweisen.
Zur Gewährleistung eines effektiven Vollzugs und einer einheitlichen Rechtsanwendung der Behörden ist es unabdingbar, dass eine Novellierung des Tierschutzgesetzes mit einer Überarbeitung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetztes einhergeht.
Silvesterfeuerwerk - extreme Belastung für Tiere

Es ist wieder soweit, der Jahreswechsel steht an und damit auch das Anzünden von Böllern, Raketen und sonstigen Feuerwerkskörpern. Bei Klein-, Groß- und Wildtieren löst die Knallerei vor allem Leid, Angst und Stress aus. Neben den Verletzungen, die durch eine falsche Anwendung sowohl beim Tier, als auch beim Menschen entstehen können, bedeutet das Feuerwerk auch eine enorme Lärmbelastung für sämtliche Tiere. Hinzukommen der Rauch und die unkontrollierten Lichtblitze.
Fast jeder kennt jemanden, der ein Haustier hat oder hält selbst eines, was unter der „Silvesterbelastung“ leidet und um den Jahreswechsel regelrechte Angstzustände und Panikattacken hat. Dies beginnt bereits wenige Tage vor Silvester, beim ersten illegalen Abfeuern von Raketen oder Anzünden von Böllern und dauert sehr häufig bis einige Tage nach Silvester an.
Typische Anzeichen bei drinnen und draußen lebenden Heim-, Groß- und Wildtieren sind u.a. Zittern, Inkontinenz oder gar kein Stuhl- oder Harnabsatz, keine Futter- und Wasseraufnahme, permanentes Hecheln, Verweigern von Spaziergängen, Verkriechen unter Möbeln oder in Höhlen, Flucht, permanente, panische Bewegung (bspw. Rennen und Fliegen bei Wildtieren) und tagelanges Zusammenschrecken bei kleinsten (Knall-)Geräuschen.
Aufgrund der durch Panik und Angst ausgelösten Reaktionen und ggf. sogar entstandenen Verletzungen, führen sowohl der direkte, als auch der indirekte Kontakt mit Feuerwerkskörpern bei Tieren zu - teilweise sogar langanhaltenden - Schmerzen, Leiden und Schäden!
Was können Sie dagegen tun?
- Das Beste, was Sie tun können, ist auf das Abfeuern und Anzünden jeglicher Feuerwerksköper zu verzichten.
- Grundsätzlich sollten Feuerwerkskörper niemals auf Tiere gerichtet und weder in Naturschutzgebieten, noch sonstigen von Tieren bewohnten Grünflächen oder Wäldern abgefeuert werden.
- Ursprünglich für Feuerwerkskörper eingeplantes Geld kann bspw. in eine Spende für einen Gnadenhof oder ein Tierheim umgewandelt werden. So tun Sie gleich zweifach etwas Gutes für den Schutz der Tiere!
Wie können Sie Ihrem Tier konkret helfen?
- Hunde: Die Tiere sollten rund um Silvester immer an der Leine und nur in ihnen bekannten Gebieten ausgeführt werden. Auch tagsüber werden teilweise Böller gezündet, die die Tiere erschrecken – im schlimmsten Fall flüchten sie. Gehen Sie mit ihren Haustieren am 31. Dezember rechtzeitig eine lange Runde spazieren. Vermeiden Sie am Silvestertag Spaziergänge durch Innenstädte und Wohngebiete, sondern gehen Sie mit Ihrem Hund durch die Natur. Dort ist die Gefahr am geringsten, auf zu früh gezündete Silvesterraketen zu treffen.
- Katzen: Freigänger sollten Sie ins Haus oder die Wohnung holen.
- Tiere im Inneren lassen: Nehmen Sie Ihre Haustiere keinesfalls um Mitternacht mit nach draußen.
- Rückzugsorte schaffen: Bieten Sie Ihrem Haustier einen sicheren Rückzugsort an, der bestenfalls dunkel und möglichst lärmgeschützt ist. Vor allem Katzen verstecken sich gerne in gewohnten Rückzugsorten (bspw. unter dem Sofa, im Kratzbaum oder unter einer Decke). Idealerweise sollte ein Raum angeboten werden, der nicht direkt zur Straßenseite liegt. Käfige können übergangsweise auch in den Keller gestellt werden, um den Lärm zu dämpfen.
