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Kontrollergebnisse

Symbolfoto Supermarkt Obst Gemüse Lebensmittel (Foto: Colourbox.de)
Foto: Colourbox.de
Symbolfoto Supermarkt Obst Gemüse Lebensmittel (Foto: Colourbox.de)
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Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung finden auf Basis von Bundes- und Landesprogrammen in vielen Bereichen jährliche Kontrollen statt.

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung finden auf Basis von Bundes- und Landesprogrammen in vielen Bereichen jährliche Kontrollen statt.


Lebensmittelüberwachung in Brandenburg - Ergebnisse 2023

Zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachungsbehörden gehört es, zu kontrollieren, ob betriebliche Unternehmerinnen und Unternehmer die geltenden Rechtsvorschriften bei der Herstellung, dem Handel und dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen einhalten, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung in Bezug auf die genannten Produktgruppen zu schützen.

Auf der Grundlage eines risikoorientierten Beurteilungssystems stufen die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden (VLÜÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte die Betriebe, die die genannten Produkte herstellen, verarbeiten, transportieren oder in den Handel bringen, risikoorientiert ein und legen die Kontrollhäufigkeit dieser Betriebe fest. Dieses gesetzlich vorgegebene Konzept wird in allen Bundesländern umgesetzt.

Die genannten Behörden sind im Rahmen der amtlichen Betriebskontrollen auch zuständig für das Ergreifen von Maßnahmen bei festgestellten Mängeln sowie für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

Die Kontrollergebnisse werden jährlich zusammengefasst und ausgewertet. Für das Jahr 2023 ergaben sich für das Land Brandenburg im Bereich der Lebensmittelüberwachung folgende Ergebnisse.

Amtliche Lebensmittelkontrollen von Betrieben

Im Jahr 2023 waren insgesamt über 39.000 Lebensmittelunternehmen in Brandenburg ansässig. Es wurden insgesamt fast 28.000 Kontrollbesuche in mehr als 16.000 Brandenburger Betrieben durchgeführt. Dabei erfolgten auch Probenahmen von Erzeugnissen im Bereich der Herstellung, im Handel sowie in Gaststätten und Imbissen. Auch die hygienische Situation in den Betrieben wurde durch die Entnahme von Hygienetupfern überprüft. Im Ergebnis dieser Kontrollen waren, in etwa vergleichbar zum Vorjahr, bei 20 % der überprüften Betriebe Beanstandungen zu verzeichnen.

Die nachfolgende Tabelle enthält die konkreten Zahlen für 2023. Die Daten für 2022 sind zum Vergleich in Klammern angegeben.

amtliche Betriebskontrollen Zahlen für 2023
(Vergleichsdaten für 2022)
Zahl der Betriebe 38.248
(38.083)
Zahl der kontrollierten Betriebe 16.281
(15.128)
Kontrollbesuche 27.908
(26.686)
Zahl kontroll. Betriebe mit Verstößen 3.198
(3.136)
Beanstandungsquote 20 %
(21 %)

20% der im Jahr 2023 kontrollierten Betriebe wiesen Verstöße auf. Besonders in Imbissen, Gaststätten und bei Lebensmitteleinzelhändlern wurde die Nichteinhaltung der allgemeinen Hygieneanforderungen festgestellt und geahndet.

Insgesamt wurden 48 Betriebe zumindest zeitweilig auf behördliche Anordnung geschlossen. Dies betraf überwiegend Gaststätten und Imbisse.

Im Jahr 2022 wurden durch die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden insgesamt 271 Bußgeldverfahren eingeleitet, damit stieg die Anzahl erhobener Bußgelder gegenüber dem Vorjahr (250) leicht.

Verstöße gegen die allgemeinen Hygieneanforderungen, Kennzeichnungsverstöße, beanstandete Proben, Täuschung und Lebensmittel, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, machten den größten Teil der Bußgeldverfahren aus.

Probenuntersuchungen von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenstände, kosmetischen Mitteln

In 2023 wurden im Land Brandenburg 11.570 Proben amtlich entnommen und im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) untersucht. Im Rahmen der labortechnischen Untersuchung wurden von den 10.408 Lebensmittelproben 1.638 Proben beanstandet, was einer Beanstandungsquote von 16 % entspricht. In 2022 lag die Beanstandungsquote bei 17 %.

