Der Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP hat die Ausnahmen vom Nutzungsverbot land- und forstwirtschaftlicher Flächen im gefährdeten Gebiet (ausgenommen Kerngebiet) erweitert. So gibt es jetzt auch Voraussetzungen unter anderem für die Ernte von Mais, Sonnenblumen und Feldgemüse, für die Herbstbestellung und für Gartenbau-Kulturen sowie fischereiwirtschaftliche Tätigkeiten. Einen entsprechenden überarbeiteten Erlass hat das Verbraucherschutzministerium jetzt an die Veterinärämter der Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald geschickt. Der Erlass gilt ausschließlich für diese drei Landkreise. Für den Landkreis Märkisch-Oderland, der am 30. September den ersten amtlichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild festgestellt hat, können land- und forstwirtschaftliche Flächen noch nicht freigegeben werden, da die Fallwildsuche hier erst angelaufen ist. Das teilte Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer, die Leiterin des Landeskrisenstabes, heute mit.