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Blauzungenkrankheit

Auf dem Foto ist der Kopf eines Schafes zu sehen. In dem linken Ohr steckt eine gelbe Ohrmarke.

(Stand Dezember 2023)

Die Blauzungenkrankheit (BTV) ist eine als Kategorie C gelistete und in Deutschland anzeigepflichtige Tierseuche der Haus- und Wildwiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Gatterwild) und Neuweltkamele, welche über Gnitzen übertragen wird. Da diese besonders in den Monaten Mai bis Oktober aktiv sind, besteht zu dieser Zeit ein hohes Risiko für eine Virusübertragung durch Gnitzen. Eine vektorfreie Zeit ist in Deutschland nicht gegeben. Auch in der kalten Jahreszeit entwickeln sich Gnitzenpopulationen im Stall, in der Einstreu und den Misthaufen. Das Virus zirkuliert bis zu zwei Monaten im Blut infizierter Tiere, wodurch Gnitzen während ihrer Blutmahlzeit das Virus aufnehmen, es in sich vermehren und anschließend weitere Tiere infizieren können. Eine Infektion kann auch mechanisch durch andere blutsaugende Insekten sowie iatrogen (z.B. Nutzung einer Kanüle für mehrere Tiere) erfolgen. Außerdem kann eine Infektion der Feten während der Trächtigkeit erfolgen. Diese Jungtiere können klinisch auffällig (Blindheit, Lebensschwäche) oder völlig unauffällig sein. Das Verabreichen von Kolostrum geimpfter Mütter an solche Jungtiere verhindert die Virämie und somit die Virusübertragung auf Gnitzen nicht.

Hervorgerufen wird die BTV durch ein Virus mit verschiedenen Serotypen. Seit 2014 hat sich BTV 4 über Südosteuropa bis nach Österreich bzw. westlich bis nach Frankreich ausgebreitet. Seit September 2015 werden kontinuierlich BTV 8-Ausbrüche vor allem in Frankreich gemeldet. Von dieser Infektionswelle waren bis Anfang 2023 auch die Schweiz, Belgien, Luxemburg und Teile von Deutschland betroffen. Seit September 2023 breitet sich der Serotyp 3 rasant in den Niederlanden aus. Auch Belgien, Großbritannien und Deutschland melden erste Fälle. Dabei beziehen sich fast alle Meldungen auf infizierte Schaf- und Rinderbestände. In den Niederlanden wurde auch von Infektionen bei Ziegen, Neuweltkamelen und Wildschafen berichtet. Mit einer weiteren Ausbreitung ab dem Frühjahr ist zu rechnen.

Sowohl bei dem Serotyp 3 als auch 4 und 8 sind folgende klinische Anzeichen beobachtet worden: gestörtes Allgemeinbefinden mit Fieber, Milchabfall, Schwellungen, Rötungen, teilweise Ablösungen der Schleimhaut im Kopfbereich, Lahmheit (geröteter Kronsaum) teilweise mit Ablösen des gesamten Klauenhorns. Seltener treten Blaufärbung der Zunge, Aborte und vorübergehende Unfruchtbarkeit bei Schafböcken auf. Im Vergleich zum Serotyp 8 ist die Klinik bei Schafen deutlich stärker und endet in vielen Fällen mit dem Tod. Frankreich berichtet aktuell wieder von schwereren Verläufen im Vergleich zu den Vorjahren.              

Schutzmaßnahmen

Als wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Infektion mit BTV gilt die Impfung. Zum aktuellen Zeitpunkt ist kein Impfstoff gegen den Serotyp 3 auf dem Markt vorhanden. Eine Impfung mit dem Serotyp 4 oder 8 kann in Abhängigkeit der Tierseuchenlage erfolgen. Jedoch führt weder die Impfung gegen Serotypen 4 oder 8 noch eine Infektion mit diesen Serotypen zu einer Immunität gegen den Serotyp 3.

Für die auf dem Markt vorhandenen Impfstoffe gegen BTV 4 und 8 bedarf es einer ein- oder zweimaligen Impfung (Grundimmunisierung) plus einer Wiederholung nach einem Jahr. Der früheste Zeitpunkt der Jungtierimpfung ist ebenfalls impfstoffabhängig und variiert zwischen 1 – 3 Monaten. Um die Geburt virämischer Jungtieren zu verhindern, ist eine Impfung vor der Belegung dringend notwendig.

