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Landespflegeausschuss

Logo Landespflegeausschuss Brandenburg

Der Landespflegeausschuss berät über Fragen der Finanzierung und des Betriebs von Pflegeeinrichtungen sowie der Pflegeversicherung.

In ihm sind die Pflegekassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Pflegeeinrichtungen, das Sozial- und Gesundheitsministerium sowie das Landesamt für Soziales und Versorgung, der Verband der privaten Krankenversicherung, Verbände der Pflegeberufe, die kommunalen Spitzenverbände und Gewerkschaften sowie der Landesbehindertenbeirat, der Seniorenrat, der Psychiatriebeirat sowie die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg vertreten.

Die Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses ist im Sozialministerium.

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Der Landespflegeausschuss berät über Fragen der Finanzierung und des Betriebs von Pflegeeinrichtungen sowie der Pflegeversicherung.

In ihm sind die Pflegekassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Pflegeeinrichtungen, das Sozial- und Gesundheitsministerium sowie das Landesamt für Soziales und Versorgung, der Verband der privaten Krankenversicherung, Verbände der Pflegeberufe, die kommunalen Spitzenverbände und Gewerkschaften sowie der Landesbehindertenbeirat, der Seniorenrat, der Psychiatriebeirat sowie die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg vertreten.

Die Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses ist im Sozialministerium.


Aufgaben und Mitglieder des Landespflegeausschusses

  • Rechtsgrundlagen

  • Aufgaben

    Auf der Grundlage des § 8a SGB XI und des § 6 des Landespflegegesetzes wird zur Beratung über Fragen der Pflegeversicherung ein Landespflegeausschuss gebildet.

    Die Beratung umfasst insbesondere

    1. die überregionale Maßnahmen, die sich aus der Beobachtung und Analyse der vorhandenen pflegerischen Versorgungsstruktur und deren Vernetzung mit dem Gesundheitssystem, den Strukturen des bürgerschaftlichen Engagements und  der Selbsthilfe ergeben und auf die Förderung einer wirtschaftlichen und sachgerechten Leistungserbringung gerichtet sind,
    2. die Berücksichtigung pflegewissenschaftlicher  Entwicklungen im Angebots- und Hilfesystem und
    3. die Setzung von Impulsen für die Weiterentwicklung der pflegerischen und die Pflege ergänzenden Strukturen und Prozesse. 

    Der Landespflegeausschuss kann Empfehlungen abgeben und Beschlüsse fassen.

    Auf der Grundlage des § 8a SGB XI und des § 6 des Landespflegegesetzes wird zur Beratung über Fragen der Pflegeversicherung ein Landespflegeausschuss gebildet.

    Die Beratung umfasst insbesondere

    1. die überregionale Maßnahmen, die sich aus der Beobachtung und Analyse der vorhandenen pflegerischen Versorgungsstruktur und deren Vernetzung mit dem Gesundheitssystem, den Strukturen des bürgerschaftlichen Engagements und  der Selbsthilfe ergeben und auf die Förderung einer wirtschaftlichen und sachgerechten Leistungserbringung gerichtet sind,
    2. die Berücksichtigung pflegewissenschaftlicher  Entwicklungen im Angebots- und Hilfesystem und
    3. die Setzung von Impulsen für die Weiterentwicklung der pflegerischen und die Pflege ergänzenden Strukturen und Prozesse. 

    Der Landespflegeausschuss kann Empfehlungen abgeben und Beschlüsse fassen.

  • Mitglieder des Hauptausschusses

    AOK Nordost
    Die Gesundheitskasse

    Herr Chris Behrens
    Potsdamer Straße 20
    14513 Teltow
    chris.behrens@nordost.aok.de

    Der PARITÄTISCHE
    Landesverband Brandenburg e.V.

    Herr Andreas Kaczynski
    Tornowstraße 48
    14473 Potsdam
    andreas.kaczynski@paritaet-brandenburg.de

    Bundesverband privater Anbieter
    Sozialer Dienste e. V. (bpa)

    Frau Ellen Fährmann
    Schopenhauerstraße 7
    14467 Potsdam
    Brandenburg@bpa.de

    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration
    und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

    Herrn Rainer Liesegang
    Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
    14467 Potsdam
    AL2@MSGIV.Brandenburg.de

    Landkreistag Brandenburg
    Frau Dr. Antje Herold
    Jägerallee 25
    14469 Potsdam
    poststelle@landkreistag-brandenburg.de

    AOK Nordost
    Die Gesundheitskasse

    Herr Chris Behrens
    Potsdamer Straße 20
    14513 Teltow
    chris.behrens@nordost.aok.de

    Der PARITÄTISCHE
    Landesverband Brandenburg e.V.

    Herr Andreas Kaczynski
    Tornowstraße 48
    14473 Potsdam
    andreas.kaczynski@paritaet-brandenburg.de

    Bundesverband privater Anbieter
    Sozialer Dienste e. V. (bpa)

    Frau Ellen Fährmann
    Schopenhauerstraße 7
    14467 Potsdam
    Brandenburg@bpa.de

    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration
    und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

    Herrn Rainer Liesegang
    Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
    14467 Potsdam
    AL2@MSGIV.Brandenburg.de

    Landkreistag Brandenburg
    Frau Dr. Antje Herold
    Jägerallee 25
    14469 Potsdam
    poststelle@landkreistag-brandenburg.de

  • Mitglieder des Landespflegeausschusses

    Vorsitzender

    Andreas Kaczynski
    Der Paritätische Landesverband Brandenburg e.V.

    Stellvertreter

    Chris Behrens
    AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

    Mitglieder des Landespflegeausschusses

    ABVP e. V., Geschäftsstelle Ost
    Mitglied: Herr Aron Wendlandt
    Vertretung: N.N.

    Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e. V.
    Mitglied: Frau Sonja Köpf
    Vertretung: Frau Antje Baselau

    AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
    Mitglied: Herr Chris Behrens
    Vertretung: Frau Silvia Krüger

    AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
    Mitglied: Herr Tom Forbrich
    Vertretung: Herr Jens Kreutzer

    Gemeinsame Landesarbeitsgemeinschaft der AWO Brandenburg
    Mitglied: Frau Juliane Poerschke
    Vertretung: Frau Angela Schweers, Herr André Saborowski

    BKK Landesverband Mitte
    Mitglied: Frau Daphne Bongardt
    Vertretung: Herr Detlev Göttsche, Herr Matthias Pfister

    BTU Cottbus-Senftenberg
    Mitglied: Frau Jänchen
    Vertretung: N.N.

    bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
    Mitglied: Frau Sabrina Weiss
    Vertretung: Frau Ellen Fährmann, Frau Simone Leske

    B.A.H. Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V.
    Landesverband Brandenburg
    Mitglied: Herr Dr. Ernst Pohlmann
    Vertretung: Herr Frank Twardowsky, Frau Nadine Zimmermann

    Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.
    Mitglied: Frau Marlene Köster
    Vertretung: Herr Markus Nowak, Frau Ina Tiedemann

    DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
    Mitglied: Herr Stefan Meißner
    Vertretung: Herr Marco Frank

    Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Brandenburg e. V.
    Mitglied: Frau Stefanie Handke
    Vertretung: Herr Manfred Helbig

    Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V. (DWBO)
    Mitglied:  Frau Friederike von Borstel
    Vertretung: Frau Andrea U. Asch, Herr Helge Haftenberger, Frau Jennifer Kurzhals

    IKK Brandenburg und Berlin
    Mitglied: Herr Andreas Wieling
    Vertretung: Frau Katrin Rütting, Frau Anne Randhahn

    Knappschaft Regionaldirektion Cottbus
    Mitglied: Herr Alexander Solibieda
    Vertretung: Frau Kathrin Luttert

    Landesamt für Soziales und Versorgung
    Mitglied:  Frau Constanze Kovalev
    Vertretung: Herr Robert Kersten, Frau Julia Grödes

    Brandenburgischer Verbund der Pflegeschulen (Pflegeschulbund)
    Mitglied: Herr Gregor Weiß
    Vertretung: Frau Jaqueline Böttcher, Frau Christel Bässler

    Landesbehindertenbeirat Brandenburg
    Mitglied: Frau Susanne Meffert
    Vertretung: Frau Ulrike Stranz

    Landkreistag Brandenburg
    Mitglied: Frau Dr. Antje Herold
    Vertretung: N.N.

    LPR – Landespflegerat Berlin-Brandenburg
    Mitglied: Frau Heike Prestin
    Vertretung: Herr Robert Schindler

    Medizinischer Dienst der Krankenkassen Berlin-Brandenburg e. V.
    Mitglied: Herr Dr. Axel Meeßen
    Vertretung: Herr Marcel Silbernagel, Frau Janet Metz

    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
    Soziales

    Mitglied: Herr Reiner Liesegang
    Vertretung: Herr Ulrich Wendte, Herr Markus Mühe, Frau Anna-Maria Lehmkuhl, Frau Andrea Schütze, Herr Marco Ullmann
    Gesundheit
    Mitglied: Frau Petra Pravemann
    Vertretung: Frau Antje Walther, Frau Lena Häberer

    Der Paritätische Landesverband Brandenburg e. V.
    Mitglied: Herr Andreas Kaczynski
    Vertretung: Herr Matthias Teut

    Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.
    Mitglied: Herr Jochen Scholl
    Vertretung: Herr Lothar Feige, Frau Isabel Machill

    Seniorenrat des Landes Brandenburg e. V.
    Mitglied: Frau Sylvia Grande
    Vertretung: Herr Wolfgang Puschmann, Frau Charleen Möhring

    Städte- und Gemeindebund  Brandenburg
    Mitglied: Frau Uta Kitzmann
    Vertretung: Frau Theresa Ruttloff, Frau Monika Gordes

    Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
    1. Mitglied: Frau Marina Rudolph
    Vertretung: Frau Carola Zölfl
    2. Mitglied: Frau Sabine Feyh
    Vertretung: Frau Anke Grubitz

    ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
    Mitglied: Frau Gisela Neunhöffer
    Vertretung: Herr Torsten Schulz

    Vorsitzender

    Andreas Kaczynski
    Der Paritätische Landesverband Brandenburg e.V.

    Stellvertreter

    Chris Behrens
    AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

    Mitglieder des Landespflegeausschusses

    ABVP e. V., Geschäftsstelle Ost
    Mitglied: Herr Aron Wendlandt
    Vertretung: N.N.

    Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e. V.
    Mitglied: Frau Sonja Köpf
    Vertretung: Frau Antje Baselau

    AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
    Mitglied: Herr Chris Behrens
    Vertretung: Frau Silvia Krüger

    AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
    Mitglied: Herr Tom Forbrich
    Vertretung: Herr Jens Kreutzer

    Gemeinsame Landesarbeitsgemeinschaft der AWO Brandenburg
    Mitglied: Frau Juliane Poerschke
    Vertretung: Frau Angela Schweers, Herr André Saborowski

    BKK Landesverband Mitte
    Mitglied: Frau Daphne Bongardt
    Vertretung: Herr Detlev Göttsche, Herr Matthias Pfister

    BTU Cottbus-Senftenberg
    Mitglied: Frau Jänchen
    Vertretung: N.N.

    bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
    Mitglied: Frau Sabrina Weiss
    Vertretung: Frau Ellen Fährmann, Frau Simone Leske

    B.A.H. Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V.
    Landesverband Brandenburg
    Mitglied: Herr Dr. Ernst Pohlmann
    Vertretung: Herr Frank Twardowsky, Frau Nadine Zimmermann

    Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.
    Mitglied: Frau Marlene Köster
    Vertretung: Herr Markus Nowak, Frau Ina Tiedemann

    DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
    Mitglied: Herr Stefan Meißner
    Vertretung: Herr Marco Frank

    Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Brandenburg e. V.
    Mitglied: Frau Stefanie Handke
    Vertretung: Herr Manfred Helbig

    Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V. (DWBO)
    Mitglied:  Frau Friederike von Borstel
    Vertretung: Frau Andrea U. Asch, Herr Helge Haftenberger, Frau Jennifer Kurzhals

    IKK Brandenburg und Berlin
    Mitglied: Herr Andreas Wieling
    Vertretung: Frau Katrin Rütting, Frau Anne Randhahn

    Knappschaft Regionaldirektion Cottbus
    Mitglied: Herr Alexander Solibieda
    Vertretung: Frau Kathrin Luttert

    Landesamt für Soziales und Versorgung
    Mitglied:  Frau Constanze Kovalev
    Vertretung: Herr Robert Kersten, Frau Julia Grödes

    Brandenburgischer Verbund der Pflegeschulen (Pflegeschulbund)
    Mitglied: Herr Gregor Weiß
    Vertretung: Frau Jaqueline Böttcher, Frau Christel Bässler

    Landesbehindertenbeirat Brandenburg
    Mitglied: Frau Susanne Meffert
    Vertretung: Frau Ulrike Stranz

    Landkreistag Brandenburg
    Mitglied: Frau Dr. Antje Herold
    Vertretung: N.N.

    LPR – Landespflegerat Berlin-Brandenburg
    Mitglied: Frau Heike Prestin
    Vertretung: Herr Robert Schindler

    Medizinischer Dienst der Krankenkassen Berlin-Brandenburg e. V.
    Mitglied: Herr Dr. Axel Meeßen
    Vertretung: Herr Marcel Silbernagel, Frau Janet Metz

    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
    Soziales

    Mitglied: Herr Reiner Liesegang
    Vertretung: Herr Ulrich Wendte, Herr Markus Mühe, Frau Anna-Maria Lehmkuhl, Frau Andrea Schütze, Herr Marco Ullmann
    Gesundheit
    Mitglied: Frau Petra Pravemann
    Vertretung: Frau Antje Walther, Frau Lena Häberer

    Der Paritätische Landesverband Brandenburg e. V.
    Mitglied: Herr Andreas Kaczynski
    Vertretung: Herr Matthias Teut

    Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.
    Mitglied: Herr Jochen Scholl
    Vertretung: Herr Lothar Feige, Frau Isabel Machill

    Seniorenrat des Landes Brandenburg e. V.
    Mitglied: Frau Sylvia Grande
    Vertretung: Herr Wolfgang Puschmann, Frau Charleen Möhring

    Städte- und Gemeindebund  Brandenburg
    Mitglied: Frau Uta Kitzmann
    Vertretung: Frau Theresa Ruttloff, Frau Monika Gordes

    Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
    1. Mitglied: Frau Marina Rudolph
    Vertretung: Frau Carola Zölfl
    2. Mitglied: Frau Sabine Feyh
    Vertretung: Frau Anke Grubitz

    ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
    Mitglied: Frau Gisela Neunhöffer
    Vertretung: Herr Torsten Schulz


Arbeitsgruppen und Gremien

  • AG Lokale Pflege- und Beratungsstrukturen

    Vorsitz:
    Chris Behrens
    AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
    Unternehmensbereich Pflege-Verträge / Qualitätsmanagment
    Rheinstraße 7b
    14513 Teltow
    E-Mail: chris.behrens@nordost.aok.de
    Telefon: 0800 265080-32070

    Einberufung:
    Zur LPA-Sitzung am 19.11.2014 informierte das MASGF im Rahmen der Umsetzung der Ergebnisse der Brandenburger Fachkräftestudie Pflege über die Durchführung eines Workshops zu Möglichkeiten und Grenzen regionaler Pflegestrukturpolitik im Land Brandenburg. Als Ergebnis des Workshops, an dem die Mitglieder des LPA teilnahmen, nahm die AG „Lokale Pflege- und Beratungsstrukturen“ des LPA ihre Arbeit auf.

    Themen:

    • Überblick über bestehende Projekte der Pflege- und Beratungsstrukturen im Land Brandenburg (siehe Downloads)
    • Umsetzung § 45 b SGB XI
      • darunter: Umwidmung von Sachleistungen nach § 36 und § 123 SGB XI
    • Wohnen und Technik im Alter
    • Kooperation und Vernetzung auch mit Gesundheit
    • PSP/Beratungsstruktur
    • Regional angepasste Angebote

    Vorsitz:
    Chris Behrens
    AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
    Unternehmensbereich Pflege-Verträge / Qualitätsmanagment
    Rheinstraße 7b
    14513 Teltow
    E-Mail: chris.behrens@nordost.aok.de
    Telefon: 0800 265080-32070

    Einberufung:
    Zur LPA-Sitzung am 19.11.2014 informierte das MASGF im Rahmen der Umsetzung der Ergebnisse der Brandenburger Fachkräftestudie Pflege über die Durchführung eines Workshops zu Möglichkeiten und Grenzen regionaler Pflegestrukturpolitik im Land Brandenburg. Als Ergebnis des Workshops, an dem die Mitglieder des LPA teilnahmen, nahm die AG „Lokale Pflege- und Beratungsstrukturen“ des LPA ihre Arbeit auf.

    Themen:

    • Überblick über bestehende Projekte der Pflege- und Beratungsstrukturen im Land Brandenburg (siehe Downloads)
    • Umsetzung § 45 b SGB XI
      • darunter: Umwidmung von Sachleistungen nach § 36 und § 123 SGB XI
    • Wohnen und Technik im Alter
    • Kooperation und Vernetzung auch mit Gesundheit
    • PSP/Beratungsstruktur
    • Regional angepasste Angebote
  • AG Fachkräftesicherung Pflege

    Vorsitz:
    Anne-Maria Lehmkuhl
    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
    Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 13, Haus S
    14467 Potsdam
    E-Mail: pflegeberufereformgesetz@msgiv.brandenburg.de
    Telefon: 0331 866-5270

    AG Fachkräftesicherung: Berufsbegleitende Ausbildung
    Leitung: Frau Sabrina Weiss
    bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
    Landesgeschäftsstelle Brandenburg
    Schopenhauerstraße 7
    14467 Potsdam
    Telefon: 0331 97923370
    E-Mail: brandenburg@bpa.de

    AG Fachkräftesicherung: Ausländische Fach- und Hilfskräfte
    Vorsitz: N.N.
    Kontakt über E-Mail: pflegeberufereformgesetz@msgiv.brandenburg.de

    Vorsitz:
    Anne-Maria Lehmkuhl
    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
    Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 13, Haus S
    14467 Potsdam
    E-Mail: pflegeberufereformgesetz@msgiv.brandenburg.de
    Telefon: 0331 866-5270

    AG Fachkräftesicherung: Berufsbegleitende Ausbildung
    Leitung: Frau Sabrina Weiss
    bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
    Landesgeschäftsstelle Brandenburg
    Schopenhauerstraße 7
    14467 Potsdam
    Telefon: 0331 97923370
    E-Mail: brandenburg@bpa.de

    AG Fachkräftesicherung: Ausländische Fach- und Hilfskräfte
    Vorsitz: N.N.
    Kontakt über E-Mail: pflegeberufereformgesetz@msgiv.brandenburg.de

  • AG Digitalisierung in der Pflege

    Vorsitz:
    Chris Behrens
    AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
    Unternehmensbereich Pflege-Verträge / Qualitätsmanagement
    Rheinstraße 7b, 14513 Teltow
    E-Mail: chris.behrens@nordost.aok.de
    Telefon: 0800 265080-32070

    Einberufung:
    Der Landespflegeausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 die Einrichtung einer AG Digitalisierung in der Pflege beschlossen.

    Ziele:
    Vorauswahl von zu bearbeitenden Themen, Sammlung vorhandener IKT-Anwendungen in de Pflege ggf. unter Einbeziehung der Schnittstellen zum Bereich Gesundheit, Entwicklung einer Informationsplattform.

    Vorsitz:
    Chris Behrens
    AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
    Unternehmensbereich Pflege-Verträge / Qualitätsmanagement
    Rheinstraße 7b, 14513 Teltow
    E-Mail: chris.behrens@nordost.aok.de
    Telefon: 0800 265080-32070

    Einberufung:
    Der Landespflegeausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 die Einrichtung einer AG Digitalisierung in der Pflege beschlossen.

    Ziele:
    Vorauswahl von zu bearbeitenden Themen, Sammlung vorhandener IKT-Anwendungen in de Pflege ggf. unter Einbeziehung der Schnittstellen zum Bereich Gesundheit, Entwicklung einer Informationsplattform.

  • Kooperationsgremium zum Strukturmodell

    (ehemalige Bezeichnung: AG Entbürokratisierung der Pflegedokumentation*)

    Vorsitz:
    N.N.
    Landespflegeausschuss Brandenburg
    Geschäftsstelle
    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
    Referat 23 „Pflegepolitik und Heimrecht“
    Henning-von-Tresckow-Str. 2 – 13, Haus S
    14467 Potsdam
    E-Mail: Landespflegeausschuss@MSGIV.Brandenburg.de
    Telefon: 0331 866-5234

    Einberufung:
    Beschluss des Landespflegeausschusses vom 19. November 2014 zur Implementierung des Projektes „Entbürokratisierung der Pflegedokumentation“ im Land Brandenburg

    Themen:

    • Begleitung der Umsetzung des Strukturmodells im Land Brandenburg
    • Koordination/Begleitung der Multiplikatorenschulungen
    • Bearbeitung von auftretenden Problemen
    • Informationsaustausch zu den Einrichtungen, mit den jeweiligen Institutionen und zum Ein-Step-Büro
    • Durchführung von Informationsveranstaltungen

    *Anmerkung: In jedem Bundesland wurde solch ein Gremium installiert; bundesweit einigte man sich auf die einheitliche Bezeichnung „Kooperationsgremium zum Strukturmodell“.

    (ehemalige Bezeichnung: AG Entbürokratisierung der Pflegedokumentation*)

    Vorsitz:
    N.N.
    Landespflegeausschuss Brandenburg
    Geschäftsstelle
    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
    Referat 23 „Pflegepolitik und Heimrecht“
    Henning-von-Tresckow-Str. 2 – 13, Haus S
    14467 Potsdam
    E-Mail: Landespflegeausschuss@MSGIV.Brandenburg.de
    Telefon: 0331 866-5234

    Einberufung:
    Beschluss des Landespflegeausschusses vom 19. November 2014 zur Implementierung des Projektes „Entbürokratisierung der Pflegedokumentation“ im Land Brandenburg

    Themen:

    • Begleitung der Umsetzung des Strukturmodells im Land Brandenburg
    • Koordination/Begleitung der Multiplikatorenschulungen
    • Bearbeitung von auftretenden Problemen
    • Informationsaustausch zu den Einrichtungen, mit den jeweiligen Institutionen und zum Ein-Step-Büro
    • Durchführung von Informationsveranstaltungen

    *Anmerkung: In jedem Bundesland wurde solch ein Gremium installiert; bundesweit einigte man sich auf die einheitliche Bezeichnung „Kooperationsgremium zum Strukturmodell“.

  • LPA-Begleitausschuss Pakt für Pflege

    Vorsitz:
    Andreas Kaczynski
    Der Paritätische Landesverband Brandenburg e.V.
    Tornowstraße 48
    14473 Potsdam
    E-Mail: andreas.kaczynski@paritaet-brb.de
    Telefon: 0331 28497 - 10
    Fax:        0331 28497 - 30

    Einberufung:
    Beschluss vom 1. September 2021 zur Errichtung eines Begleitausschusses zum Pakt für Pflege - Arbeitsaufträge an die LPA-Arbeitsgruppen

    Themen:

    • Ziel ist eine Operationalisierung der Umsetzung der im Text des Paktes vom 23. Dezember 2020 getroffenen Verabredungen
    • Begleitung der bereits vom Land ergriffenen Maßnahmen
    • Begleitung des Fortganges in den Arbeitsgruppen im Auftrag des Landespflegeausschusses
    • Hilfestellung bei der Präzisierung und Priorisierung der Arbeitsaufträge
    • Mitberatung aufkommender Fragestellungen
    • Kanalisation von Hinweisen und Impulsen
    • Bericht zum Umsetzungsstand des Paktes für Pflege in den Sitzungen des LPA

    Vorsitz:
    Andreas Kaczynski
    Der Paritätische Landesverband Brandenburg e.V.
    Tornowstraße 48
    14473 Potsdam
    E-Mail: andreas.kaczynski@paritaet-brb.de
    Telefon: 0331 28497 - 10
    Fax:        0331 28497 - 30

    Einberufung:
    Beschluss vom 1. September 2021 zur Errichtung eines Begleitausschusses zum Pakt für Pflege - Arbeitsaufträge an die LPA-Arbeitsgruppen

    Themen:

    • Ziel ist eine Operationalisierung der Umsetzung der im Text des Paktes vom 23. Dezember 2020 getroffenen Verabredungen
    • Begleitung der bereits vom Land ergriffenen Maßnahmen
    • Begleitung des Fortganges in den Arbeitsgruppen im Auftrag des Landespflegeausschusses
    • Hilfestellung bei der Präzisierung und Priorisierung der Arbeitsaufträge
    • Mitberatung aufkommender Fragestellungen
    • Kanalisation von Hinweisen und Impulsen
    • Bericht zum Umsetzungsstand des Paktes für Pflege in den Sitzungen des LPA

Beschlüsse und Empfehlungen ab 2012

  • Beschluss vom 23.11.2023: Pflegefachassistenzausbildung

    Die Mitglieder des LPA unterstützen den aktuellen Gesetzentwurf des MSGIV zur Pflegefachassistenz. Es besteht Einigkeit darüber, dass:

    1. die zeitnahe Einführung einer landesrechtlich geregelten Ausbildung der Pflegefachassistenz im Land Brandenburg dringend notwendig ist.
    2. diese landesrechtlich geregelte Ausbildung der Pflegefachassistenz konkrete behandlungspflegerische und pflegerische Kompetenzen vermitteln muss, um einen Mehrwert für die Praxis darzustellen und die Attraktivität für die Beschäftigten zu steigern.
    3. die Vermittlung der notwendigen Kompetenzen nur im Rahmen einer ausreichenden Ausbildungsdauer von 18 Monaten gewährleistet werden kann, sofern keine relevanten pflegerischen Vorerfahrungen eine Verkürzung der Ausbildung um bis zu 6 Monate rechtfertigen.
    4. Die Landesregierung aufgefordert wird, gegenüber der Bundesregierung auf Einhaltung der Verabredungen im Koalitionsvertrag zu drängen. Die Ausbildungskosten in den Pflegeberufen aus der Pflegevergütung auszuklammern.

