Der Landesbehindertenbeirat unterstützt ehrenamtlich die Landesregierung bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu schaffen. Er soll von der Landesregierung vor dem Einbringen von Gesetzentwürfen und dem Erlass von Rechtsverordnungen, welche die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, angehört werden. Die Aufgaben des Landesbehindertenbeirates sind im Artikel 15 des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) festgeschrieben. Für Kontakt wenden Sie sich an "LBB at SoVD-BBG. De"