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Landesbehindertenbeirat - Arbeitsgruppen

Mit der LBB-Klausur vom 09.03.2023 wurde einstimmig eine neue Struktur der internen Arbeitsgruppen beschlossen. Über die personelle Besetzung kann die LBB-Geschäftsstelle Auskunft geben.

Ständige Arbeitsgruppen

AG BTHG
  • Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf Landesebene
  • Unterstützung der Vertretung des Landesbehindertenbeirates in der Brandenburger Kommission nach § 12 AG-SGB IX und in der AG nach § 10 AG-SGB IX
AG Arbeit und Beschäftigung (inkl. Werkstätten, Inklusionsbetriebe etc.)
  • Begleitung der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg
  • Feststellung und Diskussion guter Praxis bei inklusiven Projekten, die der Teilhabe am Arbeitsleben dienen
  • Prüfung der Übertragbarkeit und Erarbeitung von Empfehlungen an die Landesregierung
AG Infrastruktur 
  • Ist-Analyse vorhandener Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen in Brandenburg
  • Begleitung in der Umsetzung von Barrierefreiheit bei Wohnen, Bauen und Mobilität
  • Vorstellung von Beispielen guter Praxis
AG Gesundheit
  • Barrierefreiheit in Arztpraxen und Entlassmanagement in Krankenhäusern
  • Barrierefreie gesundheitliche Versorgung für Menschen mit Behinderungen in der Fläche
  • Befassung mit inhaltlichen Schwerpunkten, die sich aus den Thementischen der 10. Behindertenpolitischen Konferenz des LBB ableiten.
AG SGB VIII
  • Bedarfen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen besser gerecht werden
  • die spezifischen Schutzbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen im Verfahren berücksichtigen (gemäß §§ 8a Abs. 4 und 8b Abs. 3 SGB VIII)

Temporäre Arbeitsgruppen

AG Evaluierung/ Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes
  • Neben der Erfassung eines Ist-Standes bedarf es der Begleitung geeigneter Maßnahmen, die auf ihren Erfolg zu prüfen sind.
  • Erstellung einer Synopse in Vorbereitung der Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG)
  • Begleitung der Evaluation (BbgBGG) und Beratung zum weiteren Vorgehen
AG Wahlen 2024
  • Um das demokratische Grundrecht der Wahl wahrnehmen zu können, müssen Barrieren für Menschen mit Behinderungen abgebaut werden. Die AG möchte durch Beispiele und Lösungsvorschläge rechtzeitig vor der Landtagswahl zum Thema sensibilisieren.
  • Barrierefreie Informationen zur Landtagswahl 2024

Mit der LBB-Klausur vom 09.03.2023 wurde einstimmig eine neue Struktur der internen Arbeitsgruppen beschlossen. Über die personelle Besetzung kann die LBB-Geschäftsstelle Auskunft geben.

Ständige Arbeitsgruppen

AG BTHG
  • Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf Landesebene
  • Unterstützung der Vertretung des Landesbehindertenbeirates in der Brandenburger Kommission nach § 12 AG-SGB IX und in der AG nach § 10 AG-SGB IX
AG Arbeit und Beschäftigung (inkl. Werkstätten, Inklusionsbetriebe etc.)
  • Begleitung der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg
  • Feststellung und Diskussion guter Praxis bei inklusiven Projekten, die der Teilhabe am Arbeitsleben dienen
  • Prüfung der Übertragbarkeit und Erarbeitung von Empfehlungen an die Landesregierung
AG Infrastruktur 
  • Ist-Analyse vorhandener Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen in Brandenburg
  • Begleitung in der Umsetzung von Barrierefreiheit bei Wohnen, Bauen und Mobilität
  • Vorstellung von Beispielen guter Praxis
AG Gesundheit
  • Barrierefreiheit in Arztpraxen und Entlassmanagement in Krankenhäusern
  • Barrierefreie gesundheitliche Versorgung für Menschen mit Behinderungen in der Fläche
  • Befassung mit inhaltlichen Schwerpunkten, die sich aus den Thementischen der 10. Behindertenpolitischen Konferenz des LBB ableiten.
AG SGB VIII
  • Bedarfen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen besser gerecht werden
  • die spezifischen Schutzbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen im Verfahren berücksichtigen (gemäß §§ 8a Abs. 4 und 8b Abs. 3 SGB VIII)

Temporäre Arbeitsgruppen

AG Evaluierung/ Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes
  • Neben der Erfassung eines Ist-Standes bedarf es der Begleitung geeigneter Maßnahmen, die auf ihren Erfolg zu prüfen sind.
  • Erstellung einer Synopse in Vorbereitung der Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG)
  • Begleitung der Evaluation (BbgBGG) und Beratung zum weiteren Vorgehen
AG Wahlen 2024
  • Um das demokratische Grundrecht der Wahl wahrnehmen zu können, müssen Barrieren für Menschen mit Behinderungen abgebaut werden. Die AG möchte durch Beispiele und Lösungsvorschläge rechtzeitig vor der Landtagswahl zum Thema sensibilisieren.
  • Barrierefreie Informationen zur Landtagswahl 2024