Unterstützung für (werdende) Eltern
(Werdenden) Eltern sowie Eltern von Neugeborenen, Klein- und Schulkindern stehen vielfältige niedrigschwellige Unterstützungsangebote sowie medizinische Früherkennungs- und Vorsorgeangebote zur Verfügung.
Netzwerk Frühe Hilfen
Ziel der Frühen Hilfen ist es, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Frühe Hilfen umfassen vielfältige Angebote.
Dazu gehören
- die längerfristige Begleitung durch eine Familienhebamme oder
- durch eine Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP),
- Eltern-Kind-Treffs,
- die Beratung in Familien- und Erziehungsberatungsstellen,
- offene Sprechstunden,
- aufsuchende Beratungsangebote, bei der die Beraterinnen und Berater zu den Familien nach Hause kommen,
- Lotsen- und Vermittlungsangebote.
Die regionalen Angebote der Frühen Hilfen stehen Eltern ab der Schwangerschaft sowie Familien mit Kindern bis drei Jahre zur Verfügung. Zu den Frühen Hilfen gehört auch das Netzwerk Gesunde Kinder.
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Netzwerk Gesunde Kinder
Als Teil der Frühen Hilfen steht das Netzwerk Gesunde Kinder allen Eltern bereits in der Schwangerschaft mit seinen ehrenamtlichen Familienpatinnen und -paten und vielen weiteren Angeboten zur Seite. Familien im Netzwerk Gesunde Kinder erhalten mit dem Familienhandbuch Informationen für die gesunde Entwicklung ihres Kindes. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, dank der zahlreichen Angebote andere Familien kennenzulernen.
Das Netzwerk Gesunde Kinder ist mit seinen 21 Regionalnetzwerken und rund 40 Standorten in allen Regionen des Landes Brandenburg präsent. Es wird durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gefördert und ist für alle Familien kostenfrei.
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Früherkennung gesundheitlicher Beeinträchtigungen
Um die Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes zu beobachten und frühzeitig auftretende Krankheiten und Entwicklungsverzögerungen zu erkennen, bieten die gesetzlichen und privaten Krankenkassen Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis J2) an.
Die Termine und die Ergebnisse werden im Kinder-Untersuchungsheft, dem sogenannten „Gelben Heft“ festgehalten. Alle brandenburgischen Kinder werden von der „Zentralen Stelle“ des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit zu den Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8, U9 und J1 eingeladen und ggf. an die Untersuchung erinnert.
Bei den Früherkennungsuntersuchungen U6, U7 und U8 sind die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, eine Bestätigung darüber auszustellen, dass die Untersuchungen von den Eltern in Anspruch genommen wurden. Dies wird an die Zentrale Stelle übermittelt. Fehlt diese Rückmeldung, wird sich Ihr zuständiges Gesundheitsamt mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie auf dieses freiwillige Angebot hinweisen, damit Sie diese wichtige Untersuchung im Interesse Ihres Kindes wahrnehmen können.
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Gesundheits-Check durch die Gesundheitsämter
Neben den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten stehen auch die Gesundheitsämter für Fragen zur Gesundheit Ihres Kindes zur Verfügung. Die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Gesundheitsämter bieten allen Kindern im Alter von zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren ärztliche Untersuchungen an. Dieses Angebot sollten Sie wie die Früherkennungsuntersuchungen wahrnehmen. Die Kinder- und Jugenddienste führen nach einheitlichen Standards Testverfahren durch, um die Entwicklung und Gesundheit Ihres Kindes einzuschätzen. Dabei wird der individuelle Gesundheits- und Entwicklungsstand festgestellt. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Motorik und Körperkoordination, verbale Kommunikationsfähigkeiten und der Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten. Ziel ist es, dass die Kinder die notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen erhalten.
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Gesundheits-Check zum Schulstart
Auch die Schuleingangsuntersuchung wird von den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten der Gesundheitsämter durchgeführt. Durch diese Untersuchung wird vor der Einschulung festgestellt, ob Ihr Kind den Anforderungen des Schulalltags gewachsen ist oder Krankheiten bzw. Entwicklungsverzögerungen einer Einschulung entgegenstehen und einer besonderen Förderung bedürfen.
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Zahnärztliche Prophylaxe und Zahnputztraining
Altersgerechtes angeleitetes Zahnputztraining, Hinweise zur (mund)gesunden Ernährung und zielgruppenorientierten Fluoridanwendung zusammen mit zahnärztlichen Untersuchungen gehören zu den regelmäßigen Präventionsangeboten der Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter. Die Teams betreuen die Kinder in Kitas, Tagespflegestellen und Schulen. Alle Maßnahmen werden in den „Zahnärztlichen Prophylaxe-Pässen für Vorschul- und für Schulkinder“ bestätigt. Alle Eltern werden über die notwendige zahnärztliche Behandlung ihrer Kinder informiert.
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Angebote für Eltern (womöglich) behinderter Kinder
Eltern, deren Kinder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt oder von einer Beeinträchtigung bedroht sind, können sich an folgende Einrichtungen wenden:
- Frühförder- und Beratungsstellen (FFB)
- Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
- EUTB Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
- Sozial-, Jugend- und Gesundheitsämter
- Selbsthilfeverbände
Sie übernehmen wichtige medizinisch-therapeutische, pädagogische und soziale Versorgungsaufgaben. Dazu zählen neben der Untersuchung zur Früherkennung möglicher Beeinträchtigungen auch die Beratung, Behandlung, Förderung und Betreuung. Die Leistungen werden vorrangig von Kinderärztinnen, Kinderärzten, Heilpädagoginnen, Heilpädagogen, Physiotherapeutinnen, Physiotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden sowie Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten erbracht.
Grundlage dafür bildet ein gemeinsamer Förder- und Behandlungsplan für jedes Kind, der mit den Eltern abgestimmt wird. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter informieren die Eltern über soziale Hilfen und Rechtsansprüche. Die an Ihrem Wohnort zuständigen Sozial- und Jugendämter koordinieren und finanzieren die notwendigen Hilfen. Sie beraten die Eltern und nehmen Anträge entgegen.
An die regionalen Frühförder- und Beratungsstelle können sich Eltern direkt wenden. Sie bieten ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für Eltern an, die sich um die Entwicklung ihrer Kinder sorgen. Für die Untersuchung im Sozialpädiatrischen Zentrum benötigen Sie einen Überweisungsschein von der Kinderärztin oder dem Kinderarzt.