Kontrollergebnisse


Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung finden auf Basis von Bundes- und Landesprogrammen in vielen Bereichen jährliche Kontrollen statt.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung finden auf Basis von Bundes- und Landesprogrammen in vielen Bereichen jährliche Kontrollen statt.
Lebensmittelüberwachung in Brandenburg - Ergebnisse 2021
Zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachungsbehörden gehört es, zu kontrollieren, ob betriebliche Unternehmerinnen und Unternehmer die geltenden Rechtsvorschriften bei der Herstellung, dem Handel und dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen einhalten, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung in Bezug auf die genannten Produktgruppen zu schützen.
Auf der Grundlage eines risikoorientierten Beurteilungssystems stufen die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden (VLÜÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte die Betriebe, die die genannten Produkte herstellen, verarbeiten, transportieren oder in den Handel bringen, risikoorientiert ein und legen die Kontrollhäufigkeit dieser Betriebe fest. Dieses gesetzlich vorgegebene Konzept wird in allen Bundesländern umgesetzt.
Die genannten Behörden sind im Rahmen der amtlichen Betriebskontrollen auch zuständig für das Ergreifen von Maßnahmen bei festgestellten Mängeln sowie für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
Die Kontrollergebnisse werden jährlich zusammengefasst und ausgewertet. Für das Jahr 2021 ergaben sich für das Land Brandenburg im Bereich der Lebensmittelüberwachung folgende Ergebnisse.
Amtliche Lebensmittelkontrollen von Betrieben
Im Jahr 2021 waren insgesamt über 37.600 Lebensmittelunternehmen in Brandenburg ansässig. Es wurden insgesamt gut 22.900 Kontrollbesuche in mehr als 13.500 Brandenburger Betrieben durchgeführt. Dabei erfolgten auch Probenahmen von Erzeugnissen im Bereich der Herstellung, im Handel sowie in Gaststätten und Imbissen. Auch die hygienische Situation in den Betrieben wurde durch die Entnahme von Hygienetupfern überprüft. Im Ergebnis dieser Kontrollen waren, vergleichbar zum Vorjahr, bei 19% der überprüften Betrieb Beanstandungen zu verzeichnen.
Die nachfolgende Tabelle enthält die konkreten Zahlen für 2021. Die Daten für 2020 sind zum Vergleich in Klammern angegeben.
amtliche Betriebskontrollen |
Zahlen für 2021 (Vergleichsdaten für 2020) |
Zahl der Betriebe |
37.676 (37.070) |
Zahl der kontrollierten Betriebe |
13.526 (14.908) |
Kontrollbesuche |
22.966 (25.824) |
Zahl kontroll. Betriebe mit Verstößen |
2.572 (2.739) |
Beanstandungsquote |
19% (18%) |
19% der im Jahr 2021 kontrollierten Betriebe wiesen Verstöße auf. Besonders in Imbissen, Gaststätten, Bäckereien und im Lebensmitteleinzelhandel wurden Mängel bei der Hygiene festgestellt.
Insgesamt wurden 33 Betriebe zumindest zeitweilig auf behördliche Anordnung geschlossen. Überwiegend betroffen waren Gaststätten, Imbisse, ambulanter Lebensmittelhandel, Bäckereien und je eine Fleischerei und eine Bar.
Im Jahr 2021 wurden durch die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden insgesamt 178 Bußgeldverfahren eingeleitet, damit sank die Anzahl erhobener Bußgelder gegenüber dem Vorjahr (196) leicht.
Verstöße gegen die allgemeinen Hygieneanforderungen, beanstandete Proben, Lebensmittel, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet waren und Täuschungen bei Lebensmitteln machten den größten Teil der Bußgeldverfahren aus. Weitere Verstöße lagen bei Kennzeichnungsvorschriften, Verkehrs- und Abgabeverboten vor, die ebenfalls zu Bußgeldverfahren führten.
Eine Nichteinhaltung der allgemeinen Hygieneanforderungen wurde insbesondere in Imbissen, Gaststätte, Bäckereien und im Lebensmitteleinzelhandel festgestellt und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden geahndet.
Probenuntersuchungen von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenstände, kosmetischen Mitteln
In 2021 wurden im Land Brandenburg 9.929 Proben amtlich entnommen und im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) untersucht. Im Rahmen der labortechnischen Untersuchung wurden davon 1.706 Proben beanstandet, einer Beanstandungsquote von 17% entspricht. In 2020 lag die Beanstandungsquote ebenfalls bei 17%.