    Die Mitglieder des LPA unterstützen den aktuellen Gesetzentwurf des MSGIV zur Pflegefachassistenz. Es besteht Einigkeit darüber, dass:

    1. die zeitnahe Einführung einer landesrechtlich geregelten Ausbildung der Pflegefachassistenz im Land Brandenburg dringend notwendig ist.
    2. diese landesrechtlich geregelte Ausbildung der Pflegefachassistenz konkrete behandlungspflegerische und pflegerische Kompetenzen vermitteln muss, um einen Mehrwert für die Praxis darzustellen und die Attraktivität für die Beschäftigten zu steigern.
    3. die Vermittlung der notwendigen Kompetenzen nur im Rahmen einer ausreichenden Ausbildungsdauer von 18 Monaten gewährleistet werden kann, sofern keine relevanten pflegerischen Vorerfahrungen eine Verkürzung der Ausbildung um bis zu 6 Monate rechtfertigen.
    4. Die Landesregierung aufgefordert wird, gegenüber der Bundesregierung auf Einhaltung der Verabredungen im Koalitionsvertrag zu drängen. Die Ausbildungskosten in den Pflegeberufen aus der Pflegevergütung auszuklammern.
  • Beschluss vom 29.06.2023: Veröffentlichung der überarbeiteten „Hinweise zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) mit Bezug zur berufsbegleitenden Ausbildung“

  • Beschluss vom 09.06.2022: Sektorenübergreifende Zusammenarbeit des LPA und des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB VI (GLG)

    1. Der Landespflegeausschuss sieht in der strukturierten Zusammenarbeit von Krankenhäusern, Ärzteschaft und Pflegeeinrichtungen ein wichtiges Element, um den Herausforderungen in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung der Brandenburger Bevölkerung zu begegnen.
    2. Der Landespflegeausschuss schlägt vor, zu diesem Zweck gemeinsam mit dem Landesgremium nach § 90a SGB V eine ständige Arbeitsgruppe „Sektorenübergreifende Zusammenarbeit SGB V und SGB XI“ einzurichten, in der Vertretungen dieser Akteurinnen und Akteure mit folgenden Zielstellungen zusammenwirken:
      • Gewährleistung einer guten und umfassenden medizinischen Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen,
      • Nutzung der Chancen telemedizinischer Dienste,
      • Vermeidung unnötiger Krankenhauseinweisungen,
      • Gewährleistung einer würdevollen hospizlichen Versorgung in Pflegeeinrichtungen,
      • Etablierung von Kurzzeitpflegeplätzen für die Versorgung nach einer Krankenhausentlassung.
    3. Der Landespflegeausschuss bittet das Landesgremium nach § 90a SGB V, diesen Vorschlag zu prüfen und dem Landespflegeausschuss über die Bereitschaft zur Mitwirkung in dieser Arbeitsgruppe zu informieren.
    1. Der Landespflegeausschuss sieht in der strukturierten Zusammenarbeit von Krankenhäusern, Ärzteschaft und Pflegeeinrichtungen ein wichtiges Element, um den Herausforderungen in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung der Brandenburger Bevölkerung zu begegnen.
    2. Der Landespflegeausschuss schlägt vor, zu diesem Zweck gemeinsam mit dem Landesgremium nach § 90a SGB V eine ständige Arbeitsgruppe „Sektorenübergreifende Zusammenarbeit SGB V und SGB XI“ einzurichten, in der Vertretungen dieser Akteurinnen und Akteure mit folgenden Zielstellungen zusammenwirken:
      • Gewährleistung einer guten und umfassenden medizinischen Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen,
      • Nutzung der Chancen telemedizinischer Dienste,
      • Vermeidung unnötiger Krankenhauseinweisungen,
      • Gewährleistung einer würdevollen hospizlichen Versorgung in Pflegeeinrichtungen,
      • Etablierung von Kurzzeitpflegeplätzen für die Versorgung nach einer Krankenhausentlassung.
    3. Der Landespflegeausschuss bittet das Landesgremium nach § 90a SGB V, diesen Vorschlag zu prüfen und dem Landespflegeausschuss über die Bereitschaft zur Mitwirkung in dieser Arbeitsgruppe zu informieren.
  • Beschluss vom 09.06.2022: Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung des Versorgungsangebotes von Tagespflege im Land Brandenburg

    1. Der LPA nimmt die Empfehlungen zu Maßnahmen zur Verbesserung des Versorgungsangebotes der Tagespflege zustimmend zur Kenntnis. Die drei Modelle werden als tragfähige Grundlage bewertet, um das Angebot von Tagespflege in unterversorgten Regionen zu etablieren.
    2. Das MSGIV wird gebeten zu prüfen, inwiefern eine Erweiterung der Investitionsförderung auf Räumlichkeiten für Betreuungsgruppen oder andere alltagsunterstützende Angebote nach § 45a SGB XI vorgenommen werden kann.
    3. Der Begleitausschuss wird beauftragt, die Modelle der „eingestreuten Tagespflegeplätze“ und der „Tagespflegeangebote im Rahmen einer Nebenstellenregelung“ weiter zu untersetzen und Vorschläge für deren Umsetzung zu unterbreiten.
    1. Der LPA nimmt die Empfehlungen zu Maßnahmen zur Verbesserung des Versorgungsangebotes der Tagespflege zustimmend zur Kenntnis. Die drei Modelle werden als tragfähige Grundlage bewertet, um das Angebot von Tagespflege in unterversorgten Regionen zu etablieren.
    2. Das MSGIV wird gebeten zu prüfen, inwiefern eine Erweiterung der Investitionsförderung auf Räumlichkeiten für Betreuungsgruppen oder andere alltagsunterstützende Angebote nach § 45a SGB XI vorgenommen werden kann.
    3. Der Begleitausschuss wird beauftragt, die Modelle der „eingestreuten Tagespflegeplätze“ und der „Tagespflegeangebote im Rahmen einer Nebenstellenregelung“ weiter zu untersetzen und Vorschläge für deren Umsetzung zu unterbreiten.
  • Beschluss vom 09.06.2022: Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung des Versorgungsangebotes von Kurzzeitpflege im Land Brandenburg

    1. Der LPA nimmt die Empfehlungen zu Maßnahmen zur Verbesserung des Versorgungsangebotes der Kurzzeitpflege zur Kenntnis.
    2. Die Rahmenvertragsparteien nach § 75 Absatz 1 SGB XI werden gebeten, sich zeitnah zu den für die Landesebene ausgesprochenen Empfehlungen zu verständigen. Die AG Kurzzeit- und Tagespflege wird dem Begleitausschuss über den aktuellen Stand der Umsetzung informieren.
    3. Die Mitglieder des LPA werden sich im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die Umsetzung der für die Bundesebene ausgesprochenen Empfehlungen einsetzen.
    1. Der LPA nimmt die Empfehlungen zu Maßnahmen zur Verbesserung des Versorgungsangebotes der Kurzzeitpflege zur Kenntnis.
    2. Die Rahmenvertragsparteien nach § 75 Absatz 1 SGB XI werden gebeten, sich zeitnah zu den für die Landesebene ausgesprochenen Empfehlungen zu verständigen. Die AG Kurzzeit- und Tagespflege wird dem Begleitausschuss über den aktuellen Stand der Umsetzung informieren.
    3. Die Mitglieder des LPA werden sich im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die Umsetzung der für die Bundesebene ausgesprochenen Empfehlungen einsetzen.
  • Beschluss vom 1.09.2021: Errichtung eines Begleitausschusses zum Pakt für Pflege - Arbeitsaufträge an die LPA-Arbeitsgruppen

  • Beschluss vom 04.01.2021 (nach schriftlicher Abstimmung)

    1. Die Mitglieder des Landespflegeausschusses wirken in ihren Organisationen auf die Nutzung des Modellcurriculums und des Konzeptes für die berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleitende hin.
    2. Das Dokument „Ein Modellcurriculum für die berufspädagogische Zusatzqualifikation zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter und ein Konzept für die berufspädagogischen Fortbildungen für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in der Pflegeausbildung im Land Brandenburg“ wird auf der Seite des Landespflegeausschusses veröffentlicht.
    3. Dieser Beschluss wird auf der Internetseite des Landespflegeausschusses veröffentlicht
    1. Die Mitglieder des Landespflegeausschusses wirken in ihren Organisationen auf die Nutzung des Modellcurriculums und des Konzeptes für die berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleitende hin.
    2. Das Dokument „Ein Modellcurriculum für die berufspädagogische Zusatzqualifikation zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter und ein Konzept für die berufspädagogischen Fortbildungen für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in der Pflegeausbildung im Land Brandenburg“ wird auf der Seite des Landespflegeausschusses veröffentlicht.
    3. Dieser Beschluss wird auf der Internetseite des Landespflegeausschusses veröffentlicht
    • Modellcurriculum (1.4 MB) Ergebnis der Neksa-Arbeitsgruppe (September 2019 bis Juni 2020)
  • Beschluss vom 19. April 2018: Neue Schwerpunktesetzung des LPA: Digitalisierung, Fachkräftesicherung und Fortführung der Pflegeoffensive

    1. Der LPA beschließt das Thema „Digitalisierung“ künftig als ein Schwerpunktthema zu bearbeiten und in der LPA-Herbstsitzung 2018 weiter zu untersetzen, insbesondere mit der Zielsetzung, eine AG Digitalisierung zu etablieren. Zur Beschreibung der Aufgaben dieser AG wird ein „vorbereitender Arbeitskreis“ eingesetzt. Hierbei besonders relevante Aspekte werden bis zur Frühjahrssitzung 2019 inhaltlich zur Beschlussfassung im LPA aufbereitet.
    2. Der LPA beschließt das Thema „Fachkräftesicherung“ als ein Schwerpunktthema weiter zu bearbeiten. Die AG Fachkräftesicherung wird beauftragt, operationale Ziele für die Bereiche Personalbindung/Personalentwicklung und Qualifizierung (Ausbildung, Umschulung, Aufstiegsförderung, Spezialisierung) – auch mit Blick auf ausländische Abschlüsse unter Berücksichtigung der Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes zu entwickeln und Vorschläge zum weiteren Vorgehen in der LPA-Herbstsitzung 2018 vorzulegen.
    3. Der LPA beschließt das Thema „Fortführung der Pflegeoffensive“ als ein Schwerpunktthema weiter zu begleiten. Die AG Lokale Pflege- und Beratungsstrukturen wird beauftragt, vorrangig neue Konzepte und Projektansätze hinsichtlich ihrer Relevanz und Umsetzungsmöglichkeit im Land Brandenburg zu diskutieren und Vorschläge zum weiteren Vorgehen in der LPA-Herbstsitzung 2018 vorzulegen.
    1. Der LPA beschließt das Thema „Digitalisierung“ künftig als ein Schwerpunktthema zu bearbeiten und in der LPA-Herbstsitzung 2018 weiter zu untersetzen, insbesondere mit der Zielsetzung, eine AG Digitalisierung zu etablieren. Zur Beschreibung der Aufgaben dieser AG wird ein „vorbereitender Arbeitskreis“ eingesetzt. Hierbei besonders relevante Aspekte werden bis zur Frühjahrssitzung 2019 inhaltlich zur Beschlussfassung im LPA aufbereitet.
    2. Der LPA beschließt das Thema „Fachkräftesicherung“ als ein Schwerpunktthema weiter zu bearbeiten. Die AG Fachkräftesicherung wird beauftragt, operationale Ziele für die Bereiche Personalbindung/Personalentwicklung und Qualifizierung (Ausbildung, Umschulung, Aufstiegsförderung, Spezialisierung) – auch mit Blick auf ausländische Abschlüsse unter Berücksichtigung der Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes zu entwickeln und Vorschläge zum weiteren Vorgehen in der LPA-Herbstsitzung 2018 vorzulegen.
    3. Der LPA beschließt das Thema „Fortführung der Pflegeoffensive“ als ein Schwerpunktthema weiter zu begleiten. Die AG Lokale Pflege- und Beratungsstrukturen wird beauftragt, vorrangig neue Konzepte und Projektansätze hinsichtlich ihrer Relevanz und Umsetzungsmöglichkeit im Land Brandenburg zu diskutieren und Vorschläge zum weiteren Vorgehen in der LPA-Herbstsitzung 2018 vorzulegen.
  • Beschluss vom 27. April 2017: Veröffentlichung eines Leitfadens für die Erstellung von Konzepten für stationäre Wohnformen

    1. Der Landespflegeausschuss beschließt den vorliegenden „Leitfaden zur Erstellung eines Konzeptes für stationäre unterstützende Wohnformen im Sinne des § 4 Absatz 1 BbgPBWoG“ vorbehaltlich redaktioneller Änderungen und einer inhaltlichen Änderung (Ergänzung um Bewohnerschaftsrat), die Herrn Teut bis zum 15. Mai 2017 per Mail mitzuteilen sind.
    2. Die Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses wird gebeten, die Endfassung des Leitfadens nach Überarbeitung durch Herrn Teut bekannt zu geben.
    3. Der Beschluss wird auf der Internetseite des Landespflegeausschusses veröffentlicht.
    1. Der Landespflegeausschuss beschließt den vorliegenden „Leitfaden zur Erstellung eines Konzeptes für stationäre unterstützende Wohnformen im Sinne des § 4 Absatz 1 BbgPBWoG“ vorbehaltlich redaktioneller Änderungen und einer inhaltlichen Änderung (Ergänzung um Bewohnerschaftsrat), die Herrn Teut bis zum 15. Mai 2017 per Mail mitzuteilen sind.
    2. Die Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses wird gebeten, die Endfassung des Leitfadens nach Überarbeitung durch Herrn Teut bekannt zu geben.
    3. Der Beschluss wird auf der Internetseite des Landespflegeausschusses veröffentlicht.
  • Beschluss vom 10. November 2015: Eckpunktepapier zu den Mindestanforderungen an die Qualitätssicherung in der Altenpflegeausbildung im Land Brandenburg

    1. Das im Auftrag des LPA erarbeitete Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe „Fachkräftesicherung“ spiegelt das Bedingungsgefüge sowie die damit verbundenen Handlungsbedarfe in der praktischen Altenpflegeausbildung im Land Brandenburg wieder.
       
    2. Die Mitglieder des LPA wirken in ihren Organisationen nach Kräften auf die Erfüllung der dort genannten Anforderungen hin. Das Land unterstützt diesen Prozess durch Beratung der Träger der praktischen Ausbildung und der staatlich anerkannten Altenpflegeschulen des Landes Brandenburg in Fragen der Umsetzung.
       
    3. Das Eckpunktepapier „Mindestanforderungen an die Qualitätssicherung in der Altenpflegeausbildung“ wird auf der Internetseite des Landespflegeausschusses veröffentlicht.
       
    4. Dieser Beschluss wird auf der Internetseite des Landespflegeausschusses veröffentlicht.

    Begründung

    Entsprechend dem Beschluss des LPA vom 19.11.2014 besteht bei den Mitgliedern des LPA Konsens darüber, dass besonderer Handlungsbedarf hinsichtlich der Verbesserungen der Rahmenbedingungen der Altenpflegeausbildung im Land Brandenburg geboten ist.

    Im Mittelpunkt steht dabei unter anderem die Qualität der praktischen Altenpflegeausbildung.

    Das von der Arbeitsgruppe „Fachkräftesicherung“ des LPA entwickelte Eckpunktepapier zu den Mindestanforderungen an die Qualitätssicherung in der Altenpflegeausbildung spiegelt die Bedingungen und damit verbundene Handlungsbedarfe der praktischen Altenpflegeausbildung wider.

    1. Das im Auftrag des LPA erarbeitete Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe „Fachkräftesicherung“ spiegelt das Bedingungsgefüge sowie die damit verbundenen Handlungsbedarfe in der praktischen Altenpflegeausbildung im Land Brandenburg wieder.
       
    2. Die Mitglieder des LPA wirken in ihren Organisationen nach Kräften auf die Erfüllung der dort genannten Anforderungen hin. Das Land unterstützt diesen Prozess durch Beratung der Träger der praktischen Ausbildung und der staatlich anerkannten Altenpflegeschulen des Landes Brandenburg in Fragen der Umsetzung.
       
    3. Das Eckpunktepapier „Mindestanforderungen an die Qualitätssicherung in der Altenpflegeausbildung“ wird auf der Internetseite des Landespflegeausschusses veröffentlicht.
       
    4. Dieser Beschluss wird auf der Internetseite des Landespflegeausschusses veröffentlicht.

    Begründung

    Entsprechend dem Beschluss des LPA vom 19.11.2014 besteht bei den Mitgliedern des LPA Konsens darüber, dass besonderer Handlungsbedarf hinsichtlich der Verbesserungen der Rahmenbedingungen der Altenpflegeausbildung im Land Brandenburg geboten ist.

    Im Mittelpunkt steht dabei unter anderem die Qualität der praktischen Altenpflegeausbildung.

    Das von der Arbeitsgruppe „Fachkräftesicherung“ des LPA entwickelte Eckpunktepapier zu den Mindestanforderungen an die Qualitätssicherung in der Altenpflegeausbildung spiegelt die Bedingungen und damit verbundene Handlungsbedarfe der praktischen Altenpflegeausbildung wider.

  • Beschluss vom 10. November 2015 kompetenz- und qualitätsgerechten Fachkräfteeinsatz in der Altenpflege

    1. Der LPA bietet ein Forum zur Information über angelaufene Projekte zur Verbesserung des Fachkräfteeinsatzes in stationären Einrichtungen. Einrichtungen, die neue Personaleinsatzkonzepte erproben, sollen zu Erfahrungsberichten eingeladen werden. Eine Plattform mit gebündelten Informationen zu den bestehenden Rahmenbedingungen, Auslegungshilfen und Umsetzungserfahrungen soll auf der Homepage des LPA eingerichtet werden. Die AG Fachkräftesicherung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des LPA einen Informations- und Erfahrungsaustausch für interessierte Einrichtungen zu konzipieren.
       
    2. Der Landespflegeausschuss empfiehlt, eine kleinere Studie zu den Kompetenzbedarfen von Leitungspersonen stationärer Einrichtungen für einen qualifikations- und kompetenzgerechten Personaleinsatz in Auftrag zu geben.
       
    3. Die von der AG Fachkräftesicherung erarbeitete Präsentation zur Ausbildung und zu den Einsatzmöglichkeiten der staatlich anerkannten Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer mit einjähriger Qualifikation wird den Mitgliedern als Argumentationshilfe zur Verfügung gestellt und auf der Internetseite des LPA veröffentlicht. (s. Anlage)
       
    4. Der Beschluss wird auf der Internetseite des Landespflegeausschusses veröffentlicht.

    Begründung

    zu 1)
    Mit Ziffer 1 des Beschlussvorschlages folgt die AG Fachkräftesicherung dem ersten Satz der Ziffer 1 des Beschlusses des LPA vom 19.11.14 zum qualifikations- und kompetenzgerechten Personaleinsatz in stationären Pflegeeinrichtungen.

    Einrichtungen, die – im Sinne der gemäß § 4 Abs. 4 SQV zugelassenen Abweichung von der „50-Prozent-Fachkraftquote“ - erfolgversprechende Ansätze im Fachkräfteeinsatz verfolgen, lassen sich auf weitgehende strukturelle und konzeptionelle Veränderungsprozesse ein. Der Landespflegeausschuss sollte Einrichtungen, die sich diesem Prozess stellen, unterstützen und dafür Sorge tragen, dass auch andere Einrichtungen im Land von den erfolgreichen Projekten profitieren können. Dem LPA wird vorgeschlagen, sich regelmäßig über Projekte zur Verbesserung des Fachkräfteeinsatzes zu informieren und gebündelte Informationen zu den bestehenden Rahmenbedingungen, Auslegungshilfen und Umsetzungserfahrungen (z.B. auf Fachveranstaltungen, der Homepage des LPA) zu transportieren.

    Die AG Fachkräftesicherung regt an, dass die Mitglieder des LPA sich geregelt über Projekte zur Verbesserung des Fachkräfteeinsatzes, deren jeweiligen Ansatz und die erzielten Erfolge informieren. Der LPA soll die Einrichtungen darin unterstützen, den bestehenden rechtlichen Rahmen des Fachkräfteeinsatzes sicher und fachlich korrekt zu erfassen. Im Land entwickelte Auslegungshilfen und die Erfahrungen in deren Umsetzung sollten allen interessierten Einrichtungen zugänglich gemacht werden.

    zu 2)
    Die erforderlichen Veränderungsprozesse setzen neue Anforderungen an die Qualifikation und  die Kompetenz von Führungskräften in der stationären Pflege. Die AG Fachkräftesicherung ist nicht in der Lage, die für einen auch perspektivisch gelingenden Fachkräfteeinsatz bei gleichzeitiger Sicherung der Ergebnisqualität der Pflege erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen zu benennen. Daher rührt der Vorschlag, zur Frage der Leitungstätigkeit in Bezug auf die Fachkräftesicherung in der stationären Pflege eine kleinere qualitative Studie in Auftrag zu geben. Es sollte ermittelt und beschrieben werden, über welche Kenntnisse und Kompetenzen Führungskräfte in der stationären Pflege verfügen müssen, um die erforderlichen Veränderungsprozesse betrieblichen und fachlich veranlassen und steuern zu können.


    zu 3)
    Mit Ziffer 4 des bezeichneten LPA-Beschlusses wurde die AG aufgefordert, seine Mitglieder darin zu bestärken, die Ausbildung und den Einsatz von staatlich anerkannten Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern voranzubringen.

    Mit der durch die vorgeschlagene Informationssammlung zur Ausbildung und zu den Einsatzmöglichkeiten der staatlich anerkannten Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer soll die Akzeptanz der Altenpflegehilfe in der Praxis deutlich gesteigert werden. In erster Linie sollten Leitungspersonen in Einrichtungen und Schulen zur Entwicklung eines sachlichen Kompetenzverständnisses angehalten werden. Die AG Fachkräftesicherung sieht in dem verstärkten qualifikationsgerechten Einsatz von Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern ein wichtiges und noch weitgehend unausgeschöpftes Potenzial der Fachkräftesicherung in der Pflege.

    1. Der LPA bietet ein Forum zur Information über angelaufene Projekte zur Verbesserung des Fachkräfteeinsatzes in stationären Einrichtungen. Einrichtungen, die neue Personaleinsatzkonzepte erproben, sollen zu Erfahrungsberichten eingeladen werden. Eine Plattform mit gebündelten Informationen zu den bestehenden Rahmenbedingungen, Auslegungshilfen und Umsetzungserfahrungen soll auf der Homepage des LPA eingerichtet werden. Die AG Fachkräftesicherung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des LPA einen Informations- und Erfahrungsaustausch für interessierte Einrichtungen zu konzipieren.
       
    2. Der Landespflegeausschuss empfiehlt, eine kleinere Studie zu den Kompetenzbedarfen von Leitungspersonen stationärer Einrichtungen für einen qualifikations- und kompetenzgerechten Personaleinsatz in Auftrag zu geben.
       
