Aktuelles
Terminhinweis: Veranstaltung „Tierschutzfälle vor Gericht – Nordost“ am 10. Dezember 2024 in Seddiner See
Am 10. Dezember 2024 veranstaltet die Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg, Frau Dr. Anne Zinke, eine fachübergreifende Veranstaltung zum Thema „Tierschutzfälle vor Gericht – Nordost“.
Die Veranstaltung widmet sich thematisch dem Spannungsfeld Tierschutz und Justiz. Neben rechtlichen Grundlagen und einer gerichtsfesten Beweisdokumentation werden anhand von Fallbeispielen die Herausforderungen der strafrechtlichen Ahndung und Verfolgung von Tierschutzverstößen dargestellt und diskutiert. Namhafte Experten aus den Bereichen Justiz und Tierschutz werden referieren. Die Veranstaltung richtet sich an Tierärztinnen und Tierärzten sowie an Juristinnen und Juristen.
Die Landestierärztekammer Brandenburg erkennt die Fortbildung mit fünf Fortbildungsstunden an. Die ATF Anerkennung ist beantragt. Die Teilnahme ist kostenfrei und in Präsenz sowie Online möglich. Die Plätze im Tagungshaus sind auf 60 Teilnehmende begrenzt.
Anmeldeschluss ist der 29. November 2024. Alle Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte dem „Anmeldeformular“.
Termin:
10. Dezember 2024, 9:00 – 15:00 Uhr
Ort:
Heimvolkshochschule am Seddiner See
Seeweg 2
14554 Seddiner See
Am 10. Dezember 2024 veranstaltet die Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg, Frau Dr. Anne Zinke, eine fachübergreifende Veranstaltung zum Thema „Tierschutzfälle vor Gericht – Nordost“.
Die Veranstaltung widmet sich thematisch dem Spannungsfeld Tierschutz und Justiz. Neben rechtlichen Grundlagen und einer gerichtsfesten Beweisdokumentation werden anhand von Fallbeispielen die Herausforderungen der strafrechtlichen Ahndung und Verfolgung von Tierschutzverstößen dargestellt und diskutiert. Namhafte Experten aus den Bereichen Justiz und Tierschutz werden referieren. Die Veranstaltung richtet sich an Tierärztinnen und Tierärzten sowie an Juristinnen und Juristen.
Die Landestierärztekammer Brandenburg erkennt die Fortbildung mit fünf Fortbildungsstunden an. Die ATF Anerkennung ist beantragt. Die Teilnahme ist kostenfrei und in Präsenz sowie Online möglich. Die Plätze im Tagungshaus sind auf 60 Teilnehmende begrenzt.
Anmeldeschluss ist der 29. November 2024. Alle Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte dem „Anmeldeformular“.
Termin:
10. Dezember 2024, 9:00 – 15:00 Uhr
Ort:
Heimvolkshochschule am Seddiner See
Seeweg 2
14554 Seddiner See
Terminhinweis:
Ausstellung der besten Schülerprojekte des Tierschutzwettbewerbs „Tiere sind unsere Mitgeschöpfe - Wie sollten wir mit Tieren umgehen und Tierschutz gestalten?“ vom 18. November 2024 – 31. Januar 2025 im MSGIV in Potsdam
Hühner, die auf Reisen gehen, Katzenkastrationsaktionen, Leporellos, landwirtschaftliche Tierhaltung und Artenschutz: Die Resultate des ersten Schülerwettbewerbs zum Thema Tierschutz zeigen, wie einfallsreich und ernsthaft sich Kinder und Jugendliche aus Brandenburg mit dem Thema Tierschutz auseinandersetzen.
Vom 18. November 2024 – 31. Januar 2025 werden die besten Projekte des Schülerwettbewerbs zum Tierschutz, den die Landestierschutzbeauftragte, Frau Dr. Anne Zinke, im vergangenen Schuljahr 2023/24 für das Land Brandenburg ausgeschrieben hatte, im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) ausgestellt.
Die Projekte weisen einen hohen öffentlichkeitswirksamen Informations- und Aufklärungscharakter in einzelnen Tierschutzbereichen auf und eigenen sich gut als Unterrichts- und Bildungsmaterial für verschiedene Altersstufen. Darüber hinaus regen sie unbedingt zum Nachahmen und Mitmachen an.
Thematisiert werden die Notlage freilebender Straßenkatzen, der Erhalt der Artenvielfalt, der Tierschutz von Fisch bis Vogel, die verschiedenen Haltungsformen von Hühnern und Schweinen sowie die Gesundheit und die Haltung von Haustieren.
Die Landestierschutzbeauftragte Frau Dr. Anne Zinke lädt alle Interessierten, insbesondere Schulklassen, ein diese Ausstellung zu besuchen.
Termin:
Die Ausstellung wird am 18. November 2024 um 10:00 Uhr eröffnet und kann kostenlos bis zum 31. Januar 2025 während der Besucherzeiten von 8:00 – 17:00 Uhr besichtigt werden.