Im Jahresbericht des LLBB werden Art und Anzahl der untersuchten Warengruppen sowie die einzelnen Beanstandungsgründe auch für die untersuchten Proben aus Brandenburg dargestellt. Hier sind ebenfalls die Beanstandungsquoten bei ausgewählten Lebensmittelgruppen sowie die Verteilung von wesentlichen Beanstandungsgründen bei Lebensmitteln grafisch dargestellt. Der Jahresbericht des LLBB ist unter dem folgenden Link einsehbar: https://www.landeslabor.berlin-brandenburg.de/sixcms/detail.php/115802

In der nachfolgenden Tabelle sind die 2022 am häufigsten beanstandeten Warengruppen aufgelistet.

Warengruppe Probenanzahl Anzahl beanstandeter Proben Anteil
Nahrungsergänzungsmittel 133 59 44 %
Konfitüren u.ä. 95 36 38 %
Speiseeis 490 153 31 %
Krusten-, Schalen-, Weichtiere 146 38 26 %
Wurstwaren 663 156 24 %

Die Beanstandungen der aufgelisteten Produkte waren hauptsächlich, wie auch in den Vorjahren, auf folgende Ursache zurückzuführen:

  • Verstoß gegen Kennzeichnungsvorschriften (51 %),
  • Nichtübereinstimmung mit fachlichen Normen,
  • mikrobiologische Verunreinigung (12%)
  • Irreführung (12 %).

Die besonders schwerwiegende Beanstandung „gesundheitsschädlich“ wurde bei 1 % der Proben festgestellt. Dies betraf am häufigsten Produkte aus den Warengruppen Käse, Fleischerzeugnisse sowie Fertiggerichte, die durch ihre jeweiligen mikrobiologischen Verunreinigungen als gesundheitsschädlich nach Art. 14 der VO (EG) Nr. 178/2002 eingestuft wurden.

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in oder auf Obst und Gemüse

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.350 Proben der verschiedensten Warengruppen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Das LLBB untersuchte jede Probe auf ca. 650 verschiedene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einschließlich deren Abbauprodukte und Metabolite.

Unter den Proben waren 265 Proben von Gemüse und 191 Proben von Obst.

Davon stammten 147 Proben Frischgemüse sowie 59 Proben Frischobst aus dem Land Brandenburg.

Es kam zu zwei Höchstgehaltsüberschreitungen bei Chilischoten und je einer Höchstgehaltsüberschreitung bei Aprikosen und Rosenkohl.

Lebensmittel Wirkstoff(e) Rückstandsgehalt [mg/kg] Höchstmenge(n) [mg/kg] Herkunft
Chilischote Dimethoat
Dinotefuran
Flusilazol
Hexaconazol
Omethoat
Permethrin
Phenthoat
Tricyclazo
0,21
0,041
0,024
0,068
0,030
0,43
0,093
0,34
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,05
0,01
0,01
Vietnam
Chilischote Chlorfenapyr
Hexaconazol
Prochloraz
Propiconazol
Tricyclazol
0,025
0,085
0,062
0,15
0,023
0,01
0,01
0,03
0,01
0,01
Vietnam
Aprikosen Dodin 0,36 0,01 Italien
Rosenkohl Deltamethrin 0,33 0,01 Deutschland

Amtliche Kontrollen der zuständigen Behörden nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse erfolgten zusammen mit dem Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.

Zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachungsbehörden gehört es, zu kontrollieren, ob betriebliche Unternehmerinnen und Unternehmer die geltenden Rechtsvorschriften bei der Herstellung, dem Handel und dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen einhalten, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung in Bezug auf die genannten Produktgruppen zu schützen.

Auf der Grundlage eines risikoorientierten Beurteilungssystems stufen die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden (VLÜÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte die Betriebe, die die genannten Produkte herstellen, verarbeiten, transportieren oder in den Handel bringen, risikoorientiert ein und legen die Kontrollhäufigkeit dieser Betriebe fest. Dieses gesetzlich vorgegebene Konzept wird in allen Bundesländern umgesetzt.

Die genannten Behörden sind im Rahmen der amtlichen Betriebskontrollen auch zuständig für das Ergreifen von Maßnahmen bei festgestellten Mängeln sowie für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

Die Kontrollergebnisse werden jährlich zusammengefasst und ausgewertet. Für das Jahr 2023 ergaben sich für das Land Brandenburg im Bereich der Lebensmittelüberwachung folgende Ergebnisse.

