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Tierschutzplan des Landes Brandenburg

Montage aus Fotos von Schwein, Küken, Kühen und Pferden
Fotos: Colourbox.de

Das Land Brandenburg verfügt über einen Tierschutzplan zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Nutztierhaltung im Land. Experten aus dem Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB) sowie der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT) haben bis Ende 2017 einen Tierschutzplan für das Land Brandenburg erarbeitet. Vorausgegangen war ein Beschluss des Brandenburger Landtags zur Erarbeitung eines Tierschutzplans im Jahr 2016. Der Landtag beschloss in seiner 26. Sitzung am 19. April 2016 die Erstellung, Evaluierung und Fortschreibung eines Tierschutzplans für das Land Brandenburg aufgrund des erfolgreichen Volksbegehrens „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“. Mit Beschluss der 56. Sitzung vom 1. Februar 2018 des Landtags des Landes Brandenburg wurde die Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes für den Tierschutzplan auf den Weg gebracht (Drucksache 6/7958 (ND)-B). Brandenburg war damit eines der ersten Bundesländer, das einen eigenen Tierschutzplan aufgestellt hat. Somit wurde eine Grundlage für ein Maßnahmenprogramm zur Weiterentwicklung der Nutztierhaltung im Land Brandenburg geschaffen. Mit der konsequenten Bearbeitung der Maßnahmen wird deutlich, dass die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Tierhaltung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Anforderungen für mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit in der Tierhaltung besteht. Zugleich schafft der Tierschutzplan eine Voraussetzung, die landwirtschaftlichen Betriebe in Brandenburg bei der Umsetzung einer tierwohlgerechten und gesellschaftlichen akzeptierten Nutztierhaltung zu unterstützen.

Detaillierte Informationen zum Tierschutzplan und entsprechende Aktivitäten finden Sie unter: Tierschutzplan | MLUK (brandenburg.de)

Facharbeitsgruppen

Für die Arbeit am Tierschutzplan wurden sieben Facharbeitsgruppen zu verschiedenen Nutztierarten und themenübergreifend zu Fragen des Antibiotikaeinsatzes und der Umweltwirkung eingerichtet (s.u.). Sie bestehen aus Vertreter:innen des landwirtschaftlichen Berufsstandes, der Wirtschaft sowie des Aktionsbündnisses Agrarwende Berlin-Brandenburg und der Wissenschaft. Die Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg, Frau Dr. Anne Zinke, nimmt als ständiger Gast an den Arbeitsgruppensitzungen teil. Darüber hinaus gibt es einen Beirat, der 2018 als ein übergeordnetes Lenkungsgremium zur Umsetzung des Tierschutzplans konstituiert wurde. An diesem ist die Landestierschutzbeauftragte ebenfalls mit einem Gaststatus beteiligt.

Folgende Arbeitsgruppen gehören dem Tierschutzplan an:

Der Tierschutzplan beinhaltet insgesamt 144 Maßnahmen und Handlungsempfehlungen, die in den Arbeitsgruppensitzungen zum Tierschutzplan beraten und konzeptionell bearbeitet werden. Das Umsetzungskonzept des Tierschutzplanes ordnete die 144 Einzelmaßnahmen nach Prioritäten, Praktikabilität und Finanzierung. Das Konzept spiegelt eine intensive Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Interessengruppen wieder. Die Entscheidungen über die einzelnen Maßnahmen wurden von den Teilnehmer:innen der Arbeitsgruppen im Konsens getroffen, wenn auch in einigen Sachfragen unterschiedliche Standpunkte der Interessensgruppen vertreten wurden.

Bildungsangebote

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Tierschutzplans ist es, die Bildung im Agrarbereich zu fördern und dabei tierschutzrelevante Themen der Nutztierhaltung in den Seminaren und Veranstaltungen stärker zu gewichten. Mit der etablierten Bildungsstruktur in Brandenburg verfügt das Land über professionelle Bildungsanbieter im Agrarbereich, die u.a. eng mit den Gremien des Tierschutzplans zusammenarbeiten.

Nähere Informationen zu den Bildungseinrichtungen in Brandenburg finden Sie unter:

Modellvorhaben

Im Rahmen der Modellvorhaben werden in ausgewählten Betrieben innovative, bisher in der Praxis nicht übliche Produktionsverfahren umgesetzt. Damit soll die Einführung von Forderungen aus dem Tierschutzplan in die landwirtschaftliche Tierhaltung unterstützt werden. Die Verfahren können unterschiedlich ausgerichtet sein: von der Bearbeitung einzelner Fragen bis hin zu komplexeren Erprobungen neuer Haltungsformen. Bisher konnte das Modellvorhaben zum Kupierverzicht beim Schwein beendet werden. Um alternative Haltungsverfahren zu testen, wurde von 2019 – 2021 ein Modellvorhaben in Zusammenarbeit mit der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT) und dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) durchgeführt. Die Erfahrungen und Handlungsempfehlungen sind im Abschlussbericht dargestellt.

