Tierische Nebenprodukte sind sämtliche vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind oder aus kommerziellen Gründen vom Unternehmer von der Lebensmittelkette ausgeschlossen wurden und für andere Zwecke als zum menschlichen Verzehr verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Tierkörper von verendeten oder getöteten Tieren, Schlachtabfälle, Küchen-und Speiseabfälle, genussuntaugliche Lebensmittel und auch Gülle.
Tierische Nebenprodukte können unabhängig davon, wo sie anfallen, ein mögliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt darstellen. Zudem können durch tierische Nebenprodukte Tierseuchen, wie zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche oder die Schweinepest, ausgelöst werden. Um dieses Risiko zu begrenzen, müssen tierische Nebenprodukte so verwertet oder beseitigt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden.
Tierische Nebenprodukte sind sämtliche vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind oder aus kommerziellen Gründen vom Unternehmer von der Lebensmittelkette ausgeschlossen wurden und für andere Zwecke als zum menschlichen Verzehr verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Tierkörper von verendeten oder getöteten Tieren, Schlachtabfälle, Küchen-und Speiseabfälle, genussuntaugliche Lebensmittel und auch Gülle.
Tierische Nebenprodukte können unabhängig davon, wo sie anfallen, ein mögliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt darstellen. Zudem können durch tierische Nebenprodukte Tierseuchen, wie zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche oder die Schweinepest, ausgelöst werden. Um dieses Risiko zu begrenzen, müssen tierische Nebenprodukte so verwertet oder beseitigt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden.
Die tierischen Nebenprodukte werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt. Die Zuordnung zu einer Risikokategorie bestimmt die jeweils zulässige Verwendung bzw. Beseitigung.
Die tierischen Nebenprodukte werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt. Die Zuordnung zu einer Risikokategorie bestimmt die jeweils zulässige Verwendung bzw. Beseitigung.
Zu den Materialien mit dem höchsten Risiko zählen zum Beispiel
Material der Kategorie 1 ist durch Verbrennung oder Mitverbrennung unschädlich zu beseitigen. Die Verbrennung oder Mitverbrennung dieser Materialien kann mit oder ohne Vorbehandlung erfolgen.
Zu den Materialien mit dem höchsten Risiko zählen zum Beispiel
Material der Kategorie 1 ist durch Verbrennung oder Mitverbrennung unschädlich zu beseitigen. Die Verbrennung oder Mitverbrennung dieser Materialien kann mit oder ohne Vorbehandlung erfolgen.
Zu dieser Kategorie zählen unter anderem:
Material der Kategorie 2 kann verbrannt, teilweise in Biogas- oder Kompostierungsanlagen eingesetzt oder zur Herstellung von organischen Düngemitteln verwendet werden.
Zu dieser Kategorie zählen unter anderem:
Material der Kategorie 2 kann verbrannt, teilweise in Biogas- oder Kompostierungsanlagen eingesetzt oder zur Herstellung von organischen Düngemitteln verwendet werden.
Zur Kategorie 3 zählen zum Beispiel:
Material der Kategorie 3 kann wie Kategorie 1- oder 2-Material beseitigt oder verwendet werden und zusätzlich zur Herstellung von Futtermittelausgangsstoffen für Nutztiere oder Futtermitteln für Heimtiere verwendet werden.
Zur Kategorie 3 zählen zum Beispiel:
Material der Kategorie 3 kann wie Kategorie 1- oder 2-Material beseitigt oder verwendet werden und zusätzlich zur Herstellung von Futtermittelausgangsstoffen für Nutztiere oder Futtermitteln für Heimtiere verwendet werden.
Sämtliche Unternehmer, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten durchführen, müssen dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zum Zwecke einer behördlichen Registrierung anzeigen. Die Anzeige hat beim örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittel-überwachungsamt zu erfolgen. Für die Anzeige sollte das Formular „Antrag Registrierung TNP Betriebsarten“ genutzt werden.
Bestimmte Tätigkeiten bzw. Betriebe (wie z.B. Verarbeitungsbetriebe, Biogasanlagen, Zwischenbehandlungsbetriebe oder Heimtierfutter-hersteller) bedürfen einer Zulassung. Die Zulassung ist gesondert zu beantragen. Nähere Hinweise zum Antragsverfahren erteilen die jeweils örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsämter.