Amtliche Lebensmittelkontrollen von Betrieben

Im Jahr 2023 waren insgesamt über 39.000 Lebensmittelunternehmen in Brandenburg ansässig. Es wurden insgesamt fast 28.000 Kontrollbesuche in mehr als 16.000 Brandenburger Betrieben durchgeführt. Dabei erfolgten auch Probenahmen von Erzeugnissen im Bereich der Herstellung, im Handel sowie in Gaststätten und Imbissen. Auch die hygienische Situation in den Betrieben wurde durch die Entnahme von Hygienetupfern überprüft. Im Ergebnis dieser Kontrollen waren, in etwa vergleichbar zum Vorjahr, bei 20 % der überprüften Betriebe Beanstandungen zu verzeichnen.

Die nachfolgende Tabelle enthält die konkreten Zahlen für 2023. Die Daten für 2022 sind zum Vergleich in Klammern angegeben.

amtliche Betriebskontrollen Zahlen für 2023
(Vergleichsdaten für 2022)
Zahl der Betriebe 38.248
(38.083)
Zahl der kontrollierten Betriebe 16.281
(15.128)
Kontrollbesuche 27.908
(26.686)
Zahl kontroll. Betriebe mit Verstößen 3.198
(3.136)
Beanstandungsquote 20 %
(21 %)

20% der im Jahr 2023 kontrollierten Betriebe wiesen Verstöße auf. Besonders in Imbissen, Gaststätten und bei Lebensmitteleinzelhändlern wurde die Nichteinhaltung der allgemeinen Hygieneanforderungen festgestellt und geahndet.

Insgesamt wurden 48 Betriebe zumindest zeitweilig auf behördliche Anordnung geschlossen. Dies betraf überwiegend Gaststätten und Imbisse.

Im Jahr 2022 wurden durch die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden insgesamt 271 Bußgeldverfahren eingeleitet, damit stieg die Anzahl erhobener Bußgelder gegenüber dem Vorjahr (250) leicht.

Verstöße gegen die allgemeinen Hygieneanforderungen, Kennzeichnungsverstöße, beanstandete Proben, Täuschung und Lebensmittel, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, machten den größten Teil der Bußgeldverfahren aus.

Probenuntersuchungen von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenstände, kosmetischen Mitteln

In 2023 wurden im Land Brandenburg 11.570 Proben amtlich entnommen und im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) untersucht. Im Rahmen der labortechnischen Untersuchung wurden von den 10.408 Lebensmittelproben 1.638 Proben beanstandet, was einer Beanstandungsquote von 16 % entspricht. In 2022 lag die Beanstandungsquote bei 17 %.

Im Jahresbericht des LLBB werden Art und Anzahl der untersuchten Warengruppen sowie die einzelnen Beanstandungsgründe auch für die untersuchten Proben aus Brandenburg dargestellt. Hier sind ebenfalls die Beanstandungsquoten bei ausgewählten Lebensmittelgruppen sowie die Verteilung von wesentlichen Beanstandungsgründen bei Lebensmitteln grafisch dargestellt. Der Jahresbericht des LLBB ist unter dem folgenden Link einsehbar: https://www.landeslabor.berlin-brandenburg.de/sixcms/detail.php/115802

In der nachfolgenden Tabelle sind die 2022 am häufigsten beanstandeten Warengruppen aufgelistet.

Warengruppe Probenanzahl Anzahl beanstandeter Proben Anteil
Nahrungsergänzungsmittel 133 59 44 %
Konfitüren u.ä. 95 36 38 %
Speiseeis 490 153 31 %
Krusten-, Schalen-, Weichtiere 146 38 26 %
Wurstwaren 663 156 24 %

Die Beanstandungen der aufgelisteten Produkte waren hauptsächlich, wie auch in den Vorjahren, auf folgende Ursache zurückzuführen:

  • Verstoß gegen Kennzeichnungsvorschriften (51 %),
  • Nichtübereinstimmung mit fachlichen Normen,
  • mikrobiologische Verunreinigung (12%)
  • Irreführung (12 %).

Die besonders schwerwiegende Beanstandung „gesundheitsschädlich“ wurde bei 1 % der Proben festgestellt. Dies betraf am häufigsten Produkte aus den Warengruppen Käse, Fleischerzeugnisse sowie Fertiggerichte, die durch ihre jeweiligen mikrobiologischen Verunreinigungen als gesundheitsschädlich nach Art. 14 der VO (EG) Nr. 178/2002 eingestuft wurden.