    3. Die von der AG Fachkräftesicherung erarbeitete Präsentation zur Ausbildung und zu den Einsatzmöglichkeiten der staatlich anerkannten Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer mit einjähriger Qualifikation wird den Mitgliedern als Argumentationshilfe zur Verfügung gestellt und auf der Internetseite des LPA veröffentlicht. (s. Anlage)
       
    4. Der Beschluss wird auf der Internetseite des Landespflegeausschusses veröffentlicht.

    Begründung

    zu 1)
    Mit Ziffer 1 des Beschlussvorschlages folgt die AG Fachkräftesicherung dem ersten Satz der Ziffer 1 des Beschlusses des LPA vom 19.11.14 zum qualifikations- und kompetenzgerechten Personaleinsatz in stationären Pflegeeinrichtungen.

    Einrichtungen, die – im Sinne der gemäß § 4 Abs. 4 SQV zugelassenen Abweichung von der „50-Prozent-Fachkraftquote“ - erfolgversprechende Ansätze im Fachkräfteeinsatz verfolgen, lassen sich auf weitgehende strukturelle und konzeptionelle Veränderungsprozesse ein. Der Landespflegeausschuss sollte Einrichtungen, die sich diesem Prozess stellen, unterstützen und dafür Sorge tragen, dass auch andere Einrichtungen im Land von den erfolgreichen Projekten profitieren können. Dem LPA wird vorgeschlagen, sich regelmäßig über Projekte zur Verbesserung des Fachkräfteeinsatzes zu informieren und gebündelte Informationen zu den bestehenden Rahmenbedingungen, Auslegungshilfen und Umsetzungserfahrungen (z.B. auf Fachveranstaltungen, der Homepage des LPA) zu transportieren.

    Die AG Fachkräftesicherung regt an, dass die Mitglieder des LPA sich geregelt über Projekte zur Verbesserung des Fachkräfteeinsatzes, deren jeweiligen Ansatz und die erzielten Erfolge informieren. Der LPA soll die Einrichtungen darin unterstützen, den bestehenden rechtlichen Rahmen des Fachkräfteeinsatzes sicher und fachlich korrekt zu erfassen. Im Land entwickelte Auslegungshilfen und die Erfahrungen in deren Umsetzung sollten allen interessierten Einrichtungen zugänglich gemacht werden.

    zu 2)
    Die erforderlichen Veränderungsprozesse setzen neue Anforderungen an die Qualifikation und  die Kompetenz von Führungskräften in der stationären Pflege. Die AG Fachkräftesicherung ist nicht in der Lage, die für einen auch perspektivisch gelingenden Fachkräfteeinsatz bei gleichzeitiger Sicherung der Ergebnisqualität der Pflege erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen zu benennen. Daher rührt der Vorschlag, zur Frage der Leitungstätigkeit in Bezug auf die Fachkräftesicherung in der stationären Pflege eine kleinere qualitative Studie in Auftrag zu geben. Es sollte ermittelt und beschrieben werden, über welche Kenntnisse und Kompetenzen Führungskräfte in der stationären Pflege verfügen müssen, um die erforderlichen Veränderungsprozesse betrieblichen und fachlich veranlassen und steuern zu können.


    zu 3)
    Mit Ziffer 4 des bezeichneten LPA-Beschlusses wurde die AG aufgefordert, seine Mitglieder darin zu bestärken, die Ausbildung und den Einsatz von staatlich anerkannten Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern voranzubringen.

    Mit der durch die vorgeschlagene Informationssammlung zur Ausbildung und zu den Einsatzmöglichkeiten der staatlich anerkannten Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer soll die Akzeptanz der Altenpflegehilfe in der Praxis deutlich gesteigert werden. In erster Linie sollten Leitungspersonen in Einrichtungen und Schulen zur Entwicklung eines sachlichen Kompetenzverständnisses angehalten werden. Die AG Fachkräftesicherung sieht in dem verstärkten qualifikationsgerechten Einsatz von Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern ein wichtiges und noch weitgehend unausgeschöpftes Potenzial der Fachkräftesicherung in der Pflege.

  • Beschluss vom 10. November 2015 zum Leitfaden des LPA zur Entwicklung von Einrichtungskonzepten

    1. Der Landespflegeausschuss beauftragt eine Arbeitsgruppe mit der inhaltlichen Überarbeitung 2003 vom LPA alsEmpfehlung angenommenen Leitfadens für die Entwicklung von Einrichtungs- und Pflegekonzepten. An der AG, unter Federführung des Paritätischen, sollen maximal 6 von den Mitgliedern benannte Personen mitwirken (Pflegekassen, LIGA, private Trägerverbände, LASV). Das überarbeitete Konzept soll dem LPA in der Herbstsitzung 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
       
    2. Bis zur Beschlussfassung über eine inhaltliche überarbeitete Fassung wird der „Leitfaden zur Entwicklung von Einrichtungskonzepten“ in der von der AG Fachkräftesicherung rein redaktionell aktualisierten und mit Leitfragen zur Fachkräftesicherung verbundenen Fassung auf der Internetseite des LPA veröffentlicht. s. Anlage 1a und Anlage 1b
       
    3. Der Beschluss wird auf der Internetseite des Landespflegeausschusses veröffentlicht.

    Begründung

    2003 hatte der LPA den „Leitfaden zur Entwicklung von Einrichtungskonzepten“ als Empfehlung angenommen. Seitdem wird der Leitfaden verwendet.

    zu 1)

    Der Landespflegeausschuss stellt den Einrichtungen zur Erstellung eines Einrichtungs- und Pflegekonzeptes einen Leitfaden zur Verfügung. Ausgehend vom herkömmlichen Pflegebedürftigkeitsbegriff orientiert sich der Leitfaden bis heute an den strukturellen Erfordernissen des damaligen Bundesheimrechts und den damaligen Qualitätsanforderungen des SGB XI und spiegelt nicht den durch das im Jahr 2009 eingeführten BbgPBWoG intendierten Paradigmenwechsel bezüglich der pflegerischen Versorgung des pflegerischen Handelns wider.

    Mit der Einführung des neuen Pflegebedürfigkeitsbegriffes durch das PSG II wird der Handlungsansatz des BbgPBWoG zusätzlich gestützt.

    Beides zusammengenommen macht es erforderlich, den Leitfaden hinsichtlich eines qualifikations- und kompetenzgerechten Fachkräfteeinsatzes zu überarbeiten. Grundlage bildet ein lebensweltorientierter Konzeptansatz, der die Rechte und Möglichkeiten der Selbstbestimmung, Mitwirkung und Teilhabe der Bewohner/-innen als Handlungsrahmen für die Mitarbeiter/-innen beschreibt.

    Zu 2)
    Mit der redaktionellen Überarbeitung wird der vielfach bewährte Leitfaden des LPA zunächst durch eine Fassung ersetzt, die der heutigen Rechtslage gerecht wird und sich des inzwischen gebräuchlichen Vokabulars bedient. Als Anreiz für die Überarbeitung bestehender Einrichtungskonzepte wird dem LPA vorgeschlagen, dem offiziellen „Leitfaden zum Erstellen eines Einrichtungs- und Pflegekonzeptes für vollstationäre Einrichtungen“ die vorgelegten Leitfragen voranzustellen.

    zu 3)
    Begründung entbehrlich.

    1. Der Landespflegeausschuss beauftragt eine Arbeitsgruppe mit der inhaltlichen Überarbeitung 2003 vom LPA alsEmpfehlung angenommenen Leitfadens für die Entwicklung von Einrichtungs- und Pflegekonzepten. An der AG, unter Federführung des Paritätischen, sollen maximal 6 von den Mitgliedern benannte Personen mitwirken (Pflegekassen, LIGA, private Trägerverbände, LASV). Das überarbeitete Konzept soll dem LPA in der Herbstsitzung 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
       
    2. Bis zur Beschlussfassung über eine inhaltliche überarbeitete Fassung wird der „Leitfaden zur Entwicklung von Einrichtungskonzepten“ in der von der AG Fachkräftesicherung rein redaktionell aktualisierten und mit Leitfragen zur Fachkräftesicherung verbundenen Fassung auf der Internetseite des LPA veröffentlicht. s. Anlage 1a und Anlage 1b
       
    3. Der Beschluss wird auf der Internetseite des Landespflegeausschusses veröffentlicht.

    Begründung

    2003 hatte der LPA den „Leitfaden zur Entwicklung von Einrichtungskonzepten“ als Empfehlung angenommen. Seitdem wird der Leitfaden verwendet.

    zu 1)

    Der Landespflegeausschuss stellt den Einrichtungen zur Erstellung eines Einrichtungs- und Pflegekonzeptes einen Leitfaden zur Verfügung. Ausgehend vom herkömmlichen Pflegebedürftigkeitsbegriff orientiert sich der Leitfaden bis heute an den strukturellen Erfordernissen des damaligen Bundesheimrechts und den damaligen Qualitätsanforderungen des SGB XI und spiegelt nicht den durch das im Jahr 2009 eingeführten BbgPBWoG intendierten Paradigmenwechsel bezüglich der pflegerischen Versorgung des pflegerischen Handelns wider.

    Mit der Einführung des neuen Pflegebedürfigkeitsbegriffes durch das PSG II wird der Handlungsansatz des BbgPBWoG zusätzlich gestützt.

    Beides zusammengenommen macht es erforderlich, den Leitfaden hinsichtlich eines qualifikations- und kompetenzgerechten Fachkräfteeinsatzes zu überarbeiten. Grundlage bildet ein lebensweltorientierter Konzeptansatz, der die Rechte und Möglichkeiten der Selbstbestimmung, Mitwirkung und Teilhabe der Bewohner/-innen als Handlungsrahmen für die Mitarbeiter/-innen beschreibt.

    Zu 2)
    Mit der redaktionellen Überarbeitung wird der vielfach bewährte Leitfaden des LPA zunächst durch eine Fassung ersetzt, die der heutigen Rechtslage gerecht wird und sich des inzwischen gebräuchlichen Vokabulars bedient. Als Anreiz für die Überarbeitung bestehender Einrichtungskonzepte wird dem LPA vorgeschlagen, dem offiziellen „Leitfaden zum Erstellen eines Einrichtungs- und Pflegekonzeptes für vollstationäre Einrichtungen“ die vorgelegten Leitfragen voranzustellen.

    zu 3)
    Begründung entbehrlich.

  • Beschluss vom 19. November 2014 Implementierung des Projektes „Entbürokratisierung der Pflegedokumentation“ im Land Brandenburg

    Der Landespflegeausschuss befasst sich mit den Ergebnissen des Projektes „Entbürokratisierung der Pflegedokumentation („Beikirch- Projekt“).

    Er erwartet, dass die Pflegeeinrichtungen, die die Ergebnisse des Projektes umsetzen wollen, bei dem Implementationsprozess von den Mitgliedern des Landespflegeausschusses unterstützt werden.

    Für die Begleitung des Implementierungsprozesses wird eine Arbeitsgruppe des Landespflegeausschusses gebildet, die den Prozess begleitet und in regelmäßigen Abständen dem Landespflegeausschuss berichtet. Der Landespflegeausschuss bekundet seine grundsätzliche Bereitschaft, hierfür Verantwortung zu übernehmen und nach Vorliegen der Bund-Länder-Strategie die begleitende landesweite Struktur in Form einer Arbeitsgruppe des Landespflegeausschusses zu schaffen.

    Erläuterung:

    Am 19. Februar 2014 hat in Berlin die Abschlussveranstaltung des Projektes mit folgenden Ergebnissen stattgefunden:

    • Die Projektergebnisse wurde von allen Seiten - Kostenträger, Leistungserbringer, MDK Aufsichtsbehörden - gleichermaßen begrüßt. 
    • Die Grundstruktur des vorgeschlagenen Verfahrens basiert auf aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen und ist mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff kompatibel.
    • Das vorgeschlagene Verfahren ist aufgrund der Einschätzung an dem Prozess beteiligter Juristen in diesem Arbeitsfeld juristisch tragfähig.
    • Bundesweit will die Mehrheit der Einrichtungen, die an der Erprobung teilgenommen haben, das Verfahren in ihren Einrichtungen einführen.
    • Der Abschlussbericht ist auf den Seiten des BMG veröffentlicht worden.

    Der Landespflegeausschuss befasst sich mit den Ergebnissen des Projektes „Entbürokratisierung der Pflegedokumentation („Beikirch- Projekt“).

    Er erwartet, dass die Pflegeeinrichtungen, die die Ergebnisse des Projektes umsetzen wollen, bei dem Implementationsprozess von den Mitgliedern des Landespflegeausschusses unterstützt werden.

    Für die Begleitung des Implementierungsprozesses wird eine Arbeitsgruppe des Landespflegeausschusses gebildet, die den Prozess begleitet und in regelmäßigen Abständen dem Landespflegeausschuss berichtet. Der Landespflegeausschuss bekundet seine grundsätzliche Bereitschaft, hierfür Verantwortung zu übernehmen und nach Vorliegen der Bund-Länder-Strategie die begleitende landesweite Struktur in Form einer Arbeitsgruppe des Landespflegeausschusses zu schaffen.

    Erläuterung:

    Am 19. Februar 2014 hat in Berlin die Abschlussveranstaltung des Projektes mit folgenden Ergebnissen stattgefunden:

    • Die Projektergebnisse wurde von allen Seiten - Kostenträger, Leistungserbringer, MDK Aufsichtsbehörden - gleichermaßen begrüßt. 
    • Die Grundstruktur des vorgeschlagenen Verfahrens basiert auf aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen und ist mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff kompatibel.
    • Das vorgeschlagene Verfahren ist aufgrund der Einschätzung an dem Prozess beteiligter Juristen in diesem Arbeitsfeld juristisch tragfähig.
    • Bundesweit will die Mehrheit der Einrichtungen, die an der Erprobung teilgenommen haben, das Verfahren in ihren Einrichtungen einführen.
    • Der Abschlussbericht ist auf den Seiten des BMG veröffentlicht worden.
  • Beschluss vom 19. November 2014 Ausbildung in der Altenpflege im Land Brandenburg und Erläuterungen

    Vor dem Hintergrund der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive des Bundes sowie den spezifischen  Bedingungen im Land Brandenburg sehen die Mitglieder des Landespflegeausschusses besonderen Handlungsbedarf, die Rahmenbedingungen der Altenpflegeausbildung im Land Brandenburg zu verbessern. Eine deutliche Steigerung der Ausbildungszahlen ist als Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Pflege im Land Brandenburg notwendig. 

    Um dies zu erreichen, stehen folgende Handlungsbedarfe im Mittelpunkt: 

    1. Maßnahmen der Berufsorientierung für den Bereich Altenpflege müssen verstärkt und besser koordiniert werden.
    2. Die theoretische Altenpflegeausbildung muss als möglichst ortsnahes und qualitativ hochwertiges Angebot zuverlässig sichergestellt sein.
    3. Der Landespflegeausschuss erwartet, dass angemessene Ausbildungsvergütungen entsprechend der gesetzlichen Grundlagen gezahlt werden, dabei ist auf eine Gleichbehandlung von stationären und ambulanten Einrichtungen bei der Ausbildungsfinanzierung hinzuwirken.
    4. Die Qualität der praktischen Ausbildung in der Altenpflege ist zu stärken.
    5. In den ambulanten und stationären Pflegeinrichtungen sind die Nachqualifizierungspotentiale zu ermitteln. Der Landespflegeausschuss erwartet, dass die arbeitsmarktpolitischen Akteure und Träger der praktischen Ausbildung tätig werden, um die berufsbegleitende Ausbildung zu stärken. Über bestehende Fördermöglichkeiten muss umfassend informiert und Unterstützung bei der Umsetzung geleistet werden.
    6. Zur Fortentwicklung eines qualifikations- und kompetenzorientierten Personaleinsatzes in der Pflege soll die Altenpflegehilfeausbildung auch als Regelausbildung eingeführt werden.

    Vor dem Hintergrund der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive des Bundes sowie den spezifischen  Bedingungen im Land Brandenburg sehen die Mitglieder des Landespflegeausschusses besonderen Handlungsbedarf, die Rahmenbedingungen der Altenpflegeausbildung im Land Brandenburg zu verbessern. Eine deutliche Steigerung der Ausbildungszahlen ist als Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Pflege im Land Brandenburg notwendig. 

    Um dies zu erreichen, stehen folgende Handlungsbedarfe im Mittelpunkt: 

    1. Maßnahmen der Berufsorientierung für den Bereich Altenpflege müssen verstärkt und besser koordiniert werden.
    2. Die theoretische Altenpflegeausbildung muss als möglichst ortsnahes und qualitativ hochwertiges Angebot zuverlässig sichergestellt sein.
    3. Der Landespflegeausschuss erwartet, dass angemessene Ausbildungsvergütungen entsprechend der gesetzlichen Grundlagen gezahlt werden, dabei ist auf eine Gleichbehandlung von stationären und ambulanten Einrichtungen bei der Ausbildungsfinanzierung hinzuwirken.
    4. Die Qualität der praktischen Ausbildung in der Altenpflege ist zu stärken.
    5. In den ambulanten und stationären Pflegeinrichtungen sind die Nachqualifizierungspotentiale zu ermitteln. Der Landespflegeausschuss erwartet, dass die arbeitsmarktpolitischen Akteure und Träger der praktischen Ausbildung tätig werden, um die berufsbegleitende Ausbildung zu stärken. Über bestehende Fördermöglichkeiten muss umfassend informiert und Unterstützung bei der Umsetzung geleistet werden.
    6. Zur Fortentwicklung eines qualifikations- und kompetenzorientierten Personaleinsatzes in der Pflege soll die Altenpflegehilfeausbildung auch als Regelausbildung eingeführt werden.

    Erläuterungen zum Beschluss des Landespflegeausschusses vom 19. November 2014 zur Ausbildung in der Altenpflege im Land Brandenburg

    Zu 1. und 2.

    Landesweit wird derzeit eine breite Diskussion zur personellen Absicherung des durch die demografische Entwicklung drastisch steigenden Pflegebedarfs geführt.

    Nach einer Bundesstatistik liegt die Gesamtzahl der Auszubildenden in der Altenpflege in Brandenburg bei derzeit 1.478 Vertragsverhältnissen. Bei lt. Pflegestatistik 95.970 Pflegebedürftigen bestehen damit pro 100 Pflegebedürftige 1,54 Ausbildungsverhältnisse. Der bundesdeutsche Schnitt liegt bei 2,37 Ausbildungsverhältnissen pro 100 Pflegebedürftigen und damit deutlich über der Ausbildungsquote in Brandenburg. Hinzu tritt, dass der prognostizierte Anstieg der Anzahl der Pflegebedürftigen in Brandenburg am stärksten ist. Eine erhebliche Steigerung der Anzahl der Auszubildenden in der Altenpflege ist daher notwendig.

    Die nachfolgende Tabelle mit Zahlen der von 2006-2013 in Brandenburg jeweils begonnen Ausbildungen in der Altenpflege und Altenpflegehilfe zeigt 2013 erstmals einen Rückgang bei der Regelausbildung in der Altenpflege. Dieser konnte zwar durch eine starke Erhöhung von begonnenen Umschulungen kompensiert werden; der Anstieg bei den Gesamtzahlen im Bereich Altenpflegeausbildung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in der Altenpflege jetzt schon ein Problem ist, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zu akquirieren. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren aufgrund der oben dargestellten Entwicklung verstärken.

    Ausbildungs-beginn

    Regelausbildung

    Altenpflege

    (Landes-

    förderung)

    Umschulung

    Altenpflege

    (Förderung   BA)

    Berufs-

    begleitende

    Ausbildung

    Altenpflege

    Ausbildung Altenpflege

    gesamt

    Ausbildung

    Altenpflege-

    hilfe

    gesamt

    2006

    209

    59

     

     

     

    2007

    223

    64

     

     

     

    2008

    270

    84

     

     

     

    2009

    294

    52

    61

    407

    21

    2010

    329

    124

    44

    497

    130

    2011

    380

    57

    31

    468

    151

    2012

    400

    96

    83

    579

    174

    2013

    343

    270

    17

    630

    126

    In den letzten Jahren überstieg das Angebot an Ausbildungsplätzen die Nachfrage seitens der Jugendlichen. Offensichtlich werden andere Ausbildungsberufe als attraktiver eingeschätzt.

    Um eine Intensivierung der Vorstellung des Berufsbildes Altenpflege in allgemeinbildenden Schulen in den Klassen 9 und 10 herbeizuführen, müssen die Zugänge für die Berufsorientierung über das Bildungsministerium verstärkt werden. Lehrkräfte, welche mit berufsorientierendem Unterricht beauftragt sind, sowie die Vermittlungsfachkräfte, Berufsberater der Agentur für Arbeit und Fallmanager der kommunalen Jobcenter sind laufend zum Berufsbild zu sensibilisieren. Um eine optimale Koordination dieses Vorhabens zu gewährleisten, wird die AG Fachkräftesicherung eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des MASF, der Regionaldirektion BB der Bundesagentur für Arbeit, aus Vertreterinnen und Vertretern der Träger der Ausbildung und Vertreterinnen und Vertretern der Altenpflegeschulen einsetzen.

    Das Land Brandenburg fördert den theoretischen und praktischen Unterricht der Altenpflegeausbildung. Der Fördersatz wurde überprüft. Die geplante Erhöhung ist durch den Haushaltsgesetzgeber in dieser Legislaturperiode zu entscheiden.

    Schulgeld wird im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht erhoben.

    Zu 3.

    Nach § 17 Altenpflegegesetz ist der Ausbildungsträger verpflichtet, dem Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen. Das BAG hat seine bisherige Rechtsprechung zur Angemessenheit der Ausbildungsvergütung in der Krankenpflege in seiner Entscheidung vom 23.08.2011 (3 AZR 575/09) für die Altenpflege fortgesetzt. Danach ist eine Ausbildungsvergütung dann angemessen, wenn sie der tariflichen Regelung entspricht (hierbei wird auf den TVAöD Bezug genommen) oder – mangels einer tariflichen Bindung des Trägers – wenigstens 80% der ansonsten üblicherweise tariflichen Ausbildungsvergütung ausmacht.

    Der Landespflegeausschuss setzt sich für die Zahlung einer angemessen Ausbildungsvergütung in der Altenpflegeausbildung ein.

    Als Orientierungswert gelten folgende Beträge:

    im ersten Ausbildungsjahr 955,69 Euro davon 80% = 764,55Euro
    im zweiten Ausbildungsjahr 1.017,07 Euro davon 80% = 813,66 Euro
    im dritten Ausbildungsjahr 1.118,38 Euro davon 80% = 894,70 Euro

    Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines Umlageverfahrens nach § 25 Altenpflegegesetz sind im Land Brandenburg derzeit nicht erfüllt, da kein Mangel an Ausbildungsplätzen, sondern zunehmend ein Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern festgestellt wird.

    Zu 4.

    Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt nach Altenpflegegesetz die Altenpflegeschule. Ihre wesentliche Aufgabe besteht darin, die Abschnitte des Unterrichts und der praktischen Ausbildung inhaltlich und organisatorisch aufeinander abzustimmen. Die dazu entwickelten Curricula und Ablaufpläne sowie konkrete lernfeldbezogene Ausbildungsaufgaben für die praktische Ausbildung werden den Trägern der praktischen Ausbildung übermittelt. Die Altenpflegeschulen unterstützen und fördern die praktische Ausbildung durch eine Praxisbegleitung.

    Die Landesarbeitsgemeinschaft der Altenpflegeschulen im Land Brandenburg e.V. (LAG) hat den aus Mitteln des MASF geförderten „Betrieblichen Ausbildungsplan“ als Planungsinstrument für die Gestaltung der praktischen Altenpflegeausbildung 2013 herausgegeben. Die Arbeit mit diesem Instrument wird weiter intensiviert.

    Die Ergebnisse aus der Befragung zur Qualität der praktischen Ausbildung durch die Liga der freien Wohlfahrtspflege werden in diesem Zusammenhang ausgewertet und notwendige Unterstützungs-angebote für die ausbildenden Einrichtungen entwickelt.

    Die Anleitung der Schülerinnen und Schüler in den Praxisstätten ist durch eine geeignete Fachkraft sicherzustellen. Die Eignung der Fachkraft erfordert einen Berufsabschluss als Alten- oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in, einer Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren und den Nachweis einer berufspädagogischen Fort- oder Weiterbildung für diese Aufgaben.

    Geeignete Fachkräfte zu finden, gegebenenfalls auch finanzielle Ansätze auszuloten, stellt in der Praxis eine große Herausforderung dar. Einrichtungsleitungen sind diesbezüglich zu sensibilisieren.