Die Impfung dient der Minimierung von klinischen Symptomen, der Verhinderung der Virämie und damit der Weiterverbreitung des Virus und ist u.a. für den Handel aus den Restriktionszonen notwendig. Zu beachten ist, dass es nach der Impfung zu Handelsbeschränkungen bei der Ausfuhr (Drittland) kommen kann.

Ansonsten gilt es den Zukauf aus infizierten Gebieten zu vermeiden und die eigenen Tiere in einem guten Gesundheitszustand zu halten. Ein wirksames Entwurmungsmanagement, eine adäquate Mineral- und Spurenelementversorgung (z.B. Selen, Zink, Kupfer) und relevante Impfungen (z.B. Clostridien) tragen hierzu bei. Die Anwendung von Repellentien kann durchgeführt werden. Ein geändertes Haltungsmanagement (z.B. meiden feuchter Weiden) kann zusätzlich das Infektionsrisiko verringern. Da sich Gnitzen auch in der Einstreu und der Gülle temperaturabhängig vermehren können, besteht auch bei Stallhaltung und im Winter ein Infektionsrisiko.

Kostenerstattung

In Brandenburg werden durch die Tierseuchenkasse bei der freiwilligen Impfung gegen BTV ein Zuschuss für den Impfstoff sowie für die Impfdurchführung inkl. der Bestandsgebühr getragen. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Beihilfe ist die Eintragung der geimpften Tiere in die HIT-Datenbank, die vollständige Entrichtung der Beiträge zur Tierseuchenkasse (TSK) und ein vollständig ausgefüllter Beihilfeantrag.

Weitere Hinweise zur Beihilfe sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der TSK (https://www.tsk-bb.de/).

Verbringungen aus infizierten Gebieten

Sollen empfängliche Tiere aus infizierten Gebieten verbracht werden, sind spezifische Vorgaben einzuhalten. Hierfür bitte an das zuständige Veterinäramt wenden. 

Rechtliche Grundlagen:

  • VO (EU) 2016/429 (AHL)
  • VO (EU) 2018/1882 – Listung als Kategorie C Seuche
  • Delegierten-VO (EU) 2020/688 - Verbringung
  • Delegierten-VO (EU) 2020/689 – Status, Bekämpfung, Monitoring
  • Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 – BTV-Status der Länder

 

Weitere Informationen zur BTV finden Sie z.B. unter:

Auf dem Foto ist der Kopf eines Schafes zu sehen. In dem linken Ohr steckt eine gelbe Ohrmarke.

(Stand Dezember 2023)

Die Blauzungenkrankheit (BTV) ist eine als Kategorie C gelistete und in Deutschland anzeigepflichtige Tierseuche der Haus- und Wildwiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Gatterwild) und Neuweltkamele, welche über Gnitzen übertragen wird. Da diese besonders in den Monaten Mai bis Oktober aktiv sind, besteht zu dieser Zeit ein hohes Risiko für eine Virusübertragung durch Gnitzen. Eine vektorfreie Zeit ist in Deutschland nicht gegeben. Auch in der kalten Jahreszeit entwickeln sich Gnitzenpopulationen im Stall, in der Einstreu und den Misthaufen. Das Virus zirkuliert bis zu zwei Monaten im Blut infizierter Tiere, wodurch Gnitzen während ihrer Blutmahlzeit das Virus aufnehmen, es in sich vermehren und anschließend weitere Tiere infizieren können. Eine Infektion kann auch mechanisch durch andere blutsaugende Insekten sowie iatrogen (z.B. Nutzung einer Kanüle für mehrere Tiere) erfolgen. Außerdem kann eine Infektion der Feten während der Trächtigkeit erfolgen. Diese Jungtiere können klinisch auffällig (Blindheit, Lebensschwäche) oder völlig unauffällig sein. Das Verabreichen von Kolostrum geimpfter Mütter an solche Jungtiere verhindert die Virämie und somit die Virusübertragung auf Gnitzen nicht.

Hervorgerufen wird die BTV durch ein Virus mit verschiedenen Serotypen. Seit 2014 hat sich BTV 4 über Südosteuropa bis nach Österreich bzw. westlich bis nach Frankreich ausgebreitet. Seit September 2015 werden kontinuierlich BTV 8-Ausbrüche vor allem in Frankreich gemeldet. Von dieser Infektionswelle waren bis Anfang 2023 auch die Schweiz, Belgien, Luxemburg und Teile von Deutschland betroffen. Seit September 2023 breitet sich der Serotyp 3 rasant in den Niederlanden aus. Auch Belgien, Großbritannien und Deutschland melden erste Fälle. Dabei beziehen sich fast alle Meldungen auf infizierte Schaf- und Rinderbestände. In den Niederlanden wurde auch von Infektionen bei Ziegen, Neuweltkamelen und Wildschafen berichtet. Mit einer weiteren Ausbreitung ab dem Frühjahr ist zu rechnen.