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in oder auf Obst und Gemüse

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.350 Proben der verschiedensten Warengruppen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Das LLBB untersuchte jede Probe auf ca. 650 verschiedene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einschließlich deren Abbauprodukte und Metabolite.

Unter den Proben waren 265 Proben von Gemüse und 191 Proben von Obst.

Davon stammten 147 Proben Frischgemüse sowie 59 Proben Frischobst aus dem Land Brandenburg.

Es kam zu zwei Höchstgehaltsüberschreitungen bei Chilischoten und je einer Höchstgehaltsüberschreitung bei Aprikosen und Rosenkohl.

Lebensmittel Wirkstoff(e) Rückstandsgehalt [mg/kg] Höchstmenge(n) [mg/kg] Herkunft
Chilischote Dimethoat
Dinotefuran
Flusilazol
Hexaconazol
Omethoat
Permethrin
Phenthoat
Tricyclazo
0,21
0,041
0,024
0,068
0,030
0,43
0,093
0,34
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,05
0,01
0,01
Vietnam
Chilischote Chlorfenapyr
Hexaconazol
Prochloraz
Propiconazol
Tricyclazol
0,025
0,085
0,062
0,15
0,023
0,01
0,01
0,03
0,01
0,01
Vietnam
Aprikosen Dodin 0,36 0,01 Italien
Rosenkohl Deltamethrin 0,33 0,01 Deutschland

Amtliche Kontrollen der zuständigen Behörden nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse erfolgten zusammen mit dem Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.

Landesprogramme 2023

Das Land Brandenburg setzt sich neben den jährlich zu bearbeitenden regulären Untersuchungsprogrammen des Bundes auch eigene Untersuchungsschwerpunkte im Rahmen der Überwachung von Lebensmitteln sowie dem Non-Food-Bereich. Im Jahr 2023 wurden vier Landesprogramme geplant und durchgeführt.

Nachfolgend werden die Landesprogramme und ihre Ergebnisse vorgestellt.

Das Land Brandenburg setzt sich neben den jährlich zu bearbeitenden regulären Untersuchungsprogrammen des Bundes auch eigene Untersuchungsschwerpunkte im Rahmen der Überwachung von Lebensmitteln sowie dem Non-Food-Bereich. Im Jahr 2023 wurden vier Landesprogramme geplant und durchgeführt.

Nachfolgend werden die Landesprogramme und ihre Ergebnisse vorgestellt.

  • Landesprogramm 1: Chinolizidinalkaloide in Lupinenmehl und –schrot

    Da Süßlupinen einen hohen Proteingehalt aufweisen ist in den letzten Jahren eine vermehrte Nutzung als Futtermittel und Lebensmittel zu beobachten. Mit 8.000 ha Fläche ist Brandenburg das anbaustärkste Bundesland.

    Im Lebensmittelbereich dient die Pflanze als Alternative zu Tofu- und Soja-Produkten sowie zur Verarbeitung zu Mehl, Aufstrich, Nudeln, Proteinpulver, Kaffee-, Milch- und Fleischersatz.

    In den Jahren 2019 - 2022 wurden im Landeslabor Berlin-Brandenburg 17 Proben Lupinensaat verschiedener Sorten von eigentlich Alkaloid-armen Blau- und Weißlupinen untersucht und hohe bis sehr hohe Alkaloidgehalte nachgewiesen.
    Chinolizidinalkaloide (engl. quinolizidine alkaloids; QA) sind eine Gruppe sekundärer Stoffwechselprodukte und dienen der Pflanze als natürlicher Schutz vor Fressfeinden.

    Ziel dieses Landesprogramms war die Überprüfung der Einhaltung des Richtwertes an QA in Lupinenmehl und –schrot für Lebensmittel. Es wurden 11 Proben aus dem Einzelhandel entnommen und zur Analytik ins LLBB geschickt:

    5 x Lupinenmehl
    5 x Lupinenschrot
    1 x Lupinenflocken

    Bei 7 der 11 Proben lag der QA-Gehalt gesichert über dem Richtwert für Lebensmittel von 200 mg/kg, ohne jedoch eine toxikologische Bedenklichkeit aufzuweisen.

    Da Süßlupinen einen hohen Proteingehalt aufweisen ist in den letzten Jahren eine vermehrte Nutzung als Futtermittel und Lebensmittel zu beobachten. Mit 8.000 ha Fläche ist Brandenburg das anbaustärkste Bundesland.