Ort:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
Magistrale/Foyer
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467 Potsdam
Ausstellung der besten Schülerprojekte des Tierschutzwettbewerbs „Tiere sind unsere Mitgeschöpfe - Wie sollten wir mit Tieren umgehen und Tierschutz gestalten?“ vom 18. November 2024 – 31. Januar 2025 im MSGIV in Potsdam
Hühner, die auf Reisen gehen, Katzenkastrationsaktionen, Leporellos, landwirtschaftliche Tierhaltung und Artenschutz: Die Resultate des ersten Schülerwettbewerbs zum Thema Tierschutz zeigen, wie einfallsreich und ernsthaft sich Kinder und Jugendliche aus Brandenburg mit dem Thema Tierschutz auseinandersetzen.
Vom 18. November 2024 – 31. Januar 2025 werden die besten Projekte des Schülerwettbewerbs zum Tierschutz, den die Landestierschutzbeauftragte, Frau Dr. Anne Zinke, im vergangenen Schuljahr 2023/24 für das Land Brandenburg ausgeschrieben hatte, im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) ausgestellt.
Die Projekte weisen einen hohen öffentlichkeitswirksamen Informations- und Aufklärungscharakter in einzelnen Tierschutzbereichen auf und eigenen sich gut als Unterrichts- und Bildungsmaterial für verschiedene Altersstufen. Darüber hinaus regen sie unbedingt zum Nachahmen und Mitmachen an.
Thematisiert werden die Notlage freilebender Straßenkatzen, der Erhalt der Artenvielfalt, der Tierschutz von Fisch bis Vogel, die verschiedenen Haltungsformen von Hühnern und Schweinen sowie die Gesundheit und die Haltung von Haustieren.
Die Landestierschutzbeauftragte Frau Dr. Anne Zinke lädt alle Interessierten, insbesondere Schulklassen, ein diese Ausstellung zu besuchen.
Termin:
Die Ausstellung wird am 18. November 2024 um 10:00 Uhr eröffnet und kann kostenlos bis zum 31. Januar 2025 während der Besucherzeiten von 8:00 – 17:00 Uhr besichtigt werden.
Ort:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
Magistrale/Foyer
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467 Potsdam
Kreative Schülerprojekte zum Wohle der Tiere
Landestierschutzbeauftragte Dr. Zinke ehrt Siegerinnen und Sieger des ersten Brandenburger Schülerwettbewerbs zum Thema Tierschutz
Hühner, die auf Reisen gehen, Katzenkastrationsaktionen, Leporellos und selbst gebastelte Spiele zum Tierschutz: Wie kreativ und wie ernsthaft sich Kinder und Jugendliche aus Brandenburg mit dem Tierschutz auseinandersetzen, zeigen die Ergebnisse des ersten Schülerwettbewerbs zum Thema Tierschutz, den Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke ausgelobt hatte. Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen waren im laufenden Schuljahr aufgerufen, ihre Projekte einzureichen. Eine fachkundige Jury hat nun die besten Projekte in den Kategorien Grundschule und Sekundarstufe I ausgewählt, acht davon wurden prämiert. Besondere Anerkennung erhielt die Katzenkastrationsaktion der Goethe-Grundschule Kremmen (Oberhavel). Dieses Projekt gewann den Schülerwettbewerb in der Kategorie Grundschule und bekam für das herausragende Engagement darüber hinaus einen „Zukunftspreis Tierschutz“. Die Auszeichnung wurde am heutigen Dienstag von Zinke in Kremmen an die Schülerinnen und Schüler überreicht.
Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Zinke zeigte sich von den Ergebnissen des Wettbewerbs beeindruckt: „Die Schülerinnen und Schüler stellen mit ihren Einsendungen ihr Interesse, ihre Kreativität und ihr großes Engagement in Sachen Tierschutz unter Beweis. Es ist wichtig, dass bereits Kinder und Jugendliche ein Verständnis für die Bedürfnisse von Tieren und Kompetenzen im Umgang mit ihnen erlernen. Das gemeinsame Handeln ist von Bedeutung, um den Tierschutz durch Aufklärung zu stärken und so vielen Tieren ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. Ich danke allen Schülerinnen und Schülern einschließlich der betreuenden Lehrkräfte für die Teilnahme ganz herzlich. Die Jury und ich waren überwältigt vom Ideenreichtum, den vorhandenen Kenntnissen und der Kreativität der eingereichten Projekte.“
Der Wettbewerb stand unter dem Motto „Tiere sind unsere Mitgeschöpfe - Wie sollten wir mit Tieren umgehen und Tierschutz gestalten?“. Teilgenommen hatten sowohl Schülerinnen und Schüler von Grundschulen als auch der Sekundarstufe I.
Als besonders herausragend stufte die Jury das Projekt der Goethe-Grundschule Kremmen ein, das die Notlage freilebender Straßenkatzen aufgreift. Die Schule hat unter Mitwirkung von engagierten Tierärztinnen und -ärzten, Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Kremmen sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren in ihrem Ort Katzenkastrationen organisiert und alles – von der Finanzierung über das Einfangen der Katzen bis hin zu den Kastrationen – umgesetzt. Dafür gewann die Schule nicht nur den 1. Preis in der Kategorie Grundschule, sondern wurde zusätzlich mit einem „Zukunftspreis Tierschutz“ geehrt, weil das Projekt in besonderem Maße dazu beiträgt, den Tierschutz langfristig zu stärken.
Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke sagte bei der Preisverleihung: „Das Leiden freilebender Katzen ist enorm. Oft sind diese krank, unterernährt und leiden an Parasiten. Mit der Aktion zur Katzenkastration leistet die Gothe-Grundschule Kremmen einen wertvollen Beitrag, um der unkontrollierbaren Vermehrung von halterlosen Katzen entgegenzuwirken und so langfristig das Leid von freilebenden Katzen zu lindern. Sie unterstützen damit auch die oft ehrenamtliche Arbeit der Tierschutzvereine im Land Brandenburg. Die Jury hat sich daher dazu entschlossen, dieses großartige Projekt mit einem Sonderpreis zu würdigen.“
Die Preisträger des Tierschutz-Schülerwettbewerbs 2024 im Einzelnen:
- Platz in der Kategorie Grundschule sowie Gewinner des „Zukunftspreises Tierschutz“: Goethe-Grundschule in Kremmen (Oberhavel)
Die gesamte Schule engagierte sich klassenübergreifend und gemeinsam mit Tierärztinnen und -ärzten sowie weiteren Unterstützerinnen und Unterstützern vor Ort in einem herausragenden Katzenkastrationsprojekt für freilebende Katzen und organisierte Katzenkastrationen. Im Ergebnis konnten 18 Kater und Katzen kastriert sowie Tiere tiermedizinisch versorgt werden. Aufgrund der positiven Resonanz ist eine Fortsetzung des Projektes ab Herbst 2024 geplant.
- Platz in der Kategorie Grundschule: Gruppenprojekt „Tierschutz-Kids – ,Der Nörgli‘ Lehrvideo zum Erhalt der Artenvielfalt“ des TSV Tierschutzkids Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin)
Das Projekt thematisiert den Bereich Arten- und Insektenschutz. Die Jury würdigt mit der Prämierung sowohl die inhaltliche Bedeutung des Arten- und Insektenschutzes als auch das herausragende Engagement der Tierschutzkids. Jugendgruppen in Tierschutzvereinen spielen eine zentrale Rolle bei der Förderung des Tierschutzgedankens und tragen zudem zur Entwicklung von Kompetenzen junger Menschen für ein soziales Miteinander bei.
- Platz in der Kategorie Grundschule: Projekt des Hortes „Wirbelwind“ aus Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark)
Die Kinder der Gruppe 2b bastelten sehr anschauliche „Leporellos zum Tierschutz von Fisch bis Vogel“. Sie nahmen die Haltung bestimmter Haustiere unter die Lupe und erarbeiteten dafür notwendige Haltungsbedingungen, Informationen zur Fütterung, Pflege und Beschäftigung sowie Besonderheiten zum Tier.
- Platz in der Kategorie Sekundarstufe I: Gruppenprojekt der AG Lernwerkstatt Kompass Stiftung SPI der Exin-Oberschule in Zehdenick (Oberhavel)
Prämiert wird das Video „Unsere Gartenhühner machen sich schlau – Eine Reise zu den verschiedenen Haltungsformen“, das als Erzähl- und Bildtheater die verschiedenen Haltungsformen von Hühnern unter besonderer Berücksichtigung des Tierschutzgedankens äußerst anschaulich und informativ beleuchtet. Im Film werden die Hühner einiger Schülerinnen bildhaft „auf die Reise geschickt“, sodass den Zuschauerinnen und Zuschauern auf fachlich informative, kreative und unterhaltsamen Weise ein Einblick in die verschiedenen Haltungsformen sowohl der konventionellen Boden- und Freilandhaltung als auch der biologischen Hühnerhaltung/Mobiles System ermöglicht wird. - Platz in der Kategorie Sekundarstufe I: Gruppenprojekt „Grunz im Glück“ der Schülerinnen Anna, Helena und Juli des Friedrich-Anton-von-Heinitz-Gymnasiums in Rüdersdorf (Märkisch Oderland)
Die Schülerinnen entwickelten ein besonders kreatives, neuartiges Kartenspiel, bei dem es um das Wohl von Schweinen und deren Bedürfnisse geht. Ziel ist es, den Schweinen im Spiel ein artgerechtes Gehege zu geben.
- Platz in der Kategorie Sekundarstufe I: Projekt „Miaupoly“ der Schülerin Lisbeth vom Theodor-Fontane-Gymnasium in Strausberg (Märkisch Oderland)
Das in Anlehnung an das bekannte Gesellschaftsspiel „Monopoly“ entwickelte, schöne Spiel widmet sich dem Wissen über Katzen, deren Bedürfnisse und Haltungsbedingungen.
- Platz in der Kategorie Sekundarstufe I: Gruppenprojekt „Kranker Hund“ der Schüler Niklas und Moritz vom Friedrich-Anton-von-Heinitz-Gymnasium in Rüdersdorf (Märkisch-Oderland)
Das äußerst kreative und kurzweilige Kartenspiel thematisiert die Gesundheit von Hunden und die Notwendigkeit diese zu behandeln, wenn sie erkrankt sind.