- Fenster und Türen schließen: Türen und Fenster sollten geschlossen bleiben, gegebenenfalls können auch Rollos heruntergelassen werden, um den Lärm und das Blitzgewitter so gut wie möglich zu dämpfen. Käfige sollten weit vom Fenster entfernt stehen.
- Gesellschaft: Lassen Sie Ihre Tiere nicht allein – sind sie verängstigt, suchen sie oft Schutz bei Ihren Bezugspersonen. Wenn es knallt und das Tier zusätzlich allein ist, fühlt es sich schutzlos ausgeliefert.
- Eigenes Verhalten: Sie sollten versuchen, eine entspannte Routine aufrechtzuerhalten. Läuft bei Ihnen beispielsweise in der Regel Musik oder der Fernseher, lassen Sie die Geräte an. Damit schaffen Sie die gewohnte Geräuschkulisse. Bleiben Sie ruhig und entspannt und bestärken Ihr Haustier nicht in seiner Angst: Übermäßiges Streicheln oder Zureden verunsichert das Tier zusätzlich. Lassen Sie Ihr Haustier entscheiden, es weiß am besten, was es in der Stresssituation braucht: Sucht es Nähe oder will es sich alleine verkriechen?
- Registrierung: Kennzeichnen (mittels Chip beim Tierarzt) und registrieren Sie Ihr Tier rechtzeitig bei einem Haustierregister (bspw. TASSO e.V. oder FINDEFIX) um es im absoluten Notfall mithilfe des Haustierregisters wiederfinden zu können.
- Kontaktdaten: Bringen Sie am Halsband Ihres Tieres für den Notfall einen Adressanhänger mit Telefonnummer an.
- Silvester an einem ruhigen Ort verbringen: Wenn Sie bereits aus Erfahrung wissen, dass ihr Hund an Silvester panisch reagiert, ist es sinnvoll, Silvester fernab einer Stadt, an einem ruhigen Ort, an dem nicht geknallt wird, zu verbringen.
- Tierarzt: Wenn Ihnen bekannt ist, dass Ihr Haustier panisch reagiert, können evtl. pflanzliche, beruhigende Mittel helfen. Diese sind jedoch kein Ersatz für die Gesellschaft und Anwesenheit einer Bezugsperson. Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrem Tierarzt! Eine falsche Anwendung von beruhigenden Mitteln kann bspw. dazu führen, dass die Tiere zwar ruhig sind, aber trotzdem alles wahrnehmen und die Angst so verstärkt wird!

Es ist wieder soweit, der Jahreswechsel steht an und damit auch das Anzünden von Böllern, Raketen und sonstigen Feuerwerkskörpern. Bei Klein-, Groß- und Wildtieren löst die Knallerei vor allem Leid, Angst und Stress aus. Neben den Verletzungen, die durch eine falsche Anwendung sowohl beim Tier, als auch beim Menschen entstehen können, bedeutet das Feuerwerk auch eine enorme Lärmbelastung für sämtliche Tiere. Hinzukommen der Rauch und die unkontrollierten Lichtblitze.
Fast jeder kennt jemanden, der ein Haustier hat oder hält selbst eines, was unter der „Silvesterbelastung“ leidet und um den Jahreswechsel regelrechte Angstzustände und Panikattacken hat. Dies beginnt bereits wenige Tage vor Silvester, beim ersten illegalen Abfeuern von Raketen oder Anzünden von Böllern und dauert sehr häufig bis einige Tage nach Silvester an.
Typische Anzeichen bei drinnen und draußen lebenden Heim-, Groß- und Wildtieren sind u.a. Zittern, Inkontinenz oder gar kein Stuhl- oder Harnabsatz, keine Futter- und Wasseraufnahme, permanentes Hecheln, Verweigern von Spaziergängen, Verkriechen unter Möbeln oder in Höhlen, Flucht, permanente, panische Bewegung (bspw. Rennen und Fliegen bei Wildtieren) und tagelanges Zusammenschrecken bei kleinsten (Knall-)Geräuschen.
Aufgrund der durch Panik und Angst ausgelösten Reaktionen und ggf. sogar entstandenen Verletzungen, führen sowohl der direkte, als auch der indirekte Kontakt mit Feuerwerkskörpern bei Tieren zu - teilweise sogar langanhaltenden - Schmerzen, Leiden und Schäden!
Was können Sie dagegen tun?
- Das Beste, was Sie tun können, ist auf das Abfeuern und Anzünden jeglicher Feuerwerksköper zu verzichten.