Im Jahresbericht des LLBB werden Art und Anzahl der untersuchten Warengruppen sowie die einzelnen Beanstandungsgründe auch für die untersuchten Proben aus Brandenburg dargestellt. Hier sind ebenfalls die Beanstandungsquoten bei ausgewählten Lebensmittelgruppen sowie die Verteilung von wesentlichen Beanstandungsgründen bei Lebensmitteln grafisch dargestellt. Der Jahresbericht ist unter dem folgenden Link einsehbar: https://www.landeslabor.berlin-brandenburg.de/sixcms/detail.php/883698
In der nachfolgenden Tabelle sind die 2021 am häufigsten beanstandeten Warengruppen aufgelistet.
Warengruppe |
Probenanzahl |
Anzahl beanstandeter Proben |
Anteil |
Diätetische Lebensmittel |
18 |
12 |
67% |
Tabak- und Tabakerzeugnisse |
23 |
14 |
61% |
Nahrungsergänzungsmittel |
100 |
43 |
43% |
Säuglings- u. Kleinkindnahrung |
145 |
55 |
38% |
Kosmetische Mittel |
216 |
79 |
37% |
Konfitüren |
95 |
31 |
33% |
Speiseeis |
415 |
124 |
30% |
Die Beanstandungen der aufgelisteten Produkte waren hauptsächlich, wie auch im Jahr 2020, auf folgende Ursache zurückzuführen:
- Verstoß gegen Kennzeichnungsvorschriften (54%),
- Irreführung (13%),
- Nichtübereinstimmung mit fachlichen Normen, mikrobiologische Verunreinigung (11%).
Die besonders schwerwiegende Beanstandung „gesundheitsschädlich“ wurde bei 1,1% der Proben festgestellt. Dies betraf am häufigsten Produkte aus den Warengruppen Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie feine Backwaren durch ihre jeweiligen mikrobiologischen Verunreinigungen als gesundheitsschädlich nach Art. 14 der VO (EG) Nr. 178/2002 eingestuft.
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in oder auf Obst und Gemüse
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 1.343 Proben der verschiedensten Warengruppen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Das LLBB untersuchte jede Probe auf ca. 650 verschiedene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einschließlich deren Abbauprodukte und Metabolite.
Unter den Proben waren 271 Proben von Gemüse (ohne Kartoffeln) und 210 Proben von Obst.
Davon stammten 143 Proben Frischgemüse sowie 63 Proben Frischobst aus dem Land Brandenburg.
Höchstmengenüberschreitungen gab es bei Honigpomelo, Kirschen und Clementinen.
Lebensmittel |
Wirkstoff |
Rückstandsgehalt [mg/kg] |
Höchstmenge [mg/kg] |
Herkunft |
Honigpomelo |
Prochloraz |
0,23 |
0,03 |
China |
Kirschen |
Dimethoat Omethoat |
0,058 0,016 |
0,01 0,01 |
Türkei |
Clementinen |
Propiconazol |
0,049 |
0,01 |
Deutschland |
Amtliche Kontrollen der zuständigen Behörden nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse erfolgten zusammen mit dem Pflanzenschutzdienst des LELF.
Zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachungsbehörden gehört es, zu kontrollieren, ob betriebliche Unternehmerinnen und Unternehmer die geltenden Rechtsvorschriften bei der Herstellung, dem Handel und dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen einhalten, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung in Bezug auf die genannten Produktgruppen zu schützen.
Auf der Grundlage eines risikoorientierten Beurteilungssystems stufen die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden (VLÜÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte die Betriebe, die die genannten Produkte herstellen, verarbeiten, transportieren oder in den Handel bringen, risikoorientiert ein und legen die Kontrollhäufigkeit dieser Betriebe fest. Dieses gesetzlich vorgegebene Konzept wird in allen Bundesländern umgesetzt.
Die genannten Behörden sind im Rahmen der amtlichen Betriebskontrollen auch zuständig für das Ergreifen von Maßnahmen bei festgestellten Mängeln sowie für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
Die Kontrollergebnisse werden jährlich zusammengefasst und ausgewertet. Für das Jahr 2021 ergaben sich für das Land Brandenburg im Bereich der Lebensmittelüberwachung folgende Ergebnisse.
Amtliche Lebensmittelkontrollen von Betrieben
Im Jahr 2021 waren insgesamt über 37.600 Lebensmittelunternehmen in Brandenburg ansässig. Es wurden insgesamt gut 22.900 Kontrollbesuche in mehr als 13.500 Brandenburger Betrieben durchgeführt. Dabei erfolgten auch Probenahmen von Erzeugnissen im Bereich der Herstellung, im Handel sowie in Gaststätten und Imbissen. Auch die hygienische Situation in den Betrieben wurde durch die Entnahme von Hygienetupfern überprüft. Im Ergebnis dieser Kontrollen waren, vergleichbar zum Vorjahr, bei 19% der überprüften Betrieb Beanstandungen zu verzeichnen.
