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Die Landestierschutzbeauftragte macht aufmerksam auf Tierleid bei langen Tiertransporten – Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten sinnvoll

14. Juni 2023 ist der Internationale Tag gegen Tiertransporte

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Tiertransporte am 14. Juni weist die Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg, Dr. Anne Zinke, auf die Problematik langer Tiertransporte, insbesondere in Drittstaaten, hin und fordert wie auch viele Tierschutzvereine und -verbände, grundlegende Verbesserungen. „Tiere stehen auf langen, grenzüberschreitenden Transporten unter einem besonders hohen Leidensdruck. Häufig wird zusätzlich gegen Tierschutzvorgaben verstoßen, bspw. durch viel zu lange Beförderungszeiten und unzureichende Ruhe-, Versorgungs- und Transportbedingungen“, so Dr. Anne Zinke.  „Aus Tierschutzgesichtspunkten sind lange Transportzeiten grundsätzlich abzulehnen. Ein bundes- und EU-weites Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten wäre zielführend“, betont die Landestierschutzbeauftragte. Aktuell sieht die EU-weite Verordnung (EG) 1/2005 ein generelles Transportverbot von Tieren in Drittstaaten nicht vor.

Jeder Transport muss bezüglich der Einhaltung der Vorschriften von den zuständigen Behörden überprüft werden. Zuständig für die Abfertigung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Gemäß der aktuellen Rechtslage besteht seitens des Transporteurs ein Anspruch auf Abfertigung, wenn die gesetzlichen Anforderungen an einen Transport erfüllt sind. Um Leiden von Tieren auf langen Transportwegen, insbesondere in Drittstaaten außerhalb Europas, zu verhindern, hat das Verbraucherschutzministerium (MSGIV) in Brandenburg im Jahr 2021 seinen Tiertransport-Erlass aktualisiert, mit dem Ziel, die fachlichen Bedingungen für die Abfertigung von Tieren in den zuständigen Landkreisen Brandenburgs zu präzisieren und die Standards zu erhöhen. Zudem dürfen seit April 2022 keine Tiertransporte aus dem Bundesland Brandenburg nach Russland (Ausnahme Kaliningrad), nach Belarus sowie in die Ukraine genehmigt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt. Auf lange Sicht müssen nach Ansicht der Landestierschutzbeauftragten jedoch endlich grundsätzliche Änderungen auf Bundes- und EU-Ebene erfolgen.

Daher spricht sich die Landestierschutzbeauftragte dafür aus, dass die Bundesregierung Lebendtiertransporte in bestimmte Länder auf nationaler Ebene gänzlich untersagt. Die Beförderung von Schlachtkörpern und -produkten sowie bspw. Tiefkühlsamen wären denkbare Alternativen. Die politischen Rahmenbedingungen sollten sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene so novelliert werden, dass Tiertransporte in Drittstaaten grundsätzlich verboten werden bzw. nur noch in Ausnahmefällen und dann auf der gesamten Route nur unter kontrollierten, europäischen Tierschutzstandards erfolgen dürfen.

14. Juni 2023 ist der Internationale Tag gegen Tiertransporte

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Tiertransporte am 14. Juni weist die Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg, Dr. Anne Zinke, auf die Problematik langer Tiertransporte, insbesondere in Drittstaaten, hin und fordert wie auch viele Tierschutzvereine und -verbände, grundlegende Verbesserungen. „Tiere stehen auf langen, grenzüberschreitenden Transporten unter einem besonders hohen Leidensdruck. Häufig wird zusätzlich gegen Tierschutzvorgaben verstoßen, bspw. durch viel zu lange Beförderungszeiten und unzureichende Ruhe-, Versorgungs- und Transportbedingungen“, so Dr. Anne Zinke.  „Aus Tierschutzgesichtspunkten sind lange Transportzeiten grundsätzlich abzulehnen. Ein bundes- und EU-weites Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten wäre zielführend“, betont die Landestierschutzbeauftragte. Aktuell sieht die EU-weite Verordnung (EG) 1/2005 ein generelles Transportverbot von Tieren in Drittstaaten nicht vor.

Jeder Transport muss bezüglich der Einhaltung der Vorschriften von den zuständigen Behörden überprüft werden. Zuständig für die Abfertigung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Gemäß der aktuellen Rechtslage besteht seitens des Transporteurs ein Anspruch auf Abfertigung, wenn die gesetzlichen Anforderungen an einen Transport erfüllt sind. Um Leiden von Tieren auf langen Transportwegen, insbesondere in Drittstaaten außerhalb Europas, zu verhindern, hat das Verbraucherschutzministerium (MSGIV) in Brandenburg im Jahr 2021 seinen Tiertransport-Erlass aktualisiert, mit dem Ziel, die fachlichen Bedingungen für die Abfertigung von Tieren in den zuständigen Landkreisen Brandenburgs zu präzisieren und die Standards zu erhöhen. Zudem dürfen seit April 2022 keine Tiertransporte aus dem Bundesland Brandenburg nach Russland (Ausnahme Kaliningrad), nach Belarus sowie in die Ukraine genehmigt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt. Auf lange Sicht müssen nach Ansicht der Landestierschutzbeauftragten jedoch endlich grundsätzliche Änderungen auf Bundes- und EU-Ebene erfolgen.

Daher spricht sich die Landestierschutzbeauftragte dafür aus, dass die Bundesregierung Lebendtiertransporte in bestimmte Länder auf nationaler Ebene gänzlich untersagt. Die Beförderung von Schlachtkörpern und -produkten sowie bspw. Tiefkühlsamen wären denkbare Alternativen. Die politischen Rahmenbedingungen sollten sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene so novelliert werden, dass Tiertransporte in Drittstaaten grundsätzlich verboten werden bzw. nur noch in Ausnahmefällen und dann auf der gesamten Route nur unter kontrollierten, europäischen Tierschutzstandards erfolgen dürfen.