Sowohl bei dem Serotyp 3 als auch 4 und 8 sind folgende klinische Anzeichen beobachtet worden: gestörtes Allgemeinbefinden mit Fieber, Milchabfall, Schwellungen, Rötungen, teilweise Ablösungen der Schleimhaut im Kopfbereich, Lahmheit (geröteter Kronsaum) teilweise mit Ablösen des gesamten Klauenhorns. Seltener treten Blaufärbung der Zunge, Aborte und vorübergehende Unfruchtbarkeit bei Schafböcken auf. Im Vergleich zum Serotyp 8 ist die Klinik bei Schafen deutlich stärker und endet in vielen Fällen mit dem Tod. Frankreich berichtet aktuell wieder von schwereren Verläufen im Vergleich zu den Vorjahren.              

Schutzmaßnahmen

Als wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Infektion mit BTV gilt die Impfung. Zum aktuellen Zeitpunkt ist kein Impfstoff gegen den Serotyp 3 auf dem Markt vorhanden. Eine Impfung mit dem Serotyp 4 oder 8 kann in Abhängigkeit der Tierseuchenlage erfolgen. Jedoch führt weder die Impfung gegen Serotypen 4 oder 8 noch eine Infektion mit diesen Serotypen zu einer Immunität gegen den Serotyp 3.

Für die auf dem Markt vorhandenen Impfstoffe gegen BTV 4 und 8 bedarf es einer ein- oder zweimaligen Impfung (Grundimmunisierung) plus einer Wiederholung nach einem Jahr. Der früheste Zeitpunkt der Jungtierimpfung ist ebenfalls impfstoffabhängig und variiert zwischen 1 – 3 Monaten. Um die Geburt virämischer Jungtieren zu verhindern, ist eine Impfung vor der Belegung dringend notwendig.

Die Impfung dient der Minimierung von klinischen Symptomen, der Verhinderung der Virämie und damit der Weiterverbreitung des Virus und ist u.a. für den Handel aus den Restriktionszonen notwendig. Zu beachten ist, dass es nach der Impfung zu Handelsbeschränkungen bei der Ausfuhr (Drittland) kommen kann.

Ansonsten gilt es den Zukauf aus infizierten Gebieten zu vermeiden und die eigenen Tiere in einem guten Gesundheitszustand zu halten. Ein wirksames Entwurmungsmanagement, eine adäquate Mineral- und Spurenelementversorgung (z.B. Selen, Zink, Kupfer) und relevante Impfungen (z.B. Clostridien) tragen hierzu bei. Die Anwendung von Repellentien kann durchgeführt werden. Ein geändertes Haltungsmanagement (z.B. meiden feuchter Weiden) kann zusätzlich das Infektionsrisiko verringern. Da sich Gnitzen auch in der Einstreu und der Gülle temperaturabhängig vermehren können, besteht auch bei Stallhaltung und im Winter ein Infektionsrisiko.

Kostenerstattung

In Brandenburg werden durch die Tierseuchenkasse bei der freiwilligen Impfung gegen BTV ein Zuschuss für den Impfstoff sowie für die Impfdurchführung inkl. der Bestandsgebühr getragen. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Beihilfe ist die Eintragung der geimpften Tiere in die HIT-Datenbank, die vollständige Entrichtung der Beiträge zur Tierseuchenkasse (TSK) und ein vollständig ausgefüllter Beihilfeantrag.

Weitere Hinweise zur Beihilfe sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der TSK (https://www.tsk-bb.de/).

Verbringungen aus infizierten Gebieten

Sollen empfängliche Tiere aus infizierten Gebieten verbracht werden, sind spezifische Vorgaben einzuhalten. Hierfür bitte an das zuständige Veterinäramt wenden. 

Rechtliche Grundlagen:

  • VO (EU) 2016/429 (AHL)
  • VO (EU) 2018/1882 – Listung als Kategorie C Seuche
  • Delegierten-VO (EU) 2020/688 - Verbringung
  • Delegierten-VO (EU) 2020/689 – Status, Bekämpfung, Monitoring
  • Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 – BTV-Status der Länder

 

Weitere Informationen zur BTV finden Sie z.B. unter: