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Pressemitteilung zum 3. Dezember 2021

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – Gleiche Chancen für alle

Der „Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen“ wurde von den Vereinten Nationen initiiert und erstmals 1992 ausgerufen. Er dient der Bewusstseinsbildung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und fordert die konsequente Umsetzung ihrer Rechte sowie die Anerkennung ihrer Würde.

Im Jahr 2009 ratifizierte die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention und verpflichtete sich somit zur Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes und Bildungssystems sowie eines barrierefreien Zugangs zu staatlichen Institutionen, dem öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, kulturellen und religiösen Gütern sowie zum allgemein gesellschaftlichen Geschehen. Dies setzt voraus, dass adäquate Leistungen zur Teilhabe angeboten werden.

Der Landesbehindertenbeirat setzt sich für die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Brandenburg auf landespolitischer Ebene ein, indem er die Landesregierung zu behindertenpolitischen Themen berät und zu Gesetzes- und Richtlinienentwürfen Stellung nimmt.

Gemäß § 3 Grundgesetzbuch und § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dürfen Menschen nicht aufgrund ihrer Behinderungen diskriminiert werden. Unsere Gesellschaft sowie der Zugang zu ihren Gütern muss sich an ihren Mitgliedern orientieren – diese müssen in allen politischen Prozessen einbezogen und mitgedacht werden.

Aktuell führt die Corona-Pandemie zu erneuten Restriktionen und dem Aufruf zur Impfung. Menschen mit chronischen Erkrankungen müssen hier einen priorisierten Zugang erhalten, um Zugangsbarrieren entgegenzuwirken. Außerdem werden für Menschen mit Behinderungen erhöhte Ausgaben im Bereich der Hygieneschutzmittel immer noch nicht berücksichtigt.

Mit der Pandemie verlangsamt sich der Umsetzungsprozess des Bundesteilhabegesetzes, was für viele Menschen mit Behinderungen auch eine verspätete Umstellung der Leistungen der Eingliederungshilfe und somit eine ifc-basierte Berücksichtigung ihrer Bedarfe und ihre Beteiligung „auf Augenhöhe“ bedeutet. Die verspätete Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist daher nicht empfehlenswert.

Mit dem Inkrafttreten des Teilhabestärkungsgesetzes im Juni 2021 sind unter anderem nun durch § 37 a SGB IX Leistungserbringer dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen, Konzepte und Überprüfungen in den Einrichtungen durchzuführen, um einen ausreichenden Gewaltschutz zu gewährleisten. Hier ist es wichtig zu betonen, dass Gewalt in unterschiedlichsten Formen auftritt und über sexuelle und allgemein physische Gewalt hinaus auch psychische Gewalthandlungen sowie die Einschränkung der Selbstbestimmung verstanden werden müssen. Gewalt fängt dort an, wo entgegen der Selbstbestimmung und dem freien Willen von Menschen mit Behinderungen gehandelt wird und Wahlmöglichkeiten sowie die Privatsphäre unverhältnismäßig verletzt werden.

Forderungen des Landesbehindertenbeirates zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen

  • Menschen mit Behinderung im Zugang zu Impfungen in der Corona-Pandemie priorisieren und einen finanziellen Mehraufwand für Hygieneschutzmittel finanziell unterstützen
  • Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im vorgegebenen zeitlichen Rahmen
  • Gewaltprävention muss weitreichender, umfassender und verbindlicher umgesetzt werden
  • Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen durch den Abbau von Barrieren entgegentreten.

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen richtet sich immer noch zu sehr nach gesellschaftlich und strukturell vorgegebenen Normen, die sie gesellschaftlich ausschließen und die Partizipation einschränken. Diese Diskriminierung äußert sich in Barrieren, der Aberkennung von Grundbedürfnissen sowie der unzureichenden Beachtung in Notsituationen.

Menschen mit Behinderungen sind unsere Gesellschaft – ihre Partizipation ist daher eine Grundvoraussetzung und muss zur Selbstverständlichkeit werden.

