Hauptmenü

Aktuelles


Tierheim-Förderrichtlinie wird bis 2025 verlängert

Die Förderung von Tierheimen in Brandenburg über die Tierheimförderrichtlinie wird um zwei Jahre bis Ende 2025 verlängert. Die erste Tierheimförderrichtlinie trat am 1. Januar 2022 in Kraft und hatte zunächst eine zweijährige Laufzeit. Mit der Richtlinie werden Tierheime bei Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls vom Land Brandenburg unterstützt. Dafür stehen pro Jahr 130.000 Euro zur Verfügung.

Im Zentrum der Unterstützung über die Tierheimförderrichtlinie steht die Verbesserung der Unterbringung von herrenlosen, ausgesetzten, zurückgelassenen oder verlorenen Fundtieren, Abgabetieren oder beschlagnahmten Tieren in gemeinnützigen Tierheimen.

Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen (Tierheimförderrichtlinie) vom 8. September 2021, geändert mit Erlass vom 19. Oktober 2023 (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 44 vom 08. November 2023), werden Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Tierschutzes im Land Brandenburg gewährt.

Förderanträge können als gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen, die Tierheime oder ähnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben, und im Besitz einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) sind, stellen. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in der Trägerschaft des Bundes, des Landes oder von Kommunen oder Einrichtungen, die vom Land Brandenburg bereits für Fördergegenstände im Sinne der Nummern 2.1 bis 2.3 der Tierheimförderrichtlinie finanziell gefördert werden.

Die Zuwendung des Landes Brandenburg beträgt unverändert je Antragsteller und Maßnahme maximal 50.000 Euro pro Jahr und kann insbesondere für die Errichtung und die Erweiterung von Tierheimen und den damit zusammenhängenden Neu-, Aus- und Umbau oder Erwerb von Gebäuden, Ausrüstung und Ausstattung (zum Beispiel Zwinger, Käfige oder Geräte) gewährt werden.

Bewilligungsbehörde für die Fördermaßnahmen ab dem Jahr 2024 ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV). Anträge auf Zuwendungen für 2024 sind bis spätestens 30. November 2023 beim LASV zu stellen.

Nähere Informationen, das Antragsformular sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt sind verfügbar unter: Tierschutz | LASV (brandenburg.de)

Die Förderung von Tierheimen in Brandenburg über die Tierheimförderrichtlinie wird um zwei Jahre bis Ende 2025 verlängert. Die erste Tierheimförderrichtlinie trat am 1. Januar 2022 in Kraft und hatte zunächst eine zweijährige Laufzeit. Mit der Richtlinie werden Tierheime bei Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls vom Land Brandenburg unterstützt. Dafür stehen pro Jahr 130.000 Euro zur Verfügung.

Im Zentrum der Unterstützung über die Tierheimförderrichtlinie steht die Verbesserung der Unterbringung von herrenlosen, ausgesetzten, zurückgelassenen oder verlorenen Fundtieren, Abgabetieren oder beschlagnahmten Tieren in gemeinnützigen Tierheimen.

Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen (Tierheimförderrichtlinie) vom 8. September 2021, geändert mit Erlass vom 19. Oktober 2023 (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 44 vom 08. November 2023), werden Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Tierschutzes im Land Brandenburg gewährt.

Förderanträge können als gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen, die Tierheime oder ähnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben, und im Besitz einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) sind, stellen. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in der Trägerschaft des Bundes, des Landes oder von Kommunen oder Einrichtungen, die vom Land Brandenburg bereits für Fördergegenstände im Sinne der Nummern 2.1 bis 2.3 der Tierheimförderrichtlinie finanziell gefördert werden.

Die Zuwendung des Landes Brandenburg beträgt unverändert je Antragsteller und Maßnahme maximal 50.000 Euro pro Jahr und kann insbesondere für die Errichtung und die Erweiterung von Tierheimen und den damit zusammenhängenden Neu-, Aus- und Umbau oder Erwerb von Gebäuden, Ausrüstung und Ausstattung (zum Beispiel Zwinger, Käfige oder Geräte) gewährt werden.

Bewilligungsbehörde für die Fördermaßnahmen ab dem Jahr 2024 ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV). Anträge auf Zuwendungen für 2024 sind bis spätestens 30. November 2023 beim LASV zu stellen.