- Grundsätzlich sollten Feuerwerkskörper niemals auf Tiere gerichtet und weder in Naturschutzgebieten, noch sonstigen von Tieren bewohnten Grünflächen oder Wäldern abgefeuert werden.
- Ursprünglich für Feuerwerkskörper eingeplantes Geld kann bspw. in eine Spende für einen Gnadenhof oder ein Tierheim umgewandelt werden. So tun Sie gleich zweifach etwas Gutes für den Schutz der Tiere!
Wie können Sie Ihrem Tier konkret helfen?
- Hunde: Die Tiere sollten rund um Silvester immer an der Leine und nur in ihnen bekannten Gebieten ausgeführt werden. Auch tagsüber werden teilweise Böller gezündet, die die Tiere erschrecken – im schlimmsten Fall flüchten sie. Gehen Sie mit ihren Haustieren am 31. Dezember rechtzeitig eine lange Runde spazieren. Vermeiden Sie am Silvestertag Spaziergänge durch Innenstädte und Wohngebiete, sondern gehen Sie mit Ihrem Hund durch die Natur. Dort ist die Gefahr am geringsten, auf zu früh gezündete Silvesterraketen zu treffen.
- Katzen: Freigänger sollten Sie ins Haus oder die Wohnung holen.
- Tiere im Inneren lassen: Nehmen Sie Ihre Haustiere keinesfalls um Mitternacht mit nach draußen.
- Rückzugsorte schaffen: Bieten Sie Ihrem Haustier einen sicheren Rückzugsort an, der bestenfalls dunkel und möglichst lärmgeschützt ist. Vor allem Katzen verstecken sich gerne in gewohnten Rückzugsorten (bspw. unter dem Sofa, im Kratzbaum oder unter einer Decke). Idealerweise sollte ein Raum angeboten werden, der nicht direkt zur Straßenseite liegt. Käfige können übergangsweise auch in den Keller gestellt werden, um den Lärm zu dämpfen.
- Fenster und Türen schließen: Türen und Fenster sollten geschlossen bleiben, gegebenenfalls können auch Rollos heruntergelassen werden, um den Lärm und das Blitzgewitter so gut wie möglich zu dämpfen. Käfige sollten weit vom Fenster entfernt stehen.
- Gesellschaft: Lassen Sie Ihre Tiere nicht allein – sind sie verängstigt, suchen sie oft Schutz bei Ihren Bezugspersonen. Wenn es knallt und das Tier zusätzlich allein ist, fühlt es sich schutzlos ausgeliefert.
- Eigenes Verhalten: Sie sollten versuchen, eine entspannte Routine aufrechtzuerhalten. Läuft bei Ihnen beispielsweise in der Regel Musik oder der Fernseher, lassen Sie die Geräte an. Damit schaffen Sie die gewohnte Geräuschkulisse. Bleiben Sie ruhig und entspannt und bestärken Ihr Haustier nicht in seiner Angst: Übermäßiges Streicheln oder Zureden verunsichert das Tier zusätzlich. Lassen Sie Ihr Haustier entscheiden, es weiß am besten, was es in der Stresssituation braucht: Sucht es Nähe oder will es sich alleine verkriechen?
- Registrierung: Kennzeichnen (mittels Chip beim Tierarzt) und registrieren Sie Ihr Tier rechtzeitig bei einem Haustierregister (bspw. TASSO e.V. oder FINDEFIX) um es im absoluten Notfall mithilfe des Haustierregisters wiederfinden zu können.
- Kontaktdaten: Bringen Sie am Halsband Ihres Tieres für den Notfall einen Adressanhänger mit Telefonnummer an.
- Silvester an einem ruhigen Ort verbringen: Wenn Sie bereits aus Erfahrung wissen, dass ihr Hund an Silvester panisch reagiert, ist es sinnvoll, Silvester fernab einer Stadt, an einem ruhigen Ort, an dem nicht geknallt wird, zu verbringen.
- Tierarzt: Wenn Ihnen bekannt ist, dass Ihr Haustier panisch reagiert, können evtl. pflanzliche, beruhigende Mittel helfen. Diese sind jedoch kein Ersatz für die Gesellschaft und Anwesenheit einer Bezugsperson. Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrem Tierarzt! Eine falsche Anwendung von beruhigenden Mitteln kann bspw. dazu führen, dass die Tiere zwar ruhig sind, aber trotzdem alles wahrnehmen und die Angst so verstärkt wird!