Weitere Modellvorhaben befinden sich derzeit noch in der Umsetzung. Diese widmen sich bei Rindern zum einem der Klauengesundheit und zum anderen der Haltung von Rindern auf der Weide in Naturschutzgebieten. In einem dritten, noch laufenden Modellvorhaben erfolgen Untersuchungen des Faktors Licht auf das Verhalten und Verhaltensstörungen bei Puten.

Tierschutzberatungsdienst

Als ein Ergebnis der Beratungen im Rahmen des Tierschutzplanes wurde der Tierschutzberatungsdienst (TSBD) neu eingerichtet. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Beratung von Tierhalterinnen und -haltern landwirtschaftlicher Nutztiere zu Fragen und Themen des Tierschutzes und des Tierwohls. Die Beratung erfolgt kostenfrei für alle Nutztierarten, vorerst für die Tierarten Schwein und Geflügel, aber auch Rind (bisher fehlende personelle Besetzung) und unabhängig vom Vollzug.  Der Tierschutzberatungsdienst ist beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) angesiedelt.

Demonstrations- und Konsultationsbetriebe

Im Rahmen des Tierschutzplanes werden landwirtschaftliche Demonstrations- und Konsultationsbetriebe benannt. Die Demonstrationsbetriebe haben die im Tierschutzplan empfohlenen, tiergerechten Produktionsverfahren bereits erfolgreich in ihrer Praxis etabliert und stehen der Öffentlichkeit für Besuche zur Verfügung. Interessierte Verbraucher:innen können sich bei Exkursionen über eine moderne, tierschutzgerechte Nutztierhaltung informieren.

Die Konsultationsbetriebe können insbesondere von interessierten Landwirt:innen für den Informationsaustausch genutzt werden. 

Folgende Betriebe gehören zum Verbund der Demonstrationsbetriebe in Brandenburg:

Montage aus Fotos von Schwein, Küken, Kühen und Pferden
Fotos: Colourbox.de

Das Land Brandenburg verfügt über einen Tierschutzplan zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Nutztierhaltung im Land. Experten aus dem Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB) sowie der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT) haben bis Ende 2017 einen Tierschutzplan für das Land Brandenburg erarbeitet. Vorausgegangen war ein Beschluss des Brandenburger Landtags zur Erarbeitung eines Tierschutzplans im Jahr 2016. Der Landtag beschloss in seiner 26. Sitzung am 19. April 2016 die Erstellung, Evaluierung und Fortschreibung eines Tierschutzplans für das Land Brandenburg aufgrund des erfolgreichen Volksbegehrens „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“. Mit Beschluss der 56. Sitzung vom 1. Februar 2018 des Landtags des Landes Brandenburg wurde die Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes für den Tierschutzplan auf den Weg gebracht (Drucksache 6/7958 (ND)-B). Brandenburg war damit eines der ersten Bundesländer, das einen eigenen Tierschutzplan aufgestellt hat. Somit wurde eine Grundlage für ein Maßnahmenprogramm zur Weiterentwicklung der Nutztierhaltung im Land Brandenburg geschaffen. Mit der konsequenten Bearbeitung der Maßnahmen wird deutlich, dass die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Tierhaltung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Anforderungen für mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit in der Tierhaltung besteht. Zugleich schafft der Tierschutzplan eine Voraussetzung, die landwirtschaftlichen Betriebe in Brandenburg bei der Umsetzung einer tierwohlgerechten und gesellschaftlichen akzeptierten Nutztierhaltung zu unterstützen.

Detaillierte Informationen zum Tierschutzplan und entsprechende Aktivitäten finden Sie unter: Tierschutzplan | MLUK (brandenburg.de)

Facharbeitsgruppen

Für die Arbeit am Tierschutzplan wurden sieben Facharbeitsgruppen zu verschiedenen Nutztierarten und themenübergreifend zu Fragen des Antibiotikaeinsatzes und der Umweltwirkung eingerichtet (s.u.). Sie bestehen aus Vertreter:innen des landwirtschaftlichen Berufsstandes, der Wirtschaft sowie des Aktionsbündnisses Agrarwende Berlin-Brandenburg und der Wissenschaft. Die Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg, Frau Dr. Anne Zinke, nimmt als ständiger Gast an den Arbeitsgruppensitzungen teil. Darüber hinaus gibt es einen Beirat, der 2018 als ein übergeordnetes Lenkungsgremium zur Umsetzung des Tierschutzplans konstituiert wurde. An diesem ist die Landestierschutzbeauftragte ebenfalls mit einem Gaststatus beteiligt.

