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Influenza-Pandemieplan für das Land Brandenburg

Symbolfoto: Pandemie (Foto: Colourbox.de)
Foto: Colourbox.de

Influenza-Viren zirkulieren weltweit – auch bei Tieren, insbesondere Wasservögeln – und verändern ihr Erbgut kontinuierlich. Aufgrund der genetischen Variabilität der Viren kommt es immer wieder zum Überspringen der Artengrenze: Menschen können sich mit neuen Influenza-Viren von Vögeln (z.B. Influenza H5N1; Influenza H7N9) oder Schweinen (z.B. Influenza H3N2) infizieren.

Wenn sich ein solches neuartiges Influenzavirus leicht von Mensch zu Mensch verbreiten kann, Erkrankungen beim Menschen hervorrufen kann und der Großteil der Bevölkerung keine oder nur geringe Immunität gegen das neuartige Virus hat, kann das Virus eine Influenza-Pandemie auslösen.

Als Pandemie wird eine Infektionskrankheit bezeichnet, die sich zeitlich begrenzt aber nicht lokal begrenzt über fast die gesamte Erde ausdehnt. Im Gegensatz dazu ist die Epidemie nicht nur zeitlich, sondern auch lokal begrenzt, während die Endemie nur lokal begrenzt ist, aber über lange Zeiträume auftritt.

Eine Influenza-Pandemie ist also eine weltweite Influenza-Epidemie, die durch ein neuartiges Influenza-Virus verursacht wird, das schwere Erkrankungen hervorrufen und sich schnell von Mensch zu Mensch verbreiten kann, da in der Bevölkerung noch keine Immunität besteht. Eine Pandemie führt zu Erkrankungs- und Sterberaten, die übliche Grippe-Wellen übertreffen.

Die Influenza-Pandemie-Planung ist eine Vorbereitung auf eine mögliche Influenzapandemie. Sie hat das Ziel, im Pandemiefall die Ausbreitung eines neuartigen Influenzavirus zu verzögern, Erkrankungs- und Todesfälle in der Bevölkerung zu verringern und die Versorgung Erkrankter sicherzustellen. Die Grundlage dafür bildet in Deutschland der Nationale Pandemieplan.

Der Nationale Pandemieplan besteht aus zwei Teilen:

  • Teil I „Strukturen und Maßnahmen“ wurde gemeinsam von Bund und Ländern verfasst. Er zeigt die Strukturen auf, die sowohl für die Planung als auch im Pandemiefall bereits vorhanden sind oder noch aufgebaut werden müssen, sowie notwendige und/oder mögliche Maßnahmen.
  • Teil II „Wissenschaftliche Grundlagen“ wurde unter der Federführung des Robert Koch-Instituts (RKI) erstellt und beschreibt den wissenschaftlichen Sachstand zur Influenzapandemieplanung und -bewältigung. Der wissenschaftliche Teil II dient als fachliche Grundlage, um Entscheidungen über Maßnahmen zur Vorbereitung sowie im konkreten Pandemiefall zu treffen. In den Kapiteln werden zum Beispiel die fachlichen Grundlagen zur Influenza-Surveillance (Überwachung), zu Influenza-Impfstoffkonzepten, pandemierelevanten Arzneimitteln und nichtpharmakologischen Maßnahmen dargestellt und fachlich bewertet.

Darauf aufbauend erstellen die Bundesländer jeweils einen eigenen Influenza-Pandemieplan. Ein Pandemieplan soll einerseits Eckpunkte für die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Pandemie vorgeben und andererseits Richtlinien für das fachlich-organisatorische Management in der Frühphase und während des Pandemiefalls bereitstellen.

Symbolfoto: Pandemie (Foto: Colourbox.de)
Foto: Colourbox.de

Influenza-Viren zirkulieren weltweit – auch bei Tieren, insbesondere Wasservögeln – und verändern ihr Erbgut kontinuierlich. Aufgrund der genetischen Variabilität der Viren kommt es immer wieder zum Überspringen der Artengrenze: Menschen können sich mit neuen Influenza-Viren von Vögeln (z.B. Influenza H5N1; Influenza H7N9) oder Schweinen (z.B. Influenza H3N2) infizieren.

Wenn sich ein solches neuartiges Influenzavirus leicht von Mensch zu Mensch verbreiten kann, Erkrankungen beim Menschen hervorrufen kann und der Großteil der Bevölkerung keine oder nur geringe Immunität gegen das neuartige Virus hat, kann das Virus eine Influenza-Pandemie auslösen.

Als Pandemie wird eine Infektionskrankheit bezeichnet, die sich zeitlich begrenzt aber nicht lokal begrenzt über fast die gesamte Erde ausdehnt. Im Gegensatz dazu ist die Epidemie nicht nur zeitlich, sondern auch lokal begrenzt, während die Endemie nur lokal begrenzt ist, aber über lange Zeiträume auftritt.

Eine Influenza-Pandemie ist also eine weltweite Influenza-Epidemie, die durch ein neuartiges Influenza-Virus verursacht wird, das schwere Erkrankungen hervorrufen und sich schnell von Mensch zu Mensch verbreiten kann, da in der Bevölkerung noch keine Immunität besteht. Eine Pandemie führt zu Erkrankungs- und Sterberaten, die übliche Grippe-Wellen übertreffen.

Die Influenza-Pandemie-Planung ist eine Vorbereitung auf eine mögliche Influenzapandemie. Sie hat das Ziel, im Pandemiefall die Ausbreitung eines neuartigen Influenzavirus zu verzögern, Erkrankungs- und Todesfälle in der Bevölkerung zu verringern und die Versorgung Erkrankter sicherzustellen. Die Grundlage dafür bildet in Deutschland der Nationale Pandemieplan.

Der Nationale Pandemieplan besteht aus zwei Teilen:

  • Teil I „Strukturen und Maßnahmen“ wurde gemeinsam von Bund und Ländern verfasst. Er zeigt die Strukturen auf, die sowohl für die Planung als auch im Pandemiefall bereits vorhanden sind oder noch aufgebaut werden müssen, sowie notwendige und/oder mögliche Maßnahmen.
  • Teil II „Wissenschaftliche Grundlagen“ wurde unter der Federführung des Robert Koch-Instituts (RKI) erstellt und beschreibt den wissenschaftlichen Sachstand zur Influenzapandemieplanung und -bewältigung. Der wissenschaftliche Teil II dient als fachliche Grundlage, um Entscheidungen über Maßnahmen zur Vorbereitung sowie im konkreten Pandemiefall zu treffen. In den Kapiteln werden zum Beispiel die fachlichen Grundlagen zur Influenza-Surveillance (Überwachung), zu Influenza-Impfstoffkonzepten, pandemierelevanten Arzneimitteln und nichtpharmakologischen Maßnahmen dargestellt und fachlich bewertet.

Darauf aufbauend erstellen die Bundesländer jeweils einen eigenen Influenza-Pandemieplan. Ein Pandemieplan soll einerseits Eckpunkte für die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Pandemie vorgeben und andererseits Richtlinien für das fachlich-organisatorische Management in der Frühphase und während des Pandemiefalls bereitstellen.


Influenzapandemieplan für das Land Brandenburg