    Der Gesetzgeber hat keine konkreten Festlegungen zu den Rahmenbedingungen und zum zeitlichen Umfang der Praxisanleitung getroffen. Aus den gesetzlichen Zielen und dem Aufgabenkatalog ergibt sich aber, dass eine dem Gesetz angemessene Praxisanleitung nur mit einem Zeitbudget für Anleitung und eigene Fortbildung möglich ist. In den Rahmenverträgen war bisher die Praxisanleitung nicht Gegenstand. Dies hat sich in Brandenburg für den Bereich der vollstationären Pflege mit dem Abschluss des neuen Rahmenvertrags gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI vom 01.02.2014 geändert.

    Nach Anlage 1 dieses Vertrages ist nunmehr in vollstationären Pflegeeinrichtungen - durch die erfolgte Erhöhung des Personalschlüssels u.a. - auch eine Berücksichtigung der Praxisanleitung für Schülerinnen und Schüler der Altenpflegeausbildung enthalten.

     

    Der Landespflegeausschuss empfiehlt den Vertragsparteien zu prüfen, ob und ggf. wie eine entsprechende Regelung auch für den ambulanten Bereich realisierbar ist.

    Zu 5.

    Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, sind gezielt die Möglichkeiten der Nachqualifizierung zu ermitteln und zu fördern. Es erscheint notwendig, Einrichtungsleitungen für dieses Thema zu sensibilisieren und bei Bedarf Unterstützung zu bestehenden Fördermöglichkeiten und zu rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen anzubieten.

    Die o.g. AG aus Mitgliedern des MASF, der Regionaldirektion BB der Bundesagentur für Arbeit, aus Vertreterinnen und Vertretern der Träger der Ausbildung und Vertreterinnen und Vertretern der Altenpflegeschulen soll eine optimale Koordination von regionalen Informationsangeboten gewährleisten.

    Die berufsbegleitende Ausbildung soll in diesem Zusammenhang gestärkt werden. Um eine  Vereinbarkeit von Ausbildung und persönlicher Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen, sind unterschiedliche Modelle der Teilzeitausbildung zu entwickeln und zu prüfen.

    Hierbei gilt es sicherzustellen, dass die Qualität der praktischen Ausbildung gestärkt wird. Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnis müssen im Hinblick auf eine erfolgreiche Ausbildung klar voneinander getrennt sein. Ergänzend bedarf es individueller Konzepte zur Umsetzung in die Praxis.

    Zu 6.

    Die Altenpflegehilfeausbildung stellt im Rahmen eines qualifikations- und kompetenzorientierten Personaleinsatzes einen wichtigen Baustein dar. Neben den sonstigen Pflegehilfskräften handelt es sich um einen Personenkreis mit einer qualifizierten landesrechtlichen Ausbildung. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung besteht die Möglichkeit, eine verkürzte Altenpflege-ausbildung zu absolvieren.

    Bislang wurde die Altenpflegehilfeausbildung nur als Umschulung über die Bundesagentur für Arbeit/ Jobcenter finanziert. Das Land plant die Einführung dieser Altenpflegehilfeausbildung als Regelausbildung und wird damit die Kosten für den theoretischen und praktischen Unterricht fördern. Damit wird auch der Zugang zu diesem Ausbildungsberuf für einen größeren Personenkreis ermöglicht.

    Erläuterungen zum Beschluss des Landespflegeausschusses vom 19. November 2014 zur Ausbildung in der Altenpflege im Land Brandenburg

    Zu 1. und 2.

    Landesweit wird derzeit eine breite Diskussion zur personellen Absicherung des durch die demografische Entwicklung drastisch steigenden Pflegebedarfs geführt.

    Nach einer Bundesstatistik liegt die Gesamtzahl der Auszubildenden in der Altenpflege in Brandenburg bei derzeit 1.478 Vertragsverhältnissen. Bei lt. Pflegestatistik 95.970 Pflegebedürftigen bestehen damit pro 100 Pflegebedürftige 1,54 Ausbildungsverhältnisse. Der bundesdeutsche Schnitt liegt bei 2,37 Ausbildungsverhältnissen pro 100 Pflegebedürftigen und damit deutlich über der Ausbildungsquote in Brandenburg. Hinzu tritt, dass der prognostizierte Anstieg der Anzahl der Pflegebedürftigen in Brandenburg am stärksten ist. Eine erhebliche Steigerung der Anzahl der Auszubildenden in der Altenpflege ist daher notwendig.

    Die nachfolgende Tabelle mit Zahlen der von 2006-2013 in Brandenburg jeweils begonnen Ausbildungen in der Altenpflege und Altenpflegehilfe zeigt 2013 erstmals einen Rückgang bei der Regelausbildung in der Altenpflege. Dieser konnte zwar durch eine starke Erhöhung von begonnenen Umschulungen kompensiert werden; der Anstieg bei den Gesamtzahlen im Bereich Altenpflegeausbildung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in der Altenpflege jetzt schon ein Problem ist, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zu akquirieren. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren aufgrund der oben dargestellten Entwicklung verstärken.

    Ausbildungs-beginn

    Regelausbildung

    Altenpflege

    (Landes-

    förderung)

    Umschulung

    Altenpflege

    (Förderung   BA)

    Berufs-

    begleitende

    Ausbildung

    Altenpflege

    Ausbildung Altenpflege

    gesamt

    Ausbildung

    Altenpflege-

    hilfe

    gesamt

    2006

    209

    59

     

     

     

    2007

    223

    64

     

     

     

    2008

    270

    84

     

     

     

    2009

    294

    52

    61

    407

    21

    2010

    329

    124

    44

    497

    130

    2011

    380

    57

    31

    468

    151

    2012

    400

    96

    83

    579

    174

    2013

    343

    270

    17

    630

    126

    In den letzten Jahren überstieg das Angebot an Ausbildungsplätzen die Nachfrage seitens der Jugendlichen. Offensichtlich werden andere Ausbildungsberufe als attraktiver eingeschätzt.

    Um eine Intensivierung der Vorstellung des Berufsbildes Altenpflege in allgemeinbildenden Schulen in den Klassen 9 und 10 herbeizuführen, müssen die Zugänge für die Berufsorientierung über das Bildungsministerium verstärkt werden. Lehrkräfte, welche mit berufsorientierendem Unterricht beauftragt sind, sowie die Vermittlungsfachkräfte, Berufsberater der Agentur für Arbeit und Fallmanager der kommunalen Jobcenter sind laufend zum Berufsbild zu sensibilisieren. Um eine optimale Koordination dieses Vorhabens zu gewährleisten, wird die AG Fachkräftesicherung eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des MASF, der Regionaldirektion BB der Bundesagentur für Arbeit, aus Vertreterinnen und Vertretern der Träger der Ausbildung und Vertreterinnen und Vertretern der Altenpflegeschulen einsetzen.

    Das Land Brandenburg fördert den theoretischen und praktischen Unterricht der Altenpflegeausbildung. Der Fördersatz wurde überprüft. Die geplante Erhöhung ist durch den Haushaltsgesetzgeber in dieser Legislaturperiode zu entscheiden.

    Schulgeld wird im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht erhoben.

    Zu 3.

    Nach § 17 Altenpflegegesetz ist der Ausbildungsträger verpflichtet, dem Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen. Das BAG hat seine bisherige Rechtsprechung zur Angemessenheit der Ausbildungsvergütung in der Krankenpflege in seiner Entscheidung vom 23.08.2011 (3 AZR 575/09) für die Altenpflege fortgesetzt. Danach ist eine Ausbildungsvergütung dann angemessen, wenn sie der tariflichen Regelung entspricht (hierbei wird auf den TVAöD Bezug genommen) oder – mangels einer tariflichen Bindung des Trägers – wenigstens 80% der ansonsten üblicherweise tariflichen Ausbildungsvergütung ausmacht.

    Der Landespflegeausschuss setzt sich für die Zahlung einer angemessen Ausbildungsvergütung in der Altenpflegeausbildung ein.

    Als Orientierungswert gelten folgende Beträge:

    im ersten Ausbildungsjahr 955,69 Euro davon 80% = 764,55Euro
    im zweiten Ausbildungsjahr 1.017,07 Euro davon 80% = 813,66 Euro
    im dritten Ausbildungsjahr 1.118,38 Euro davon 80% = 894,70 Euro

    Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines Umlageverfahrens nach § 25 Altenpflegegesetz sind im Land Brandenburg derzeit nicht erfüllt, da kein Mangel an Ausbildungsplätzen, sondern zunehmend ein Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern festgestellt wird.

    Zu 4.

    Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt nach Altenpflegegesetz die Altenpflegeschule. Ihre wesentliche Aufgabe besteht darin, die Abschnitte des Unterrichts und der praktischen Ausbildung inhaltlich und organisatorisch aufeinander abzustimmen. Die dazu entwickelten Curricula und Ablaufpläne sowie konkrete lernfeldbezogene Ausbildungsaufgaben für die praktische Ausbildung werden den Trägern der praktischen Ausbildung übermittelt. Die Altenpflegeschulen unterstützen und fördern die praktische Ausbildung durch eine Praxisbegleitung.

    Die Landesarbeitsgemeinschaft der Altenpflegeschulen im Land Brandenburg e.V. (LAG) hat den aus Mitteln des MASF geförderten „Betrieblichen Ausbildungsplan“ als Planungsinstrument für die Gestaltung der praktischen Altenpflegeausbildung 2013 herausgegeben. Die Arbeit mit diesem Instrument wird weiter intensiviert.

    Die Ergebnisse aus der Befragung zur Qualität der praktischen Ausbildung durch die Liga der freien Wohlfahrtspflege werden in diesem Zusammenhang ausgewertet und notwendige Unterstützungs-angebote für die ausbildenden Einrichtungen entwickelt.

    Die Anleitung der Schülerinnen und Schüler in den Praxisstätten ist durch eine geeignete Fachkraft sicherzustellen. Die Eignung der Fachkraft erfordert einen Berufsabschluss als Alten- oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in, einer Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren und den Nachweis einer berufspädagogischen Fort- oder Weiterbildung für diese Aufgaben.

    Geeignete Fachkräfte zu finden, gegebenenfalls auch finanzielle Ansätze auszuloten, stellt in der Praxis eine große Herausforderung dar. Einrichtungsleitungen sind diesbezüglich zu sensibilisieren.

    Der Gesetzgeber hat keine konkreten Festlegungen zu den Rahmenbedingungen und zum zeitlichen Umfang der Praxisanleitung getroffen. Aus den gesetzlichen Zielen und dem Aufgabenkatalog ergibt sich aber, dass eine dem Gesetz angemessene Praxisanleitung nur mit einem Zeitbudget für Anleitung und eigene Fortbildung möglich ist. In den Rahmenverträgen war bisher die Praxisanleitung nicht Gegenstand. Dies hat sich in Brandenburg für den Bereich der vollstationären Pflege mit dem Abschluss des neuen Rahmenvertrags gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI vom 01.02.2014 geändert.

    Nach Anlage 1 dieses Vertrages ist nunmehr in vollstationären Pflegeeinrichtungen - durch die erfolgte Erhöhung des Personalschlüssels u.a. - auch eine Berücksichtigung der Praxisanleitung für Schülerinnen und Schüler der Altenpflegeausbildung enthalten.

     

    Der Landespflegeausschuss empfiehlt den Vertragsparteien zu prüfen, ob und ggf. wie eine entsprechende Regelung auch für den ambulanten Bereich realisierbar ist.

    Zu 5.

    Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, sind gezielt die Möglichkeiten der Nachqualifizierung zu ermitteln und zu fördern. Es erscheint notwendig, Einrichtungsleitungen für dieses Thema zu sensibilisieren und bei Bedarf Unterstützung zu bestehenden Fördermöglichkeiten und zu rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen anzubieten.

    Die o.g. AG aus Mitgliedern des MASF, der Regionaldirektion BB der Bundesagentur für Arbeit, aus Vertreterinnen und Vertretern der Träger der Ausbildung und Vertreterinnen und Vertretern der Altenpflegeschulen soll eine optimale Koordination von regionalen Informationsangeboten gewährleisten.

    Die berufsbegleitende Ausbildung soll in diesem Zusammenhang gestärkt werden. Um eine  Vereinbarkeit von Ausbildung und persönlicher Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen, sind unterschiedliche Modelle der Teilzeitausbildung zu entwickeln und zu prüfen.

    Hierbei gilt es sicherzustellen, dass die Qualität der praktischen Ausbildung gestärkt wird. Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnis müssen im Hinblick auf eine erfolgreiche Ausbildung klar voneinander getrennt sein. Ergänzend bedarf es individueller Konzepte zur Umsetzung in die Praxis.

    Zu 6.

    Die Altenpflegehilfeausbildung stellt im Rahmen eines qualifikations- und kompetenzorientierten Personaleinsatzes einen wichtigen Baustein dar. Neben den sonstigen Pflegehilfskräften handelt es sich um einen Personenkreis mit einer qualifizierten landesrechtlichen Ausbildung. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung besteht die Möglichkeit, eine verkürzte Altenpflege-ausbildung zu absolvieren.

    Bislang wurde die Altenpflegehilfeausbildung nur als Umschulung über die Bundesagentur für Arbeit/ Jobcenter finanziert. Das Land plant die Einführung dieser Altenpflegehilfeausbildung als Regelausbildung und wird damit die Kosten für den theoretischen und praktischen Unterricht fördern. Damit wird auch der Zugang zu diesem Ausbildungsberuf für einen größeren Personenkreis ermöglicht.

  • Beschluss vom 19. November 2014 qualifikations- und kompetenzgerechter Personaleinsatz in stationären Pflegeeinrichtungen und Erläuterungen

    Der Landespflegeausschuss möchte einen qualifikations- und kompetenzgerechten Personaleinsatz in der stationären Pflege befördern und Impulse für ein Umdenken in die Einrichtungen geben. Bedürfnisorientierte Personaleinsatzkonzepte sollen ermöglicht und Verantwortung tragende Leitungspersonen zu deren Verwirklichung ertüchtigt werden. 

    Zur Erreichung dieses Ziels wird nachfolgender Beschluss gefasst:

    1. Der Landespflegeausschuss bestärkt seine Mitglieder darin, auf die Weiterentwicklung von Einrichtungskonzepten im Sinne eines qualifikations- und kompetenzgerechten Fachkräfteeinsatzes hinzuwirken. Die AG Fachkräftesicherung wird beauftragt, Leitfragen zu formulieren, die dann dem vom Landespflegeausschuss beschlossenen „Leitfaden zum Erstellen eines Einrichtungs- und Pflegekonzeptes für vollstationäre Pflegeeinrichtungen“ vorangestellt werden. Die Leitfragen sollen dazu dienen, die Entwicklung von innovativen Konzepten zu erleichtern und dabei wesentliche Aspekte, wie den kompetenz- und qualifikationsgerechten Personaleinsatz und das Pflegeverständnis, zu berücksichtigen.
    2. Der Landespflegeausschuss bittet die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung gem. § 75 SGB XI Auswirkungen der Anwendung der Leitlinien auf den Einsatz von Fachkräften in der Pflege zu prüfen. Dabei sollen die Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, des Prüfdienstes des Verbandes der privaten Krankenversicherung und der Aufsicht für unterstützende Wohnformen in den Blick genommen werden. Weiter mögen die Vertragspartner der Rahmenvereinbarungen nach § 75 SGB XI prüfen, ob mehr Flexibilität im Fachkräfteeinsatz ermöglicht werden kann.
    3. Der Landespflegeausschuss unterstützt die Mitglieder darin, Zuständigkeiten und Aufgaben von Pflegefachkräften in multiprofessionellen Teams auf der Grundlage der geltenden berufs- und sozialrechtlichen Regelungen zu benennen. Maßgeblich sind neben SGB XI und SGB V vor allem das Altenpflegegesetz, der Rahmenlehrplan Altenpflege und die Strukturqualitätsverordnung.
    4. Zur Optimierung des Fachkräfteeinsatzes bestärkt der Landespflegeausschuss seine Mitglieder darin, die Ausbildung und den Einsatz von staatlich anerkannten Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern voranzubringen.
    5. Der Landespflegeausschuss beauftragt die AG Fachkräftesicherung, zu beschreiben, was Leitungskräften in der stationären Pflege wissen und können müssen, um einen kompetenz- und qualifikationsgerechten Fachkräfteeinsatz zu gestalten. Dem entsprechende Fortbildungsangebote sollen beschrieben werden.

    Der Landespflegeausschuss möchte einen qualifikations- und kompetenzgerechten Personaleinsatz in der stationären Pflege befördern und Impulse für ein Umdenken in die Einrichtungen geben. Bedürfnisorientierte Personaleinsatzkonzepte sollen ermöglicht und Verantwortung tragende Leitungspersonen zu deren Verwirklichung ertüchtigt werden. 

    Zur Erreichung dieses Ziels wird nachfolgender Beschluss gefasst:

    1. Der Landespflegeausschuss bestärkt seine Mitglieder darin, auf die Weiterentwicklung von Einrichtungskonzepten im Sinne eines qualifikations- und kompetenzgerechten Fachkräfteeinsatzes hinzuwirken. Die AG Fachkräftesicherung wird beauftragt, Leitfragen zu formulieren, die dann dem vom Landespflegeausschuss beschlossenen „Leitfaden zum Erstellen eines Einrichtungs- und Pflegekonzeptes für vollstationäre Pflegeeinrichtungen“ vorangestellt werden. Die Leitfragen sollen dazu dienen, die Entwicklung von innovativen Konzepten zu erleichtern und dabei wesentliche Aspekte, wie den kompetenz- und qualifikationsgerechten Personaleinsatz und das Pflegeverständnis, zu berücksichtigen.
    2. Der Landespflegeausschuss bittet die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung gem. § 75 SGB XI Auswirkungen der Anwendung der Leitlinien auf den Einsatz von Fachkräften in der Pflege zu prüfen. Dabei sollen die Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, des Prüfdienstes des Verbandes der privaten Krankenversicherung und der Aufsicht für unterstützende Wohnformen in den Blick genommen werden. Weiter mögen die Vertragspartner der Rahmenvereinbarungen nach § 75 SGB XI prüfen, ob mehr Flexibilität im Fachkräfteeinsatz ermöglicht werden kann.
    3. Der Landespflegeausschuss unterstützt die Mitglieder darin, Zuständigkeiten und Aufgaben von Pflegefachkräften in multiprofessionellen Teams auf der Grundlage der geltenden berufs- und sozialrechtlichen Regelungen zu benennen. Maßgeblich sind neben SGB XI und SGB V vor allem das Altenpflegegesetz, der Rahmenlehrplan Altenpflege und die Strukturqualitätsverordnung.
    4. Zur Optimierung des Fachkräfteeinsatzes bestärkt der Landespflegeausschuss seine Mitglieder darin, die Ausbildung und den Einsatz von staatlich anerkannten Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern voranzubringen.
    5. Der Landespflegeausschuss beauftragt die AG Fachkräftesicherung, zu beschreiben, was Leitungskräften in der stationären Pflege wissen und können müssen, um einen kompetenz- und qualifikationsgerechten Fachkräfteeinsatz zu gestalten. Dem entsprechende Fortbildungsangebote sollen beschrieben werden.

    Erläuterungen zum Beschluss des Landespflegeausschusses vom 19. November 2014 zum qualifikations- und kompetenzgerechten Personaleinsatz in stationären Pflegeeinrichtungen

    Zu 1.

    Voraussetzung für ein einrichtungsbezogenes Personalkonzept ist ein schlüssiges und aussagefähiges Einrichtungs- und Pflegekonzept, dass sich an den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen orientiert und die Verflechtung von Einrichtungen in den Sozialraum trägt. Selbstbestimmung, Mitwirkung und Teilhabe sollen nicht nur in der Präambel von Einrichtungskonzepten auftauchen, sondern zu deren Leitmotiv entwickelt werden. Innovative Einrichtungskonzepte zeichnen sich durch die Einordnung der Pflege in ein Spektrum anderer Berufsgruppen unter den Vorgaben des SGB XI aus. Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Beschäftigten der verschiedenen Berufe und Qualifikationsstufen werden in eine strikt personen- und bedürfnisorientierte Arbeitsorganisation eingebunden.

    Die Formulierung von Leitfragen soll dazu anregen, bestehende Konzepte dahingehend zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen eines optimierten Personaleinsatzes bereits berücksichtigen. Es sollen Denkanstöße für die Ausrichtung von Einrichtungskonzepten gegeben werden, die den aktuellen Anforderungen der Fachkräftesicherung entsprechen.

    Zu 2.

    In den für die stationäre Pflege in Brandenburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen gibt es keine nennenswerten Hindernisse für innovative Ansätze in der Arbeitsorganisation in Einrichtungen.

    Zu prüfen bleibt aber, ob auch in der Praxis eine Kultur der Ermöglichung gelebt wird.  Um etwaige Hemmnisse zu identifizieren und nach Möglichkeit aus dem Weg zu räumen, die aus rahmenvertraglichen Regelungen resultieren können, sollen die Vertragspartner im Land Brandenburg sich dieser Frage widmen. Hierbei können der Medizinische Dienst der Krankenkassen und der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. beteiligt werden.

    Zu 3.

    Nach Auffassung der AG Fachkräftesicherung haben sich bislang nur wenige Einrichtungen auf den Weg gemacht, die durch die SQV gegebenen Spielräume für einen qualifizierten Fachkräfteeinsatz auszunutzen. Es fehlte bislang an berechenbar beschriebenen Kriterien für den Nachweis eines qualifikationsgerechten Personaleinsatzes. Welche Aussagen müssen in Einrichtungskonzepten und Personaleinsatzplänen getroffen werden, um den qualifikationsgerechten Einsatz von Fachkräften in der Pflege zu belegen? Diese Fragen sollen weder einseitig, noch interessengeleitet beantwortet werden. Der Landespflege-ausschuss soll deshalb die Mitglieder darin unterstützen, die bestehenden sozial- und berufsrechtlichen Regelungen des Fachkräfteeinsatzes pflegefachlich zu untermauern und durch ein Herunterbrechen auf den Pflegealltag anschaulich zu machen. Leitungspersonen in Einrichtungen, die innovative Wege der Optimierung des Personaleinsatzes suchen, sollen auf eine anerkannte fachliche Orientierung zurückgreifen können.

    Zu 4.

    Die Qualifikation zur Altenpflegehelferin / zum Altenpflegehelfer (APH) muss vorangetrieben werden, um in der Umsetzung qualifizierter Personaleinsatzkonzepte auf eine höhere Zahl von qualifizierten Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern zurückgreifen zu können.

    Wenn ausreichend Pflegekräfte dieser Qualifikationsstufe verfügbar sind, können Pflegefachkräfte ihre Steuerungs- und Kontrollaufgaben besser wahrnehmen und verrichtende Aufgaben der Grundpflege situationsgerecht delegieren.

    Zu 5.

    Um einseitige, auf Organisations- und Arbeitsabläufe der Pflege ausgerichtete Einrichtungskonzepte zu vermeiden, sollten Leitungspersonen ihr Wissen und Können auf den aktuellen Stand der Erkenntnisse bringen können.

    Es liegt in der Verantwortung der Leitungspersonen, dafür zu sorgen, dass das Pflege- und Rollenverständnis aller Beschäftigten mit offenen, auf Bedürfnisorientierung, Multiprofessionalität und Vernetzung ausgerichteten Einrichtungskonzepten harmonieren kann. Um die erforderlichen Kenntnisse zu erwerben und einen zweckdienlichen Erfahrungsaustausch im Land zu beflügeln, sollte das Angebot an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen geprüft werden. Die AG Fachkräftesicherung hat bereits den Auftrag erhalten, sich mit Fragen der Fortbildung zu befassen. Dieser Auftrag wird konkretisiert und unterstrichen.

    Erläuterungen zum Beschluss des Landespflegeausschusses vom 19. November 2014 zum qualifikations- und kompetenzgerechten Personaleinsatz in stationären Pflegeeinrichtungen

    Zu 1.

    Voraussetzung für ein einrichtungsbezogenes Personalkonzept ist ein schlüssiges und aussagefähiges Einrichtungs- und Pflegekonzept, dass sich an den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen orientiert und die Verflechtung von Einrichtungen in den Sozialraum trägt. Selbstbestimmung, Mitwirkung und Teilhabe sollen nicht nur in der Präambel von Einrichtungskonzepten auftauchen, sondern zu deren Leitmotiv entwickelt werden. Innovative Einrichtungskonzepte zeichnen sich durch die Einordnung der Pflege in ein Spektrum anderer Berufsgruppen unter den Vorgaben des SGB XI aus. Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Beschäftigten der verschiedenen Berufe und Qualifikationsstufen werden in eine strikt personen- und bedürfnisorientierte Arbeitsorganisation eingebunden.

