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Stationäre Versorgung: Krankenhäuser

Ein Team von Ärzten bei einer Operation in einem modern ausgestatteten Operationsraum, Foto: © Gorodenkoff / Fotolia
Foto: © Gorodenkoff / Fotolia

Die Krankenhäuser sind ein wichtiger Anker der Gesundheitsversorgung im Land Brandenburg. Die Stärkung der Krankenhäuser ist die Grundlinie der Gesundheitspolitik. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, alle Krankenhausstandorte im Land Brandenburg zu erhalten.

  • Laut dem Krankenhausplan gibt es in Brandenburg 54 Krankenhäuser an insgesamt 66 Standorten.
  • Seit 1991 hat das Land Brandenburg insgesamt fast fünf Milliarden Euro Fördermittel in die Modernisierung und den Umbau der Krankenhauslandschaft in Brandenburg investiert.

Die stationäre Versorgung im Krankenhaus ist eine öffentliche Aufgabe des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte. Das Fundament bilden die Krankenhausgesetze des Bundes und des Landes.

Ein Team von Ärzten bei einer Operation in einem modern ausgestatteten Operationsraum, Foto: © Gorodenkoff / Fotolia
Foto: © Gorodenkoff / Fotolia

Die Krankenhäuser sind ein wichtiger Anker der Gesundheitsversorgung im Land Brandenburg. Die Stärkung der Krankenhäuser ist die Grundlinie der Gesundheitspolitik. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, alle Krankenhausstandorte im Land Brandenburg zu erhalten.

  • Laut dem Krankenhausplan gibt es in Brandenburg 54 Krankenhäuser an insgesamt 66 Standorten.
  • Seit 1991 hat das Land Brandenburg insgesamt fast fünf Milliarden Euro Fördermittel in die Modernisierung und den Umbau der Krankenhauslandschaft in Brandenburg investiert.

Die stationäre Versorgung im Krankenhaus ist eine öffentliche Aufgabe des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte. Das Fundament bilden die Krankenhausgesetze des Bundes und des Landes.


Krankenhausplan des Landes Brandenburg

Ziel der Krankenhausplanung ist es, ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges stationäres Versorgungsangebot in allen Regionen des Landes aufrechtzuerhalten.

Der Krankenhausplan hat zwei Funktionen: Zum einen wird mit ihm der konkrete Bedarf an stationären Krankenhaus-Kapazitäten festgestellt, zum anderen wird mit dem Krankenhausplan genau bestimmt, welche Krankenhäuser zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und dementsprechend vom Land gefördert werden.

In Brandenburg werden Krankenhäuser der Grundversorgung, der Regel- und der Schwerpunktversorgung bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig in allen Regionen des Landes angeboten und ergänzen sich untereinander. Fachkrankenhäuser mit überregionaler Versorgung runden das System ab.

An der Aufstellung des Krankenhausplanes beteiligt das Gesundheitsministerium unter anderem die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V., die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen sowie die Kommunalen Spitzenverbände.

Der Vierte Krankenhausplan des Landes Brandenburg erging erstmals vor dem Hintergrund einer Gemeinsamen Krankenhausplanung mit dem Land Berlin und stellt eine gute Grundlage für eine sich stetig weiterentwickelnde Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg dar. Beide Länder haben ihre Gesundheitspläne aufeinander abgestimmt und erstmalig auch zeitlich synchronisiert.

Ziel der Krankenhausplanung ist es, ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges stationäres Versorgungsangebot in allen Regionen des Landes aufrechtzuerhalten.

Der Krankenhausplan hat zwei Funktionen: Zum einen wird mit ihm der konkrete Bedarf an stationären Krankenhaus-Kapazitäten festgestellt, zum anderen wird mit dem Krankenhausplan genau bestimmt, welche Krankenhäuser zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und dementsprechend vom Land gefördert werden.

In Brandenburg werden Krankenhäuser der Grundversorgung, der Regel- und der Schwerpunktversorgung bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig in allen Regionen des Landes angeboten und ergänzen sich untereinander. Fachkrankenhäuser mit überregionaler Versorgung runden das System ab.

An der Aufstellung des Krankenhausplanes beteiligt das Gesundheitsministerium unter anderem die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V., die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen sowie die Kommunalen Spitzenverbände.

Der Vierte Krankenhausplan des Landes Brandenburg erging erstmals vor dem Hintergrund einer Gemeinsamen Krankenhausplanung mit dem Land Berlin und stellt eine gute Grundlage für eine sich stetig weiterentwickelnde Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg dar. Beide Länder haben ihre Gesundheitspläne aufeinander abgestimmt und erstmalig auch zeitlich synchronisiert.


Krankenhausfinanzierung

In dieser Legislaturperiode (seit 20. November 2019) wurde mehr als eine Milliarde Euro für die Krankenhausförderung im Land Brandenburg zur Verfügung gestellt.

Heute gibt es in Brandenburg flächendeckend eine moderne, leistungsstarke und zuverlässige stationäre Gesundheitsversorgung. Davon profitieren alle Brandenburgerinnen und Brandenburger.

Die Krankenhausförderung ist eine prioritäre Landesaufgabe. Seit dem Jahr 2013 erfolgt sie durch eine Investitionspauschale. Für die 54 Krankenhäuser, die im Krankenhausplan aufgenommen sind, wird in der aktuellen 7. Legislaturperiode eine jährliche Investitionspauschale in Höhe von 110 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit der Investitionspauschale entscheiden die Krankenhäuser eigenverantwortlich, in welcher Höhe sie Fördermittel für Baumaßnahmen und für die Wiederbeschaffung von Anlagegütern verwenden.  

Mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 finanziert das Land wichtige Zukunftsaufgaben und unterstützt in Krisenzeiten die Krankenhäuser besonders mit erheblichen zusätzlichen Mitteln für die Bewältigung der Energiekrise:

  • Die 54 Krankenhäuser im Land Brandenburg erhalten angesichts der krisenbedingten Preissteigerungen in 2023 und 2024 zusätzlich 94 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket“
  • Darüber hinaus sieht das Programm vor, dass zusätzlich jeweils eine Million Euro für die Begleitung und Weiterentwicklung etwaig notwendiger Transformationsprozesse krisenbetroffener Krankenhäuser bereit gestellt werden.
  • Weiterhin stellt das Gesundheitsministerium aus dem „Brandenburg-Paket“ in 2023 und 2024 insgesamt mehr als 60 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld aus dem „Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital“ unterstützt die Abkehr von fossilen Brennstoffen und fördert Investitionen in energiesparende oder energieeffiziente Lösungen im Gesundheitssektor.

In dieser Legislaturperiode (seit 20. November 2019) wurde mehr als eine Milliarde Euro für die Krankenhausförderung im Land Brandenburg zur Verfügung gestellt.

Heute gibt es in Brandenburg flächendeckend eine moderne, leistungsstarke und zuverlässige stationäre Gesundheitsversorgung. Davon profitieren alle Brandenburgerinnen und Brandenburger.

Die Krankenhausförderung ist eine prioritäre Landesaufgabe. Seit dem Jahr 2013 erfolgt sie durch eine Investitionspauschale. Für die 54 Krankenhäuser, die im Krankenhausplan aufgenommen sind, wird in der aktuellen 7. Legislaturperiode eine jährliche Investitionspauschale in Höhe von 110 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit der Investitionspauschale entscheiden die Krankenhäuser eigenverantwortlich, in welcher Höhe sie Fördermittel für Baumaßnahmen und für die Wiederbeschaffung von Anlagegütern verwenden.  

Mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 finanziert das Land wichtige Zukunftsaufgaben und unterstützt in Krisenzeiten die Krankenhäuser besonders mit erheblichen zusätzlichen Mitteln für die Bewältigung der Energiekrise:

  • Die 54 Krankenhäuser im Land Brandenburg erhalten angesichts der krisenbedingten Preissteigerungen in 2023 und 2024 zusätzlich 94 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket“
  • Darüber hinaus sieht das Programm vor, dass zusätzlich jeweils eine Million Euro für die Begleitung und Weiterentwicklung etwaig notwendiger Transformationsprozesse krisenbetroffener Krankenhäuser bereit gestellt werden.
  • Weiterhin stellt das Gesundheitsministerium aus dem „Brandenburg-Paket“ in 2023 und 2024 insgesamt mehr als 60 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld aus dem „Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital“ unterstützt die Abkehr von fossilen Brennstoffen und fördert Investitionen in energiesparende oder energieeffiziente Lösungen im Gesundheitssektor.

Krankenhausstrukturfonds II und Krankenhauszukunftsfonds

Mit dem Krankenhausstrukturfonds II des Bundes verlängert sich ab 2019 das Krankenhausförderprogramm Strukturfonds I um weitere vier Jahre. Von 2019 bis 2024 stehen insgesamt rund 97 Millionen Euro inklusive Landesmittel als Kofinanzierung zur Verfügung.

Über den Krankenhauszukunftsfonds des Bundes stehen insgesamt rund 128 Millionen Euro (inklusive 30 Prozent Ko-Finanzierungsanteil des Landes) für Investitionen in Krankenhäusern im Land Brandenburg, unter anderem in moderne IT-Infrastruktur zur, Verfügung.

Mit dem Krankenhausstrukturfonds II des Bundes verlängert sich ab 2019 das Krankenhausförderprogramm Strukturfonds I um weitere vier Jahre. Von 2019 bis 2024 stehen insgesamt rund 97 Millionen Euro inklusive Landesmittel als Kofinanzierung zur Verfügung.

Über den Krankenhauszukunftsfonds des Bundes stehen insgesamt rund 128 Millionen Euro (inklusive 30 Prozent Ko-Finanzierungsanteil des Landes) für Investitionen in Krankenhäusern im Land Brandenburg, unter anderem in moderne IT-Infrastruktur zur, Verfügung.