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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe ermöglichen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Familien, kostenpflichtige Bildungs- und Freizeitangebote zu nutzen. Die Leistungen gehören zum bundesweiten Bildungspaket und bestehen aus Geld- oder Sachleistungen (in Form von Gutscheinen).

Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Anspruch haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,

  • die jünger als 25 Jahre sind,
  • eine Kindertagesstätte (Kita) oder
  • allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten,
  • Bürgergeld oder
  • Sozialhilfe erhalten oder
  • deren Eltern den Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld beziehen.

Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben.

Dies gilt auch für Kinder bzw. deren Eltern, die keine der genannten Sozialleistungen beziehen, aber dennoch bestimmte Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können (sog. Bedarfsauslösung).

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gehört unter anderem die Kostenübernahme für

  • eine jährliche Pauschale für den persönlichen Schulbedarf. Davon wird ein Teil im Februar und ein Teil im August ausgezahlt.
  • Fahrten zur nächstgelegenen Schule, wenn sie nicht von Dritten übernommen oder selbst aufgebracht werden können.
  • Nachhilfeunterricht, sofern die Schule den Bedarf bestätigt und selbst kein entsprechendes Angebot hat.
  • Schulausflüge und eintägige Exkursionen in naturwissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen.
  • mehrtägige Klassenfahrten, wenn diese im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden.

Bei Schülerinnen, Schülern (auch Vorschulkinder) und Kindern, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, werden die Aufwendungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung berücksichtigt.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Kinder und Jugendliche außerdem einen Zuschuss für kulturelle, künstlerische oder sportliche Aktivitäten, um damit zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Gebühren von Musikschulen anteilig zu bezahlen.

Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen

Wer Bürgergeld bekommt, wendet sich an das Jobcenter. Gleiches gilt für Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung (siehe oben).

Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, erfragen bitte im Rathaus, Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung die richtige Ansprechperson.

Alternativ finden Sie unter dem untenstehenden Link eine Übersicht über die Anlaufstellen für das Bildungspaket im Land Brandenburg.

Weitere Informationen

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