    Die Formulierung von Leitfragen soll dazu anregen, bestehende Konzepte dahingehend zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen eines optimierten Personaleinsatzes bereits berücksichtigen. Es sollen Denkanstöße für die Ausrichtung von Einrichtungskonzepten gegeben werden, die den aktuellen Anforderungen der Fachkräftesicherung entsprechen.

    Zu 2.

    In den für die stationäre Pflege in Brandenburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen gibt es keine nennenswerten Hindernisse für innovative Ansätze in der Arbeitsorganisation in Einrichtungen.

    Zu prüfen bleibt aber, ob auch in der Praxis eine Kultur der Ermöglichung gelebt wird.  Um etwaige Hemmnisse zu identifizieren und nach Möglichkeit aus dem Weg zu räumen, die aus rahmenvertraglichen Regelungen resultieren können, sollen die Vertragspartner im Land Brandenburg sich dieser Frage widmen. Hierbei können der Medizinische Dienst der Krankenkassen und der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. beteiligt werden.

    Zu 3.

    Nach Auffassung der AG Fachkräftesicherung haben sich bislang nur wenige Einrichtungen auf den Weg gemacht, die durch die SQV gegebenen Spielräume für einen qualifizierten Fachkräfteeinsatz auszunutzen. Es fehlte bislang an berechenbar beschriebenen Kriterien für den Nachweis eines qualifikationsgerechten Personaleinsatzes. Welche Aussagen müssen in Einrichtungskonzepten und Personaleinsatzplänen getroffen werden, um den qualifikationsgerechten Einsatz von Fachkräften in der Pflege zu belegen? Diese Fragen sollen weder einseitig, noch interessengeleitet beantwortet werden. Der Landespflege-ausschuss soll deshalb die Mitglieder darin unterstützen, die bestehenden sozial- und berufsrechtlichen Regelungen des Fachkräfteeinsatzes pflegefachlich zu untermauern und durch ein Herunterbrechen auf den Pflegealltag anschaulich zu machen. Leitungspersonen in Einrichtungen, die innovative Wege der Optimierung des Personaleinsatzes suchen, sollen auf eine anerkannte fachliche Orientierung zurückgreifen können.

    Zu 4.

    Die Qualifikation zur Altenpflegehelferin / zum Altenpflegehelfer (APH) muss vorangetrieben werden, um in der Umsetzung qualifizierter Personaleinsatzkonzepte auf eine höhere Zahl von qualifizierten Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern zurückgreifen zu können.

    Wenn ausreichend Pflegekräfte dieser Qualifikationsstufe verfügbar sind, können Pflegefachkräfte ihre Steuerungs- und Kontrollaufgaben besser wahrnehmen und verrichtende Aufgaben der Grundpflege situationsgerecht delegieren.

    Zu 5.

    Um einseitige, auf Organisations- und Arbeitsabläufe der Pflege ausgerichtete Einrichtungskonzepte zu vermeiden, sollten Leitungspersonen ihr Wissen und Können auf den aktuellen Stand der Erkenntnisse bringen können.

    Es liegt in der Verantwortung der Leitungspersonen, dafür zu sorgen, dass das Pflege- und Rollenverständnis aller Beschäftigten mit offenen, auf Bedürfnisorientierung, Multiprofessionalität und Vernetzung ausgerichteten Einrichtungskonzepten harmonieren kann. Um die erforderlichen Kenntnisse zu erwerben und einen zweckdienlichen Erfahrungsaustausch im Land zu beflügeln, sollte das Angebot an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen geprüft werden. Die AG Fachkräftesicherung hat bereits den Auftrag erhalten, sich mit Fragen der Fortbildung zu befassen. Dieser Auftrag wird konkretisiert und unterstrichen.

  • Beschluss vom September 2014 Zukünftige Pflegepolitik im Land Brandenburg

    Orientiert an seinem Leitbild will der Landespflegeausschuss Brandenburg als beratendes Gremium zu Fragen der Umsetzung der Pflegeversicherung seinen Beitrag dazu leisten, die Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige, für pflegende Angehörige, für ehrenamtlich in der Pflege Engagierte und für professionell in der Pflege Tätige nachhaltig und kontinuierlich zu verbessern und zukunftssicher zu gestalten. Oberstes Ziel der Gesellschaft und der Politik muss es sein, dass älteren Menschen im Land Brandenburg und insbesondere denen, die auf Pflege angewiesen sind, ihre Rechte auf Selbstbestimmung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, qualitativ gute Pflege sowie Beratung und somit ein Leben in Würde gewährleistet werden. Dabei darf es nicht erheblich sein, ob diese Brandenburgerinnen und Brandenburger in den Ballungsgebieten oder in ländlichen Räumen unseres Landes leben. Die meisten Menschen haben den Wunsch, in ihrem Zuhause oder zumindest in ihrem vertrauten Wohnumfeld alt zu werden. Dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen und dies zu ermöglichen, ist Aufgabe der Politik.
    Politik und Gesellschaft stehen vor großen Herausforderungen, diese Ziele unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Insbesondere der demografische Wandel, der sich gerade im Land Brandenburg mit einer besonderen Dynamik entwickelt, fordert Politik und Gesellschaft in einer völlig neuen Weise.

    Entwicklungen wie:

    • der starker Anstieg der Anzahl von Pflegebedürftigen und zugleich des Anteils von Menschen mit demenziellen Erkrankungen,
    • der Rückgang des bisherigen Potentials für Angehörigenpflege,
    • der Rückgang des Potentials an professionellen Pflegekräften und zunehmende Belastungen für professionell in der Pflege Tätige,
    • die zunehmende Ausdünnung ländlicher Regionen und
    • die Kostenexplosion für die Solidargemeinschaft

    erfordern ein gesamtgesellschaftliches Konzept, für das die Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen muss.

    Der Landespflegeausschuss des Landes Brandenburg fordert deshalb die zukünftige Landesregierung auf, sich der Pflegepolitik im Land Brandenburg als einer gesamtgesellschaftlichen und ressortübergreifenden Aufgabe mit einer besonderen Priorität zu widmen. Schon in den Verhandlungen zur Bildung der neuen Landesregierung sollten nachfolgende Schwerpunkte Beachtung finden und in politisches Handeln umgesetzt werden.

    Ausgehend von der Analyse der Brandenburger Fachkräftestudie Pflege und den erkannten Herausforderungen ergeben sich insbesondere folgende vier Handlungsansätze: 

    1. Die Vermeidung oder das Hinauszögern des Eintritts von Pflegebedürftigkeit bzw. das Abmindern ihrer Intensität .
    2. Die Unterstützung pflegender Angehörige durch Beratung und Schulung sowie bei der Gestaltung von Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
    3. Die Stärkung und Forcierung der Ansätze zur „Pflege im Quartier).
    4. Die Fachkräftesicherung. Fachkräfte müssen gewonnen, ausgebildet, gehalten, sowie zielgenau und bedarfsgerecht eingesetzt werden. 

    Zur Umsetzung braucht das Land Brandenburg ein nachhaltiges pflegepolitisches Programm. 

    Die Mitglieder des LPA fordern die zukünftige Landesregierung daher auf:

    • auf der Bundesebene weiterhin für eine umfassende Pflegereform einzutreten. Dabei stehen im Zentrum die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeits-begriffs, die Flexibilisierung der Leistungen, die Reform der Pflegeausbildung, die  Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege und eine nachhaltige Finanzierung der Pflege.
    • als Beitrag zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit die Politik der Förderung des aktiven  und gesunden Alterns fortzusetzen und auszubauen.
    • die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen Verbleib in gewohnten Lebenszusammenhängen im Alter durch Förderung von 
      • zukunftsweisenden Konzepten zur Gewährleistung von Mobilität und deren Umsetzung in den Regionen sowie 
      • Wohnraumanpassung und gemeinschaftlichen Wohnformen

             zu schaffen. 

    • den Vorrang der ambulanten Pflege auch dadurch zu stärken, dass die bürokratischen und leistungsrechtlichen Hürden zur Entwicklung neuer Versorgungsangebote in der Pflege deutlich reduziert werden.
    • den Ausbau und die Vernetzung vorhandener Beratungsstrukturen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell zu unterstützen, um den wachsenden Bedarf an Beratung und Begleitung abzudecken.  Ziel der Landesförderung sollte sein, dass die zuständigen Träger  die Pflegestützpunkte  zu Partnern in einer vernetzten Beratungsstruktur weiterentwickeln und ihre Arbeit durch Außenstellen und mobile Arbeitsformen  ergänzen. 
    • die Kommunen bei der eigenverantwortlichen Gestaltung von „Altern und Pflege im Quartier“ unter Einbeziehung der lokalen Akteure zu unterstützen und dabei auch den vorpflegerischen Bereich zu stärken und deren entsprechende Vernetzungs- und Koordinierungsfunktion zu fördern.
    • der Sicherung der gesundheitlichen und pflegerischer Versorgung in den ländlichen Regionen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
    • insbesondere älteren Menschen eine stabile Gesundheitsversorgung im ambulanten und stationären Bereich zu ermöglichen. Die Erreichbarkeit der medizinischen Versorgung muss durch innovative und flexible Lösungen für die Menschen zumutbar gewährleistet werden. Die Durchlässigkeit sowie die Kompetenzen der verschiedenen Gesundheits- und Pflegeversorgungs-systeme (stationär, teilstationär, ambulant) müssen nachhaltig und rechtssicher gestaltet werden. Hierzu sollte die landespolitische Verantwortung  für Pflege und Gesundheit  in einer Hand liegen.
    • sich dafür einzusetzen, dass alle Beschäftigte in der Pflegebranche angemessen und leistungsgerecht entlohnt werden sowie unter gesundheits-, leistungs- und motivationsfördernden Bedingungen arbeiten können.
    • für alle geeigneten Bewerberinnen und Bewerber der Altenpflegeausbildung in Brandenburg eine verlässliche und weiterhin schulgeldfreie Finanzierung des Schulplatzes sicherzustellen,
    • verlässliche und fördernde Rahmenbedingungen für berufsbegleitende Ausbildung (Nachqualifizierung) zu schaffen,
    • die einjährige Altenpflegehilfeausbildung durch landesseitige Finanzierung einer Regelausbildung zu stärken,
    • die eingerichteten Studiengänge in der Pflege weiter zu etablieren und bei Bedarf auszubauen; dabei sind Kooperationen mit Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Hochschulen anderer Bundesländer anzustreben,
    • Netzwerke „Ausbildung und Beschäftigung in der Pflege“ zu etablieren, die die regionalen Akteure dabei unterstützen, geeignete Maßnahmen zur Deckung des derzeitigen und zukünftigen Personalbedarfs abzustimmen  und umzusetzen.
    • die Entwicklung innovativer Personaleinsatzkonzepte, die eine stärker kompetenzorientierte Arbeitsorganisation vorsehen, zu fördern.
    • den Landespflegeausschuss als Plattform zur Zusammenarbeit der Akteure auf Landesebene mit dem Ziel eines gemeinsamen und aufeinander abgestimmten Vorgehens  zu stärken und seine Geschäftsstelle angemessen auszustatten.

    Die Gewährleistung von Selbstbestimmtheit und Teilhabe im Alter und bei Pflegebedürftigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. 

    Die Mitglieder des Landespflegeausschusses werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihren Beitrag dazu leisten. Sie erklären sich bereit, die Landesregierung bei der Umsetzung der vorstehenden Forderungen sowie bei der Entwicklung und Durchführung von konkreten Maßnahmen zu unterstützen. 

    *)Quartier meint das nähere Wohnumfeld einer Wohnung, also zum Beispiel den Stadtteil oder das Dorf bzw. einen Teil eines Dorfes, in dem Menschen leben, agieren und der bei Älteren an Bedeutung gewinnt, wenn im Alltagsleben der Lebensraum kleiner wird.  

    September 2014

    Orientiert an seinem Leitbild will der Landespflegeausschuss Brandenburg als beratendes Gremium zu Fragen der Umsetzung der Pflegeversicherung seinen Beitrag dazu leisten, die Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige, für pflegende Angehörige, für ehrenamtlich in der Pflege Engagierte und für professionell in der Pflege Tätige nachhaltig und kontinuierlich zu verbessern und zukunftssicher zu gestalten. Oberstes Ziel der Gesellschaft und der Politik muss es sein, dass älteren Menschen im Land Brandenburg und insbesondere denen, die auf Pflege angewiesen sind, ihre Rechte auf Selbstbestimmung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, qualitativ gute Pflege sowie Beratung und somit ein Leben in Würde gewährleistet werden. Dabei darf es nicht erheblich sein, ob diese Brandenburgerinnen und Brandenburger in den Ballungsgebieten oder in ländlichen Räumen unseres Landes leben. Die meisten Menschen haben den Wunsch, in ihrem Zuhause oder zumindest in ihrem vertrauten Wohnumfeld alt zu werden. Dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen und dies zu ermöglichen, ist Aufgabe der Politik.
    Politik und Gesellschaft stehen vor großen Herausforderungen, diese Ziele unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Insbesondere der demografische Wandel, der sich gerade im Land Brandenburg mit einer besonderen Dynamik entwickelt, fordert Politik und Gesellschaft in einer völlig neuen Weise.

    Entwicklungen wie:

    • der starker Anstieg der Anzahl von Pflegebedürftigen und zugleich des Anteils von Menschen mit demenziellen Erkrankungen,
    • der Rückgang des bisherigen Potentials für Angehörigenpflege,
    • der Rückgang des Potentials an professionellen Pflegekräften und zunehmende Belastungen für professionell in der Pflege Tätige,
    • die zunehmende Ausdünnung ländlicher Regionen und
    • die Kostenexplosion für die Solidargemeinschaft

    erfordern ein gesamtgesellschaftliches Konzept, für das die Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen muss.

    Der Landespflegeausschuss des Landes Brandenburg fordert deshalb die zukünftige Landesregierung auf, sich der Pflegepolitik im Land Brandenburg als einer gesamtgesellschaftlichen und ressortübergreifenden Aufgabe mit einer besonderen Priorität zu widmen. Schon in den Verhandlungen zur Bildung der neuen Landesregierung sollten nachfolgende Schwerpunkte Beachtung finden und in politisches Handeln umgesetzt werden.

    Ausgehend von der Analyse der Brandenburger Fachkräftestudie Pflege und den erkannten Herausforderungen ergeben sich insbesondere folgende vier Handlungsansätze: 

    1. Die Vermeidung oder das Hinauszögern des Eintritts von Pflegebedürftigkeit bzw. das Abmindern ihrer Intensität .
    2. Die Unterstützung pflegender Angehörige durch Beratung und Schulung sowie bei der Gestaltung von Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
    3. Die Stärkung und Forcierung der Ansätze zur „Pflege im Quartier).
    4. Die Fachkräftesicherung. Fachkräfte müssen gewonnen, ausgebildet, gehalten, sowie zielgenau und bedarfsgerecht eingesetzt werden. 

    Zur Umsetzung braucht das Land Brandenburg ein nachhaltiges pflegepolitisches Programm. 

    Die Mitglieder des LPA fordern die zukünftige Landesregierung daher auf:

    • auf der Bundesebene weiterhin für eine umfassende Pflegereform einzutreten. Dabei stehen im Zentrum die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeits-begriffs, die Flexibilisierung der Leistungen, die Reform der Pflegeausbildung, die  Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege und eine nachhaltige Finanzierung der Pflege.
    • als Beitrag zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit die Politik der Förderung des aktiven  und gesunden Alterns fortzusetzen und auszubauen.
    • die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen Verbleib in gewohnten Lebenszusammenhängen im Alter durch Förderung von 
      • zukunftsweisenden Konzepten zur Gewährleistung von Mobilität und deren Umsetzung in den Regionen sowie 
      • Wohnraumanpassung und gemeinschaftlichen Wohnformen

             zu schaffen. 

    • den Vorrang der ambulanten Pflege auch dadurch zu stärken, dass die bürokratischen und leistungsrechtlichen Hürden zur Entwicklung neuer Versorgungsangebote in der Pflege deutlich reduziert werden.
    • den Ausbau und die Vernetzung vorhandener Beratungsstrukturen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell zu unterstützen, um den wachsenden Bedarf an Beratung und Begleitung abzudecken.  Ziel der Landesförderung sollte sein, dass die zuständigen Träger  die Pflegestützpunkte  zu Partnern in einer vernetzten Beratungsstruktur weiterentwickeln und ihre Arbeit durch Außenstellen und mobile Arbeitsformen  ergänzen. 
    • die Kommunen bei der eigenverantwortlichen Gestaltung von „Altern und Pflege im Quartier“ unter Einbeziehung der lokalen Akteure zu unterstützen und dabei auch den vorpflegerischen Bereich zu stärken und deren entsprechende Vernetzungs- und Koordinierungsfunktion zu fördern.
    • der Sicherung der gesundheitlichen und pflegerischer Versorgung in den ländlichen Regionen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
    • insbesondere älteren Menschen eine stabile Gesundheitsversorgung im ambulanten und stationären Bereich zu ermöglichen. Die Erreichbarkeit der medizinischen Versorgung muss durch innovative und flexible Lösungen für die Menschen zumutbar gewährleistet werden. Die Durchlässigkeit sowie die Kompetenzen der verschiedenen Gesundheits- und Pflegeversorgungs-systeme (stationär, teilstationär, ambulant) müssen nachhaltig und rechtssicher gestaltet werden. Hierzu sollte die landespolitische Verantwortung  für Pflege und Gesundheit  in einer Hand liegen.
    • sich dafür einzusetzen, dass alle Beschäftigte in der Pflegebranche angemessen und leistungsgerecht entlohnt werden sowie unter gesundheits-, leistungs- und motivationsfördernden Bedingungen arbeiten können.
    • für alle geeigneten Bewerberinnen und Bewerber der Altenpflegeausbildung in Brandenburg eine verlässliche und weiterhin schulgeldfreie Finanzierung des Schulplatzes sicherzustellen,
    • verlässliche und fördernde Rahmenbedingungen für berufsbegleitende Ausbildung (Nachqualifizierung) zu schaffen,
    • die einjährige Altenpflegehilfeausbildung durch landesseitige Finanzierung einer Regelausbildung zu stärken,
    • die eingerichteten Studiengänge in der Pflege weiter zu etablieren und bei Bedarf auszubauen; dabei sind Kooperationen mit Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Hochschulen anderer Bundesländer anzustreben,
    • Netzwerke „Ausbildung und Beschäftigung in der Pflege“ zu etablieren, die die regionalen Akteure dabei unterstützen, geeignete Maßnahmen zur Deckung des derzeitigen und zukünftigen Personalbedarfs abzustimmen  und umzusetzen.
    • die Entwicklung innovativer Personaleinsatzkonzepte, die eine stärker kompetenzorientierte Arbeitsorganisation vorsehen, zu fördern.
    • den Landespflegeausschuss als Plattform zur Zusammenarbeit der Akteure auf Landesebene mit dem Ziel eines gemeinsamen und aufeinander abgestimmten Vorgehens  zu stärken und seine Geschäftsstelle angemessen auszustatten.

    Die Gewährleistung von Selbstbestimmtheit und Teilhabe im Alter und bei Pflegebedürftigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. 

    Die Mitglieder des Landespflegeausschusses werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihren Beitrag dazu leisten. Sie erklären sich bereit, die Landesregierung bei der Umsetzung der vorstehenden Forderungen sowie bei der Entwicklung und Durchführung von konkreten Maßnahmen zu unterstützen. 

    *)Quartier meint das nähere Wohnumfeld einer Wohnung, also zum Beispiel den Stadtteil oder das Dorf bzw. einen Teil eines Dorfes, in dem Menschen leben, agieren und der bei Älteren an Bedeutung gewinnt, wenn im Alltagsleben der Lebensraum kleiner wird.  

    September 2014

  • Beschluss vom 28.04.2014 „Leitbild des Landespflegeausschusses Brandenburg“

    Die Mitglieder der AG „Leitbild Landespflegeausschuss“, die Ihre Arbeit mit der Entscheidung in der offenen Hauptausschusssitzung des Landespflegeausschusses am 13.01.2014 aufnahmen, erarbeiteten Grundsätze und Zielvorgaben für die Tätigkeit des  Landespflegeausschusses unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des SGB XI und dessen Ausführungsgesetz für das Land Brandenburg. Hierbei sollten die in der außerordentlichen Sitzung des Landespflegeausschusses am 20.11.2013 gemeinsam erarbeiteten Grundsätze der zukünftigen Zusammenarbeit ihren Niederschlag finden. 

    Leitbild des Landespflegeausschusses Brandenburg

    I. Leitmotiv

    Der Landespflegeausschuss Brandenburg (LPA) ist ein unabhängiges beratendes Gremium zu Fragen der Umsetzung der Pflegeversicherung, das mit Vertreterinnen und Vertretern der an der Pflege im Land Beteiligten besetzt ist. Der LPA kann zur Umsetzung seiner Ziele Empfehlungen abgeben, die sich an die Akteure der Pflege nach dem SGB XI im Land richten.  

    Die Mitglieder des LPA sind den Zielvorgaben des SGB XI und dessen Ausführungsgesetz für das Land Brandenburg verpflichtet und legen ihrer Zusammenarbeit den Geist der Charta der Rechte pflegebedürftiger Menschen zugrunde. Die Arbeit des LPA soll dazu beitragen, dass Pflege in Brandenburg vom Menschen her gedacht wird und gute Pflege immer mit der Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Einklang steht. Die Mitglieder setzen sich dafür ein, dass unterstützende Strukturen, Beratung und Selbsthilfe ihre präventive und pflegevermeidende Wirkung weitestgehend entfalten können und dass die Versorgungsstrukturen in ihren kurativen und rehabilitativen Elementen dem Stand der Erkenntnisse entsprechen.

    Die Arbeit des LPA ist geprägt von offenen und zielorientierten Diskussionen, der Bereitschaft zur Mitarbeit und einem gemeinsamen Gestaltungswillen seiner Mitglieder. Der LPA ermöglicht einen konstruktiven fachpolitischen Austausch, berücksichtigt die Interessen aller. Durch die Auseinandersetzung mit pflegefachlichen sowie pflegepolitischen Themen werden die Sichtweisen aller an der Pflege Beteiligter transparent gemacht und das Verständnis füreinander und der respektvolle Umgang miteinander gefördert. Die Handlungsfähigkeit des LPA basiert auf der Kompromissfähigkeit und -bereitschaft seiner Mitglieder.

    Der LPA definiert gemeinsam seine Handlungs- und Zielfelder. Er achtet dabei auf klare Prioritätensetzung.

    Der LPA setzt zur Bearbeitung konkret fachlicher Themen Arbeitsgruppen ein. Die Mitglieder des LPA sichern die Ressourcen für eine kontinuierliche und zielorientierte Arbeit.

    Wesentliche Beschlüsse des LPA sollen  auf der Internetseite des MASF veröffentlicht werden. 

    II. Leitsätze: 

    1. Die Mitglieder des LPA fühlen sich dem Ziel verpflichtet, die Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige, für pflegende Angehörige, für ehrenamtlich in der Pflege Engagierte und für professionell in der Pflege Tätige unter den gegebenen gesellschaftlichen und rechtlichen Bedingungen kontinuierlich zu verbessern.
    2. Die Mitlieder des LPA setzen sich dafür ein, dass den Menschen im Land Brandenburg, die auf Pflege angewiesen sind, ihre Rechte auf Selbstbestimmung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, qualitativ gute Pflege sowie Beratung  und somit ein Leben in Würde gewährleistet werden.
    3. Die Mitglieder des LPA setzen sich für die Entwicklung und Verstetigung sozialräumlicher und vernetzter Strukturen  zur pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung Pflegebedürftiger ein.
    4. Die Mitglieder des LPA setzen sich für die Entwicklung guter Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für die in der Pflege Tätigen ein.
    5. Die Mitglieder des LPA fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen innovative Vorhaben und Konzepte, die zur nachhaltigen Entwicklung der Pflegestrukturen im Land Brandenburg beitragen können. Er unterstützt die Forschung auf dem Gebiet der Pflege.
    6. Der LPA positioniert sich im Rahmen seiner Kompetenzen zu politischen Vorhaben und gesellschaftlichen Entwicklungen, die die pflegerische Versorgung in Brandenburg wesentlich tangieren.
    7. Die Mitglieder  des LPA setzen die gefassten Beschlüsse in ihrem Verantwortungsbereich angemessen um.