- Platz in der Kategorie Sekundarstufe I: Projekt „Vier Pfoten finden ein Zuhause“ der Schülerinnen Amelie und Linna vom Friedrich-Anton-von-Heinitz-Gymnasium in Rüdersdorf (Märkisch-Oderland)
In dem Projekt geht es um alltägliche Schwierigkeiten und Gefahren für freilebende Tiere. Ziel ist es, für die Hunde im Spiel schnellstmöglich ein Zuhause zu finden.
Der Schülerwettbewerb der Landestierschutzbeauftragten des Landes Brandenburg wurde zum ersten Mal ausgeschrieben. Die Preise sind mit insgesamt 4.200 Euro dotiert. Auch für das Schuljahr 24/25 ist die Ausschreibung eines solchen Schülerwettbewerbs geplant.
Mehr Informationen zum Schülerwettbewerb und zu den Preisträger*innen im unter: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/beauftragte/landestierschutzbeauftragte/schuelerwettbewerb/
Landestierschutzbeauftragte Dr. Zinke ehrt Siegerinnen und Sieger des ersten Brandenburger Schülerwettbewerbs zum Thema Tierschutz
Hühner, die auf Reisen gehen, Katzenkastrationsaktionen, Leporellos und selbst gebastelte Spiele zum Tierschutz: Wie kreativ und wie ernsthaft sich Kinder und Jugendliche aus Brandenburg mit dem Tierschutz auseinandersetzen, zeigen die Ergebnisse des ersten Schülerwettbewerbs zum Thema Tierschutz, den Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke ausgelobt hatte. Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen waren im laufenden Schuljahr aufgerufen, ihre Projekte einzureichen. Eine fachkundige Jury hat nun die besten Projekte in den Kategorien Grundschule und Sekundarstufe I ausgewählt, acht davon wurden prämiert. Besondere Anerkennung erhielt die Katzenkastrationsaktion der Goethe-Grundschule Kremmen (Oberhavel). Dieses Projekt gewann den Schülerwettbewerb in der Kategorie Grundschule und bekam für das herausragende Engagement darüber hinaus einen „Zukunftspreis Tierschutz“. Die Auszeichnung wurde am heutigen Dienstag von Zinke in Kremmen an die Schülerinnen und Schüler überreicht.
Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Zinke zeigte sich von den Ergebnissen des Wettbewerbs beeindruckt: „Die Schülerinnen und Schüler stellen mit ihren Einsendungen ihr Interesse, ihre Kreativität und ihr großes Engagement in Sachen Tierschutz unter Beweis. Es ist wichtig, dass bereits Kinder und Jugendliche ein Verständnis für die Bedürfnisse von Tieren und Kompetenzen im Umgang mit ihnen erlernen. Das gemeinsame Handeln ist von Bedeutung, um den Tierschutz durch Aufklärung zu stärken und so vielen Tieren ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. Ich danke allen Schülerinnen und Schülern einschließlich der betreuenden Lehrkräfte für die Teilnahme ganz herzlich. Die Jury und ich waren überwältigt vom Ideenreichtum, den vorhandenen Kenntnissen und der Kreativität der eingereichten Projekte.“
Der Wettbewerb stand unter dem Motto „Tiere sind unsere Mitgeschöpfe - Wie sollten wir mit Tieren umgehen und Tierschutz gestalten?“. Teilgenommen hatten sowohl Schülerinnen und Schüler von Grundschulen als auch der Sekundarstufe I.
Als besonders herausragend stufte die Jury das Projekt der Goethe-Grundschule Kremmen ein, das die Notlage freilebender Straßenkatzen aufgreift. Die Schule hat unter Mitwirkung von engagierten Tierärztinnen und -ärzten, Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Kremmen sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren in ihrem Ort Katzenkastrationen organisiert und alles – von der Finanzierung über das Einfangen der Katzen bis hin zu den Kastrationen – umgesetzt. Dafür gewann die Schule nicht nur den 1. Preis in der Kategorie Grundschule, sondern wurde zusätzlich mit einem „Zukunftspreis Tierschutz“ geehrt, weil das Projekt in besonderem Maße dazu beiträgt, den Tierschutz langfristig zu stärken.
Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke sagte bei der Preisverleihung: „Das Leiden freilebender Katzen ist enorm. Oft sind diese krank, unterernährt und leiden an Parasiten. Mit der Aktion zur Katzenkastration leistet die Gothe-Grundschule Kremmen einen wertvollen Beitrag, um der unkontrollierbaren Vermehrung von halterlosen Katzen entgegenzuwirken und so langfristig das Leid von freilebenden Katzen zu lindern. Sie unterstützen damit auch die oft ehrenamtliche Arbeit der Tierschutzvereine im Land Brandenburg. Die Jury hat sich daher dazu entschlossen, dieses großartige Projekt mit einem Sonderpreis zu würdigen.“
Die Preisträger des Tierschutz-Schülerwettbewerbs 2024 im Einzelnen:
- Platz in der Kategorie Grundschule sowie Gewinner des „Zukunftspreises Tierschutz“: Goethe-Grundschule in Kremmen (Oberhavel)
Die gesamte Schule engagierte sich klassenübergreifend und gemeinsam mit Tierärztinnen und -ärzten sowie weiteren Unterstützerinnen und Unterstützern vor Ort in einem herausragenden Katzenkastrationsprojekt für freilebende Katzen und organisierte Katzenkastrationen. Im Ergebnis konnten 18 Kater und Katzen kastriert sowie Tiere tiermedizinisch versorgt werden. Aufgrund der positiven Resonanz ist eine Fortsetzung des Projektes ab Herbst 2024 geplant.
- Platz in der Kategorie Grundschule: Gruppenprojekt „Tierschutz-Kids – ,Der Nörgli‘ Lehrvideo zum Erhalt der Artenvielfalt“ des TSV Tierschutzkids Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin)
Das Projekt thematisiert den Bereich Arten- und Insektenschutz. Die Jury würdigt mit der Prämierung sowohl die inhaltliche Bedeutung des Arten- und Insektenschutzes als auch das herausragende Engagement der Tierschutzkids. Jugendgruppen in Tierschutzvereinen spielen eine zentrale Rolle bei der Förderung des Tierschutzgedankens und tragen zudem zur Entwicklung von Kompetenzen junger Menschen für ein soziales Miteinander bei.
- Platz in der Kategorie Grundschule: Projekt des Hortes „Wirbelwind“ aus Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark)
Die Kinder der Gruppe 2b bastelten sehr anschauliche „Leporellos zum Tierschutz von Fisch bis Vogel“. Sie nahmen die Haltung bestimmter Haustiere unter die Lupe und erarbeiteten dafür notwendige Haltungsbedingungen, Informationen zur Fütterung, Pflege und Beschäftigung sowie Besonderheiten zum Tier.
- Platz in der Kategorie Sekundarstufe I: Gruppenprojekt der AG Lernwerkstatt Kompass Stiftung SPI der Exin-Oberschule in Zehdenick (Oberhavel)
Prämiert wird das Video „Unsere Gartenhühner machen sich schlau – Eine Reise zu den verschiedenen Haltungsformen“, das als Erzähl- und Bildtheater die verschiedenen Haltungsformen von Hühnern unter besonderer Berücksichtigung des Tierschutzgedankens äußerst anschaulich und informativ beleuchtet. Im Film werden die Hühner einiger Schülerinnen bildhaft „auf die Reise geschickt“, sodass den Zuschauerinnen und Zuschauern auf fachlich informative, kreative und unterhaltsamen Weise ein Einblick in die verschiedenen Haltungsformen sowohl der konventionellen Boden- und Freilandhaltung als auch der biologischen Hühnerhaltung/Mobiles System ermöglicht wird. - Platz in der Kategorie Sekundarstufe I: Gruppenprojekt „Grunz im Glück“ der Schülerinnen Anna, Helena und Juli des Friedrich-Anton-von-Heinitz-Gymnasiums in Rüdersdorf (Märkisch Oderland)
Die Schülerinnen entwickelten ein besonders kreatives, neuartiges Kartenspiel, bei dem es um das Wohl von Schweinen und deren Bedürfnisse geht. Ziel ist es, den Schweinen im Spiel ein artgerechtes Gehege zu geben.
- Platz in der Kategorie Sekundarstufe I: Projekt „Miaupoly“ der Schülerin Lisbeth vom Theodor-Fontane-Gymnasium in Strausberg (Märkisch Oderland)
Das in Anlehnung an das bekannte Gesellschaftsspiel „Monopoly“ entwickelte, schöne Spiel widmet sich dem Wissen über Katzen, deren Bedürfnisse und Haltungsbedingungen.
- Platz in der Kategorie Sekundarstufe I: Gruppenprojekt „Kranker Hund“ der Schüler Niklas und Moritz vom Friedrich-Anton-von-Heinitz-Gymnasium in Rüdersdorf (Märkisch-Oderland)
Das äußerst kreative und kurzweilige Kartenspiel thematisiert die Gesundheit von Hunden und die Notwendigkeit diese zu behandeln, wenn sie erkrankt sind.
- Platz in der Kategorie Sekundarstufe I: Projekt „Vier Pfoten finden ein Zuhause“ der Schülerinnen Amelie und Linna vom Friedrich-Anton-von-Heinitz-Gymnasium in Rüdersdorf (Märkisch-Oderland)
In dem Projekt geht es um alltägliche Schwierigkeiten und Gefahren für freilebende Tiere. Ziel ist es, für die Hunde im Spiel schnellstmöglich ein Zuhause zu finden.
Der Schülerwettbewerb der Landestierschutzbeauftragten des Landes Brandenburg wurde zum ersten Mal ausgeschrieben. Die Preise sind mit insgesamt 4.200 Euro dotiert. Auch für das Schuljahr 24/25 ist die Ausschreibung eines solchen Schülerwettbewerbs geplant.
Mehr Informationen zum Schülerwettbewerb und zu den Preisträger*innen im unter: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/beauftragte/landestierschutzbeauftragte/schuelerwettbewerb/
Tierschutz-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie
Zur Abmilderung wirtschaftlicher Belastungen bei Tierschutzorganisationen durch gestiegene Inflations- und Energiekosten infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, hat das Land Brandenburg die Tierschutz-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie vom 5. März 2024 erlassen. Damit sollen Strukturen bei gemeinnützigen Tierschutzorganisationen aufrechterhalten und Folgen der Krise abgemildert werden. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
Gegenstand der Soforthilfe ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines einmaligen, pauschalen Mehrbelastungsausgleichs für Sachkosten zur Minderung von Energiepreissteigerungen und der inflationären Preisentwicklung. Sachkosten in diesem Sinne sind Strom-, Heiz- und Wasserkosten, Miete sowie Futter- und Tierarztkosten. Bezuschusst werden krisenbedingte Mehrbelastungen, die durch vorrangig in Anspruch zu nehmende Unterstützungsleistungen nicht gedeckt werden können.
Antragsberechtigt sind Tierschutzorganisationen, insbesondere eingetragene Vereine, Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften) mit Sitz im Land Brandenburg, die als gemeinnützig anerkannt sind und sich nicht in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft befinden.
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV). Anträge sind bis spätestens 30. September 2024 an das LASV zu stellen.
Die Antragsunterlagen und weitere Hinweise sind abrufbar unter: Tierschutz | LASV (brandenburg.de)
Zur Abmilderung wirtschaftlicher Belastungen bei Tierschutzorganisationen durch gestiegene Inflations- und Energiekosten infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, hat das Land Brandenburg die Tierschutz-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie vom 5. März 2024 erlassen. Damit sollen Strukturen bei gemeinnützigen Tierschutzorganisationen aufrechterhalten und Folgen der Krise abgemildert werden. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
Gegenstand der Soforthilfe ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines einmaligen, pauschalen Mehrbelastungsausgleichs für Sachkosten zur Minderung von Energiepreissteigerungen und der inflationären Preisentwicklung. Sachkosten in diesem Sinne sind Strom-, Heiz- und Wasserkosten, Miete sowie Futter- und Tierarztkosten. Bezuschusst werden krisenbedingte Mehrbelastungen, die durch vorrangig in Anspruch zu nehmende Unterstützungsleistungen nicht gedeckt werden können.
Antragsberechtigt sind Tierschutzorganisationen, insbesondere eingetragene Vereine, Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften) mit Sitz im Land Brandenburg, die als gemeinnützig anerkannt sind und sich nicht in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft befinden.
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV). Anträge sind bis spätestens 30. September 2024 an das LASV zu stellen.
Die Antragsunterlagen und weitere Hinweise sind abrufbar unter: Tierschutz | LASV (brandenburg.de)
Tierheim-Förderrichtlinie wird bis 2025 verlängert
Die Förderung von Tierheimen in Brandenburg über die Tierheimförderrichtlinie wird um zwei Jahre bis Ende 2025 verlängert. Die erste Tierheimförderrichtlinie trat am 1. Januar 2022 in Kraft und hatte zunächst eine zweijährige Laufzeit. Mit der Richtlinie werden Tierheime bei Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls vom Land Brandenburg unterstützt. Dafür stehen pro Jahr 130.000 Euro zur Verfügung.
Im Zentrum der Unterstützung über die Tierheimförderrichtlinie steht die Verbesserung der Unterbringung von herrenlosen, ausgesetzten, zurückgelassenen oder verlorenen Fundtieren, Abgabetieren oder beschlagnahmten Tieren in gemeinnützigen Tierheimen.
Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen (Tierheimförderrichtlinie) vom 8. September 2021, geändert mit Erlass vom 19. Oktober 2023 (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 44 vom 08. November 2023), werden Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Tierschutzes im Land Brandenburg gewährt.
Förderanträge können als gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen, die Tierheime oder ähnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben, und im Besitz einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) sind, stellen. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in der Trägerschaft des Bundes, des Landes oder von Kommunen oder Einrichtungen, die vom Land Brandenburg bereits für Fördergegenstände im Sinne der Nummern 2.1 bis 2.3 der Tierheimförderrichtlinie finanziell gefördert werden.
Die Zuwendung des Landes Brandenburg beträgt unverändert je Antragsteller und Maßnahme maximal 50.000 Euro pro Jahr und kann insbesondere für die Errichtung und die Erweiterung von Tierheimen und den damit zusammenhängenden Neu-, Aus- und Umbau oder Erwerb von Gebäuden, Ausrüstung und Ausstattung (zum Beispiel Zwinger, Käfige oder Geräte) gewährt werden.
Bewilligungsbehörde für die Fördermaßnahmen ab dem Jahr 2024 ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV). Anträge auf Zuwendungen für 2024 sind bis spätestens 30. November 2024 beim LASV zu stellen.
Nähere Informationen, das Antragsformular sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt sind verfügbar unter: Tierschutz | LASV (brandenburg.de)
Die Förderung von Tierheimen in Brandenburg über die Tierheimförderrichtlinie wird um zwei Jahre bis Ende 2025 verlängert. Die erste Tierheimförderrichtlinie trat am 1. Januar 2022 in Kraft und hatte zunächst eine zweijährige Laufzeit. Mit der Richtlinie werden Tierheime bei Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls vom Land Brandenburg unterstützt. Dafür stehen pro Jahr 130.000 Euro zur Verfügung.
Im Zentrum der Unterstützung über die Tierheimförderrichtlinie steht die Verbesserung der Unterbringung von herrenlosen, ausgesetzten, zurückgelassenen oder verlorenen Fundtieren, Abgabetieren oder beschlagnahmten Tieren in gemeinnützigen Tierheimen.
Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen (Tierheimförderrichtlinie) vom 8. September 2021, geändert mit Erlass vom 19. Oktober 2023 (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 44 vom 08. November 2023), werden Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Tierschutzes im Land Brandenburg gewährt.
Förderanträge können als gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen, die Tierheime oder ähnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben, und im Besitz einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) sind, stellen. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in der Trägerschaft des Bundes, des Landes oder von Kommunen oder Einrichtungen, die vom Land Brandenburg bereits für Fördergegenstände im Sinne der Nummern 2.1 bis 2.3 der Tierheimförderrichtlinie finanziell gefördert werden.
Die Zuwendung des Landes Brandenburg beträgt unverändert je Antragsteller und Maßnahme maximal 50.000 Euro pro Jahr und kann insbesondere für die Errichtung und die Erweiterung von Tierheimen und den damit zusammenhängenden Neu-, Aus- und Umbau oder Erwerb von Gebäuden, Ausrüstung und Ausstattung (zum Beispiel Zwinger, Käfige oder Geräte) gewährt werden.
Bewilligungsbehörde für die Fördermaßnahmen ab dem Jahr 2024 ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV). Anträge auf Zuwendungen für 2024 sind bis spätestens 30. November 2024 beim LASV zu stellen.
Nähere Informationen, das Antragsformular sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt sind verfügbar unter: Tierschutz | LASV (brandenburg.de)
Verbraucherschutzministerium gewährt einmalige Sonderförderung für das Jahr 2023 für die Kastration frei lebender Katzen durch Tierschutzorganisationen im Rahmen der Katzenkastrationsrichtlinie
Um einer unkontrollierten Vermehrung freilebender, herrenloser Katzen entgegenzuwirken, unterstützt das Land Brandenburg mit der Katzenkastrationsrichtlinie finanziell die Kastration und Sterilisation dieser freilebenden Katzen.
Da die Haushaltsmittel des Landes Brandenburg zur Kastration von freilebenden Katzen für 2023 ausgeschöpft wurden, stellt das MSGIV für das Jahr 2023 einmalig eine zusätzliche Sonderförderung in Höhe von insgesamt 30.000 Euro für die Kastration bzw. Sterilisation von freilebenden Katzen durch Tierschutzorganisationen bereit.
Um einer unkontrollierten Vermehrung freilebender, herrenloser Katzen entgegenzuwirken, unterstützt das Land Brandenburg mit der Katzenkastrationsrichtlinie finanziell die Kastration und Sterilisation dieser freilebenden Katzen.
Da die Haushaltsmittel des Landes Brandenburg zur Kastration von freilebenden Katzen für 2023 ausgeschöpft wurden, stellt das MSGIV für das Jahr 2023 einmalig eine zusätzliche Sonderförderung in Höhe von insgesamt 30.000 Euro für die Kastration bzw. Sterilisation von freilebenden Katzen durch Tierschutzorganisationen bereit.
14. Juni 2023 ist der Internationale Tag gegen Tiertransporte
Die Landestierschutzbeauftragte macht aufmerksam auf Tierleid bei langen Tiertransporten – Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten sinnvoll [weiterlesen]
Die Landestierschutzbeauftragte macht aufmerksam auf Tierleid bei langen Tiertransporten – Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten sinnvoll [weiterlesen]
März 2023: fachliche Stellungnahme zu Änderungen des Tierschutzgesetzes
Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke hat eine fachliche Stellungnahme zu notwendigen und längst überfälligen Änderungen des Tierschutzgesetzes verfasst. Darin wird u.a. die Notwendigkeit
- der grundsätzlichen Erlaubnispflicht für die Zucht und Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere,
- der Erweiterung und Spezifizierung der bestehenden Erlaubnispflicht für die Zucht von Tieren,
- der Ergänzung des „Qualzuchtparagraphen“ 11b im TierSchG um spezifische Merkmale,
- einer Genehmigungspflicht für nachgewiesen unerlässliche und ethisch vertretbare Verpaarungen von Qualzuchten und
- der Einführung einer Meldepflicht für den Onlinehandel mit Tieren
dargelegt.
Diese Änderungen sind unerlässlich, um u.a. Verstöße gegen das geltende Tierschutzrecht verhindern zu können, die Ahndung von Verstößen gegen das TierSchG überhaupt zu ermöglichen – konkret sollen diese Änderungen u.a. dazu dienen den Tierschutz für landwirtschaftliche Nutztiere zu stärken, die Zucht von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen weiter einzudämmen und kontrollieren zu können und den illegalen Welpenhandel einzudämmen.
Die Stellungnahme wurde am 02.03.2023 an das BMEL und andere wichtige Personen im politischen und fachlichen Raum mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung versandt.
Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke hat eine fachliche Stellungnahme zu notwendigen und längst überfälligen Änderungen des Tierschutzgesetzes verfasst. Darin wird u.a. die Notwendigkeit
- der grundsätzlichen Erlaubnispflicht für die Zucht und Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere,
- der Erweiterung und Spezifizierung der bestehenden Erlaubnispflicht für die Zucht von Tieren,
- der Ergänzung des „Qualzuchtparagraphen“ 11b im TierSchG um spezifische Merkmale,
- einer Genehmigungspflicht für nachgewiesen unerlässliche und ethisch vertretbare Verpaarungen von Qualzuchten und
- der Einführung einer Meldepflicht für den Onlinehandel mit Tieren
dargelegt.
