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Die Geburt

Für die Geburt Ihres Kindes haben Sie die Wahl zwischen einer

  • Klinikgeburt und einem frühen Wochenbett in der Klinik sowie einer anschließenden Wochenbettbetreuung zu Hause,
  • ambulanten Geburt in der Klinik ohne stationären Aufenthalt mit Wochenbettbetreuung zu Hause oder
  • außerklinischen Geburt zu Hause, im Geburtshaus oder Praxis mit Wochenbettbetreuung zu Hause.

Begleitung durch eine Hebamme

In jedem Fall werden Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin in allen Phasen der Geburt von einer Hebamme begleitet und unterstützt. Sie betreut die normale Geburt in eigener Verantwortung, gibt Anleitungen zur Atmung und Entspannung und ist bei der Wahl vorteilhafter Gebärpositionen behilflich. Die Hebamme beantwortet auch Fragen zum Geburtsverlauf. Sie untersucht und dokumentiert das Befinden von Mutter und Kind. Auch beim ersten Stillen steht sie hilfreich zur Seite. Häufig wird auch die Erstuntersuchung des Neugeborenen von ihr durchgeführt. Nicht zuletzt gibt sie Tipps, wie die Tage vor und nach der Geburt für die Familie organisiert werden können.

Hebammenhilfe nach der Entbindung

Die Zeit nach der Entbindung wird als Wochenbett bezeichnet. In diesen acht Wochen haben Sie Anspruch auf Hilfe durch eine Hebamme. Sie kommt zu Ihnen nach Hause, bei Bedarf sogar täglich. Ab der Geburt Ihres Kindes bis zum Ablauf der achten Woche können Sie bis zu 26 Mal Hebammenhilfe in Anspruch nehmen. Nach der achten Lebenswoche des Kindes bis zum Ende der Stillzeit besteht die Möglichkeit, die Hebamme bei Stillproblemen noch bis zu vier Mal zu kontaktieren. Weitere Besuche sind auf ärztliche Anordnung möglich.

Die Wochenbettbetreuung umfasst die

  • Beobachtung des Neugeborenen mit Beurteilung der Abheilung des Nabels, einer möglichen Entwicklung der Neugeborenengelbsucht sowie der Gewichtsentwicklung des Kindes.
  • Unterstützung des Stillens.
  • Anleitung der Eltern zur praktischen Babypflege.
  • Unterstützung der Mutter nach der Geburt mit Gesprächen über die Geburt und erste Erfahrungen mit dem Kind,
  • die Überwachung der Rückbildungsprozesse sowie des Wochenflusses, die Abheilung von Geburtsverletzungen, die Milchbildung und die Hilfeleistung bei Schwierigkeiten.

Die Hebamme kann auch erste Ansprechpartnerin bei psychischen Problemen (z.B. Nachgeburtsdepressionen) oder bei Überlastung der jungen Mutter sein. Spätestens sechs Wochen nach der Entbindung sollten Sie sich von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt untersuchen lassen.

Weitere Informationen

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