    Die Mitglieder der AG „Leitbild Landespflegeausschuss“, die Ihre Arbeit mit der Entscheidung in der offenen Hauptausschusssitzung des Landespflegeausschusses am 13.01.2014 aufnahmen, erarbeiteten Grundsätze und Zielvorgaben für die Tätigkeit des  Landespflegeausschusses unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des SGB XI und dessen Ausführungsgesetz für das Land Brandenburg. Hierbei sollten die in der außerordentlichen Sitzung des Landespflegeausschusses am 20.11.2013 gemeinsam erarbeiteten Grundsätze der zukünftigen Zusammenarbeit ihren Niederschlag finden. 

    Leitbild des Landespflegeausschusses Brandenburg

    I. Leitmotiv

    Der Landespflegeausschuss Brandenburg (LPA) ist ein unabhängiges beratendes Gremium zu Fragen der Umsetzung der Pflegeversicherung, das mit Vertreterinnen und Vertretern der an der Pflege im Land Beteiligten besetzt ist. Der LPA kann zur Umsetzung seiner Ziele Empfehlungen abgeben, die sich an die Akteure der Pflege nach dem SGB XI im Land richten.  

    Die Mitglieder des LPA sind den Zielvorgaben des SGB XI und dessen Ausführungsgesetz für das Land Brandenburg verpflichtet und legen ihrer Zusammenarbeit den Geist der Charta der Rechte pflegebedürftiger Menschen zugrunde. Die Arbeit des LPA soll dazu beitragen, dass Pflege in Brandenburg vom Menschen her gedacht wird und gute Pflege immer mit der Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Einklang steht. Die Mitglieder setzen sich dafür ein, dass unterstützende Strukturen, Beratung und Selbsthilfe ihre präventive und pflegevermeidende Wirkung weitestgehend entfalten können und dass die Versorgungsstrukturen in ihren kurativen und rehabilitativen Elementen dem Stand der Erkenntnisse entsprechen.

    Die Arbeit des LPA ist geprägt von offenen und zielorientierten Diskussionen, der Bereitschaft zur Mitarbeit und einem gemeinsamen Gestaltungswillen seiner Mitglieder. Der LPA ermöglicht einen konstruktiven fachpolitischen Austausch, berücksichtigt die Interessen aller. Durch die Auseinandersetzung mit pflegefachlichen sowie pflegepolitischen Themen werden die Sichtweisen aller an der Pflege Beteiligter transparent gemacht und das Verständnis füreinander und der respektvolle Umgang miteinander gefördert. Die Handlungsfähigkeit des LPA basiert auf der Kompromissfähigkeit und -bereitschaft seiner Mitglieder.

    Der LPA definiert gemeinsam seine Handlungs- und Zielfelder. Er achtet dabei auf klare Prioritätensetzung.

    Der LPA setzt zur Bearbeitung konkret fachlicher Themen Arbeitsgruppen ein. Die Mitglieder des LPA sichern die Ressourcen für eine kontinuierliche und zielorientierte Arbeit.

    Wesentliche Beschlüsse des LPA sollen  auf der Internetseite des MASF veröffentlicht werden. 

    II. Leitsätze: 

    1. Die Mitglieder des LPA fühlen sich dem Ziel verpflichtet, die Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige, für pflegende Angehörige, für ehrenamtlich in der Pflege Engagierte und für professionell in der Pflege Tätige unter den gegebenen gesellschaftlichen und rechtlichen Bedingungen kontinuierlich zu verbessern.
    2. Die Mitlieder des LPA setzen sich dafür ein, dass den Menschen im Land Brandenburg, die auf Pflege angewiesen sind, ihre Rechte auf Selbstbestimmung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, qualitativ gute Pflege sowie Beratung  und somit ein Leben in Würde gewährleistet werden.
    3. Die Mitglieder des LPA setzen sich für die Entwicklung und Verstetigung sozialräumlicher und vernetzter Strukturen  zur pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung Pflegebedürftiger ein.
    4. Die Mitglieder des LPA setzen sich für die Entwicklung guter Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für die in der Pflege Tätigen ein.
    5. Die Mitglieder des LPA fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen innovative Vorhaben und Konzepte, die zur nachhaltigen Entwicklung der Pflegestrukturen im Land Brandenburg beitragen können. Er unterstützt die Forschung auf dem Gebiet der Pflege.
    6. Der LPA positioniert sich im Rahmen seiner Kompetenzen zu politischen Vorhaben und gesellschaftlichen Entwicklungen, die die pflegerische Versorgung in Brandenburg wesentlich tangieren.
    7. Die Mitglieder  des LPA setzen die gefassten Beschlüsse in ihrem Verantwortungsbereich angemessen um.
  • Empfehlungen vom 07. Mai 2013 Leitlinien zur Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz in vollstationären Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg Leitlinien zur Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz in Tagespflegeeinrichtungen im Land Brandenb

    Im Land Brandenburg leben zurzeit mehr als 44.000 Menschen mit mittlerer und schwerer Demenz. Bis 2050 wird sich diese Zahl nahezu verdoppeln. Von den Seniorinnen und Senioren, die in Einrichtungen wohnen, ist bereits mehr als die Hälfte von diesem Krankheitsbild betroffen. Die Tendenz ist steigend.

    Menschen mit Demenz können im Verlauf ihrer Erkrankung ihre reale Umwelt immer weniger erfassen. Daher ist es die Umwelt, die sich auf diese Menschen einstellen, die sie begleiten muss. Auch für stationäre Pflegeeinrichtungen gilt in der Konsequenz, den äußeren Rahmen und die Ebenen der Begegnung an den Krankheitsprozess anzupassen und nicht die Krankheit an die Bedingungen der Einrichtung. Ein tiefgreifendes Umdenken ist nach wie vor notwendig.

    Keine stationäre Pflegeeinrichtung im Land Brandenburg darf sich dieser Problematik verschließen. Die bestehende Einrichtungskonzeption ist daher zu ergänzen um ein spezielles Konzept für die Zielgruppe “Menschen mit Demenz” und kontinuierlich anzupassen. An Einrichtungen oder Einrichtungsbereiche mit einem gesonderten Versorgungsauftrag für Menschen mit Demenz sind darüber hinausgehende Anforderungen zu stellen.

    Es geht bei der Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz darum, eine  Kultur des Verständnisses, des Umgangs, der Pflege und Begleitung zu entwickeln (vgl. § 8 SGB XI) und dafür die organisatorischen, sächlichen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, unter denen das Leben in den Einrichtungen möglichst ressourcen- und bedürfnisorientiert sowie selbstbestimmt gestaltbar ist. Das schließt ein, vorhandene Einschränkungen auszugleichen und ein weitestgehend ungestörtes, menschenwürdiges und der persönlichen Lebensgeschichte angepasstes Leben zu ermöglichen. Die Menschen mit Demenz sollen sich wohlfühlen.

    Ohne das Engagement aller Beteiligten und die Anwendung aktueller pflegefachlicher Erkenntnisse sind Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz nicht zu realisieren. Ein hohes Maß an Qualität bei der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Demenz entsteht im Zusammenspiel von Ethik, Fachlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Vernetzung vorhandener Strukturen.

    Ergebnisqualität

    Maßgeblich für die Ergebnisqualität ist die Zufriedenheit der Bewohnerinnen und  Bewohner. Der Mensch mit Demenz fühlt sich wohl, wenn

    • er anerkannt und respektvoll mit ihm umgegangen wird,
    • seine Bedürfnisse und Fähigkeiten wahrgenommen und berücksichtigt werden,
    • er sozial eingebunden ist,
    • er sinngebend beschäftigt wird,
    • er in einem strukturierten Tagesablauf Orientierung findet
    • er in einer ruhigen und stressfreien Atmosphäre leben kann.

    Erkennbar wird dies u.a. daran, dass sich herausforderndes Verhalten der Menschen mit Demenz minimiert, ihr Bedarf an Psychopharmaka sinkt, die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigt und eine positive Resonanz seitens der Angehörigen zu verzeichnen ist. Das Wohlbefinden des Einzelnen ist regelmäßig zu überprüfen, z.B. durch Angehörigenbefragungen oder Methoden wie das Dementia Care Mapping (DCM) oder HILDE.

    Die Ergebnisqualität gemäß dieser Leitlinien setzt voraus, dass

    • eine angemessene Umgebung entsprechend der Kriterien an die baulich-räumliche Gestaltung gegeben ist,
    • die Anforderungen an das Personal erfüllt sind,
    • der Pflege- und Betreuungsprozess auf der Grundlage des Konzeptes umgesetzt wird,
    • die Bedürfnisse der Angehörigen berücksichtigt und sie entsprechend ihrer Potentiale in die Begleitung und Pflege mit einbezogen werden,
    • die Informationsweitergabe im Team gewährleistet ist,
    • Qualitätsfragen im Team erörtert werden können,
    • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Visionen entwickeln wollen und können.

    Um die in der Konzeption angestrebte Ergebnisqualität zu erreichen, schafft der Träger die notwendigen Voraussetzungen, auf die nachfolgend beispielhaft eingegangen wird:

    Strukturqualität

    Baulich/räumliche Gestaltung

    Die Gestaltung der Einrichtung wird den Anforderungen an die Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz durch eine angemessene Umgebung gerecht, u.a. durch

    • eine milieutherapeutische Gestaltung der Wohnbereiche,
    • die Möglichkeit für die Bewohnerinnen und Bewohner, dem Zimmer einen persönlichen Charakter zu geben und es so von anderen zu unterscheiden (durch eigene Möbel, Erinnerungsstücke, Bilder u.a.),
    • Schaffen von Räumen, die Wohnen und gemeinschaftliches Erleben gewährleisten, ohne dass die Funktionalität beeinträchtigt wird,
    • die Gelegenheit zu Privatheit und sozialer Interaktion,
    • Unterstützung der Orientierung mittels Farb- und Lichtgestaltung,
    • Vermeidung von starken Kontrasten und dunklen Nischen,
    • deutliches Kenntlichmachen des Sanitärbereiches,
    • einen direkten Zugang (wenn möglich) zu einem Außenbereich (Garten), in dem Laufen ohne Gefährdung möglich ist.

    Bei der Planung von Neubauten sollten diese Kriterien berücksichtigt werden. Bei gegebenen baulichen Strukturen sind die vorhandenen Möglichkeiten auf diese Kriterien hin zu überprüfen.

    Anforderungen an das Personal

    Mindestens eine Pflegefachkraft verfügt über die Weiterbildung zur Fachkraft für gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege gem. der Weiterbildungsverordnung des Landes Brandenburg vom 08.02.2004 oder eine vergleichbare Weiterbildung, die anderen über demenzspezifische Fortbildungen bzw. die Qualifikation zur zusätzlichen Betreuungskraft nach § 87b Abs. 3 SGB XI.
    Das Wissen wird aktualisiert und weiterentwickelt.

    In Abhängigkeit vom Pflege- und Betreuungskonzept werden in einem multiprofessionellen Team Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, die in Abhängigkeit vom Aufgabengebiet u.a. über pflegefachliche, betreuerische, therapeutische, hauswirtschaftliche oder handwerkliche Kompetenzen verfügen.

    Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Aufgaben direkten Kontakt zu den Menschen mit Demenz haben,

    • sind persönlich geeignet und haben eine positive Grundhaltung gegenüber den demenziell veränderten Menschen,
    • verfügen über Basiswissen zu gerontopsychiatrischen Erkrankungen und den therapeutischen Möglichkeiten,
    • sind kompetent im Umgang mit den demenziell Erkrankten (z. B. hinsichtlich möglicher „Verhaltensauffälligkeiten“),
    • kennen Methoden und Möglichkeiten der Alltagsgestaltung und
    • nehmen regelmäßig an fachspezifischen Fortbildungen teil.

    Pflegetheoretische Grundlagen

    Die Einrichtung arbeitet mit einem Pflegemodell, das der Zielgruppe gerecht wird.

    Für eine zielgerichtete gerontopsychiatrische Pflege sind bewohnerorientierte, biografiegeleitete Pflegeplanungen unerlässlich. Die Pflegeplanung erfolgt aus ganzheitlicher Sicht auf die Bewohnerin und den Bewohner und berücksichtigt Ressourcen und Probleme. Eine Bewertung der Wirksamkeit der einzelnen Pflegemaßnahmen wird kontinuierlich schriftlich dokumentiert (Evaluationen und Assessmentverfahren werden geplant angewandt).

    Regelmäßige Fallbesprechungen im multiprofessionell besetzten Team unter der Leitung der verantwortlichen Pflegefachkraft werden geplant durchgeführt. In deren Verlauf werden problematische Verhaltensweisen von Bewohnerinnen und Bewohnern besprochen und geeignete Maßnahmen erarbeitet. Dies sollte möglichst unter Einbeziehung der Angehörigen geschehen.

    Richtlinien/Standards für den Umgang mit Menschen mit Demenz werden schriftlich fixiert und angewandt.

    Ein schriftlich fixierter Standard für den Umgang mit der belastenden Situation ”Einzug / Übernahme der Pflegebeziehung” ist vorhanden, der folgende Aspekte beinhaltet:

    • Beratungsgespräch mit den Angehörigen und/oder der Betreuerin bzw. dem Betreuer,
    • Kennen lernen der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner in ihrer gewohnten Umgebung,
    • Einschätzung der Betreuungssituation,
    • vor der Heimaufnahme biografiebezogenes Interview mit den Angehörigen und der Betreuerin bzw. dem Betreuer als Grundlage der Biografiearbeit,
    • Begleitung des Einzugs.

    Es ist ein Konzept für die Angehörigenarbeit vorhanden. Es regelt die (freiwillige) Einbeziehung der Angehörigen in den Pflege- und Betreuungsprozess, die Art und Weise der Begleitung der Angehörigen in der Phase des ”Loslassens”, ggf. die Vorhaltung weiterer Angebote wie Gesprächskreise, Selbsthilfegruppen u.ä.

    Prozessqualität

    Ziel der stationären Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz ist, bei ihnen relatives Wohlbefinden zu erreichen und zu erhalten. Relatives Wohlbefinden bedeutet, dass den Grundbedürfnissen der Menschen nachgekommen wird und es den Pflegenden gelingt, deren aktuelle individuelle Wünsche und Bedürfnisse herauszufinden und zu befriedigen.

    Es gilt, eine Mischung aus beruhigender Reizabschirmung und freundlicher Stimulation zu finden. Auf diese Weise soll das Ausprägen von Sekundärsymptomen und gegebenenfalls das Verabreichen von Psychopharmaka mit den damit einhergehenden Nebenwirkungen minimiert werden.

    Die Pflegeeinrichtung berücksichtigt folgende Aspekte bei der Pflege und Begleitung von Menschen mit Demenz:

    • Förderung einer positiven, von Akzeptanz geprägten Grundhaltung:
      Die Betreuenden versuchen, sich in die veränderte Welt der Menschen mit Demenz hinein zu versetzen und ihre Sinnbezüge, Vorstellungen und Bedürfnisse zu verstehen und zu akzeptieren.
    • Gestaltung eines regelmäßigen, beständigen Tagesablaufs:
      Ein strukturierter Tagesablauf gibt dem Menschen Sicherheit. Entsprechend den Kompetenzen und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner werden variierende Tätigkeiten angeboten. Die jeweilige Tagesform ist zu berücksichtigen, um Unter- bzw. Überforderung zu vermeiden.
    • Verbesserung der Orientierung (räumlich, zeitlich, personell, situativ):
      Das kann erreicht werden z. B. durch eine klare, gleich bleibende Tagesstrukturierung, überschaubare Gruppengrößen, das Anbringen von Orientierungshilfen, eine vertraute Umgebung.
    • Vermeidung von sozialer Isolation
    • Vermittlung eines Gefühls von Sicherheit, Maximierung der Sicherheit (Ausschalten von Gefahrenquellen):
      Beispielhaft genannt sind hier die Anwesenheit und das ständige “Sichtbarbleiben” von Pflegenden, um auf Angstzustände und den häufig unerwartet eintretenden Hilfebedarf sofort angemessen reagieren zu können.
    • Förderung der Kompetenz im täglichen Leben und Aktivierung noch vorhandener Ressourcen:
      Die Ressourcen liegen im Bereich des emotionalen Erlebens, des Langzeitgedächtnisses, der Ausführung früher gelernter Tätigkeiten. Das Überlassen von einfachen Aufgaben - sofern möglich - vermittelt Bestätigung und definiert den Platz in der Gemeinschaft.
    • Berücksichtigung und Herstellung des Bezuges zur individuellen, subjektiven Biografie:
      Die Erinnerung an das zurückliegende Leben ist eine entscheidende Wurzel der Identität und des Selbstbewusstseins. Menschen mit Demenz benötigen in vermehrter Weise erinnerungsstiftende Anregungen. Es gilt, mit geeigneten Methoden Gewohnheiten und prägende Erfahrungen herauszufinden. Neben den im Interview mit Angehörigen gewonnenen Daten sollten die  wichtigsten Informationen im alltäglichen Umgang mit den Menschen mit Demenz gesammelt und dokumentiert, aber auch weitergegeben werden.
    • Anpassung der Kommunikation an die veränderte Kommunikationsfähigkeit:
      Einsatz von kurzen und einfachen Sätzen und klaren Ausdrucksformen. Grundpfeiler eines helfenden Gespräches bilden die drei Basisvariablen nach CARL ROGERS: Empathie, Echtheit und unbedingte Wertschätzung. Schuldzuweisungen und Vorwürfe sind zu vermeiden. Darüber hinaus ist es wichtig, die Methoden des aktiven Zuhörens und der validierenden Begleitung für die Betreuung von Menschen mit Demenz anzuwenden.
    • Verstärkter Einsatz nonverbaler Kommunikationsformen bei fortschreitender Demenz:
      Mimik und Gesten werden oft besser verstanden als verbale Äußerungen.
    • Anwendung eines Pflegesystems im Sinne der  Bezugspflege:
      Der Mensch mit Demenz hat möglichst immer die gleichen Bezugspersonen, so dass sich eine personale Beziehung zwischen ihnen aufbauen kann („Paten“).

    Im Land Brandenburg leben zurzeit mehr als 44.000 Menschen mit mittlerer und schwerer Demenz. Bis 2050 wird sich diese Zahl nahezu verdoppeln. Von den Seniorinnen und Senioren, die in Einrichtungen wohnen, ist bereits mehr als die Hälfte von diesem Krankheitsbild betroffen. Die Tendenz ist steigend.

    Menschen mit Demenz können im Verlauf ihrer Erkrankung ihre reale Umwelt immer weniger erfassen. Daher ist es die Umwelt, die sich auf diese Menschen einstellen, die sie begleiten muss. Auch für stationäre Pflegeeinrichtungen gilt in der Konsequenz, den äußeren Rahmen und die Ebenen der Begegnung an den Krankheitsprozess anzupassen und nicht die Krankheit an die Bedingungen der Einrichtung. Ein tiefgreifendes Umdenken ist nach wie vor notwendig.

    Keine stationäre Pflegeeinrichtung im Land Brandenburg darf sich dieser Problematik verschließen. Die bestehende Einrichtungskonzeption ist daher zu ergänzen um ein spezielles Konzept für die Zielgruppe “Menschen mit Demenz” und kontinuierlich anzupassen. An Einrichtungen oder Einrichtungsbereiche mit einem gesonderten Versorgungsauftrag für Menschen mit Demenz sind darüber hinausgehende Anforderungen zu stellen.

    Es geht bei der Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz darum, eine  Kultur des Verständnisses, des Umgangs, der Pflege und Begleitung zu entwickeln (vgl. § 8 SGB XI) und dafür die organisatorischen, sächlichen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, unter denen das Leben in den Einrichtungen möglichst ressourcen- und bedürfnisorientiert sowie selbstbestimmt gestaltbar ist. Das schließt ein, vorhandene Einschränkungen auszugleichen und ein weitestgehend ungestörtes, menschenwürdiges und der persönlichen Lebensgeschichte angepasstes Leben zu ermöglichen. Die Menschen mit Demenz sollen sich wohlfühlen.

    Ohne das Engagement aller Beteiligten und die Anwendung aktueller pflegefachlicher Erkenntnisse sind Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz nicht zu realisieren. Ein hohes Maß an Qualität bei der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Demenz entsteht im Zusammenspiel von Ethik, Fachlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Vernetzung vorhandener Strukturen.

    Ergebnisqualität

    Maßgeblich für die Ergebnisqualität ist die Zufriedenheit der Bewohnerinnen und  Bewohner. Der Mensch mit Demenz fühlt sich wohl, wenn

    • er anerkannt und respektvoll mit ihm umgegangen wird,
    • seine Bedürfnisse und Fähigkeiten wahrgenommen und berücksichtigt werden,
    • er sozial eingebunden ist,
    • er sinngebend beschäftigt wird,
    • er in einem strukturierten Tagesablauf Orientierung findet
    • er in einer ruhigen und stressfreien Atmosphäre leben kann.

    Erkennbar wird dies u.a. daran, dass sich herausforderndes Verhalten der Menschen mit Demenz minimiert, ihr Bedarf an Psychopharmaka sinkt, die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigt und eine positive Resonanz seitens der Angehörigen zu verzeichnen ist. Das Wohlbefinden des Einzelnen ist regelmäßig zu überprüfen, z.B. durch Angehörigenbefragungen oder Methoden wie das Dementia Care Mapping (DCM) oder HILDE.

    Die Ergebnisqualität gemäß dieser Leitlinien setzt voraus, dass

    • eine angemessene Umgebung entsprechend der Kriterien an die baulich-räumliche Gestaltung gegeben ist,
    • die Anforderungen an das Personal erfüllt sind,
    • der Pflege- und Betreuungsprozess auf der Grundlage des Konzeptes umgesetzt wird,
    • die Bedürfnisse der Angehörigen berücksichtigt und sie entsprechend ihrer Potentiale in die Begleitung und Pflege mit einbezogen werden,
    • die Informationsweitergabe im Team gewährleistet ist,
    • Qualitätsfragen im Team erörtert werden können,
    • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Visionen entwickeln wollen und können.

    Um die in der Konzeption angestrebte Ergebnisqualität zu erreichen, schafft der Träger die notwendigen Voraussetzungen, auf die nachfolgend beispielhaft eingegangen wird:

    Strukturqualität

    Baulich/räumliche Gestaltung

    Die Gestaltung der Einrichtung wird den Anforderungen an die Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz durch eine angemessene Umgebung gerecht, u.a. durch

    • eine milieutherapeutische Gestaltung der Wohnbereiche,
    • die Möglichkeit für die Bewohnerinnen und Bewohner, dem Zimmer einen persönlichen Charakter zu geben und es so von anderen zu unterscheiden (durch eigene Möbel, Erinnerungsstücke, Bilder u.a.),
    • Schaffen von Räumen, die Wohnen und gemeinschaftliches Erleben gewährleisten, ohne dass die Funktionalität beeinträchtigt wird,
    • die Gelegenheit zu Privatheit und sozialer Interaktion,
    • Unterstützung der Orientierung mittels Farb- und Lichtgestaltung,
    • Vermeidung von starken Kontrasten und dunklen Nischen,
    • deutliches Kenntlichmachen des Sanitärbereiches,
    • einen direkten Zugang (wenn möglich) zu einem Außenbereich (Garten), in dem Laufen ohne Gefährdung möglich ist.

    Bei der Planung von Neubauten sollten diese Kriterien berücksichtigt werden. Bei gegebenen baulichen Strukturen sind die vorhandenen Möglichkeiten auf diese Kriterien hin zu überprüfen.

    Anforderungen an das Personal

    Mindestens eine Pflegefachkraft verfügt über die Weiterbildung zur Fachkraft für gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege gem. der Weiterbildungsverordnung des Landes Brandenburg vom 08.02.2004 oder eine vergleichbare Weiterbildung, die anderen über demenzspezifische Fortbildungen bzw. die Qualifikation zur zusätzlichen Betreuungskraft nach § 87b Abs. 3 SGB XI.
    Das Wissen wird aktualisiert und weiterentwickelt.

    In Abhängigkeit vom Pflege- und Betreuungskonzept werden in einem multiprofessionellen Team Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, die in Abhängigkeit vom Aufgabengebiet u.a. über pflegefachliche, betreuerische, therapeutische, hauswirtschaftliche oder handwerkliche Kompetenzen verfügen.

    Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Aufgaben direkten Kontakt zu den Menschen mit Demenz haben,

    • sind persönlich geeignet und haben eine positive Grundhaltung gegenüber den demenziell veränderten Menschen,
    • verfügen über Basiswissen zu gerontopsychiatrischen Erkrankungen und den therapeutischen Möglichkeiten,
    • sind kompetent im Umgang mit den demenziell Erkrankten (z. B. hinsichtlich möglicher „Verhaltensauffälligkeiten“),
    • kennen Methoden und Möglichkeiten der Alltagsgestaltung und
    • nehmen regelmäßig an fachspezifischen Fortbildungen teil.

