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Stellungnahmen / Positionen

„Ein Alltag ohne soziale Demütigung ist das Grundrecht aller, ausnahmslos.“
Regine Hildebrandt

Möchte man die Grundhaltung und Gründungsidee des Landesbehindertenbeirats Brandenburg (LBB) in einem Satz zusammenfassen, so ist es dieses Zitat der unvergessenen Regine Hildebrandt: „Ein Alltag ohne soziale Demütigung ist das Grundrecht aller, ausnahmslos“.

Diese Haltung, dieser Anspruch, aber auch diese Verpflichtung prägten und prägen das Wirken des LBB Brandenburg seit mehr als 30 Jahren.

Der LBB ist das zentrale Beratungsgremium für die gesamte Landesregierung Brandenburg. Unsere gesetzliche Aufgabe ist die Vertretung der Interessen der Menschen mit Behinderungen. Mit dem Ziel einer umfassenden Teilhabe treten wir für eine inklusive, demokratische, rechts- und sozialstaatliche Gesellschaft im Land Brandenburg ein. Die Maxime unseres Denkens und Handelns leitet sich aus der UN-BRK ab. Die Konvention ist ein weltweit geltendes „Grundgesetz“ und sie ist deutsches Bundesrecht. Sie regelt mit der Forderung nach Inklusion die Rechte aller Menschen.

Der LBB setzt sich ein:
Für die Achtung der Würde aller Menschen, für ihre Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit, für Chancengleichheit, Vielfalt, für volle und wirksame Teilhabe.

Niemand darf sozialer Demütigung ausgesetzt sein. Und - das fügen wir dem Zitat von Regine Hildebrandt hinzu - niemand darf von irgendjemandem missachtet, benachteiligt oder ausgegrenzt werden.

„Ein Alltag ohne soziale Demütigung ist das Grundrecht aller, ausnahmslos.“
Regine Hildebrandt

Möchte man die Grundhaltung und Gründungsidee des Landesbehindertenbeirats Brandenburg (LBB) in einem Satz zusammenfassen, so ist es dieses Zitat der unvergessenen Regine Hildebrandt: „Ein Alltag ohne soziale Demütigung ist das Grundrecht aller, ausnahmslos“.

Diese Haltung, dieser Anspruch, aber auch diese Verpflichtung prägten und prägen das Wirken des LBB Brandenburg seit mehr als 30 Jahren.

Der LBB ist das zentrale Beratungsgremium für die gesamte Landesregierung Brandenburg. Unsere gesetzliche Aufgabe ist die Vertretung der Interessen der Menschen mit Behinderungen. Mit dem Ziel einer umfassenden Teilhabe treten wir für eine inklusive, demokratische, rechts- und sozialstaatliche Gesellschaft im Land Brandenburg ein. Die Maxime unseres Denkens und Handelns leitet sich aus der UN-BRK ab. Die Konvention ist ein weltweit geltendes „Grundgesetz“ und sie ist deutsches Bundesrecht. Sie regelt mit der Forderung nach Inklusion die Rechte aller Menschen.

Der LBB setzt sich ein:
Für die Achtung der Würde aller Menschen, für ihre Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit, für Chancengleichheit, Vielfalt, für volle und wirksame Teilhabe.

Niemand darf sozialer Demütigung ausgesetzt sein. Und - das fügen wir dem Zitat von Regine Hildebrandt hinzu - niemand darf von irgendjemandem missachtet, benachteiligt oder ausgegrenzt werden.


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