Folgende Arbeitsgruppen gehören dem Tierschutzplan an:

Der Tierschutzplan beinhaltet insgesamt 144 Maßnahmen und Handlungsempfehlungen, die in den Arbeitsgruppensitzungen zum Tierschutzplan beraten und konzeptionell bearbeitet werden. Das Umsetzungskonzept des Tierschutzplanes ordnete die 144 Einzelmaßnahmen nach Prioritäten, Praktikabilität und Finanzierung. Das Konzept spiegelt eine intensive Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Interessengruppen wieder. Die Entscheidungen über die einzelnen Maßnahmen wurden von den Teilnehmer:innen der Arbeitsgruppen im Konsens getroffen, wenn auch in einigen Sachfragen unterschiedliche Standpunkte der Interessensgruppen vertreten wurden.

Bildungsangebote

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Tierschutzplans ist es, die Bildung im Agrarbereich zu fördern und dabei tierschutzrelevante Themen der Nutztierhaltung in den Seminaren und Veranstaltungen stärker zu gewichten. Mit der etablierten Bildungsstruktur in Brandenburg verfügt das Land über professionelle Bildungsanbieter im Agrarbereich, die u.a. eng mit den Gremien des Tierschutzplans zusammenarbeiten.

Nähere Informationen zu den Bildungseinrichtungen in Brandenburg finden Sie unter:

Modellvorhaben

Im Rahmen der Modellvorhaben werden in ausgewählten Betrieben innovative, bisher in der Praxis nicht übliche Produktionsverfahren umgesetzt. Damit soll die Einführung von Forderungen aus dem Tierschutzplan in die landwirtschaftliche Tierhaltung unterstützt werden. Die Verfahren können unterschiedlich ausgerichtet sein: von der Bearbeitung einzelner Fragen bis hin zu komplexeren Erprobungen neuer Haltungsformen. Bisher konnte das Modellvorhaben zum Kupierverzicht beim Schwein beendet werden. Um alternative Haltungsverfahren zu testen, wurde von 2019 – 2021 ein Modellvorhaben in Zusammenarbeit mit der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT) und dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) durchgeführt. Die Erfahrungen und Handlungsempfehlungen sind im Abschlussbericht dargestellt.

Weitere Modellvorhaben befinden sich derzeit noch in der Umsetzung. Diese widmen sich bei Rindern zum einem der Klauengesundheit und zum anderen der Haltung von Rindern auf der Weide in Naturschutzgebieten. In einem dritten, noch laufenden Modellvorhaben erfolgen Untersuchungen des Faktors Licht auf das Verhalten und Verhaltensstörungen bei Puten.

Tierschutzberatungsdienst

Als ein Ergebnis der Beratungen im Rahmen des Tierschutzplanes wurde der Tierschutzberatungsdienst (TSBD) neu eingerichtet. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Beratung von Tierhalterinnen und -haltern landwirtschaftlicher Nutztiere zu Fragen und Themen des Tierschutzes und des Tierwohls. Die Beratung erfolgt kostenfrei für alle Nutztierarten, vorerst für die Tierarten Schwein und Geflügel, aber auch Rind (bisher fehlende personelle Besetzung) und unabhängig vom Vollzug.  Der Tierschutzberatungsdienst ist beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) angesiedelt.

Demonstrations- und Konsultationsbetriebe

Im Rahmen des Tierschutzplanes werden landwirtschaftliche Demonstrations- und Konsultationsbetriebe benannt. Die Demonstrationsbetriebe haben die im Tierschutzplan empfohlenen, tiergerechten Produktionsverfahren bereits erfolgreich in ihrer Praxis etabliert und stehen der Öffentlichkeit für Besuche zur Verfügung. Interessierte Verbraucher:innen können sich bei Exkursionen über eine moderne, tierschutzgerechte Nutztierhaltung informieren.

Die Konsultationsbetriebe können insbesondere von interessierten Landwirt:innen für den Informationsaustausch genutzt werden. 