    Pflegetheoretische Grundlagen

    Die Einrichtung arbeitet mit einem Pflegemodell, das der Zielgruppe gerecht wird.

    Für eine zielgerichtete gerontopsychiatrische Pflege sind bewohnerorientierte, biografiegeleitete Pflegeplanungen unerlässlich. Die Pflegeplanung erfolgt aus ganzheitlicher Sicht auf die Bewohnerin und den Bewohner und berücksichtigt Ressourcen und Probleme. Eine Bewertung der Wirksamkeit der einzelnen Pflegemaßnahmen wird kontinuierlich schriftlich dokumentiert (Evaluationen und Assessmentverfahren werden geplant angewandt).

    Regelmäßige Fallbesprechungen im multiprofessionell besetzten Team unter der Leitung der verantwortlichen Pflegefachkraft werden geplant durchgeführt. In deren Verlauf werden problematische Verhaltensweisen von Bewohnerinnen und Bewohnern besprochen und geeignete Maßnahmen erarbeitet. Dies sollte möglichst unter Einbeziehung der Angehörigen geschehen.

    Richtlinien/Standards für den Umgang mit Menschen mit Demenz werden schriftlich fixiert und angewandt.

    Ein schriftlich fixierter Standard für den Umgang mit der belastenden Situation ”Einzug / Übernahme der Pflegebeziehung” ist vorhanden, der folgende Aspekte beinhaltet:

    • Beratungsgespräch mit den Angehörigen und/oder der Betreuerin bzw. dem Betreuer,
    • Kennen lernen der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner in ihrer gewohnten Umgebung,
    • Einschätzung der Betreuungssituation,
    • vor der Heimaufnahme biografiebezogenes Interview mit den Angehörigen und der Betreuerin bzw. dem Betreuer als Grundlage der Biografiearbeit,
    • Begleitung des Einzugs.

    Es ist ein Konzept für die Angehörigenarbeit vorhanden. Es regelt die (freiwillige) Einbeziehung der Angehörigen in den Pflege- und Betreuungsprozess, die Art und Weise der Begleitung der Angehörigen in der Phase des ”Loslassens”, ggf. die Vorhaltung weiterer Angebote wie Gesprächskreise, Selbsthilfegruppen u.ä.

    Prozessqualität

    Ziel der stationären Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz ist, bei ihnen relatives Wohlbefinden zu erreichen und zu erhalten. Relatives Wohlbefinden bedeutet, dass den Grundbedürfnissen der Menschen nachgekommen wird und es den Pflegenden gelingt, deren aktuelle individuelle Wünsche und Bedürfnisse herauszufinden und zu befriedigen.

    Es gilt, eine Mischung aus beruhigender Reizabschirmung und freundlicher Stimulation zu finden. Auf diese Weise soll das Ausprägen von Sekundärsymptomen und gegebenenfalls das Verabreichen von Psychopharmaka mit den damit einhergehenden Nebenwirkungen minimiert werden.

    Die Pflegeeinrichtung berücksichtigt folgende Aspekte bei der Pflege und Begleitung von Menschen mit Demenz:

    • Förderung einer positiven, von Akzeptanz geprägten Grundhaltung:
      Die Betreuenden versuchen, sich in die veränderte Welt der Menschen mit Demenz hinein zu versetzen und ihre Sinnbezüge, Vorstellungen und Bedürfnisse zu verstehen und zu akzeptieren.
    • Gestaltung eines regelmäßigen, beständigen Tagesablaufs:
      Ein strukturierter Tagesablauf gibt dem Menschen Sicherheit. Entsprechend den Kompetenzen und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner werden variierende Tätigkeiten angeboten. Die jeweilige Tagesform ist zu berücksichtigen, um Unter- bzw. Überforderung zu vermeiden.
    • Verbesserung der Orientierung (räumlich, zeitlich, personell, situativ):
      Das kann erreicht werden z. B. durch eine klare, gleich bleibende Tagesstrukturierung, überschaubare Gruppengrößen, das Anbringen von Orientierungshilfen, eine vertraute Umgebung.
    • Vermeidung von sozialer Isolation
    • Vermittlung eines Gefühls von Sicherheit, Maximierung der Sicherheit (Ausschalten von Gefahrenquellen):
      Beispielhaft genannt sind hier die Anwesenheit und das ständige “Sichtbarbleiben” von Pflegenden, um auf Angstzustände und den häufig unerwartet eintretenden Hilfebedarf sofort angemessen reagieren zu können.
    • Förderung der Kompetenz im täglichen Leben und Aktivierung noch vorhandener Ressourcen:
      Die Ressourcen liegen im Bereich des emotionalen Erlebens, des Langzeitgedächtnisses, der Ausführung früher gelernter Tätigkeiten. Das Überlassen von einfachen Aufgaben - sofern möglich - vermittelt Bestätigung und definiert den Platz in der Gemeinschaft.
    • Berücksichtigung und Herstellung des Bezuges zur individuellen, subjektiven Biografie:
      Die Erinnerung an das zurückliegende Leben ist eine entscheidende Wurzel der Identität und des Selbstbewusstseins. Menschen mit Demenz benötigen in vermehrter Weise erinnerungsstiftende Anregungen. Es gilt, mit geeigneten Methoden Gewohnheiten und prägende Erfahrungen herauszufinden. Neben den im Interview mit Angehörigen gewonnenen Daten sollten die  wichtigsten Informationen im alltäglichen Umgang mit den Menschen mit Demenz gesammelt und dokumentiert, aber auch weitergegeben werden.
    • Anpassung der Kommunikation an die veränderte Kommunikationsfähigkeit:
      Einsatz von kurzen und einfachen Sätzen und klaren Ausdrucksformen. Grundpfeiler eines helfenden Gespräches bilden die drei Basisvariablen nach CARL ROGERS: Empathie, Echtheit und unbedingte Wertschätzung. Schuldzuweisungen und Vorwürfe sind zu vermeiden. Darüber hinaus ist es wichtig, die Methoden des aktiven Zuhörens und der validierenden Begleitung für die Betreuung von Menschen mit Demenz anzuwenden.
    • Verstärkter Einsatz nonverbaler Kommunikationsformen bei fortschreitender Demenz:
      Mimik und Gesten werden oft besser verstanden als verbale Äußerungen.
    • Anwendung eines Pflegesystems im Sinne der  Bezugspflege:
      Der Mensch mit Demenz hat möglichst immer die gleichen Bezugspersonen, so dass sich eine personale Beziehung zwischen ihnen aufbauen kann („Paten“).
  • Beschluss vom 6. November 2012 zum Umgang mit geförderten Kurzzeitpflegeplätzen

    Die Mitglieder der AG „Kurzzeitpflege“, die Ihre Arbeit mit dem Beschluss des Landespflegeausschusses am 27.04.2009 aufnahmen, erarbeiteten Empfehlungen zur Verbesserung der Infrastruktur speziell im Bereich der Kurzzeitpflege vor dem Hintergrund zeitlich befristeter Umwidmungen von Kurzzeitpflegeplätzen in Dauerpflegeplätze. Dabei standen drei Ziele im Vordergrund: Entwicklung von

    • Verfahren  zur regionalen Bedarfsbestimmung,
    • Strategien zur Sicherung eines ausreichenden Angebotes und
    • Möglichkeiten der träger- und leistungsübergreifenden Vernetzung von Angeboten der Kurzzeitpflege. 

    Die fachpolitische Bedeutung der Kurzzeitpflege ist zwischenzeitlich gestiegen. Im Entwurf des ersten Teilberichtes der Brandenburger Fachkräftestudie Pflege heißt es:
    „Eine wesentliche Schwierigkeit bei der Nutzung von Therapie- und Vorsorgeangeboten macht sich am Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Angebote fest. Häufig werden Tages- und Kurzzeitpflegeangebote zu spät genutzt und können daher nur sehr bedingt modellierend auf Pflegeverläufe einwirken. Der Beitrag der Kurzzeit- und Tagespflege kann durch eine breitere Differenzierung und bedarfsgerechte Spezialisierung der Angebote und deren Bekanntmachung wesentlich erhöht werden. Zudem können die Angebote ihre Potenziale zur Vermeidung beeinträchtigender Pflegeverläufe und zur Entlastung und Stabilisierung der familialen Pflege nur dann entfalten, wenn sie in eine langfristige Gestaltung von Pflegeverläufen eingebunden sind. Die Einbindung der Angebote in lokale Netzwerkstrukturen und der Aufbau eines regionalen Übergangsmanagements zwischen häuslicher Pflege, dem Krankenhaussektor und der Kurzzeit- und Tagespflege könnte erfolgversprechend über die Brandenburger Pflegestützpunkte vorangebracht werden.“ (Auszug - Stand 02.07.2012).

    Die von der AG „Kurzzeitpflege“ erarbeitete Beschlussvorlage zum Umgang mit geförderten Kurzzeitpflegeplätzen wurde auf der Sitzung des Landespflegeausschusses des Landes Brandenburg am 06. November 2012 einvernehmlich verabschiedet.

    Beschluss des Landespflegausschusses vom 06.11.2012:

    Die Mitglieder des LPA setzen sich für den Erhalt des Angebots von geförderten Kurzzeitpflegeplätzen und deren zweckgemäße Nutzung in Brandenburger Pflegeeinrichtungen ein. 

    Kurzzeitpflegeplätze in Einrichtungen, die über das Landesinvestitionsprogramm Pflege (IVP) gefördert worden sind, sollen ausschließlich als solche genutzt werden, sofern der regionale Bedarf gegeben ist und eine wirtschaftliche Auslastung dauerhaft erreicht werden kann. 

    I. Fachliche Ausrichtung

    Zur Profilierung des Kurzzeitpflegeangebotes im Land ist eine einheitliche Begriffsverwendung über die fachliche Ausrichtung der unterschiedlichen Kurzzeitpflegeangebote erforderlich.

    • Kurzzeitpflege auf Einzelplätzen in Pflegeeinrichtungen
      in den vollstationären Ablauf integrierte Kurzzeitpflege in bestimmten Zimmern einer Pflegeeinrichtung, eingeschränkte Möglichkeiten zur Umsetzung einer besonderen Fachlichkeit der Kurzzeitpflege
    • Kurzzeitpflege in Fachbereichen der Pflegeeinrichtung    
      Kurzzeitpflege in einem separat geführten Wohnbereich einer Pflegeeinrichtung
      Fachkonzept zum Erhalt der Ressourcen zur selbstbestimmten Lebensführung in der eigenen Häuslichkeit, besondere bauliche und personelle Ausstattung, geringere strukturelle Abhängigkeit
    • Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung
      Eigenständige betriebswirtschaftliche Einrichtung, kann auch in Verbindung mit einem Krankenhaus, einer ambulanten, teilstationären oder stationären Pflegeeinrichtung betrieben werden.
      Fachkonzept zum Erhalt der Ressourcen zur selbstbestimmten Lebensführung in der eigenen Häuslichkeit, besondere bauliche und personelle Ausstattung, geringere strukturelle Abhängigkeit

    Grundsätzlich können die Plätze, sofern keine Belegung mit Kurzzeitpflege ansteht, auch für Urlaubs- und Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI genutzt werden.

    II. Sozialräumliche Einbindung

    Alle - geförderten und freifinanzierten - Kurzzeitpflegangebote sollen sich als Netzwerkpartner in lokalen Pflegestrukturen mit eigenem fachlichem Profil etablieren. Die Schnittstellen zu dem Entlassungsmanagement der Krankenhäuser und zu den Pflegestützpunkten sind konzeptionell zu untermauern.   

    1. Die örtlichen Träger der Sozialhilfe sollen zur Wahrnehmung ihres Belegungsrechtes kurzfristig über freie und freiwerdende Kurzzeitpflegeplätze in geförderten Einrichtungen in Kenntnis gesetzt werden. Die Pflegestützpunkte werden über die örtlichen Träger der Sozialhilfe in den Informationsaustausch einbezogen. 
    2. Die Netzwerkpartner in den lokalen Pflegestrukturen sollen durch die Einrichtungsträger über Profil und konzeptionelle Ausrichtung ihrer jeweiligen Kurzzeitpflegeangebote informiert werden. Dabei sind in erster Linie die Pflegestützpunkte und die Sozialdienste sowie das Entlassungsmanagement der Krankenhäuser einzubeziehen.
    3. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen in den Pflegestützpunkten Beratung und Information zu Art und Inhalt der wohnortnahen Angebote aus dem Spektrum der Kurzzeitpflege erhalten. 

    III. Umsetzung in förderrechtlichen Verfahren

    Zuwendungsrechtliche Verfahren sollen durch nachfolgende Schritte an diesen Zielen ausgerichtet werden: 

    1. Bestehende Umwidmungen von Kurzzeitpflegeplätzen werden vom Fördergeber grundsätzlich bis spätestens 31.12.2013 geduldet.
    2. Darüber hinaus ist eine weitergehende Nutzung der derzeit umgewidmeten Kurzzeitpflegeplätze für vollstationäre Dauerpflege nur noch auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Träger der geförderten Einrichtung und dem zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe  zulässig. Die dem abgestimmten regionalen Bedarf entsprechende Kapazität an geförderten Kurzzeitpflegeplätzen ist bis spätestens 31.12.2016 zu erreichen. Dabei kann ebenso eine Kapazitätsreduzierung der geförderten Plätze die Folge sein. In der Vereinbarung sind die stufenweise Anpassung an die abgestimmten Platzkapazitäten sowie der zeitliche Rahmen festzulegen. Dabei sind auch trägerübergreifende regionale Umverteilungen zugunsten einer Konzentration von Kurzzeitpflegeangeboten in Erwägung zu ziehen. Die Vereinbarung wird Bestandteil des förderrechtlichen Verfahrens. Der abschließende Förderbescheid wird nach dem 31.12.2016 entsprechend dem abgestimmten regionalen Bedarf erlassen.
    3. Sollte eine vom Träger der Einrichtung angestrebte Vereinbarung nicht zustande kommen, soll das MASF hierzu bis zum 31.12.2013 informiert werden und die Beteiligten kurzfristig zu einem Gespräch einladen.
    4. Im Wege des förderrechtlichen Verfahrens werden die Träger von Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die Verbände der Pflegekassen und die Aufsicht für unterstützende Wohnformen sowie das LASV als zuständige Behörde nach § 8 LPflegeG und die zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe über den Sachstand informiert.

    Begründung:

    Die Kurzzeitpflege ist ein wichtiger Bestandteil der pflegerischen Versorgung. Kurzzeitpflegeleistungen tragen dazu bei, plötzliche Bedarfsänderungen in Pflegeprozessen zu überbrücken und die pflegerische Versorgung langfristig zu stabilisieren. Im Anschluss an den Aufenthalt in der Kurzzeitpflege soll ein Pflegesetting aufgestellt werden, dass ein selbstbestimmtes Leben, möglichst im bisherigen Wohnumfeld gewährleistet. Dazu sind wohnortnah verfügbare und bezahlbare Kurzzeitpflegeplätze erforderlich. Der Beschluss des Landespflegeausschusses zielt auf eine Stärkung der Kurzzeitpflege im Land. 

    Er soll dazu beitragen, dass die Mitglieder in ihrer jeweiligen Zuständigkeit und in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich darauf hinwirken, dass 

    1. Kostengünstige Kurzzeitpflegeplätze wohnortnah in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen,
    2. die Kurzzeitpflegeangebote in die lokal vernetzten Pflegestrukturen eingebunden werden und
    3. Pflegebedürftige, deren Angehörige und Netzwerkpartner in den lokalen Pflegestrukturen über Leistungsangebote der Kurzzeitpflege ausreichend informiert werden. 

    Die vom LPA eingesetzte AG Kurzzeitpflege hat sich auf diesen Verfahrensvorschlag geeinigt, in dem sowohl die fachliche Ausrichtung der Kurzzeitpflegeangebote, deren Einbindung in die lokalen Pflegestrukturen, als auch die förderrechtliche Umsetzung berücksichtigt werden.

    Die Begriffe zur Bezeichnung der Kurzzeitpflegangebote wurden in der AG den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Mit dem vorgeschlagenen förderrechtlichen Verfahren kommen die langjährigen Umwidmungs- und Duldungsverfahren bezüglich der Nutzung der geförderten Kurzzeitpflegeplätze zu einem Abschluss. Damit wird ermöglicht, dass  die Entscheidung über die Nutzung von geförderten Kurzzeitpflegeplätzen für die Langzeitpflege  vor Ort getroffen wird. Das Verfahren berücksichtigt die abgestimmten regionalen Bedarfe und kommt damit den wirtschaftlichen Interessen der Leistungsanbieter entgegen. Zudem werden die Pflegestützpunkte als zentrales Bindeglied der lokal vernetzten Pflegestrukturen nachhaltig gestärkt.

    Die Mitglieder der AG „Kurzzeitpflege“, die Ihre Arbeit mit dem Beschluss des Landespflegeausschusses am 27.04.2009 aufnahmen, erarbeiteten Empfehlungen zur Verbesserung der Infrastruktur speziell im Bereich der Kurzzeitpflege vor dem Hintergrund zeitlich befristeter Umwidmungen von Kurzzeitpflegeplätzen in Dauerpflegeplätze. Dabei standen drei Ziele im Vordergrund: Entwicklung von

    • Verfahren  zur regionalen Bedarfsbestimmung,
    • Strategien zur Sicherung eines ausreichenden Angebotes und
    • Möglichkeiten der träger- und leistungsübergreifenden Vernetzung von Angeboten der Kurzzeitpflege. 

    Die fachpolitische Bedeutung der Kurzzeitpflege ist zwischenzeitlich gestiegen. Im Entwurf des ersten Teilberichtes der Brandenburger Fachkräftestudie Pflege heißt es:
    „Eine wesentliche Schwierigkeit bei der Nutzung von Therapie- und Vorsorgeangeboten macht sich am Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Angebote fest. Häufig werden Tages- und Kurzzeitpflegeangebote zu spät genutzt und können daher nur sehr bedingt modellierend auf Pflegeverläufe einwirken. Der Beitrag der Kurzzeit- und Tagespflege kann durch eine breitere Differenzierung und bedarfsgerechte Spezialisierung der Angebote und deren Bekanntmachung wesentlich erhöht werden. Zudem können die Angebote ihre Potenziale zur Vermeidung beeinträchtigender Pflegeverläufe und zur Entlastung und Stabilisierung der familialen Pflege nur dann entfalten, wenn sie in eine langfristige Gestaltung von Pflegeverläufen eingebunden sind. Die Einbindung der Angebote in lokale Netzwerkstrukturen und der Aufbau eines regionalen Übergangsmanagements zwischen häuslicher Pflege, dem Krankenhaussektor und der Kurzzeit- und Tagespflege könnte erfolgversprechend über die Brandenburger Pflegestützpunkte vorangebracht werden.“ (Auszug - Stand 02.07.2012).

    Die von der AG „Kurzzeitpflege“ erarbeitete Beschlussvorlage zum Umgang mit geförderten Kurzzeitpflegeplätzen wurde auf der Sitzung des Landespflegeausschusses des Landes Brandenburg am 06. November 2012 einvernehmlich verabschiedet.

    Beschluss des Landespflegausschusses vom 06.11.2012:

    Die Mitglieder des LPA setzen sich für den Erhalt des Angebots von geförderten Kurzzeitpflegeplätzen und deren zweckgemäße Nutzung in Brandenburger Pflegeeinrichtungen ein. 

    Kurzzeitpflegeplätze in Einrichtungen, die über das Landesinvestitionsprogramm Pflege (IVP) gefördert worden sind, sollen ausschließlich als solche genutzt werden, sofern der regionale Bedarf gegeben ist und eine wirtschaftliche Auslastung dauerhaft erreicht werden kann. 

    I. Fachliche Ausrichtung

    Zur Profilierung des Kurzzeitpflegeangebotes im Land ist eine einheitliche Begriffsverwendung über die fachliche Ausrichtung der unterschiedlichen Kurzzeitpflegeangebote erforderlich.

    • Kurzzeitpflege auf Einzelplätzen in Pflegeeinrichtungen
      in den vollstationären Ablauf integrierte Kurzzeitpflege in bestimmten Zimmern einer Pflegeeinrichtung, eingeschränkte Möglichkeiten zur Umsetzung einer besonderen Fachlichkeit der Kurzzeitpflege
    • Kurzzeitpflege in Fachbereichen der Pflegeeinrichtung    
      Kurzzeitpflege in einem separat geführten Wohnbereich einer Pflegeeinrichtung
      Fachkonzept zum Erhalt der Ressourcen zur selbstbestimmten Lebensführung in der eigenen Häuslichkeit, besondere bauliche und personelle Ausstattung, geringere strukturelle Abhängigkeit
    • Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung
      Eigenständige betriebswirtschaftliche Einrichtung, kann auch in Verbindung mit einem Krankenhaus, einer ambulanten, teilstationären oder stationären Pflegeeinrichtung betrieben werden.
      Fachkonzept zum Erhalt der Ressourcen zur selbstbestimmten Lebensführung in der eigenen Häuslichkeit, besondere bauliche und personelle Ausstattung, geringere strukturelle Abhängigkeit

    Grundsätzlich können die Plätze, sofern keine Belegung mit Kurzzeitpflege ansteht, auch für Urlaubs- und Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI genutzt werden.

    II. Sozialräumliche Einbindung

    Alle - geförderten und freifinanzierten - Kurzzeitpflegangebote sollen sich als Netzwerkpartner in lokalen Pflegestrukturen mit eigenem fachlichem Profil etablieren. Die Schnittstellen zu dem Entlassungsmanagement der Krankenhäuser und zu den Pflegestützpunkten sind konzeptionell zu untermauern.   

    1. Die örtlichen Träger der Sozialhilfe sollen zur Wahrnehmung ihres Belegungsrechtes kurzfristig über freie und freiwerdende Kurzzeitpflegeplätze in geförderten Einrichtungen in Kenntnis gesetzt werden. Die Pflegestützpunkte werden über die örtlichen Träger der Sozialhilfe in den Informationsaustausch einbezogen. 
    2. Die Netzwerkpartner in den lokalen Pflegestrukturen sollen durch die Einrichtungsträger über Profil und konzeptionelle Ausrichtung ihrer jeweiligen Kurzzeitpflegeangebote informiert werden. Dabei sind in erster Linie die Pflegestützpunkte und die Sozialdienste sowie das Entlassungsmanagement der Krankenhäuser einzubeziehen.
    3. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen in den Pflegestützpunkten Beratung und Information zu Art und Inhalt der wohnortnahen Angebote aus dem Spektrum der Kurzzeitpflege erhalten. 

    III. Umsetzung in förderrechtlichen Verfahren

    Zuwendungsrechtliche Verfahren sollen durch nachfolgende Schritte an diesen Zielen ausgerichtet werden: 

    1. Bestehende Umwidmungen von Kurzzeitpflegeplätzen werden vom Fördergeber grundsätzlich bis spätestens 31.12.2013 geduldet.
    2. Darüber hinaus ist eine weitergehende Nutzung der derzeit umgewidmeten Kurzzeitpflegeplätze für vollstationäre Dauerpflege nur noch auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Träger der geförderten Einrichtung und dem zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe  zulässig. Die dem abgestimmten regionalen Bedarf entsprechende Kapazität an geförderten Kurzzeitpflegeplätzen ist bis spätestens 31.12.2016 zu erreichen. Dabei kann ebenso eine Kapazitätsreduzierung der geförderten Plätze die Folge sein. In der Vereinbarung sind die stufenweise Anpassung an die abgestimmten Platzkapazitäten sowie der zeitliche Rahmen festzulegen. Dabei sind auch trägerübergreifende regionale Umverteilungen zugunsten einer Konzentration von Kurzzeitpflegeangeboten in Erwägung zu ziehen. Die Vereinbarung wird Bestandteil des förderrechtlichen Verfahrens. Der abschließende Förderbescheid wird nach dem 31.12.2016 entsprechend dem abgestimmten regionalen Bedarf erlassen.
    3. Sollte eine vom Träger der Einrichtung angestrebte Vereinbarung nicht zustande kommen, soll das MASF hierzu bis zum 31.12.2013 informiert werden und die Beteiligten kurzfristig zu einem Gespräch einladen.
    4. Im Wege des förderrechtlichen Verfahrens werden die Träger von Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die Verbände der Pflegekassen und die Aufsicht für unterstützende Wohnformen sowie das LASV als zuständige Behörde nach § 8 LPflegeG und die zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe über den Sachstand informiert.