Sämtliche Unternehmer, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten durchführen, müssen dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zum Zwecke einer behördlichen Registrierung anzeigen. Die Anzeige hat beim örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittel-überwachungsamt zu erfolgen. Für die Anzeige sollte das Formular „Antrag Registrierung TNP Betriebsarten“ genutzt werden.
Bestimmte Tätigkeiten bzw. Betriebe (wie z.B. Verarbeitungsbetriebe, Biogasanlagen, Zwischenbehandlungsbetriebe oder Heimtierfutter-hersteller) bedürfen einer Zulassung. Die Zulassung ist gesondert zu beantragen. Nähere Hinweise zum Antragsverfahren erteilen die jeweils örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsämter.
Für Material der Kategorie 1 sowie für bestimmte Materialien der Kategorie 2 besteht eine Pflicht zur Beseitigung. Die Pflicht zur Beseitigung dieser tierischen Nebenprodukte obliegt in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Beseitigungspflicht ist in Brandenburg auf das Unternehmen SecAnim GmbH, An der Landwehr, 17139 Malchin übertragen worden. Tierkörper von verendeten oder getöteten Tieren sind vom Tierhalter diesem Unternehmen zu überlassen. Für die Anmeldung zur Abholung können folgende Kontaktdaten genutzt werden:
SecAnim GmbH
Niederlassung Bresinchen
Neuzeller Str. 29
03172 Guben
Tel.: +49 (0) 3561 6846 11/-12
Fax: +49 (0) 3561 6846 20
E-Mail: tierannahme.bresinchen@secanim.de
Seit kurzem bietet die SecAnim auch die Möglichkeit einer Anmeldung über die SecAnim-Plus-APP an. Bei Rückfragen zur Nutzung dieser App wenden Sie sich bitte direkt an die Niederlassung der SecAnim GmbH in Bresinchen.
Für die Abholung, Sammlung und Verarbeitung von toten Tieren und tierischen Nebenprodukten werden kostendeckende Entgelte erhoben.
Für die Beseitigung von landwirtschaftlichen Nutztieren hat der Besitzer gemäß den Vorgaben in § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) lediglich 60 % der anfallenden Kosten zu tragen. Die übrigen Kosten werden jeweils hälftig durch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch das Land Brandenburg getragen.
Für Material der Kategorie 1 sowie für bestimmte Materialien der Kategorie 2 besteht eine Pflicht zur Beseitigung. Die Pflicht zur Beseitigung dieser tierischen Nebenprodukte obliegt in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Beseitigungspflicht ist in Brandenburg auf das Unternehmen SecAnim GmbH, An der Landwehr, 17139 Malchin übertragen worden. Tierkörper von verendeten oder getöteten Tieren sind vom Tierhalter diesem Unternehmen zu überlassen. Für die Anmeldung zur Abholung können folgende Kontaktdaten genutzt werden:
SecAnim GmbH
Niederlassung Bresinchen
Neuzeller Str. 29
03172 Guben
Tel.: +49 (0) 3561 6846 11/-12
Fax: +49 (0) 3561 6846 20
E-Mail: tierannahme.bresinchen@secanim.de
Seit kurzem bietet die SecAnim auch die Möglichkeit einer Anmeldung über die SecAnim-Plus-APP an. Bei Rückfragen zur Nutzung dieser App wenden Sie sich bitte direkt an die Niederlassung der SecAnim GmbH in Bresinchen.
Für die Abholung, Sammlung und Verarbeitung von toten Tieren und tierischen Nebenprodukten werden kostendeckende Entgelte erhoben.
Für die Beseitigung von landwirtschaftlichen Nutztieren hat der Besitzer gemäß den Vorgaben in § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) lediglich 60 % der anfallenden Kosten zu tragen. Die übrigen Kosten werden jeweils hälftig durch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch das Land Brandenburg getragen.
Diese Website wird aktuell überarbeitet. Der Bereich "Verbraucherschutz" befindet sich gerade im Aufbau.
Am 20. November 2019 wurden die Ministerinnen und Minister der neuen Landesregierung ernannt. Damit haben sich auch die Ressortbezeichnung und der Aufbau dieses Ministeriums geändert.