Übersicht Beiräte und Gremien
Die Arbeit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) wird durch zahlreiche Beiräte und Gremien unterstützt. Hier finden Sie eine Übersicht:
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![Landesbehindertenbeirat Logo Landesbehindertenbeirat Logo](/sixcms/media.php/9/lbb_logo_1x3.jpg)
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Landesbehindertenbeirat
Der Landesbehindertenbeirat unterstützt und berät die Landesregierung und den Landesbehindertenbeauftragten bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen.
Der Landesbehindertenbeirat unterstützt und berät die Landesregierung und den Landesbehindertenbeauftragten bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen.
![Landesintegrationsbeirat des Landes Brandenburg - Gruppenfoto im November 2022 Landesintegrationsbeirat des Landes Brandenburg - Gruppenfoto 11/2022](/sixcms/media.php/9/IB_2022_01_1x2.jpg)
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Landesintegrationsbeirat
Der Landesintegrationsbeirat berät die Landesregierung in allen Fragen der Integration und Migration. Das Gremium begleitet auch die Umsetzung und Weiterentwicklung des Landesintegrationskonzeptes.
Der Landesintegrationsbeirat berät die Landesregierung in allen Fragen der Integration und Migration. Das Gremium begleitet auch die Umsetzung und Weiterentwicklung des Landesintegrationskonzeptes.
![Logo Landespflegeausschuss Brandenburg Logo Landespflegeausschuss Brandenburg](/sixcms/media.php/9/Logo_Landespflegeausschuss_1x2.jpg)
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Landespflegeausschuss
Der Landespflegeausschuss berät über Fragen der Pflegeversicherung. In ihm sind unter anderem die Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen, Verbände der Pflegeberufe sowie die kommunalen Spitzenverbände vertreten.
Der Landespflegeausschuss berät über Fragen der Pflegeversicherung. In ihm sind unter anderem die Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen, Verbände der Pflegeberufe sowie die kommunalen Spitzenverbände vertreten.
![Logos der Partner Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V Logos der Partner Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V](/sixcms/media.php/9/logo_banner_90agremium_alphabet%20.jpg)
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Gremium nach § 90a SGB V
Das gemeinsame Landesgremium nach Paragraf 90a SGB V gibt Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragen der stationären, ambulanten, Reha- sowie Notfallversorgung ab.
Das gemeinsame Landesgremium nach Paragraf 90a SGB V gibt Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragen der stationären, ambulanten, Reha- sowie Notfallversorgung ab.