    Begründung:

    Die Kurzzeitpflege ist ein wichtiger Bestandteil der pflegerischen Versorgung. Kurzzeitpflegeleistungen tragen dazu bei, plötzliche Bedarfsänderungen in Pflegeprozessen zu überbrücken und die pflegerische Versorgung langfristig zu stabilisieren. Im Anschluss an den Aufenthalt in der Kurzzeitpflege soll ein Pflegesetting aufgestellt werden, dass ein selbstbestimmtes Leben, möglichst im bisherigen Wohnumfeld gewährleistet. Dazu sind wohnortnah verfügbare und bezahlbare Kurzzeitpflegeplätze erforderlich. Der Beschluss des Landespflegeausschusses zielt auf eine Stärkung der Kurzzeitpflege im Land. 

    Er soll dazu beitragen, dass die Mitglieder in ihrer jeweiligen Zuständigkeit und in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich darauf hinwirken, dass 

    1. Kostengünstige Kurzzeitpflegeplätze wohnortnah in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen,
    2. die Kurzzeitpflegeangebote in die lokal vernetzten Pflegestrukturen eingebunden werden und
    3. Pflegebedürftige, deren Angehörige und Netzwerkpartner in den lokalen Pflegestrukturen über Leistungsangebote der Kurzzeitpflege ausreichend informiert werden. 

    Die vom LPA eingesetzte AG Kurzzeitpflege hat sich auf diesen Verfahrensvorschlag geeinigt, in dem sowohl die fachliche Ausrichtung der Kurzzeitpflegeangebote, deren Einbindung in die lokalen Pflegestrukturen, als auch die förderrechtliche Umsetzung berücksichtigt werden.

    Die Begriffe zur Bezeichnung der Kurzzeitpflegangebote wurden in der AG den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Mit dem vorgeschlagenen förderrechtlichen Verfahren kommen die langjährigen Umwidmungs- und Duldungsverfahren bezüglich der Nutzung der geförderten Kurzzeitpflegeplätze zu einem Abschluss. Damit wird ermöglicht, dass  die Entscheidung über die Nutzung von geförderten Kurzzeitpflegeplätzen für die Langzeitpflege  vor Ort getroffen wird. Das Verfahren berücksichtigt die abgestimmten regionalen Bedarfe und kommt damit den wirtschaftlichen Interessen der Leistungsanbieter entgegen. Zudem werden die Pflegestützpunkte als zentrales Bindeglied der lokal vernetzten Pflegestrukturen nachhaltig gestärkt.

  • Handreichung vom 28. September 2012 Betriebliche Gesundheitsförderung in der Pflege – Fachkräfte halten und gewinnen

    Ausgangssituation

    In keiner Branche liegen Chancen und Risiken so dicht beieinander wie in der Pflege: Eine Dienstleistung mit Zukunft. Ein Beruf mit hohen Anforderungen an Kompetenz, Motivation, persönlichem und sozialem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Leider aber auch – wie aktuelle Statistiken zeigen – ein Beruf, der die Gesundheit der Beschäftigten immer häufiger gefährdet. Vor allem die Zunahme psychischer Erkrankungen gibt Anlass zur Sorge. Sie behindern nicht nur Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Mitarbeiter, sie beeinträchtigen unter Umständen auch die Qualität der Pflege und damit insgesamt die Lebensqualität der zu Pflegenden und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

    Neue Wege sind zu beschreiten, um noch mehr Nachwuchs für die Pflege zu gewinnen und Pflegekräfte möglichst lange im Beruf zu halten. Durch den zunehmenden Fachkräftemangel muss die „Ressource Mitarbeiter“ zwangsläufig mehr in den Fokus der Arbeitgeber rücken.

    Warum braucht die Altenpflege ein Betriebliches Gesundheitsmanagement?

    Führungskräfte und Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen leiden zunehmend unter ökonomischen Zwängen und Zeitdruck. Die Folgen: soziale und psychische Anforderungen steigen, viele Pflegekräfte sind erschöpft und ausgebrannt, Wohlbefinden und Leistungsbereitschaft bleiben auf der Strecke. Ein Blick in die Statistiken zeigt: Bei Krankenstand und Berufskrankheiten ist die Pflegebrache seit Jahren Spitzenreiter.

    Für Brandenburg liegen flächendeckend noch keine konkreten und verlässlichen Zahlen vor, die eine Analyse der gesundheitlichen Situation von Beschäftigten in der Pflege erlauben. Wir wissen aber, dass Beschäftigte in den Pflegeberufen insgesamt überdurchschnittlichen Belastungen ausgesetzt sind. Dabei handelt es sich nicht in erster Linie um ein Brandenburger Problem.

    Nach den Angaben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) besteht für Berufstätige in der Pflege ein erhöhtes Risiko physischer und psychischer Beeinträchtigungen. Muskel- und Skelett-Erkrankungen (MSE) sowie psychische Belastungen sind demnach die wichtigsten Gesundheitsrisiken. Die Arbeitsunfähigkeit aufgrund von MSE ist bundesweit deutlich höher als im Durchschnitt aller Beschäftigten. Pflegekräfte sind um 62% häufiger wegen psychischer Erkrankungen arbeitsunfähig als andere Berufsgruppen. Die Fehltage sind mit durchschnittlich 21,3 Tagen im Vergleich zu 17,7 Tagen bei anderen Berufsgruppen ebenfalls höher. Beschwerden wie Schlafstörungen, Depressionen oder Burnout-Syndrom treten in Pflegeberufen um fast 50% häufiger auf. Diese Tendenz wird durch andere Zahlen gestützt. So zeigt der DAK-Gesundheitsreport 2010, dass bei den psychischen Erkrankungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen besonders betroffen sind. Zahlen des Wissenschaftlichen Institutes der AOK (WidO) bestätigen einen Trend in der Branche Pflege: So stieg die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage je Mitglied in der Diagnosegruppe Psychische und Verhaltensstörungen in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 50 % (2011: 433 AU-Tage je 100 Versichertenjahre, 2001: 279 AU-Tage). Die hohe Stressbelastung wird als eine Ursache dafür gesehen. Die Zahl der krankheitsbedingten Frühberentungen in den Pflegeberufen liegt nach Zahlen des Statistischen Bundesamts deutlich über dem Durchschnitt der anderen Gesundheitsdienstberufe. 

    Bestätigt wird diese Tendenz auch für die Pflege in Brandenburg. So geht beispielsweise aus der gemeinsamen Untersuchung der AOK Nordost, der Barmer Ersatzkasse, der Gesellschaft für Betriebliche Gesundheitsförderung und dem Gesundheitsnetzwerk HealthCapital aus dem Jahr 2010 hervor, dass in der Gesundheitsbranche und im Sozialwesen der Region im Vergleich zu anderen Branchen mit 12,4 Prozent der höchste Anteil krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verzeichnen ist. Am häufigsten betroffen sind danach Berufstätige in der Gesundheits- und Krankenpflege. Dass Methoden des betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Brandenburger Pflegelandschaft noch nicht vollumfänglich aufgegriffen und implementiert sind, zeigt eindrucksvoll eine 2009 seitens der Träger durchgeführte Befragung in Brandenburger Pflegeinrichtungen. Als defizitär sind hier im Besonderen die geringen Maßnahmen zur Mitarbeitermotivation/Mitarbeiterbindung/Fort- und Weiterbildung zu nennen. 

    Alternde Belegschaften stellen die Unternehmen vor neue Aufgaben. Wer in der Pflege tätig ist, hat sich für ein erfüllendes, aber auch forderndes Berufsfeld entschieden. Ein guter Arbeitgeber lässt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit nicht allein. Er unterstützt nach Kräften, damit sie bis zum Rentenalter gesund und engagieret arbeiten können. Das ist ein wichtiger Baustein, um mehr Fachkräfte- und Nachwuchskräfte für die Pflege zu halten und zu gewinnen. Gute und gesunderhaltende Arbeitsbedingungen in der Pflege sind in einer Gesellschaft des langen Lebens dringend erforderlich. 

    Was ist zu tun?

    Zunächst muss sichergestellt sein, dass in Pflegeunternehmen die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz uneingeschränkt erfüllen. Arbeits- und Ruhezeiten der Beschäftigten sind zwingend einzuhalten, erforderliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz dürfen nicht zur Disposition betriebswirtschaftlicher Interessen gestellt werden. Die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde berät in Fragen der betrieblichen Umsetzung dieser Regelungen. 

    Dem betrieblichen Gesundheitsmanagement eine herausragende Bedeutung zu. Arbeitgeber in der Pflege, die mehr für die Gesundheit der eigenen Belegschaft tun wollen, aber noch nach dem richtigen Weg suchen, benötigen eine klare und pragmatisch umsetzbare Strategie. Sie bündelt Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitsfähigkeit und -motivation bis ins höhere Erwerbsalter. Die Strategie muss Möglichkeiten der Beeinflussung eines individuellen Gesundheitsmanagements der Beschäftigten aufgreifen. Betriebliches Gesundheitsmanagement sollte immer Verhältnis- und Verhaltensprävention umfassen. 

    Beim Gesundheitsverhalten der Beschäftigten bleibt der Arbeitsplatz- und Tätigkeitsbezug wichtig. Für Pflegeeinrichtungen ist deshalb eine spezifische Strategie besonders wichtig und ein fachlicher Austausch hilfreich. Brandenburger Pflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, zu diesem Zweck in das „Netzwerk KMU – Gesundheitskompetenz für Unternehmen in Brandenburg“ einzutreten um dort von der Unterstützung vor Ort und betriebsübergreifend zu profitieren. Für KMU ist die Teilnahme nach EU-Definition kostenfrei. Das Netzwerk ist mit UVB, DGB und AOK Nordost unter dem Thema „Sozialpartnerdialog“ breit aufgestellt. 

    Die betrieblichen Strategien sollten zu folgenden Handlungsfeldern einrichtungsspezifische Festlegungen treffen: 

    • Vorkehrungen zum betrieblichen Arbeitsschutz
    • Methoden der Mitarbeiterführung
    • Möglichkeiten der berufliche Weiterentwicklung, Spezialisierung und fachlicher Qualifizierung
    • Gesundheitsfördernde und alternsgerechte Arbeitsorganisation
    • Angebote zur individuellen Gesundheitsförderung
    • Unternehmenskultur.

    Diese Festlegungen sollten so konkret formuliert werden, dass als Grundlage der Tätigkeit der Leitungspersonen von Pflegeeinrichtungen dienen und für Beschäftigte transparent sind.

    Programme und Links

    Internet – relevante Informationen und Arbeitsinstrumente

    www.inqa.de
    Bundesweites Netzwerk „Initiative Beue Qualität der Arbeit“

    www.iga-info.de
    Initiative Gesundheit und Arbeit

    www.bgf-berlin.de
    Gesellschaft für betriebliche Gesundheitsförderung

    www.wido.de
    Wissenschaftliches Institut der AOK

    www.aok-bgf.de
    Serviceplattform für „Gesunde Unternehmen“ des AOK Bundesverbandes mit Regionalisierung

    www.bgw-online.de
    Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege

    www.equal-altenhilfe.de

    www.kmu-komp.de
    Netzwerk KMU-Kompetenz – Gesundheit, Arbeitsqualität und Mitarbeiterengagement

    www.miaa.de
    Menschen in alternsgerechter Arbeitskultur – Arbeiten dürfen, können und wollen!

    www.toolbox-personalarbeit.de
    Online Werkzeugkasten mit praktischen Tipps zur Fachkräftesicherung und -gewinnung

    www.lago-projekt.de
    Länger arbeiten in gesunden Organisationen – Methodensammlung

    www.gda-portal.de/de/Arbeitsprogramme/Pflegeberufe.html
    Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

    www.bbw-berlin.de/netzwerk_KMU.de
    Netzwerk KMU – Gesundheitskompetenz für Unternehmen in Brandenburg

    www.aok-business.de/niedersachsen/gesundheit/aok-institut-fuer-gesundheitsconsulting/aok-institut/
    AOK -Institut für Gesundheitsförderung

    www.lasa-brandenburg.de/Initiative-Gesund-arbeiten-in-Brandenburg-Betriebliche-Gesundhei.1463.0.html
    INNOPUNKT-Initiative BGF/BGM – Gesund arbeiten in Brandenburg – Betriebliche Gesundheitspolitik stärken

     

    Publikationen

    Handlungskatalog „PflegeZukunft kompetent gestalten“ im Auftrag des BMWT

    „Betriebliches Gesundheitsmanagement in Einrichtungen der stationären Altenpflege“ , BGW

    „Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fachkräftegewinnung in der Altenpflege“, DV

    „Alternsgerechte Arbeitsplätze in der Pflege – Eine Handreichung für Pflegeeinrichtungen“, Gemeinschaftsinitiative Equal

    „Checkliste zur Gestaltung altersgerechter Arbeitsbedingungen“, LAG / Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft Saarbrücken e. V.

    Leitfaden „Gesundheit für Beschäftigte in der Altenpflege“, AOK Bayern, AOK Nordost

    Report Pflege - Betriebliche Gesundheitsförderung Analysen, Ergebnisse, Empfehlungen
    AOK-Bundesverband

    Produktionsfaktor Gesundheit. Stationäre Pflegeeinrichtungen und Pflegenetzwerke. 10 Praxisbeispiele zur Betrieblichen Gesundheitsförderung,  AOK-Bundesverband

    Ausgangssituation

    In keiner Branche liegen Chancen und Risiken so dicht beieinander wie in der Pflege: Eine Dienstleistung mit Zukunft. Ein Beruf mit hohen Anforderungen an Kompetenz, Motivation, persönlichem und sozialem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Leider aber auch – wie aktuelle Statistiken zeigen – ein Beruf, der die Gesundheit der Beschäftigten immer häufiger gefährdet. Vor allem die Zunahme psychischer Erkrankungen gibt Anlass zur Sorge. Sie behindern nicht nur Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Mitarbeiter, sie beeinträchtigen unter Umständen auch die Qualität der Pflege und damit insgesamt die Lebensqualität der zu Pflegenden und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

    Neue Wege sind zu beschreiten, um noch mehr Nachwuchs für die Pflege zu gewinnen und Pflegekräfte möglichst lange im Beruf zu halten. Durch den zunehmenden Fachkräftemangel muss die „Ressource Mitarbeiter“ zwangsläufig mehr in den Fokus der Arbeitgeber rücken.

    Warum braucht die Altenpflege ein Betriebliches Gesundheitsmanagement?

    Führungskräfte und Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen leiden zunehmend unter ökonomischen Zwängen und Zeitdruck. Die Folgen: soziale und psychische Anforderungen steigen, viele Pflegekräfte sind erschöpft und ausgebrannt, Wohlbefinden und Leistungsbereitschaft bleiben auf der Strecke. Ein Blick in die Statistiken zeigt: Bei Krankenstand und Berufskrankheiten ist die Pflegebrache seit Jahren Spitzenreiter.

    Für Brandenburg liegen flächendeckend noch keine konkreten und verlässlichen Zahlen vor, die eine Analyse der gesundheitlichen Situation von Beschäftigten in der Pflege erlauben. Wir wissen aber, dass Beschäftigte in den Pflegeberufen insgesamt überdurchschnittlichen Belastungen ausgesetzt sind. Dabei handelt es sich nicht in erster Linie um ein Brandenburger Problem.

    Nach den Angaben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) besteht für Berufstätige in der Pflege ein erhöhtes Risiko physischer und psychischer Beeinträchtigungen. Muskel- und Skelett-Erkrankungen (MSE) sowie psychische Belastungen sind demnach die wichtigsten Gesundheitsrisiken. Die Arbeitsunfähigkeit aufgrund von MSE ist bundesweit deutlich höher als im Durchschnitt aller Beschäftigten. Pflegekräfte sind um 62% häufiger wegen psychischer Erkrankungen arbeitsunfähig als andere Berufsgruppen. Die Fehltage sind mit durchschnittlich 21,3 Tagen im Vergleich zu 17,7 Tagen bei anderen Berufsgruppen ebenfalls höher. Beschwerden wie Schlafstörungen, Depressionen oder Burnout-Syndrom treten in Pflegeberufen um fast 50% häufiger auf. Diese Tendenz wird durch andere Zahlen gestützt. So zeigt der DAK-Gesundheitsreport 2010, dass bei den psychischen Erkrankungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen besonders betroffen sind. Zahlen des Wissenschaftlichen Institutes der AOK (WidO) bestätigen einen Trend in der Branche Pflege: So stieg die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage je Mitglied in der Diagnosegruppe Psychische und Verhaltensstörungen in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 50 % (2011: 433 AU-Tage je 100 Versichertenjahre, 2001: 279 AU-Tage). Die hohe Stressbelastung wird als eine Ursache dafür gesehen. Die Zahl der krankheitsbedingten Frühberentungen in den Pflegeberufen liegt nach Zahlen des Statistischen Bundesamts deutlich über dem Durchschnitt der anderen Gesundheitsdienstberufe. 

    Bestätigt wird diese Tendenz auch für die Pflege in Brandenburg. So geht beispielsweise aus der gemeinsamen Untersuchung der AOK Nordost, der Barmer Ersatzkasse, der Gesellschaft für Betriebliche Gesundheitsförderung und dem Gesundheitsnetzwerk HealthCapital aus dem Jahr 2010 hervor, dass in der Gesundheitsbranche und im Sozialwesen der Region im Vergleich zu anderen Branchen mit 12,4 Prozent der höchste Anteil krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verzeichnen ist. Am häufigsten betroffen sind danach Berufstätige in der Gesundheits- und Krankenpflege. Dass Methoden des betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Brandenburger Pflegelandschaft noch nicht vollumfänglich aufgegriffen und implementiert sind, zeigt eindrucksvoll eine 2009 seitens der Träger durchgeführte Befragung in Brandenburger Pflegeinrichtungen. Als defizitär sind hier im Besonderen die geringen Maßnahmen zur Mitarbeitermotivation/Mitarbeiterbindung/Fort- und Weiterbildung zu nennen. 

    Alternde Belegschaften stellen die Unternehmen vor neue Aufgaben. Wer in der Pflege tätig ist, hat sich für ein erfüllendes, aber auch forderndes Berufsfeld entschieden. Ein guter Arbeitgeber lässt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit nicht allein. Er unterstützt nach Kräften, damit sie bis zum Rentenalter gesund und engagieret arbeiten können. Das ist ein wichtiger Baustein, um mehr Fachkräfte- und Nachwuchskräfte für die Pflege zu halten und zu gewinnen. Gute und gesunderhaltende Arbeitsbedingungen in der Pflege sind in einer Gesellschaft des langen Lebens dringend erforderlich. 

    Was ist zu tun?

    Zunächst muss sichergestellt sein, dass in Pflegeunternehmen die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz uneingeschränkt erfüllen. Arbeits- und Ruhezeiten der Beschäftigten sind zwingend einzuhalten, erforderliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz dürfen nicht zur Disposition betriebswirtschaftlicher Interessen gestellt werden. Die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde berät in Fragen der betrieblichen Umsetzung dieser Regelungen. 

    Dem betrieblichen Gesundheitsmanagement eine herausragende Bedeutung zu. Arbeitgeber in der Pflege, die mehr für die Gesundheit der eigenen Belegschaft tun wollen, aber noch nach dem richtigen Weg suchen, benötigen eine klare und pragmatisch umsetzbare Strategie. Sie bündelt Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitsfähigkeit und -motivation bis ins höhere Erwerbsalter. Die Strategie muss Möglichkeiten der Beeinflussung eines individuellen Gesundheitsmanagements der Beschäftigten aufgreifen. Betriebliches Gesundheitsmanagement sollte immer Verhältnis- und Verhaltensprävention umfassen. 

    Beim Gesundheitsverhalten der Beschäftigten bleibt der Arbeitsplatz- und Tätigkeitsbezug wichtig. Für Pflegeeinrichtungen ist deshalb eine spezifische Strategie besonders wichtig und ein fachlicher Austausch hilfreich. Brandenburger Pflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, zu diesem Zweck in das „Netzwerk KMU – Gesundheitskompetenz für Unternehmen in Brandenburg“ einzutreten um dort von der Unterstützung vor Ort und betriebsübergreifend zu profitieren. Für KMU ist die Teilnahme nach EU-Definition kostenfrei. Das Netzwerk ist mit UVB, DGB und AOK Nordost unter dem Thema „Sozialpartnerdialog“ breit aufgestellt. 

    Die betrieblichen Strategien sollten zu folgenden Handlungsfeldern einrichtungsspezifische Festlegungen treffen: 

    • Vorkehrungen zum betrieblichen Arbeitsschutz
    • Methoden der Mitarbeiterführung
    • Möglichkeiten der berufliche Weiterentwicklung, Spezialisierung und fachlicher Qualifizierung
    • Gesundheitsfördernde und alternsgerechte Arbeitsorganisation
    • Angebote zur individuellen Gesundheitsförderung
    • Unternehmenskultur.

    Diese Festlegungen sollten so konkret formuliert werden, dass als Grundlage der Tätigkeit der Leitungspersonen von Pflegeeinrichtungen dienen und für Beschäftigte transparent sind.

    Programme und Links

    Internet – relevante Informationen und Arbeitsinstrumente

    www.inqa.de
    Bundesweites Netzwerk „Initiative Beue Qualität der Arbeit“

    www.iga-info.de
    Initiative Gesundheit und Arbeit

    www.bgf-berlin.de
    Gesellschaft für betriebliche Gesundheitsförderung

    www.wido.de
    Wissenschaftliches Institut der AOK

    www.aok-bgf.de
    Serviceplattform für „Gesunde Unternehmen“ des AOK Bundesverbandes mit Regionalisierung

    www.bgw-online.de
    Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege

    www.equal-altenhilfe.de

    www.kmu-komp.de
    Netzwerk KMU-Kompetenz – Gesundheit, Arbeitsqualität und Mitarbeiterengagement

    www.miaa.de
    Menschen in alternsgerechter Arbeitskultur – Arbeiten dürfen, können und wollen!

    www.toolbox-personalarbeit.de
    Online Werkzeugkasten mit praktischen Tipps zur Fachkräftesicherung und -gewinnung

    www.lago-projekt.de
    Länger arbeiten in gesunden Organisationen – Methodensammlung

    www.gda-portal.de/de/Arbeitsprogramme/Pflegeberufe.html
    Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

    www.bbw-berlin.de/netzwerk_KMU.de
    Netzwerk KMU – Gesundheitskompetenz für Unternehmen in Brandenburg

    www.aok-business.de/niedersachsen/gesundheit/aok-institut-fuer-gesundheitsconsulting/aok-institut/
    AOK -Institut für Gesundheitsförderung

    www.lasa-brandenburg.de/Initiative-Gesund-arbeiten-in-Brandenburg-Betriebliche-Gesundhei.1463.0.html
    INNOPUNKT-Initiative BGF/BGM – Gesund arbeiten in Brandenburg – Betriebliche Gesundheitspolitik stärken

     

    Publikationen

    Handlungskatalog „PflegeZukunft kompetent gestalten“ im Auftrag des BMWT

    „Betriebliches Gesundheitsmanagement in Einrichtungen der stationären Altenpflege“ , BGW

    „Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fachkräftegewinnung in der Altenpflege“, DV

    „Alternsgerechte Arbeitsplätze in der Pflege – Eine Handreichung für Pflegeeinrichtungen“, Gemeinschaftsinitiative Equal

    „Checkliste zur Gestaltung altersgerechter Arbeitsbedingungen“, LAG / Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft Saarbrücken e. V.

    Leitfaden „Gesundheit für Beschäftigte in der Altenpflege“, AOK Bayern, AOK Nordost

    Report Pflege - Betriebliche Gesundheitsförderung Analysen, Ergebnisse, Empfehlungen
    AOK-Bundesverband

    Produktionsfaktor Gesundheit. Stationäre Pflegeeinrichtungen und Pflegenetzwerke. 10 Praxisbeispiele zur Betrieblichen Gesundheitsförderung,  AOK-Bundesverband


Kontakt Geschäftsstelle

Landespflegeausschuss des Landes Brandenburg
Geschäftsstelle

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Referat 23 „Pflegepolitik, Betreuungs- und Heimrecht“

Henning-von-Tresckow-Str. 2 – 13, Haus S
14467 Potsdam

Telefon: 0331 866-5234
Telefax: 0331 866-5209

E-Mail: Landespflegeausschuss@MSGIV.Brandenburg.de

Landespflegeausschuss des Landes Brandenburg
Geschäftsstelle

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Referat 23 „Pflegepolitik, Betreuungs- und Heimrecht“

Henning-von-Tresckow-Str. 2 – 13, Haus S
14467 Potsdam

Telefon: 0331 866-5234
Telefax: 0331 866-5209

E-Mail: Landespflegeausschuss@MSGIV.Brandenburg.de