Diese Änderungen sind unerlässlich, um u.a. Verstöße gegen das geltende Tierschutzrecht verhindern zu können, die Ahndung von Verstößen gegen das TierSchG überhaupt zu ermöglichen – konkret sollen diese Änderungen u.a. dazu dienen den Tierschutz für landwirtschaftliche Nutztiere zu stärken, die Zucht von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen weiter einzudämmen und kontrollieren zu können und den illegalen Welpenhandel einzudämmen.
Die Stellungnahme wurde am 02.03.2023 an das BMEL und andere wichtige Personen im politischen und fachlichen Raum mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung versandt.
Vorstellung des Jahresberichts des Landestierschutzbeauftragten 2019-2022
Die Staatssekretärin und Amtschefin Frau Anna Heyer-Stuffer, MSGIV, stellte den Jahresbericht 2019-2022 des Landestierschutzbeauftragten am 30.11.2022 im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (ASGIV) Landtages Brandenburg vor.
Die Staatssekretärin und Amtschefin Frau Anna Heyer-Stuffer, MSGIV, stellte den Jahresbericht 2019-2022 des Landestierschutzbeauftragten am 30.11.2022 im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (ASGIV) Landtages Brandenburg vor.
Brandschutz in der Nutztierhaltung - Staatssekretärin Töpfer würdigt bundesweit einmaligen Kongress
Stallbrände sind in Deutschland keine Seltenheit. Zehntausende Tiere kommen dabei jedes Jahr auf qualvolle Weise ums Leben. Auch in Brandenburg führen Stallbrände immer wieder zu dramatischen Situationen. In einem deutschlandweit einmaligen Kongress „Effektiver Brandschutz in der Nutztierhaltung“ wurden an drei Tagen (27. bis 29. März 2023) Erfahrungen ausgetauscht, neue Konzepte zum Schutz von Mensch und Tier diskutiert und praktische Übungen durchgeführt. Verbraucherschutzstaatssekretärin Antje Töpfer lobte in einem Grußwort die innovative und ressortübergreifende Veranstaltung. [weiterlesen]
Stallbrände sind in Deutschland keine Seltenheit. Zehntausende Tiere kommen dabei jedes Jahr auf qualvolle Weise ums Leben. Auch in Brandenburg führen Stallbrände immer wieder zu dramatischen Situationen. In einem deutschlandweit einmaligen Kongress „Effektiver Brandschutz in der Nutztierhaltung“ wurden an drei Tagen (27. bis 29. März 2023) Erfahrungen ausgetauscht, neue Konzepte zum Schutz von Mensch und Tier diskutiert und praktische Übungen durchgeführt. Verbraucherschutzstaatssekretärin Antje Töpfer lobte in einem Grußwort die innovative und ressortübergreifende Veranstaltung. [weiterlesen]
Tierschutzbeauftragte fordern zahlreiche rechtliche Änderungen, u.a. des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, zur Verbesserung des Tierschutzes
Die Landestierschutzbeauftragten der Länder Baden- Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben anlässlich der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes sowie der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung gemeinsam eine fachliche Stellungnahme mit konkreten Änderungsvorschlägen der tierschutzrechtlichen Regelungen erarbeitet und Anfang Januar 2023 dem zuständigen Bundesministerium BMEL zukommen lassen.
Insbesondere in den Themenbereichen Anbindehaltung von Rindern, Tierversuchen und Tiertransporten sind aus Sicht der Landestierschutzbeauftragten Änderungen unerlässlich, da diese Praktiken mit erheblichen Schmerzen und Leiden für die Tiere verbunden sind. Zudem soll das Schreiben zum Anlass genommen werden, auf die für einen wirksamen Tierschutz notwendige rechtsverbindliche Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen hinzuweisen.
Zur Gewährleistung eines effektiven Vollzugs und einer einheitlichen Rechtsanwendung der Behörden ist es unabdingbar, dass eine Novellierung des Tierschutzgesetzes mit einer Überarbeitung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetztes einhergeht.
Die Landestierschutzbeauftragten der Länder Baden- Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben anlässlich der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes sowie der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung gemeinsam eine fachliche Stellungnahme mit konkreten Änderungsvorschlägen der tierschutzrechtlichen Regelungen erarbeitet und Anfang Januar 2023 dem zuständigen Bundesministerium BMEL zukommen lassen.
Insbesondere in den Themenbereichen Anbindehaltung von Rindern, Tierversuchen und Tiertransporten sind aus Sicht der Landestierschutzbeauftragten Änderungen unerlässlich, da diese Praktiken mit erheblichen Schmerzen und Leiden für die Tiere verbunden sind. Zudem soll das Schreiben zum Anlass genommen werden, auf die für einen wirksamen Tierschutz notwendige rechtsverbindliche Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen hinzuweisen.
Zur Gewährleistung eines effektiven Vollzugs und einer einheitlichen Rechtsanwendung der Behörden ist es unabdingbar, dass eine Novellierung des Tierschutzgesetzes mit einer Überarbeitung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetztes einhergeht.