    Im Lebensmittelbereich dient die Pflanze als Alternative zu Tofu- und Soja-Produkten sowie zur Verarbeitung zu Mehl, Aufstrich, Nudeln, Proteinpulver, Kaffee-, Milch- und Fleischersatz.

    In den Jahren 2019 - 2022 wurden im Landeslabor Berlin-Brandenburg 17 Proben Lupinensaat verschiedener Sorten von eigentlich Alkaloid-armen Blau- und Weißlupinen untersucht und hohe bis sehr hohe Alkaloidgehalte nachgewiesen.
    Chinolizidinalkaloide (engl. quinolizidine alkaloids; QA) sind eine Gruppe sekundärer Stoffwechselprodukte und dienen der Pflanze als natürlicher Schutz vor Fressfeinden.

    Ziel dieses Landesprogramms war die Überprüfung der Einhaltung des Richtwertes an QA in Lupinenmehl und –schrot für Lebensmittel. Es wurden 11 Proben aus dem Einzelhandel entnommen und zur Analytik ins LLBB geschickt:

    5 x Lupinenmehl
    5 x Lupinenschrot
    1 x Lupinenflocken

    Bei 7 der 11 Proben lag der QA-Gehalt gesichert über dem Richtwert für Lebensmittel von 200 mg/kg, ohne jedoch eine toxikologische Bedenklichkeit aufzuweisen.

  • Landesprogramm 2: Biogenen Amine, Schwefeldioxid und Methanol in Wein

    Im LLBB wurden in den vergangenen Jahren mehrfach Weine als Beschwerdeproben eingeliefert mit Hinweisen, dass das eingelieferte Erzeugnis Kopfschmerzen, Bauchschmerzen oder sonstige Unverträglichkeitserscheinungen ausgelöst haben könnte. Derartige Unverträglichkeiten können prinzipiell verschiedene Ursachen haben, wobei im Fall von Wein insbesondere Inhaltsstoffe wie biogene Amine, Schwefeldioxid und flüchtige Verbindungen als Auslöser in Frage kommen.

    Im Jahr 2023 wurden im Rahmen des Landesprogramms 15 Weine auf ihre Gehalte an biogenen Aminen, flüchtigen Verbindungen und Gesamt-Schwefeldioxid untersucht.

    Bei den untersuchten Weinen handelte es sich um Rot-, Weiß- und Roséweine, die zu einem großen Teil von Brandenburger Erzeugern stammten. Ein Wein wurde in der Ausprägung eines „Orange Wines“ eingeliefert.

    Biogene Amine:
    13 von 15 untersuchten Weinen (87 %) waren unauffällig. Die Gehalte an Histamin lagen unterhalb von 10 mg/L.
    Bei den zwei anderen Proben (einmal Brandenburger Landwein und einmal Deutscher Wein eines Abfüllers aus Brandenburg) lag der jeweilige Gehalt des biogenen Amins Putrescin über 20 mg/L. Bei diesen zwei Proben wurde den zuständigen Veterinärbehörden aufgrund des erhöhten Gehaltes an biogenen Aminen zur Durchführung weiterer Untersuchungen die Entnahme einer Verfolgsprobe empfohlen.

    Schwefeldioxid und flüchtige Verbindungen:
    Die Gehalte an Gesamt-Schwefeldioxid lagen bei allen untersuchten Weinen unterhalb der jeweiligen festgelegten Höchstmenge.
    Auch die Gehalte an flüchtigen Verbindungen waren bei allen untersuchten Weinen unauffällig. Die Gehalte an 1-Butanol und 2-Butanol lagen bei allen Weinen unterhalb der jeweiligen Bestimmungsgrenze.

    Im LLBB wurden in den vergangenen Jahren mehrfach Weine als Beschwerdeproben eingeliefert mit Hinweisen, dass das eingelieferte Erzeugnis Kopfschmerzen, Bauchschmerzen oder sonstige Unverträglichkeitserscheinungen ausgelöst haben könnte. Derartige Unverträglichkeiten können prinzipiell verschiedene Ursachen haben, wobei im Fall von Wein insbesondere Inhaltsstoffe wie biogene Amine, Schwefeldioxid und flüchtige Verbindungen als Auslöser in Frage kommen.

