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Afrikanische Schweinepest: Finanzministerin kündigt 6 Mio. Euro für Bau von festem Zaun an

- Erschienen am 30.09.2020 - Presemitteilung 473/2020

Kampf gegen Afrikanische Schweinepest (ASP): Das Land Brandenburg stellt in diesem Jahr rund sechs Millionen Euro aus dem Landeshaushalt für den Bau von festen Wildschutzzäunen zur Verfügung. Das teilte Finanzministerin Katrin Lange heute in Potsdam nach einem Gespräch mit Verbraucherministerin Ursula Nonnemacher mit. Insbesondere sollen entlang der gesamten brandenburgisch-polnischen Grenze ein fester Zaun errichtet werden, und weitere erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der ASP vor Ort umgesetzt werden.

Finanzministerin Lange: „Es muss jetzt sehr schnell gehandelt werden, um die weitere Ausbreitung der Schweinepest zu verhindern. Viele Landwirte in Brandenburg sind zu recht in großer Sorge. Bei ihnen geht es um massive wirtschaftliche Einbußen, möglicherweise um die Existenz. Wegen der verhängten vorläufigen Nutzungsbeschränkungen auf Agrarflächen sind von den Auswirkungen der Seuche auch keineswegs nur Schweineproduzenten allein betroffen. Daher muss alles unternommen werden, um die weitere Ausdehnung der Seuche wirksam zu unterbinden und den Landwirten in dieser sehr schwierigen Lage beizustehen.“

Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer, Leiterin des Landeskrisenstabes-ASP, erklärte: „Diese Krise können wir nur gemeinsam bewältigen. Land und Landkreise arbeiten entschlossen mit den ortsansässigen Landwirten und Jägern zusammen. Die Experten des EUVET-Teams der Europäischen Kommissionhaben haben sich vor Ort über die Lage und unsere Maßnahmen informiert, und uns auf unserem eingeschlagenen Weg bestätigt. Den festen Zaun entlang der gesamten Oder-Neiße-Grenze brauchen wir jetzt, damit keine weiteren infizierten Tiere mehr über die Grenze wechseln können. Dass das Land dafür kurzfristig sechs Millionen Euro zur Verfügung stellt, ist ein wichtiges Signal.“

Haushaltstechnisch handele es sich bei den 6 Millionen Euro um so genannte außerplanmäßige Ausgaben, die wegen unvorhergesehener Ereignisse getätigt werden müssen, mit denen zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses nicht zu rechnen war. Die Einwilligung des Haushaltsausschusses des Landtages ist erforderlich. Das Finanzministerium bereitet kurzfristig einen entsprechenden Antrag vor.