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Einrichtungen und Wohnformen für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen – Brandenburgisches Heimrecht

Symbolfoto Einrichtungen und Wohnformen für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen, Foto: © Halfpoint / Fotolia
Foto: © Halfpoint / Fotolia

Menschen, die wegen einer Pflegebedürftigkeit oder einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und deshalb in einer Einrichtung oder in einer Wohnform leben, müssen heute nicht mehr auf ein selbstbestimmtes Leben verzichten. Die Hilfen heutiger Einrichtungen und anderer „unterstützende Wohnformen“ zielen darauf ab, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ein so weit wie möglich selbstständiges und normales Leben führen können.

Die Menschen sollen nicht nur auf eine gute Qualität der Leistungen vertrauen können. Sie sollen sich auch wohl fühlen und die Einrichtung oder die Wohnform als ihr Zuhause empfinden können.

Aufsicht für unterstützende Wohnformen

Um dies sicherzustellen, unterliegen Einrichtungen und Wohnformen der staatlichen Aufsicht nach dem Brandenburgischen Heimrecht. Diese wird im Land Brandenburg durch das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Aufsicht für unterstützende Wohnformen wahrgenommen. Die Aufsicht

  • berät Bewohnerinnen und Bewohner, Einrichtungen und Wohnformen,
  • geht Hinweisen und Beschwerden nach,
  • prüft Einrichtungen und Wohnformen regelmäßig und bei Anlässen,
  • begleitet Einrichtungen und Wohnformen in Fragen der Qualitätsentwicklung und bei der Abstellung von Mängeln,
  • ordnet erforderliche Maßnahmen an,
  • arbeitet mit den Pflegekassen und ihren Prüfdiensten, den Trägern der Sozialhilfe und anderen Behörden eng zusammen.

Sie benötigen eine Beratung? Sie möchten, dass die Aufsicht einem Mangel – auf Wunsch auch anonym –  nachgeht? Die Aufsicht für unterstützende Wohnformen erreichen Sie an drei Standorten:

Landesamt für Soziales und Versorgung
Standort Cottbus
Lipezker Str. 45, Haus 5, 03050 Cottbus
Telefon: 0355 - 28 93 335

Landesamt für Soziales und Versorgung
Standort Frankfurt (Oder)
Robert-Havemann-Str. 4, 5236 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 - 55 82 481

Landesamt für Soziales und Versorgung
Standort Potsdam
Zeppelinstr. 48, 14471 Potsdam
Telefon: 0331 - 27 61 382

 E-Mail: heimaufsicht@lasv.brandenburg.de

Symbolfoto Einrichtungen und Wohnformen für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen, Foto: © Halfpoint / Fotolia
Foto: © Halfpoint / Fotolia

Menschen, die wegen einer Pflegebedürftigkeit oder einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und deshalb in einer Einrichtung oder in einer Wohnform leben, müssen heute nicht mehr auf ein selbstbestimmtes Leben verzichten. Die Hilfen heutiger Einrichtungen und anderer „unterstützende Wohnformen“ zielen darauf ab, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ein so weit wie möglich selbstständiges und normales Leben führen können.

Die Menschen sollen nicht nur auf eine gute Qualität der Leistungen vertrauen können. Sie sollen sich auch wohl fühlen und die Einrichtung oder die Wohnform als ihr Zuhause empfinden können.

Aufsicht für unterstützende Wohnformen

Um dies sicherzustellen, unterliegen Einrichtungen und Wohnformen der staatlichen Aufsicht nach dem Brandenburgischen Heimrecht. Diese wird im Land Brandenburg durch das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Aufsicht für unterstützende Wohnformen wahrgenommen. Die Aufsicht

  • berät Bewohnerinnen und Bewohner, Einrichtungen und Wohnformen,
  • geht Hinweisen und Beschwerden nach,
  • prüft Einrichtungen und Wohnformen regelmäßig und bei Anlässen,
  • begleitet Einrichtungen und Wohnformen in Fragen der Qualitätsentwicklung und bei der Abstellung von Mängeln,
  • ordnet erforderliche Maßnahmen an,
  • arbeitet mit den Pflegekassen und ihren Prüfdiensten, den Trägern der Sozialhilfe und anderen Behörden eng zusammen.

Sie benötigen eine Beratung? Sie möchten, dass die Aufsicht einem Mangel – auf Wunsch auch anonym –  nachgeht? Die Aufsicht für unterstützende Wohnformen erreichen Sie an drei Standorten:

Landesamt für Soziales und Versorgung
Standort Cottbus
Lipezker Str. 45, Haus 5, 03050 Cottbus
Telefon: 0355 - 28 93 335

Landesamt für Soziales und Versorgung
Standort Frankfurt (Oder)
Robert-Havemann-Str. 4, 5236 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 - 55 82 481

Landesamt für Soziales und Versorgung
Standort Potsdam
Zeppelinstr. 48, 14471 Potsdam
Telefon: 0331 - 27 61 382

 E-Mail: heimaufsicht@lasv.brandenburg.de


Fachaufsicht

Das Sozialministerium (MSGIV) übt die Fachaufsicht auf dem Gebiet des brandenburgischen Heimrechts aus. Es trifft Grundsatzentscheidungen für das Handeln der Aufsicht für unterstützende Wohnformen,  erteilt Handlungsanweisungen und achtet auf die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung.

Die Fachaufsicht erreichen Sie unter folgender Adresse:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Referat 23
Haus S
Henning-von-Tresckow-Str. 2 – 13, 14467 Potsdam

Telefon: 0331 - 866 5238
Fax: 0331 - 866 5209

E-Mail: poststelle@msgiv.brandenburg.de

Das Sozialministerium (MSGIV) übt die Fachaufsicht auf dem Gebiet des brandenburgischen Heimrechts aus. Es trifft Grundsatzentscheidungen für das Handeln der Aufsicht für unterstützende Wohnformen,  erteilt Handlungsanweisungen und achtet auf die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung.

Die Fachaufsicht erreichen Sie unter folgender Adresse:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Referat 23
Haus S
Henning-von-Tresckow-Str. 2 – 13, 14467 Potsdam

Telefon: 0331 - 866 5238
Fax: 0331 - 866 5209

E-Mail: poststelle@msgiv.brandenburg.de