    Im Jahr 2023 wurden im Rahmen des Landesprogramms 15 Weine auf ihre Gehalte an biogenen Aminen, flüchtigen Verbindungen und Gesamt-Schwefeldioxid untersucht.

    Bei den untersuchten Weinen handelte es sich um Rot-, Weiß- und Roséweine, die zu einem großen Teil von Brandenburger Erzeugern stammten. Ein Wein wurde in der Ausprägung eines „Orange Wines“ eingeliefert.

    Biogene Amine:
    13 von 15 untersuchten Weinen (87 %) waren unauffällig. Die Gehalte an Histamin lagen unterhalb von 10 mg/L.
    Bei den zwei anderen Proben (einmal Brandenburger Landwein und einmal Deutscher Wein eines Abfüllers aus Brandenburg) lag der jeweilige Gehalt des biogenen Amins Putrescin über 20 mg/L. Bei diesen zwei Proben wurde den zuständigen Veterinärbehörden aufgrund des erhöhten Gehaltes an biogenen Aminen zur Durchführung weiterer Untersuchungen die Entnahme einer Verfolgsprobe empfohlen.

    Schwefeldioxid und flüchtige Verbindungen:
    Die Gehalte an Gesamt-Schwefeldioxid lagen bei allen untersuchten Weinen unterhalb der jeweiligen festgelegten Höchstmenge.
    Auch die Gehalte an flüchtigen Verbindungen waren bei allen untersuchten Weinen unauffällig. Die Gehalte an 1-Butanol und 2-Butanol lagen bei allen Weinen unterhalb der jeweiligen Bestimmungsgrenze.

  • Landesprogramm 3: Überprüfung der Mikrobiologie bei losen Sprossen

    Sprossen und Keimlinge zeigen immer wieder auffällige mikrobiologische Befunde. Im Jahr 2019 gab es beispielsweise einen Rückruf von Sprossen, in denen VTEC (Verotoxin-bildende E. coli) nachgewiesen wurden. Im Jahr 2022 gab es bei der amtlichen Probe eines Veterinäramtes einen Nachweis von Salmonellen in rohen Sprossen aus einer Saladette. Die Verpackung trug keine Kennzeichnung und auch die Lieferscheine lieferte nur eingeschränkt Auskunft über den Hersteller. In der Regel werden Sprossen zum Ende des Garvorgangs den entsprechenden Speisen hinzugefügt, sodass sie dabei lediglich kurz erwärmt, aber bei weitem nicht durchgegart werden damit sie knackig bleiben. Von einer sicheren Abtötung pathogener Mikroorganismen kann dabei nicht ausgegangen werden.
    Im Rahmen dieses Landesprogrammes sollten daher die mikrobiologische Qualität von unverpackten frischen Mungobohnen- und Sojasprossen untersucht werden.
    Untersucht wurden 16 Proben aus 16 verschiedenen Landkreisen (inkl. der kreisfreien Städte).

    Betriebsarten, in denen die Proben genommen wurden:
    9 x Imbiss
    7 x Gaststätte

    Herkunft der Sprossen:
    8 x Deutschland
    2 x Niederlande
    6 x unklar

    Mikrobiologisch (hinsichtlich E. coli, Koagulase-positive Staphylokokken, präsumtive Bacillus cereus, Listeria monocytogenes, STEC (Shigatoxin-bildende E. coli) und Salmonellen) war keine der 16 Proben zu beanstanden.

    Sprossen und Keimlinge zeigen immer wieder auffällige mikrobiologische Befunde. Im Jahr 2019 gab es beispielsweise einen Rückruf von Sprossen, in denen VTEC (Verotoxin-bildende E. coli) nachgewiesen wurden. Im Jahr 2022 gab es bei der amtlichen Probe eines Veterinäramtes einen Nachweis von Salmonellen in rohen Sprossen aus einer Saladette. Die Verpackung trug keine Kennzeichnung und auch die Lieferscheine lieferte nur eingeschränkt Auskunft über den Hersteller. In der Regel werden Sprossen zum Ende des Garvorgangs den entsprechenden Speisen hinzugefügt, sodass sie dabei lediglich kurz erwärmt, aber bei weitem nicht durchgegart werden damit sie knackig bleiben. Von einer sicheren Abtötung pathogener Mikroorganismen kann dabei nicht ausgegangen werden.
    Im Rahmen dieses Landesprogrammes sollten daher die mikrobiologische Qualität von unverpackten frischen Mungobohnen- und Sojasprossen untersucht werden.
    Untersucht wurden 16 Proben aus 16 verschiedenen Landkreisen (inkl. der kreisfreien Städte).

    Betriebsarten, in denen die Proben genommen wurden:
    9 x Imbiss
    7 x Gaststätte

    Herkunft der Sprossen:
    8 x Deutschland
    2 x Niederlande
    6 x unklar

    Mikrobiologisch (hinsichtlich E. coli, Koagulase-positive Staphylokokken, präsumtive Bacillus cereus, Listeria monocytogenes, STEC (Shigatoxin-bildende E. coli) und Salmonellen) war keine der 16 Proben zu beanstanden.

  • Landesprogramm 4: Pflanzenschutzmittelrückstände und Pyrrolizidinalkaloide in Brandenburger Honig

    Im Jahr 2023 wurden durch das Kompetenzzentrum für Honig am Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg (im Rahmen der Norddeutschen Kooperation – NOKO) 12 Honigproben auf Glyphosat untersucht.
    In keiner Probe war Glyphosat nachweisbar.

    Es wurden 40 weitere Proben auf weitere Pflanzenschutzmittel untersucht. Dabei handelte es sich um Honigproben aus Brandenburg, bevorzugt aus Trachten der Frühjahrs- und Rapsblüte.
    In 24 Proben (60 %) wurden Rückstände von PSM nachgewiesen, wobei keine Höchstgehaltsüberschreitungen nachgewiesen wurden.

    Erstmals wurde im Jahr 2023 aufgrund der zunehmenden Ausbreitung von Kreuzkräutern auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und Blühflächen in Brandenburg auch Honig auf Pyrrolizidinalkaloide untersucht.
    Von 18 untersuchten Proben wurden in drei Honigen (17 %) hohe Werte ermittelt, wobei aufgrund fehlender Vorgaben für Höchstwerte in Honig keine Beanstandungen ausgesprochen wurden. Allerdings erfolgte entsprechend der Empfehlung des BfR Nr. 038/2011 eine freiwillige Rücknahme vom Markt durch den Inverkehrbringer.

    Im Fall einer Höchstgehaltsüberschreitung von Pyrrolizidinalkaloiden in Blütenpollen wurde auch aufgrund nicht klärbarer Herkunft ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Im Jahr 2023 wurden durch das Kompetenzzentrum für Honig am Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg (im Rahmen der Norddeutschen Kooperation – NOKO) 12 Honigproben auf Glyphosat untersucht.
    In keiner Probe war Glyphosat nachweisbar.

    Es wurden 40 weitere Proben auf weitere Pflanzenschutzmittel untersucht. Dabei handelte es sich um Honigproben aus Brandenburg, bevorzugt aus Trachten der Frühjahrs- und Rapsblüte.
    In 24 Proben (60 %) wurden Rückstände von PSM nachgewiesen, wobei keine Höchstgehaltsüberschreitungen nachgewiesen wurden.

    Erstmals wurde im Jahr 2023 aufgrund der zunehmenden Ausbreitung von Kreuzkräutern auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und Blühflächen in Brandenburg auch Honig auf Pyrrolizidinalkaloide untersucht.
    Von 18 untersuchten Proben wurden in drei Honigen (17 %) hohe Werte ermittelt, wobei aufgrund fehlender Vorgaben für Höchstwerte in Honig keine Beanstandungen ausgesprochen wurden. Allerdings erfolgte entsprechend der Empfehlung des BfR Nr. 038/2011 eine freiwillige Rücknahme vom Markt durch den Inverkehrbringer.

    Im Fall einer Höchstgehaltsüberschreitung von Pyrrolizidinalkaloiden in Blütenpollen wurde auch aufgrund nicht klärbarer Herkunft ein Bußgeldverfahren eingeleitet.


Internethandel

Auch Onlinehändler unterliegen der amtlichen Überwachung durch die zuständigen Behörden.

Für die Überwachung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (wie z. B. Schmuck) und Lebensmittelkontaktmaterialien (z. B. Teller) sind die örtlichen Behörden zuständig. Im Land Brandenburg sind dies die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Im Allgemeinen erfolgt die amtliche Überwachung durch Kontrollen am Ort der Tätigkeit eines Lebensmittelunternehmers. Im Bereich des Onlinehandels sind jedoch neue Konzepte gefragt, weil Onlinehändler über die Grenzen der örtlich zuständigen Behörden hinaus agieren. Deshalb bedarf es spezieller technischer Einrichtungen und besonderer technischer Expertisen, um Verbraucherinnen und Verbraucher auch in diesen Handelssegmenten effektiv zu schützen und um die zuständigen Behörden der Länder bei der Durchführung der amtlichen Überwachung zu unterstützen.