Die nachfolgende Tabelle enthält die konkreten Zahlen für 2021. Die Daten für 2020 sind zum Vergleich in Klammern angegeben.
amtliche Betriebskontrollen |
Zahlen für 2021 (Vergleichsdaten für 2020) |
Zahl der Betriebe |
37.676 (37.070) |
Zahl der kontrollierten Betriebe |
13.526 (14.908) |
Kontrollbesuche |
22.966 (25.824) |
Zahl kontroll. Betriebe mit Verstößen |
2.572 (2.739) |
Beanstandungsquote |
19% (18%) |
19% der im Jahr 2021 kontrollierten Betriebe wiesen Verstöße auf. Besonders in Imbissen, Gaststätten, Bäckereien und im Lebensmitteleinzelhandel wurden Mängel bei der Hygiene festgestellt.
Insgesamt wurden 33 Betriebe zumindest zeitweilig auf behördliche Anordnung geschlossen. Überwiegend betroffen waren Gaststätten, Imbisse, ambulanter Lebensmittelhandel, Bäckereien und je eine Fleischerei und eine Bar.
Im Jahr 2021 wurden durch die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden insgesamt 178 Bußgeldverfahren eingeleitet, damit sank die Anzahl erhobener Bußgelder gegenüber dem Vorjahr (196) leicht.
Verstöße gegen die allgemeinen Hygieneanforderungen, beanstandete Proben, Lebensmittel, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet waren und Täuschungen bei Lebensmitteln machten den größten Teil der Bußgeldverfahren aus. Weitere Verstöße lagen bei Kennzeichnungsvorschriften, Verkehrs- und Abgabeverboten vor, die ebenfalls zu Bußgeldverfahren führten.
Eine Nichteinhaltung der allgemeinen Hygieneanforderungen wurde insbesondere in Imbissen, Gaststätte, Bäckereien und im Lebensmitteleinzelhandel festgestellt und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden geahndet.
Probenuntersuchungen von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenstände, kosmetischen Mitteln
In 2021 wurden im Land Brandenburg 9.929 Proben amtlich entnommen und im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) untersucht. Im Rahmen der labortechnischen Untersuchung wurden davon 1.706 Proben beanstandet, einer Beanstandungsquote von 17% entspricht. In 2020 lag die Beanstandungsquote ebenfalls bei 17%.
Im Jahresbericht des LLBB werden Art und Anzahl der untersuchten Warengruppen sowie die einzelnen Beanstandungsgründe auch für die untersuchten Proben aus Brandenburg dargestellt. Hier sind ebenfalls die Beanstandungsquoten bei ausgewählten Lebensmittelgruppen sowie die Verteilung von wesentlichen Beanstandungsgründen bei Lebensmitteln grafisch dargestellt. Der Jahresbericht ist unter dem folgenden Link einsehbar: https://www.landeslabor.berlin-brandenburg.de/sixcms/detail.php/883698
In der nachfolgenden Tabelle sind die 2021 am häufigsten beanstandeten Warengruppen aufgelistet.
Warengruppe |
Probenanzahl |
Anzahl beanstandeter Proben |
Anteil |
Diätetische Lebensmittel |
18 |
12 |
67% |
Tabak- und Tabakerzeugnisse |
23 |
14 |
61% |
Nahrungsergänzungsmittel |
100 |
43 |
43% |
Säuglings- u. Kleinkindnahrung |
145 |
55 |
38% |
Kosmetische Mittel |
216 |
79 |
37% |
Konfitüren |
95 |
31 |
33% |
Speiseeis |
415 |
124 |
30% |
Die Beanstandungen der aufgelisteten Produkte waren hauptsächlich, wie auch im Jahr 2020, auf folgende Ursache zurückzuführen:
- Verstoß gegen Kennzeichnungsvorschriften (54%),
- Irreführung (13%),
- Nichtübereinstimmung mit fachlichen Normen, mikrobiologische Verunreinigung (11%).
Die besonders schwerwiegende Beanstandung „gesundheitsschädlich“ wurde bei 1,1% der Proben festgestellt. Dies betraf am häufigsten Produkte aus den Warengruppen Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie feine Backwaren durch ihre jeweiligen mikrobiologischen Verunreinigungen als gesundheitsschädlich nach Art. 14 der VO (EG) Nr. 178/2002 eingestuft.
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in oder auf Obst und Gemüse
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 1.343 Proben der verschiedensten Warengruppen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Das LLBB untersuchte jede Probe auf ca. 650 verschiedene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einschließlich deren Abbauprodukte und Metabolite.
Unter den Proben waren 271 Proben von Gemüse (ohne Kartoffeln) und 210 Proben von Obst.
Davon stammten 143 Proben Frischgemüse sowie 63 Proben Frischobst aus dem Land Brandenburg.
Höchstmengenüberschreitungen gab es bei Honigpomelo, Kirschen und Clementinen.
Lebensmittel |
Wirkstoff |
Rückstandsgehalt [mg/kg] |
Höchstmenge [mg/kg] |
Herkunft |
Honigpomelo |
Prochloraz |
0,23 |
0,03 |
China |
Kirschen |
Dimethoat Omethoat |
0,058 0,016 |
0,01 0,01 |
Türkei |
Clementinen |
Propiconazol |
0,049 |
0,01 |
Deutschland |
Amtliche Kontrollen der zuständigen Behörden nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse erfolgten zusammen mit dem Pflanzenschutzdienst des LELF.
Landesprogramme 2021
Das Land Brandenburg setzt sich neben den jährlich zu bearbeitenden regulären Untersuchungsprogrammen des Bundes auch eigene Untersuchungsschwerpunkte im Rahmen der Überwachung von Lebensmitteln. Im Jahr 2021 wurden zwei Landesprogramme geplant und durchgeführt.
Nachfolgend werden kurz Ausgangssituation, Ziel, Ergebnisse und Schlussfolgerungen dieser Landesprogramme dargestellt.
Das Land Brandenburg setzt sich neben den jährlich zu bearbeitenden regulären Untersuchungsprogrammen des Bundes auch eigene Untersuchungsschwerpunkte im Rahmen der Überwachung von Lebensmitteln. Im Jahr 2021 wurden zwei Landesprogramme geplant und durchgeführt.
Nachfolgend werden kurz Ausgangssituation, Ziel, Ergebnisse und Schlussfolgerungen dieser Landesprogramme dargestellt.
-
Landesprogramm 01-2021: Acrylamid in stärkehaltigen Lebensmitteln
Acrylamid entsteht in stärkehaltigen Lebensmitteln wie Pommes frites, Chips, Crunch-Müsli oder Knäckebrot durch den Bräunungsprozess beim Backen, Braten oder Frittieren, vor allem bei Temperaturen über 120 °C.
Da Acrylamid im Tierversuch krebserregend wirkt und das Erbgut schädigen kann, sind der Stoff und sein Stoffwechselprodukt Glycidamid in den Fokus der Untersuchungen gerückt. Die Wirkung von Acrylamid auf den Menschen ist jedoch noch immer nicht abschließend geklärt. Insbesondere konnten bislang keine sicheren Verzehrmengen und somit auch keine Schwellenwerte abgeleitet werden.
Vor diesem Hintergrund sind weitere Untersuchungen zur Expositionsschätzungen auf Grundlage aktueller Gehalts- und Verzehrdaten zu Acrylamid und der Aufbau einer umfangreichen Datenbasis erforderlich.
Der resultierende Acrylamidgehalt fällt in Abhängigkeit vom Produktions- und Verarbeitungsverfahren sehr unterschiedlich aus und ist bei einigen Lebensmitteln höher als erwartet. Eine regelmäßige Überwachung der Richtwerte (2013/647/EU) und das Ziel der stetigen Senkung der Acrylamidgehalte in relevanten Lebensmitteln sollten daher weiter im Mittelpunkt stehen.
Für 2021 sollte in dem Landesprogramm eine Statuserhebung durch Probenahme und Untersuchung von besonders betroffenen Lebensmitteln durchgeführt werden. Es wurde darauf abgezielt, vor allem belastungsverdächtige Produkte wie Pommes frites aus Imbissen, Kekse, Kaffee, Ersatzkaffee und Gemüsechips zu beproben und zu untersuchen.
Eingesendet wurden 55 Proben:
Produktgruppe
Ergebnisse > Richtwert
10 x feine Backwaren
1
14 x Röstkaffee
0
31 x frittierte (stärkehaltige) Produkte,
davon
17 x Pommes frites
3
2 x Kartoffelchips
0
8 x Gemüsechips
7*
4 x Chips auf Basis von Hülsenfrüchtemehl
0*
*Hinweis: Da für Gemüsechips und Chips auf Basis von Hülsenfrüchtemehl keine eigenen Richtwerte vorliegen, wurden die Richtwerte für Kartoffelchips als Grundlage genommen
Die Ergebnisse zeigen, dass weitere Beobachtung und Probenahme insbesondere bei zwei Produktgruppen weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich ist: Pommes frites aus Herstellungsbetrieben weisen teilweise hohe Gehalte an Acrylamid auf. Dies liegt an der individuellen Zubereitung und sollte durch verstärkte Probenahme sowie durch Aufklärung im Blick behalten werden.
Ein Problem stellen möglicherweise die Gemüsechips dar, die als relativ neues Lebensmittel zum einen bisher nicht im Blickfeld der Überwachung standen, was sich auch durch fehlende Richtwerte zeigt. Zum anderen zeigen die Proben in überdurchschnittlichem Maße sehr hohe Werte auf, die teilweise weit über dem Richtwert analoger Lebensmittel (hier: Kartoffelchips) liegen.