Folgende Betriebe gehören zum Verbund der Demonstrationsbetriebe in Brandenburg:

Leitfaden für einen tierschutzgerechten Umgang mit kranken und verletzten Rindern

 

Ebenso wie Brandenburg verfügt auch das Land Niedersachsen über einen Tierschutzplan, aus dem 2018 die Niedersächsische Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0 hervorging. Im Rahmen der dortigen „Arbeitsgruppe Rinder“ wurde der „Leitfaden für einen tierschutzgerechten Umgang mit kranken und verletzten Rindern“ erarbeitet. Dieser informiert über die Anforderungen eines tierschutzfachlichen und -rechtlichen Umgangs mit kranken und verletzten Rindern. Gemäß Tierschutznutztierhaltungsverordnung (§ 4 Absatz 1 Nr. 3) ist jede/r Tierhalter:in verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung oder Tötung kranker oder verletzter Tiere zu ergreifen.

Der Leitfaden gibt u.a. Auskunft darüber, wie kranke Rinder schnellstens erkannt werden, wie die Entscheidung für das Verbleiben in der Gruppe oder für die Unterbringung in einer separaten Krankenbucht getroffen werden sollte sowie über die Ausstattung und das Management derselben. Zudem informiert der Leitfaden darüber, wann ein Tierarzt hinzugezogen werden muss und wann ein Tier erlöst werden sollte.

Besondere Schwerpunkte des Leitfadens sind die erforderliche Sachkunde für Rinderhalter:innen, die Tierbeobachtung und Tierbestandskontrolle (Gruppen, Einzeltier), verschiedene Erkrankungen, deren Symptome und Behandlungen sowie Eingriffe am Tier. Ein wichtiges Anliegen des Leitfadens widmet sich dem Entscheidungsbaum für Maßnahmen, die nach Erkennen und Auffinden eines kranken oder verletzten Rindes durchzuführen sind. Eine zentrale Frage dabei ist, wann ein Tierarzt gerufen werden muss. Vordergründig muss entschieden werden, ob eine sinnvolle Behandlung erfolgen bzw. ob ein verletztes Tier zum Schlachthof gebracht werden kann. Falls das Tier nicht mehr transportfähig ist, kann evtl. eine Schlachtung auf dem Betrieb erfolgen. Rinder, bei denen eine Behandlung nicht mehr erfolgversprechend ist und die weder transport- noch schlachtfähig sind, müssen unverzüglich tierschutzgerecht getötet werden. Zwei Kapitel im Leitfaden informieren über Voraussetzungen für die Betäubung und Nottötung von Rindern sowie den Transport.

Leitfaden für einen tierschutzgerechten Umgang mit kranken und verletzten Rindern

 

Ebenso wie Brandenburg verfügt auch das Land Niedersachsen über einen Tierschutzplan, aus dem 2018 die Niedersächsische Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0 hervorging. Im Rahmen der dortigen „Arbeitsgruppe Rinder“ wurde der „Leitfaden für einen tierschutzgerechten Umgang mit kranken und verletzten Rindern“ erarbeitet. Dieser informiert über die Anforderungen eines tierschutzfachlichen und -rechtlichen Umgangs mit kranken und verletzten Rindern. Gemäß Tierschutznutztierhaltungsverordnung (§ 4 Absatz 1 Nr. 3) ist jede/r Tierhalter:in verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung oder Tötung kranker oder verletzter Tiere zu ergreifen.

Der Leitfaden gibt u.a. Auskunft darüber, wie kranke Rinder schnellstens erkannt werden, wie die Entscheidung für das Verbleiben in der Gruppe oder für die Unterbringung in einer separaten Krankenbucht getroffen werden sollte sowie über die Ausstattung und das Management derselben. Zudem informiert der Leitfaden darüber, wann ein Tierarzt hinzugezogen werden muss und wann ein Tier erlöst werden sollte.

Besondere Schwerpunkte des Leitfadens sind die erforderliche Sachkunde für Rinderhalter:innen, die Tierbeobachtung und Tierbestandskontrolle (Gruppen, Einzeltier), verschiedene Erkrankungen, deren Symptome und Behandlungen sowie Eingriffe am Tier. Ein wichtiges Anliegen des Leitfadens widmet sich dem Entscheidungsbaum für Maßnahmen, die nach Erkennen und Auffinden eines kranken oder verletzten Rindes durchzuführen sind. Eine zentrale Frage dabei ist, wann ein Tierarzt gerufen werden muss. Vordergründig muss entschieden werden, ob eine sinnvolle Behandlung erfolgen bzw. ob ein verletztes Tier zum Schlachthof gebracht werden kann. Falls das Tier nicht mehr transportfähig ist, kann evtl. eine Schlachtung auf dem Betrieb erfolgen. Rinder, bei denen eine Behandlung nicht mehr erfolgversprechend ist und die weder transport- noch schlachtfähig sind, müssen unverzüglich tierschutzgerecht getötet werden. Zwei Kapitel im Leitfaden informieren über Voraussetzungen für die Betäubung und Nottötung von Rindern sowie den Transport.