G@ZIELT

G@ZIELT ist seit 2013 die länderfinanzierte Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, die vorbereitende Tätigkeiten für die amtliche Überwachung des Onlinehandels mit Erzeugnissen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und mit Tabakerzeugnissen für alle Bundesländer durchführt.

Als zentrale Recherchestelle kann G@ZIELT durch Spezialisierung den Herausforderungen des Onlinehandels begegnen und seine Expertise weiter ausbauen. Damit ist G@ZIELT den Bundesländern eine wichtige Unterstützung bei der Überwachung des Onlinehandels.

Weitere Informationen zu G@ZIELT sowie Hinweise für sicheres Einkaufen im Internet finden Sie auf der Seite des BVL.

Bei den Recherchen liegt der Fokus der Zentralstelle auf der Identifizierung von Angeboten risikobehafteter Produkte, die die Verbraucherinnen und Verbraucher evtl. gesundheitlich schädigen oder täuschen können sowie nicht bei den Behörden registrierten online handelnden Lebensmittelunternehmen.

G@ZIELT führt dazu unter anderem Recherchen auf Grundlage von Meldungen aus den europäischen Schnellwarnsystemen RASFF und RAPEX (Informationen dazu siehe hier für RASFF  und hier für RAPEX durch.

Weitere Informationen über die Recherchearbeit von G@ZIELT finden Sie ebenfalls auf der Seite des BVL. Dort finden Sie auch die Ergebnisse der Internetrecherchen der vergangenen Jahre in Form der G@ZIELT-Jahresberichte.

Auch Onlinehändler unterliegen der amtlichen Überwachung durch die zuständigen Behörden.

Für die Überwachung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (wie z. B. Schmuck) und Lebensmittelkontaktmaterialien (z. B. Teller) sind die örtlichen Behörden zuständig. Im Land Brandenburg sind dies die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Im Allgemeinen erfolgt die amtliche Überwachung durch Kontrollen am Ort der Tätigkeit eines Lebensmittelunternehmers. Im Bereich des Onlinehandels sind jedoch neue Konzepte gefragt, weil Onlinehändler über die Grenzen der örtlich zuständigen Behörden hinaus agieren. Deshalb bedarf es spezieller technischer Einrichtungen und besonderer technischer Expertisen, um Verbraucherinnen und Verbraucher auch in diesen Handelssegmenten effektiv zu schützen und um die zuständigen Behörden der Länder bei der Durchführung der amtlichen Überwachung zu unterstützen.

G@ZIELT

G@ZIELT ist seit 2013 die länderfinanzierte Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, die vorbereitende Tätigkeiten für die amtliche Überwachung des Onlinehandels mit Erzeugnissen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und mit Tabakerzeugnissen für alle Bundesländer durchführt.

Als zentrale Recherchestelle kann G@ZIELT durch Spezialisierung den Herausforderungen des Onlinehandels begegnen und seine Expertise weiter ausbauen. Damit ist G@ZIELT den Bundesländern eine wichtige Unterstützung bei der Überwachung des Onlinehandels.

Weitere Informationen zu G@ZIELT sowie Hinweise für sicheres Einkaufen im Internet finden Sie auf der Seite des BVL.

Bei den Recherchen liegt der Fokus der Zentralstelle auf der Identifizierung von Angeboten risikobehafteter Produkte, die die Verbraucherinnen und Verbraucher evtl. gesundheitlich schädigen oder täuschen können sowie nicht bei den Behörden registrierten online handelnden Lebensmittelunternehmen.

G@ZIELT führt dazu unter anderem Recherchen auf Grundlage von Meldungen aus den europäischen Schnellwarnsystemen RASFF und RAPEX (Informationen dazu siehe hier für RASFF  und hier für RAPEX durch.

Weitere Informationen über die Recherchearbeit von G@ZIELT finden Sie ebenfalls auf der Seite des BVL. Dort finden Sie auch die Ergebnisse der Internetrecherchen der vergangenen Jahre in Form der G@ZIELT-Jahresberichte.