Das Land Brandenburg hat auf diese Erkenntnisse reagiert und im Jahr 2022 erneut ein Landesprogramm zum Thema Acrylamid aufgelegt, bei dem der Schwerpunkt u. a. auf der Probenahme von Gemüsechips und Pommes frites liegt.
Acrylamid entsteht in stärkehaltigen Lebensmitteln wie Pommes frites, Chips, Crunch-Müsli oder Knäckebrot durch den Bräunungsprozess beim Backen, Braten oder Frittieren, vor allem bei Temperaturen über 120 °C.
Da Acrylamid im Tierversuch krebserregend wirkt und das Erbgut schädigen kann, sind der Stoff und sein Stoffwechselprodukt Glycidamid in den Fokus der Untersuchungen gerückt. Die Wirkung von Acrylamid auf den Menschen ist jedoch noch immer nicht abschließend geklärt. Insbesondere konnten bislang keine sicheren Verzehrmengen und somit auch keine Schwellenwerte abgeleitet werden.
Vor diesem Hintergrund sind weitere Untersuchungen zur Expositionsschätzungen auf Grundlage aktueller Gehalts- und Verzehrdaten zu Acrylamid und der Aufbau einer umfangreichen Datenbasis erforderlich.
Der resultierende Acrylamidgehalt fällt in Abhängigkeit vom Produktions- und Verarbeitungsverfahren sehr unterschiedlich aus und ist bei einigen Lebensmitteln höher als erwartet. Eine regelmäßige Überwachung der Richtwerte (2013/647/EU) und das Ziel der stetigen Senkung der Acrylamidgehalte in relevanten Lebensmitteln sollten daher weiter im Mittelpunkt stehen.
Für 2021 sollte in dem Landesprogramm eine Statuserhebung durch Probenahme und Untersuchung von besonders betroffenen Lebensmitteln durchgeführt werden. Es wurde darauf abgezielt, vor allem belastungsverdächtige Produkte wie Pommes frites aus Imbissen, Kekse, Kaffee, Ersatzkaffee und Gemüsechips zu beproben und zu untersuchen.
Eingesendet wurden 55 Proben:
Produktgruppe
Ergebnisse > Richtwert
10 x feine Backwaren
1
14 x Röstkaffee
0
31 x frittierte (stärkehaltige) Produkte,
davon
17 x Pommes frites
3
2 x Kartoffelchips
0
8 x Gemüsechips
7*
4 x Chips auf Basis von Hülsenfrüchtemehl
0*
*Hinweis: Da für Gemüsechips und Chips auf Basis von Hülsenfrüchtemehl keine eigenen Richtwerte vorliegen, wurden die Richtwerte für Kartoffelchips als Grundlage genommen
Die Ergebnisse zeigen, dass weitere Beobachtung und Probenahme insbesondere bei zwei Produktgruppen weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich ist: Pommes frites aus Herstellungsbetrieben weisen teilweise hohe Gehalte an Acrylamid auf. Dies liegt an der individuellen Zubereitung und sollte durch verstärkte Probenahme sowie durch Aufklärung im Blick behalten werden.
Ein Problem stellen möglicherweise die Gemüsechips dar, die als relativ neues Lebensmittel zum einen bisher nicht im Blickfeld der Überwachung standen, was sich auch durch fehlende Richtwerte zeigt. Zum anderen zeigen die Proben in überdurchschnittlichem Maße sehr hohe Werte auf, die teilweise weit über dem Richtwert analoger Lebensmittel (hier: Kartoffelchips) liegen.
Das Land Brandenburg hat auf diese Erkenntnisse reagiert und im Jahr 2022 erneut ein Landesprogramm zum Thema Acrylamid aufgelegt, bei dem der Schwerpunkt u. a. auf der Probenahme von Gemüsechips und Pommes frites liegt.
-
Landesprogramm 02-2021: Frische, unverpackte Erdbeeren (Importware)
Erdbeeren wurden mehrfach als potentzielles Infektionsvehikel in Ausbruchsuntersuchungen bei Reisenden durch das Robert Koch-Institut (RKI) identifiziert. Auch in Brandenburg gab es 2019 acht Erkrankungsfälle, die vom RKI mit dem Verzehr von Erzeugnissen, die importierte Erdbeeren enthielten, in Zusammenhang gebracht wurden. Es ist zu vermuten, dass hygienische Anforderungen an Anbau, Produktion und Verarbeitung in Drittländern nicht immer mit den Bedingungen in der EU vergleichbar sind.
Vor diesem Hintergrund sollten Proben genommen werden, um den Status von eingeführten Erdbeeren aus Drittländern in Hinsicht auf die Krankheitserreger Salmonellen und Hepatitis-A-Viren zu ermitteln.
Es wurden 38 Proben eingereicht und untersucht. Erfreulicherweise waren alle Proben negativ, sowohl auf Salmonellen als auch auf Hepatitis-A-Viren.
Fragen und Antworten zu Salmonellen in Lebensmitteln finden sich zur weiteren Information unter den folgenden Links: https://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/salmonella-4585.html und https://www.bfr.bund.de/de/lebensmittelhygiene-54338.html.
Fragen und Antworten zu Hepatitis A-Viren in Lebensmitteln finden sich zur weiteren Information unter dem folgenden Link: https://www.bfr.bund.de/de/hepatitis_a_virus-54370.html
Erdbeeren wurden mehrfach als potentzielles Infektionsvehikel in Ausbruchsuntersuchungen bei Reisenden durch das Robert Koch-Institut (RKI) identifiziert. Auch in Brandenburg gab es 2019 acht Erkrankungsfälle, die vom RKI mit dem Verzehr von Erzeugnissen, die importierte Erdbeeren enthielten, in Zusammenhang gebracht wurden. Es ist zu vermuten, dass hygienische Anforderungen an Anbau, Produktion und Verarbeitung in Drittländern nicht immer mit den Bedingungen in der EU vergleichbar sind.
Vor diesem Hintergrund sollten Proben genommen werden, um den Status von eingeführten Erdbeeren aus Drittländern in Hinsicht auf die Krankheitserreger Salmonellen und Hepatitis-A-Viren zu ermitteln.
Es wurden 38 Proben eingereicht und untersucht. Erfreulicherweise waren alle Proben negativ, sowohl auf Salmonellen als auch auf Hepatitis-A-Viren.
Fragen und Antworten zu Salmonellen in Lebensmitteln finden sich zur weiteren Information unter den folgenden Links: https://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/salmonella-4585.html und https://www.bfr.bund.de/de/lebensmittelhygiene-54338.html.
Fragen und Antworten zu Hepatitis A-Viren in Lebensmitteln finden sich zur weiteren Information unter dem folgenden Link: https://www.bfr.bund.de/de/hepatitis_a_virus-54370.html
-
Landessonderprogramm: Salmonella Braenderup in Melonen
Dieses Programm entstand aus einem Erkrankungsausbruch, der sich zwischen dem 15. März und dem 6. Juli 2021 ereignete.
Es wurden 348 bestätigte Fälle von S. Braenderup, Sequenz-Typ 22 (ST22) aus 12 europäischen Ländern und dem Vereinigten Königreich gemeldet. 68 erkrankte Personen mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden, wobei niemand verstarb.
Da die Fälle keine Reiseanamnese hatten, wurde nach einem wahrscheinlich außereuropäischen Lebensmittel mit hoher internationaler Verteilung gesucht. Sowohl die Befragungen als auch die epidemiologischen Analysen führten in Richtung Melonen (Galia, Honig etc., keine Wassermelonen) („Multi‐country outbreak of Salmonella Braenderup ST22, presumed to be linked to imported melons“. In: EFSA Journal 2021;18(7):EN-6807).
Brandenburg reagierte auf dieses Ausbruchsgeschehen mit der Auflage eines Sonderprogrammes in KW 21-22, bei dem Proben von Galia-/ und Cantaloupemelone aus Süd- und Mittelamerika genommen wurden.
Es wurden 30 Proben eingereicht, wobei 5 nicht der angeforderten Produkt-Herkunfts-Kombination entsprachen (z. B. Wassermelone und/oder Herkunft EU).
In keiner der beprobten Melonen konnten Salmonellen nachgewiesen werden.
Dieses Programm entstand aus einem Erkrankungsausbruch, der sich zwischen dem 15. März und dem 6. Juli 2021 ereignete.
Es wurden 348 bestätigte Fälle von S. Braenderup, Sequenz-Typ 22 (ST22) aus 12 europäischen Ländern und dem Vereinigten Königreich gemeldet. 68 erkrankte Personen mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden, wobei niemand verstarb.
Da die Fälle keine Reiseanamnese hatten, wurde nach einem wahrscheinlich außereuropäischen Lebensmittel mit hoher internationaler Verteilung gesucht. Sowohl die Befragungen als auch die epidemiologischen Analysen führten in Richtung Melonen (Galia, Honig etc., keine Wassermelonen) („Multi‐country outbreak of Salmonella Braenderup ST22, presumed to be linked to imported melons“. In: EFSA Journal 2021;18(7):EN-6807).
Brandenburg reagierte auf dieses Ausbruchsgeschehen mit der Auflage eines Sonderprogrammes in KW 21-22, bei dem Proben von Galia-/ und Cantaloupemelone aus Süd- und Mittelamerika genommen wurden.
Es wurden 30 Proben eingereicht, wobei 5 nicht der angeforderten Produkt-Herkunfts-Kombination entsprachen (z. B. Wassermelone und/oder Herkunft EU).
