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Vorsorge und Beratung für Schwangere

Während der Schwangerschaft können Sie Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrer Frauenärztin, Ihrem Frauenarzt oder einer Hebamme in Anspruch nehmen. Die dafür anfallenden Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Sind Sie berufstätig, muss Sie Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin für die Untersuchungen freistellen, ohne dass Ihnen ein Verdienstausfall entsteht.

Der Mutterpass

Den Mutterpass erhalten Sie von Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme. Darin werden alle Ergebnisse der Untersuchungen, der voraussichtliche Entbindungstermin, der Schwangerschaftsverlauf sowie alle eventuell auftretenden Krankheiten und Komplikationen vermerkt. Tragen Sie den Mutterpass immer bei sich. Er enthält alle wichtigen Informationen, die besonders in Notfällen von großer Bedeutung sein können. Der Mutterpass sollte auch nach der Entbindung aufbewahrt werden, da er bei eventuell späteren Schwangerschaften eine wichtige Informationsquelle ist.

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Zahnärztlicher Prophylaxe-Pass Mutter & Kind

Zusammen mit dem Mutterpass bekommen Sie von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt oder Ihrer Zahnärztin bzw. Ihrem Zahnarzt den „Zahnärztlichen Prophylaxe-Pass Mutter & Kind“. Er enthält Informationen zur Förderung der Mundgesundheit für Schwangere sowie für Kinder in den ersten beiden Lebensjahren. Empfohlen wird der zweimalige zahnärztliche Besuch während der Schwangerschaft. Der erste zahnärztliche Besuch des Kindes sollte ab dem ersten Milchzahn, also circa ab dem sechsten Lebensmonat stattfinden. Sobald Ihr Kind ein Jahr alt ist, bekommt es in der Kita oder Tagespflegestelle den „Zahnärztlichen Prophylaxe-Pass für Vorschulkinder“.

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Kuren für Schwangere

Sollten Schwangerschaftsbeschwerden eintreten, für die keine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus notwendig ist, die aber unter häuslichen Bedingungen schwer behandelbar sind, besteht die Möglichkeit für eine Schwangerenkur in Buckow. Bitte beachten Sie, dass dort nur Schwangere aufgenommen werden, wenn im Haushalt bereits ein Kind lebt. Die dreiwöchige stationäre Vorsorgemaßnahme können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Unterstützung durch eine Hebamme

Hebammenhilfe kann von allen Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt, im Wochenbett und in der Stillzeit in Anspruch genommen werden.

Die Hebamme

  • berät Sie über Ernährung und Lebensführung in der Schwangerschaft,
  • bereitet Sie in Frauen- oder Paarkursen und bei gesundheitlichen Besonderheiten in Einzelstunden auf die Geburt vor. Sie erlernen Atem- und Entspannungstechniken und können günstige Gebärpositionen ausprobieren.
  • führt in Zusammenarbeit mit der Ärztin bzw. dem Arzt Maßnahmen zur Behandlung/Linderung möglicher Schwangerschaftsbeschwerden durch. Das gilt auch für vorzeitige Wehentätigkeit.
  • bereitet Sie auf die Pflege des Säuglings vor,
  • informiert Sie über soziale Hilfen in der Schwangerschaft und während des Wochenbettes sowie
  • zum Übergang von Partnerschaft zu Elternschaft.

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Beratung bei einer möglichen Behinderung des Kindes

Stellt Ihre Ärztin/Ihr Arzt bei einer vorgeburtlichen Untersuchung fest, dass Ihr Kind möglicherweise mit einem Handicap auf die Welt kommt, erhalten Sie und auf Wunsch Ihr Partner oder Ihre Partnerin eine umfassende medizinische und psychosoziale Beratung.

Dabei werden auch Ärztinnen/Ärzte hinzugezogen, die mit entsprechenden Gesundheitsschädigungen Erfahrung haben. Sie haben zudem – auf Wunsch – einen Anspruch auf vertiefende psychosoziale Beratung bei entsprechenden Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden.

Für den Fall, dass eine medizinische Indikation für einen Abbruch vorliegt, werden Sie von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt zu medizinischen und psychischen Aspekten eines Schwangerschaftsabbruchs beraten und ebenfalls auf Ihren Wunsch an eine Beratungsstelle vermittelt. Auf diese Beratung können Sie – in diesem Fall – schriftlich verzichten, ihre Durchführung müssen Sie schriftlich bestätigen. Ein Schwangerschaftsabbruch darf erst nach Ablauf einer dreitägigen Bedenkzeit erfolgen.

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Beratung zu allen weiteren Fragen rund um eine Schwangerschaft

Die Beratungsstellen für Familienplanung, Sexualität und Schwangerschaft sowie die Gesundheitsämter bieten umfangreiche Informationen und Beratungsleistungen an.

In den Schwangerschafts- und staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter, Ehe-, Familien- und Sexualberaterinnen und -berater, Psychologinnen und Psychologen über:

  • soziale und wirtschaftliche Hilfen, insbesondere finanzielle Leistungen sowie Unterstützung bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplätze oder deren Erhalt,
  • familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien, einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben,
  • soziale und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,
  • Lösungsmöglichkeiten für Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,
  • Vorsorgeuntersuchungen bei einer Schwangerschaft, zu pränataler Diagnostik und die Kosten der Entbindung,
  • Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung, Variationen der Geschlechtsmerkmale.

Sie erhalten Informationen und Unterstützung bei

  • der Geltendmachung von Ansprüchen,
  • der Bewältigung des Alltags,
  • der Antragstellung bei der Stiftung „Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg“ und der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens”.

Weitere Informationen

Bundesweites Hilfetelefon „Schwangere in Not“
Anonyme und kostenfreie Beratung rund um die Uhr
Tel.: 0800 40 40 020

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