Nähere Informationen, das Antragsformular sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt sind verfügbar unter: Tierschutz | LASV (brandenburg.de)


Verbraucherschutzministerium gewährt einmalige Sonderförderung für das Jahr 2023 für die Kastration frei lebender Katzen durch Tierschutzorganisationen im Rahmen der Katzenkastrationsrichtlinie

Um einer unkontrollierten Vermehrung freilebender, herrenloser Katzen entgegenzuwirken, unterstützt das Land Brandenburg mit der Katzenkastrationsrichtlinie finanziell die Kastration und Sterilisation dieser freilebenden Katzen.
Da die Haushaltsmittel des Landes Brandenburg zur Kastration von freilebenden Katzen für 2023 ausgeschöpft wurden, stellt das MSGIV für das Jahr 2023 einmalig eine zusätzliche Sonderförderung in Höhe von insgesamt 30.000 Euro für die Kastration bzw. Sterilisation von freilebenden Katzen durch Tierschutzorganisationen bereit.

Um einer unkontrollierten Vermehrung freilebender, herrenloser Katzen entgegenzuwirken, unterstützt das Land Brandenburg mit der Katzenkastrationsrichtlinie finanziell die Kastration und Sterilisation dieser freilebenden Katzen.
Da die Haushaltsmittel des Landes Brandenburg zur Kastration von freilebenden Katzen für 2023 ausgeschöpft wurden, stellt das MSGIV für das Jahr 2023 einmalig eine zusätzliche Sonderförderung in Höhe von insgesamt 30.000 Euro für die Kastration bzw. Sterilisation von freilebenden Katzen durch Tierschutzorganisationen bereit.


14. Juni 2023 ist der Internationale Tag gegen Tiertransporte

Die Landestierschutzbeauftragte macht aufmerksam auf Tierleid bei langen Tiertransporten – Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten sinnvoll [weiterlesen]

Die Landestierschutzbeauftragte macht aufmerksam auf Tierleid bei langen Tiertransporten – Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten sinnvoll [weiterlesen]


März 2023: fachliche Stellungnahme zu Änderungen des Tierschutzgesetzes

Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke hat eine fachliche Stellungnahme zu notwendigen und längst überfälligen Änderungen des Tierschutzgesetzes verfasst. Darin wird u.a. die Notwendigkeit

  • der grundsätzlichen Erlaubnispflicht für die Zucht und Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere,
  • der Erweiterung und Spezifizierung der bestehenden Erlaubnispflicht für die Zucht von Tieren,
  • der Ergänzung des „Qualzuchtparagraphen“ 11b im TierSchG um spezifische Merkmale,
  • einer Genehmigungspflicht für nachgewiesen unerlässliche und ethisch vertretbare Verpaarungen von Qualzuchten und
  • der Einführung einer Meldepflicht für den Onlinehandel mit Tieren

dargelegt.

Diese Änderungen sind unerlässlich, um u.a. Verstöße gegen das geltende Tierschutzrecht verhindern zu können, die Ahndung von Verstößen gegen das TierSchG überhaupt zu ermöglichen – konkret sollen diese Änderungen u.a. dazu dienen den Tierschutz für landwirtschaftliche Nutztiere zu stärken, die Zucht von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen weiter einzudämmen und kontrollieren zu können und den illegalen Welpenhandel einzudämmen.

Die Stellungnahme wurde am 02.03.2023 an das BMEL und andere wichtige Personen im politischen und fachlichen Raum mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung versandt.

Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke hat eine fachliche Stellungnahme zu notwendigen und längst überfälligen Änderungen des Tierschutzgesetzes verfasst. Darin wird u.a. die Notwendigkeit

  • der grundsätzlichen Erlaubnispflicht für die Zucht und Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere,
  • der Erweiterung und Spezifizierung der bestehenden Erlaubnispflicht für die Zucht von Tieren,
  • der Ergänzung des „Qualzuchtparagraphen“ 11b im TierSchG um spezifische Merkmale,
  • einer Genehmigungspflicht für nachgewiesen unerlässliche und ethisch vertretbare Verpaarungen von Qualzuchten und
  • der Einführung einer Meldepflicht für den Onlinehandel mit Tieren

dargelegt.

Diese Änderungen sind unerlässlich, um u.a. Verstöße gegen das geltende Tierschutzrecht verhindern zu können, die Ahndung von Verstößen gegen das TierSchG überhaupt zu ermöglichen – konkret sollen diese Änderungen u.a. dazu dienen den Tierschutz für landwirtschaftliche Nutztiere zu stärken, die Zucht von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen weiter einzudämmen und kontrollieren zu können und den illegalen Welpenhandel einzudämmen.