In keiner der beprobten Melonen konnten Salmonellen nachgewiesen werden.
Internethandel
Auch Onlinehändler unterliegen der amtlichen Überwachung durch die zuständigen Behörden.
Für die Überwachung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (wie z. B. Schmuck) und Lebensmittelkontaktmaterialien (z. B. Teller) sind die örtlichen Behörden zuständig. Im Land Brandenburg sind dies die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Im Allgemeinen erfolgt die amtliche Überwachung durch Kontrollen am Ort der Tätigkeit eines Lebensmittelunternehmers. Im Bereich des Onlinehandels sind jedoch neue Konzepte gefragt, weil Onlinehändler über die Grenzen der örtlich zuständigen Behörden hinaus agieren. Deshalb bedarf es spezieller technischer Einrichtungen und besonderer technischer Expertisen, um Verbraucherinnen und Verbraucher auch in diesen Handelssegmenten effektiv zu schützen und um die zuständigen Behörden der Länder bei der Durchführung der amtlichen Überwachung zu unterstützen.
G@ZIELT
G@ZIELT ist seit 2013 die länderfinanzierte Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, die vorbereitende Tätigkeiten für die amtliche Überwachung des Onlinehandels mit Erzeugnissen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und mit Tabakerzeugnissen für alle Bundesländer durchführt.
Als zentrale Recherchestelle kann G@ZIELT durch Spezialisierung den Herausforderungen des Onlinehandels begegnen und seine Expertise weiter ausbauen. Damit ist G@ZIELT den Bundesländern eine wichtige Unterstützung bei der Überwachung des Onlinehandels.
Weitere Informationen zu G@ZIELT sowie Hinweise für sicheres Einkaufen im Internet finden Sie auf der Seite des BVL.
Bei den Recherchen im Lebensmittelbereich liegt der Fokus der Zentralstelle auf der Identifizierung von Angeboten risikobehafteter Lebensmittel, die die Verbraucherinnen und Verbraucher evtl. gesundheitlich schädigen oder täuschen können sowie nicht bei den Behörden registrierten online handelnden Lebensmittelunternehmen.
G@ZIELT führt dazu unter anderem Recherchen auf Grundlage von Meldungen aus den europäischen Schnellwarnsystemen RASFF und RAPEX (Informationen dazu siehe hier für RASFF und hier für RAPEX durch.
Weitere Informationen über die Recherchearbeit von G@ZIELT finden Sie ebenfalls auf der Seite des BVL. Dort finden Sie auch die Ergebnisse der Internetrecherchen der vergangenen Jahre in Form der G@ZIELT-Jahresberichte.
Programme
Im Folgenden sind die Ergebnisse für das Land Brandenburg der bundesweiten Jahresprogramme sowie der weiteren G@ZIELT-Recherchen des Jahres 2020 zusammenfassend dargestellt.
- Recherchiert wurde nach Gesichtsmasken auf Aluminium-Silikat-Basis, die auf unerwünschte Elemente (meistens Schwermetalle) untersucht werden sollten. Es wurden drei Onlineshops mit Verantwortlichen in Brandenburg recherchiert. In allen dreien wurden amtliche Proben genommen, die auch jeweils zu einer Beanstandung führten. Da die jeweiligen Produktverantwortlichen jedoch ihren Sitz nicht in Brandenburg hatten, wurden die drei Vorgänge an die jeweils zuständigen Behörden abgegeben.
- Als zweites Jahresprogramm wurde nach Onlineshops gesucht, die Rohmilchkäse anbieten. Diese sollten mikrobiologisch untersucht werden. Zwei Anbieter in Brandenburg wurden recherchiert. Ein Anbieter hat in der Zwischenzeit seinen Onlineshop geschlossen. Bei dem anderen wurde eine amtliche Probe genommen, die zu keiner Beanstandung führte.
- Recherchen auf Grund von Meldungen in den europäischen Schnellwarnsystemen: Auch hier gab es Treffer in Brandenburger Onlineshops, die verschiedene Nahrungsergänzungsmittel und „Sportlernahrung“ mit diversen nicht zugelassenen Stoffen (u. a. DMAA, Yohimbin, Ephedra-Extrakt) anboten. Die jeweiligen Angebote wurden nach Aufforderung durch die zuständigen Behörden aus den Onlineshops entfernt.
- G@ZIELT übermittelt den Ländern Daten über den Internethandel durch das Bundeszentralamt für Steuern gemäß § 38a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (Xpider-Daten). Im Jahr 2020 wurden Datensätze zu 17 Lebensmittelbetrieben und 7 Betriebe für kosmetische Mittel gemeldet. Davon waren jeweils drei den zuständigen Behörden nicht bekannt. Die Behörden haben sich mit den bisher nicht registrierten Unternehmen in Verbindung gesetzt und werden diese in ihre regulären Kontrollen einbeziehen.
