Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V
Der Paragraf 90a des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB V) erlaubt es den Bundesländern, ein gemeinsames Gremium aus Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft sowie weiteren Beteiligten zu bilden, um Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragen der stationären, ambulanten, Reha- sowie Notfallversorgung abzugeben. In Brandenburg wurde dieses Gremium im Jahr 2014 gegründet.
Ständige Mitglieder des gemeinsamen Landesgremiums in Brandenburg sind
- das Gesundheitsministerium,
- die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg,
- die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen,
- die Landeskrankenhausgesellschaft und
- die kommunalen Spitzenverbände.
Darüber hinaus haben die in Brandenburg für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen, die Landesärztekammer Brandenburg, die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer und die auf Landesebene für die Wahrnehmung der Interessen der Pflegeberufe maßgebliche Dachorganisation ein Mitberatungsrecht.
Ziel des gemeinsamen Landesgremiums ist es, aktuelle Herausforderungen und regionale Versorgungsbedürfnisse im Gesundheitsbereich in den Fokus zu nehmen und dafür passende Lösungen auf den Weg zu bringen.
Das Gemeinsame Landesgremium hat in den vergangenen Jahren innovative Projekte unterstützt, die auf die Überwindung der Sektorengrenzen abzielen. Beispielhaft genannt seien ANNOTeM (Akutneurologische Versorgung in Nordostdeutschland mit telemedizinischer Unterstützung), QS-Notfall (Verbesserung der Notfallversorgung von Herzinfarktpatientinnen und -patienten in Berlin und Brandenburg) sowie die Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung der Notfall- und Akutversorgung im Land Brandenburg (ein Förderprojekt der Versorgungsforschung).
Ein weiterer Schwerpunkt für die nächsten Jahre wird die Gestaltung der Gesundheits- und Pflegeregion Lausitz sein. Zu den zentralen Vorhaben des Strukturwandels in der Lausitz gehört der Aufbau einer Modellregion Lausitz mit dem „lnnovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus" (IUC). Bestehende Kooperationen zwischen den Krankenhäusern im Versorgungsgebiet Lausitz-Spreewald können mit dem Ausbau des Carl-Thiem-Klinikums zum Digitalen Leitkrankenhaus weiterentwickelt und um eine digitale Vernetzung ergänzt werden.
Der Paragraf 90a des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB V) erlaubt es den Bundesländern, ein gemeinsames Gremium aus Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft sowie weiteren Beteiligten zu bilden, um Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragen der stationären, ambulanten, Reha- sowie Notfallversorgung abzugeben. In Brandenburg wurde dieses Gremium im Jahr 2014 gegründet.
Ständige Mitglieder des gemeinsamen Landesgremiums in Brandenburg sind
- das Gesundheitsministerium,
- die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg,
- die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen,
- die Landeskrankenhausgesellschaft und
- die kommunalen Spitzenverbände.
Darüber hinaus haben die in Brandenburg für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen, die Landesärztekammer Brandenburg, die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer und die auf Landesebene für die Wahrnehmung der Interessen der Pflegeberufe maßgebliche Dachorganisation ein Mitberatungsrecht.
Ziel des gemeinsamen Landesgremiums ist es, aktuelle Herausforderungen und regionale Versorgungsbedürfnisse im Gesundheitsbereich in den Fokus zu nehmen und dafür passende Lösungen auf den Weg zu bringen.
Das Gemeinsame Landesgremium hat in den vergangenen Jahren innovative Projekte unterstützt, die auf die Überwindung der Sektorengrenzen abzielen. Beispielhaft genannt seien ANNOTeM (Akutneurologische Versorgung in Nordostdeutschland mit telemedizinischer Unterstützung), QS-Notfall (Verbesserung der Notfallversorgung von Herzinfarktpatientinnen und -patienten in Berlin und Brandenburg) sowie die Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung der Notfall- und Akutversorgung im Land Brandenburg (ein Förderprojekt der Versorgungsforschung).
Ein weiterer Schwerpunkt für die nächsten Jahre wird die Gestaltung der Gesundheits- und Pflegeregion Lausitz sein. Zu den zentralen Vorhaben des Strukturwandels in der Lausitz gehört der Aufbau einer Modellregion Lausitz mit dem „lnnovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus" (IUC). Bestehende Kooperationen zwischen den Krankenhäusern im Versorgungsgebiet Lausitz-Spreewald können mit dem Ausbau des Carl-Thiem-Klinikums zum Digitalen Leitkrankenhaus weiterentwickelt und um eine digitale Vernetzung ergänzt werden.
Sitzungen und Beschlüsse des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V
Das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V trifft sich mindestens einmal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung. Hier finden Sie die Beschlüsse der bisherigen Sitzungen:
Das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V trifft sich mindestens einmal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung. Hier finden Sie die Beschlüsse der bisherigen Sitzungen: