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Kurorte im Land Brandenburg

Kurorte: Frau im Moorbad, Foto: © Kzenon / Fotolia
Foto: © Kzenon / Fotolia

Ein Kurort-Titel ist ein hohes Prädikat, ein Gütesiegel, das in allen Ländern strengen Kriterien der jeweiligen Kurortegesetze unterliegt.

Alle Kurorte und Heilbäder in Deutschland stehen deshalb in der gleichen Verpflichtung, die Erwartungen ihrer Gäste mit einem besonderen Ortscharakter, hohen Qualitätsstandards an Unterkünfte, gesundheitsfördernden Kur-Angeboten sowie ausreichend therapeutischen Möglichkeiten, einer entsprechenden Umweltqualität und gesundheitstouristischen Infrastruktur zu erfüllen.

In Brandenburg gibt es acht staatlich anerkannte Kurorte und Heilbäder:

  • Thermalsoleheilbad Bad Belzig,
  • Moorheilbad Bad Freienwalde,
  • Moorheilbad Bad Liebenwerda,
  • Thermalsole- und Moorheilbad Bad Saarow,
  • Thermalsole- und Moorheilbad Bad Wilsnack,
  • Brandenburgs einziger Kneipp-Kurort Buckow,
  • Burg im Spreewald – ein Ort mit Heilquellenkurbetrieb,
  • Thermalsoleheilbad Templin.

Die Interessen werden vom Gesundheits- und Kurorteverband Brandenburg e.V. vertreten.

Kurorte: Frau im Moorbad, Foto: © Kzenon / Fotolia
Foto: © Kzenon / Fotolia

Ein Kurort-Titel ist ein hohes Prädikat, ein Gütesiegel, das in allen Ländern strengen Kriterien der jeweiligen Kurortegesetze unterliegt.

Alle Kurorte und Heilbäder in Deutschland stehen deshalb in der gleichen Verpflichtung, die Erwartungen ihrer Gäste mit einem besonderen Ortscharakter, hohen Qualitätsstandards an Unterkünfte, gesundheitsfördernden Kur-Angeboten sowie ausreichend therapeutischen Möglichkeiten, einer entsprechenden Umweltqualität und gesundheitstouristischen Infrastruktur zu erfüllen.

In Brandenburg gibt es acht staatlich anerkannte Kurorte und Heilbäder:

  • Thermalsoleheilbad Bad Belzig,
  • Moorheilbad Bad Freienwalde,
  • Moorheilbad Bad Liebenwerda,
  • Thermalsole- und Moorheilbad Bad Saarow,
  • Thermalsole- und Moorheilbad Bad Wilsnack,
  • Brandenburgs einziger Kneipp-Kurort Buckow,
  • Burg im Spreewald – ein Ort mit Heilquellenkurbetrieb,
  • Thermalsoleheilbad Templin.

Die Interessen werden vom Gesundheits- und Kurorteverband Brandenburg e.V. vertreten.


Brandenburgische Kurortegesetz

Gesetzliche Grundlage ist das Brandenburgische Kurortegesetz. Danach können Gemeinden einen Antrag als Ort mit einer der folgenden staatlich anerkannten Artbezeichnung stellen:

  • Heilbad oder Mineral-, Thermal-, Sole-, Moorheilbad,
  • Ort mit Heilquellen-, Sole-, Peloid-Kurbetrieb,
  • Kneipp-Heilbad,
  • Kneipp-Kurort,
  • Heilklimatischer Kurort,
  • Luftkurort,
  • Erholungsort.

Über die staatliche Anerkennung entscheidet das Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg. Mit einer Ausnahme: Über einen Antrag zu einem Erholungsort entscheidet das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium.

Gesetzliche Grundlage ist das Brandenburgische Kurortegesetz. Danach können Gemeinden einen Antrag als Ort mit einer der folgenden staatlich anerkannten Artbezeichnung stellen:

  • Heilbad oder Mineral-, Thermal-, Sole-, Moorheilbad,
  • Ort mit Heilquellen-, Sole-, Peloid-Kurbetrieb,
  • Kneipp-Heilbad,
  • Kneipp-Kurort,
  • Heilklimatischer Kurort,
  • Luftkurort,
  • Erholungsort.

Über die staatliche Anerkennung entscheidet das Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg. Mit einer Ausnahme: Über einen Antrag zu einem Erholungsort entscheidet das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium.


Landesfachbeirat für Kurorte und Erholungsorte

Nach dem Brandenburgischen Kurortegesetz hat der Landesfachbeirat für Kurorte und Erholungsorte die Aufgabe, das Gesundheitsministerium und das Wirtschaftsministerium in allen das Kur- und Bäderwesen sowie die Erholungsorte betreffenden Angelegenheiten zu beraten.

Dem Landesfachbeirat gehören mit je einem Mitglied

  • das Gesundheitsministerium,
  • das Wirtschaftsministerium,
  • das Innenministerium,
  • das Umweltministerium,
  • der Gesundheits- und Kurorteverband Brandenburg e.V.,
  • der Landestourismusverband e.V. und
  • der Städte- und Gemeindebund Land Brandenburg an.

Der Landesfachbeirat wird um Mitglieder aus dem wissenschaftlichen Bereich ergänzt.

Nach dem Brandenburgischen Kurortegesetz hat der Landesfachbeirat für Kurorte und Erholungsorte die Aufgabe, das Gesundheitsministerium und das Wirtschaftsministerium in allen das Kur- und Bäderwesen sowie die Erholungsorte betreffenden Angelegenheiten zu beraten.

Dem Landesfachbeirat gehören mit je einem Mitglied

  • das Gesundheitsministerium,
  • das Wirtschaftsministerium,
  • das Innenministerium,
  • das Umweltministerium,
  • der Gesundheits- und Kurorteverband Brandenburg e.V.,
  • der Landestourismusverband e.V. und
  • der Städte- und Gemeindebund Land Brandenburg an.

Der Landesfachbeirat wird um Mitglieder aus dem wissenschaftlichen Bereich ergänzt.


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