Die Stellungnahme wurde am 02.03.2023 an das BMEL und andere wichtige Personen im politischen und fachlichen Raum mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung versandt.


Vorstellung des Jahresberichts des Landestierschutzbeauftragten 2019-2022

Die Staatssekretärin und Amtschefin Frau Anna Heyer-Stuffer, MSGIV, stellte den Jahresbericht 2019-2022 des Landestierschutzbeauftragten am 30.11.2022 im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (ASGIV) Landtages Brandenburg vor.

Die Staatssekretärin und Amtschefin Frau Anna Heyer-Stuffer, MSGIV, stellte den Jahresbericht 2019-2022 des Landestierschutzbeauftragten am 30.11.2022 im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (ASGIV) Landtages Brandenburg vor.


Brandschutz in der Nutztierhaltung - Staatssekretärin Töpfer würdigt bundesweit einmaligen Kongress

Stallbrände sind in Deutschland keine Seltenheit. Zehntausende Tiere kommen dabei jedes Jahr auf qualvolle Weise ums Leben. Auch in Brandenburg führen Stallbrände immer wieder zu dramatischen Situationen. In einem deutschlandweit einmaligen Kongress „Effektiver Brandschutz in der Nutztierhaltung“ wurden an drei Tagen (27. bis 29. März 2023) Erfahrungen ausgetauscht, neue Konzepte zum Schutz von Mensch und Tier diskutiert und praktische Übungen durchgeführt. Verbraucherschutzstaatssekretärin Antje Töpfer lobte in einem Grußwort die innovative und ressortübergreifende Veranstaltung. [weiterlesen]

Stallbrände sind in Deutschland keine Seltenheit. Zehntausende Tiere kommen dabei jedes Jahr auf qualvolle Weise ums Leben. Auch in Brandenburg führen Stallbrände immer wieder zu dramatischen Situationen. In einem deutschlandweit einmaligen Kongress „Effektiver Brandschutz in der Nutztierhaltung“ wurden an drei Tagen (27. bis 29. März 2023) Erfahrungen ausgetauscht, neue Konzepte zum Schutz von Mensch und Tier diskutiert und praktische Übungen durchgeführt. Verbraucherschutzstaatssekretärin Antje Töpfer lobte in einem Grußwort die innovative und ressortübergreifende Veranstaltung. [weiterlesen]


Tierschutzbeauftragte fordern zahlreiche rechtliche Änderungen, u.a. des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, zur Verbesserung des Tierschutzes

Die Landestierschutzbeauftragten der Länder Baden- Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben anlässlich der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes sowie der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung gemeinsam eine fachliche Stellungnahme mit konkreten Änderungsvorschlägen der tierschutzrechtlichen Regelungen erarbeitet und Anfang Januar 2023 dem zuständigen Bundesministerium BMEL zukommen lassen.

Insbesondere in den Themenbereichen Anbindehaltung von Rindern, Tierversuchen und Tiertransporten sind aus Sicht der Landestierschutzbeauftragten Änderungen unerlässlich, da diese Praktiken mit erheblichen Schmerzen und Leiden für die Tiere verbunden sind. Zudem soll das Schreiben zum Anlass genommen werden, auf die für einen wirksamen Tierschutz notwendige rechtsverbindliche Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen hinzuweisen.

Zur Gewährleistung eines effektiven Vollzugs und einer einheitlichen Rechtsanwendung der Behörden ist es unabdingbar, dass eine Novellierung des Tierschutzgesetzes mit einer Überarbeitung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetztes einhergeht.

Die Landestierschutzbeauftragten der Länder Baden- Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben anlässlich der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes sowie der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung gemeinsam eine fachliche Stellungnahme mit konkreten Änderungsvorschlägen der tierschutzrechtlichen Regelungen erarbeitet und Anfang Januar 2023 dem zuständigen Bundesministerium BMEL zukommen lassen.

Insbesondere in den Themenbereichen Anbindehaltung von Rindern, Tierversuchen und Tiertransporten sind aus Sicht der Landestierschutzbeauftragten Änderungen unerlässlich, da diese Praktiken mit erheblichen Schmerzen und Leiden für die Tiere verbunden sind. Zudem soll das Schreiben zum Anlass genommen werden, auf die für einen wirksamen Tierschutz notwendige rechtsverbindliche Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen hinzuweisen.

Zur Gewährleistung eines effektiven Vollzugs und einer einheitlichen Rechtsanwendung der Behörden ist es unabdingbar, dass eine Novellierung des Tierschutzgesetzes mit einer Überarbeitung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetztes einhergeht.