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Übersicht Beiräte und Gremien

Die Arbeit des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (MGS) wird durch zahlreiche Beiräte und Gremien unterstützt. Hier finden Sie eine Übersicht:

Die Arbeit des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (MGS) wird durch zahlreiche Beiräte und Gremien unterstützt. Hier finden Sie eine Übersicht:


Landesbehindertenbeirat Logo
Landesbehindertenbeirat Logo

Landesbehindertenbeirat

Der Landesbehindertenbeirat unterstützt und berät die Landesregierung und den Landesbehindertenbeauftragten bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen. 

Der Landesbehindertenbeirat unterstützt und berät die Landesregierung und den Landesbehindertenbeauftragten bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen. 


Landesintegrationsbeirat des Landes Brandenburg - Gruppenfoto 11/2022
Foto: Johanna Bergmann
Landesintegrationsbeirat des Landes Brandenburg - Gruppenfoto 11/2022
Foto: Johanna Bergmann

Landesintegrationsbeirat

Der Landesintegrationsbeirat berät die Landesregierung in allen Fragen der Integration und Migration. Das Gremium begleitet auch die Umsetzung und Weiterentwicklung des Landesintegrationskonzeptes.

Der Landesintegrationsbeirat berät die Landesregierung in allen Fragen der Integration und Migration. Das Gremium begleitet auch die Umsetzung und Weiterentwicklung des Landesintegrationskonzeptes.


Logo Landespflegeausschuss Brandenburg
Logo Landespflegeausschuss Brandenburg

Landespflegeausschuss

Der Landespflegeausschuss berät über Fragen der Pflegeversicherung. In ihm sind unter anderem die Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen, Verbände der Pflegeberufe sowie die kommunalen Spitzenverbände vertreten.

Der Landespflegeausschuss berät über Fragen der Pflegeversicherung. In ihm sind unter anderem die Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen, Verbände der Pflegeberufe sowie die kommunalen Spitzenverbände vertreten.


Logos der Partner Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V
Logos der Partner Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V

Gremium nach § 90a SGB V

Das gemeinsame Landesgremium nach Paragraf 90a SGB V gibt Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragen der stationären, ambulanten, Reha- sowie Notfallversorgung ab.

Das gemeinsame Landesgremium nach Paragraf 90a SGB V gibt Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragen der stationären, ambulanten, Reha- sowie Notfallversorgung ab.