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Katzenkastrationsrichtlinie: Förderung der Kastration/Sterilisation frei lebender Katzen durch Tierschutzvereine für das Jahr 2024

Symbolfoto Freilebende herrenlose Katze (Foto: Colourbox.de / Pavlo Vakhrushev)
Foto: Colourbox.de / Pavlo Vakhrushev

Um einer unkontrollierten Vermehrung freilebender, herrenloser Katzen entgegenzuwirken, unterstützt das Land Brandenburg mit der Katzenkastrationsrichtlinie finanziell die Kastration und Sterilisation dieser freilebenden Katzen. Die Fördermittel des Landes Brandenburg zur Kastration von freilebenden Katzen für das Jahr 2023 sind ausgeschöpft. Für das laufende Jahr wurde bereits die gesamte Fördersumme bewilligt.  Es wurden mehr Anträge gestellt als bewilligt werden konnten. Für das Jahr 2024 können Anträge noch bis Ende September 2023 gestellt werden (s.u.).

Tierschutzorganisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind, ihren Sitz im Land Brandenburg haben und sich nicht in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft befinden, können diese Förderung beantragen. Die Tierschutzorganisationen leisten einen wertvollen Beitrag, da sie oft die Organisation von Kastrationen oder Sterilisationen der halterlosen Katzen übernehmen.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind Sachausgaben im Rahmen der Sterilisation oder Kastration der Katzen in Form von Vergütungen für Tierärztinnen und Tierärzte nach Maßgabe der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss zur Bezahlung der Operationskosten (pro männliche Katze 20 Euro und pro weibliche Katze 58 Euro).

Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen ist u.a., dass

  • die Gesamtfinanzierung der Maßnahme unter Berücksichtigung der beantragten Landeszuwendung gesichert ist,
  • unvorhersehbare Gesamtfinanzierungmehrkosten mit Eigenmitteln kompensiert werden können,
  • mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde,
  • keine Tiere zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbracht oder eingeführt oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermittelt werden,
  • die operierten Katzen grundsätzlich 24 Stunden separat untergebracht werden, um die Tiere vollständig aus der Narkose erwachen zu lassen und sicherzugehen, dass die Tiere nach der OP bei gutem Allgemeinbefinden sind,
  • die kastrierten/sterilisierten Katzen mittels Mikrochip gekennzeichnet und in einem anerkannten Haustierregister registriert werden,
  • die kastrierten/sterilisierten Katzen grundsätzlich wieder in ihrem Habitat ausgesetzt werden.

Anträge für das Jahr 2024 sind unter Verwendung des Antragsformulars bis spätestens 30. September 2023 beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg (LAVG) einzureichen.

Nähere Informationen, die Antragsformulare und die Katzenkastrationsrichtlinie sind abrufbar unter:
https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/lavg/foerdermittel/kastrationsterilisation-katzen/

Symbolfoto Freilebende herrenlose Katze (Foto: Colourbox.de / Pavlo Vakhrushev)
Foto: Colourbox.de / Pavlo Vakhrushev

Um einer unkontrollierten Vermehrung freilebender, herrenloser Katzen entgegenzuwirken, unterstützt das Land Brandenburg mit der Katzenkastrationsrichtlinie finanziell die Kastration und Sterilisation dieser freilebenden Katzen. Die Fördermittel des Landes Brandenburg zur Kastration von freilebenden Katzen für das Jahr 2023 sind ausgeschöpft. Für das laufende Jahr wurde bereits die gesamte Fördersumme bewilligt.  Es wurden mehr Anträge gestellt als bewilligt werden konnten. Für das Jahr 2024 können Anträge noch bis Ende September 2023 gestellt werden (s.u.).

Tierschutzorganisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind, ihren Sitz im Land Brandenburg haben und sich nicht in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft befinden, können diese Förderung beantragen. Die Tierschutzorganisationen leisten einen wertvollen Beitrag, da sie oft die Organisation von Kastrationen oder Sterilisationen der halterlosen Katzen übernehmen.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind Sachausgaben im Rahmen der Sterilisation oder Kastration der Katzen in Form von Vergütungen für Tierärztinnen und Tierärzte nach Maßgabe der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss zur Bezahlung der Operationskosten (pro männliche Katze 20 Euro und pro weibliche Katze 58 Euro).

Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen ist u.a., dass

  • die Gesamtfinanzierung der Maßnahme unter Berücksichtigung der beantragten Landeszuwendung gesichert ist,
  • unvorhersehbare Gesamtfinanzierungmehrkosten mit Eigenmitteln kompensiert werden können,
  • mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde,
  • keine Tiere zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbracht oder eingeführt oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermittelt werden,
  • die operierten Katzen grundsätzlich 24 Stunden separat untergebracht werden, um die Tiere vollständig aus der Narkose erwachen zu lassen und sicherzugehen, dass die Tiere nach der OP bei gutem Allgemeinbefinden sind,
  • die kastrierten/sterilisierten Katzen mittels Mikrochip gekennzeichnet und in einem anerkannten Haustierregister registriert werden,
  • die kastrierten/sterilisierten Katzen grundsätzlich wieder in ihrem Habitat ausgesetzt werden.

Anträge für das Jahr 2024 sind unter Verwendung des Antragsformulars bis spätestens 30. September 2023 beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg (LAVG) einzureichen.

Nähere Informationen, die Antragsformulare und die Katzenkastrationsrichtlinie sind abrufbar unter:
https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/lavg/foerdermittel/kastrationsterilisation-katzen/