Auch Onlinehändler unterliegen der amtlichen Überwachung durch die zuständigen Behörden.
Für die Überwachung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (wie z. B. Schmuck) und Lebensmittelkontaktmaterialien (z. B. Teller) sind die örtlichen Behörden zuständig. Im Land Brandenburg sind dies die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Im Allgemeinen erfolgt die amtliche Überwachung durch Kontrollen am Ort der Tätigkeit eines Lebensmittelunternehmers. Im Bereich des Onlinehandels sind jedoch neue Konzepte gefragt, weil Onlinehändler über die Grenzen der örtlich zuständigen Behörden hinaus agieren. Deshalb bedarf es spezieller technischer Einrichtungen und besonderer technischer Expertisen, um Verbraucherinnen und Verbraucher auch in diesen Handelssegmenten effektiv zu schützen und um die zuständigen Behörden der Länder bei der Durchführung der amtlichen Überwachung zu unterstützen.
G@ZIELT
G@ZIELT ist seit 2013 die länderfinanzierte Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, die vorbereitende Tätigkeiten für die amtliche Überwachung des Onlinehandels mit Erzeugnissen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und mit Tabakerzeugnissen für alle Bundesländer durchführt.
Als zentrale Recherchestelle kann G@ZIELT durch Spezialisierung den Herausforderungen des Onlinehandels begegnen und seine Expertise weiter ausbauen. Damit ist G@ZIELT den Bundesländern eine wichtige Unterstützung bei der Überwachung des Onlinehandels.
Weitere Informationen zu G@ZIELT sowie Hinweise für sicheres Einkaufen im Internet finden Sie auf der Seite des BVL.
Bei den Recherchen im Lebensmittelbereich liegt der Fokus der Zentralstelle auf der Identifizierung von Angeboten risikobehafteter Lebensmittel, die die Verbraucherinnen und Verbraucher evtl. gesundheitlich schädigen oder täuschen können sowie nicht bei den Behörden registrierten online handelnden Lebensmittelunternehmen.
G@ZIELT führt dazu unter anderem Recherchen auf Grundlage von Meldungen aus den europäischen Schnellwarnsystemen RASFF und RAPEX (Informationen dazu siehe hier für RASFF und hier für RAPEX durch.
Weitere Informationen über die Recherchearbeit von G@ZIELT finden Sie ebenfalls auf der Seite des BVL. Dort finden Sie auch die Ergebnisse der Internetrecherchen der vergangenen Jahre in Form der G@ZIELT-Jahresberichte.
Programme
Im Folgenden sind die Ergebnisse für das Land Brandenburg der bundesweiten Jahresprogramme sowie der weiteren G@ZIELT-Recherchen des Jahres 2020 zusammenfassend dargestellt.
- Recherchiert wurde nach Gesichtsmasken auf Aluminium-Silikat-Basis, die auf unerwünschte Elemente (meistens Schwermetalle) untersucht werden sollten. Es wurden drei Onlineshops mit Verantwortlichen in Brandenburg recherchiert. In allen dreien wurden amtliche Proben genommen, die auch jeweils zu einer Beanstandung führten. Da die jeweiligen Produktverantwortlichen jedoch ihren Sitz nicht in Brandenburg hatten, wurden die drei Vorgänge an die jeweils zuständigen Behörden abgegeben.
- Als zweites Jahresprogramm wurde nach Onlineshops gesucht, die Rohmilchkäse anbieten. Diese sollten mikrobiologisch untersucht werden. Zwei Anbieter in Brandenburg wurden recherchiert. Ein Anbieter hat in der Zwischenzeit seinen Onlineshop geschlossen. Bei dem anderen wurde eine amtliche Probe genommen, die zu keiner Beanstandung führte.
- Recherchen auf Grund von Meldungen in den europäischen Schnellwarnsystemen: Auch hier gab es Treffer in Brandenburger Onlineshops, die verschiedene Nahrungsergänzungsmittel und „Sportlernahrung“ mit diversen nicht zugelassenen Stoffen (u. a. DMAA, Yohimbin, Ephedra-Extrakt) anboten. Die jeweiligen Angebote wurden nach Aufforderung durch die zuständigen Behörden aus den Onlineshops entfernt.
- G@ZIELT übermittelt den Ländern Daten über den Internethandel durch das Bundeszentralamt für Steuern gemäß § 38a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (Xpider-Daten). Im Jahr 2020 wurden Datensätze zu 17 Lebensmittelbetrieben und 7 Betriebe für kosmetische Mittel gemeldet. Davon waren jeweils drei den zuständigen Behörden nicht bekannt. Die Behörden haben sich mit den bisher nicht registrierten Unternehmen in Verbindung gesetzt und werden diese in ihre regulären Kontrollen einbeziehen.