Potsdam, 3. Dezember 2021 

Kontakt
Landesbehindertenbeirat Brandenburg
c/o DMSG LV Brandenburg
Jägerstraße 18
14467 Potsdam

Tel.0331 2709858
Fax 0331 2800146
lbb@dmsg-brandenburg.de
www.lbb.brandenburg.de

Der „Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen“ wurde von den Vereinten Nationen initiiert und erstmals 1992 ausgerufen. Er dient der Bewusstseinsbildung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und fordert die konsequente Umsetzung ihrer Rechte sowie die Anerkennung ihrer Würde.

Im Jahr 2009 ratifizierte die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention und verpflichtete sich somit zur Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes und Bildungssystems sowie eines barrierefreien Zugangs zu staatlichen Institutionen, dem öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, kulturellen und religiösen Gütern sowie zum allgemein gesellschaftlichen Geschehen. Dies setzt voraus, dass adäquate Leistungen zur Teilhabe angeboten werden.

Der Landesbehindertenbeirat setzt sich für die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Brandenburg auf landespolitischer Ebene ein, indem er die Landesregierung zu behindertenpolitischen Themen berät und zu Gesetzes- und Richtlinienentwürfen Stellung nimmt.

Gemäß § 3 Grundgesetzbuch und § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dürfen Menschen nicht aufgrund ihrer Behinderungen diskriminiert werden. Unsere Gesellschaft sowie der Zugang zu ihren Gütern muss sich an ihren Mitgliedern orientieren – diese müssen in allen politischen Prozessen einbezogen und mitgedacht werden.

Aktuell führt die Corona-Pandemie zu erneuten Restriktionen und dem Aufruf zur Impfung. Menschen mit chronischen Erkrankungen müssen hier einen priorisierten Zugang erhalten, um Zugangsbarrieren entgegenzuwirken. Außerdem werden für Menschen mit Behinderungen erhöhte Ausgaben im Bereich der Hygieneschutzmittel immer noch nicht berücksichtigt.

Mit der Pandemie verlangsamt sich der Umsetzungsprozess des Bundesteilhabegesetzes, was für viele Menschen mit Behinderungen auch eine verspätete Umstellung der Leistungen der Eingliederungshilfe und somit eine ifc-basierte Berücksichtigung ihrer Bedarfe und ihre Beteiligung „auf Augenhöhe“ bedeutet. Die verspätete Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist daher nicht empfehlenswert.

Mit dem Inkrafttreten des Teilhabestärkungsgesetzes im Juni 2021 sind unter anderem nun durch § 37 a SGB IX Leistungserbringer dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen, Konzepte und Überprüfungen in den Einrichtungen durchzuführen, um einen ausreichenden Gewaltschutz zu gewährleisten. Hier ist es wichtig zu betonen, dass Gewalt in unterschiedlichsten Formen auftritt und über sexuelle und allgemein physische Gewalt hinaus auch psychische Gewalthandlungen sowie die Einschränkung der Selbstbestimmung verstanden werden müssen. Gewalt fängt dort an, wo entgegen der Selbstbestimmung und dem freien Willen von Menschen mit Behinderungen gehandelt wird und Wahlmöglichkeiten sowie die Privatsphäre unverhältnismäßig verletzt werden.

Forderungen des Landesbehindertenbeirates zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen

  • Menschen mit Behinderung im Zugang zu Impfungen in der Corona-Pandemie priorisieren und einen finanziellen Mehraufwand für Hygieneschutzmittel finanziell unterstützen
  • Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im vorgegebenen zeitlichen Rahmen
  • Gewaltprävention muss weitreichender, umfassender und verbindlicher umgesetzt werden
  • Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen durch den Abbau von Barrieren entgegentreten.

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen richtet sich immer noch zu sehr nach gesellschaftlich und strukturell vorgegebenen Normen, die sie gesellschaftlich ausschließen und die Partizipation einschränken. Diese Diskriminierung äußert sich in Barrieren, der Aberkennung von Grundbedürfnissen sowie der unzureichenden Beachtung in Notsituationen.

Menschen mit Behinderungen sind unsere Gesellschaft – ihre Partizipation ist daher eine Grundvoraussetzung und muss zur Selbstverständlichkeit werden.

Potsdam, 3. Dezember 2021 

Kontakt
Landesbehindertenbeirat Brandenburg
c/o DMSG LV Brandenburg
Jägerstraße 18
14467 Potsdam

Tel.0331 2709858
Fax 0331 2800146
lbb@dmsg-brandenburg.de
www.lbb.brandenburg.de