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Leistungen der Sozialhilfe

Bei der Sozialhilfe handelt es sich um staatliche Leistungen, auf die jede Bürgerin und jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch hat.

Wer zum Beispiel durch einen Unfall, eine Krankheit oder durch den Tod des Partners in eine Notlage gerät und weder über ein ausreichendes Einkommen noch über Ersparnisse verfügt und auch sonst keine Unterstützung durch eine Versicherung oder Familienangehörige erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Sozialhilfe erhalten.
Dazu gehören:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen

Hilfe zum Lebensunterhalt

Diese Unterstützung erhalten Personen, die ihren Bedarf an Nahrung, Unterkunft, Kleidung, Hausrat usw. nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen decken können. Voraussetzung ist, dass sie keine vorrangigen Ansprüche auf Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Die monatlichen Regelsätze richten sich nach dem Alter, sowie bei Erwachsenen auch danach, ob die anspruchsberechtigte Person allein oder in einer Gemeinschaft lebt. 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wenn Sie die Altersgrenze (Altersrentenbeginn nach § 235 SGB VI) erreicht haben oder mindestens 18 Jahre alt sind und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder für den Zeitraum, in dem sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das sie ein Budget für Ausbildung erhalten, können Sie diese Grundsicherung beantragen.

Hilfen zur Gesundheit

Wenn Sie weder gesetzlich noch privat krankenversichert sind, wird die Kostenübernahme der medizinischen Versorgung durch den Sozialhilfeträger sichergestellt.

Hilfe zur Pflege

Pflegebedürftige in finanziellen Schwierigkeiten können die Hilfe zur Pflege beantragen, wenn sie in der Pflegeversicherung nicht ausreichend versichert sind, oder die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich nicht für mindestens sechs Monate besteht und daher keine Leistungen durch die Pflegeversicherung gewährt werden, oder der pflegerische Bedarf aufgrund der begrenzten Leistungen der Pflegeversicherung nicht sichergestellt ist. In der Regel erhalten nur Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Leistungen der Hilfe zur Pflege. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. 

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Personen, die von besonders großen sozialen Schwierigkeiten wie zum Beispiel fehlender oder nicht ausreichender Wohnung, gewaltgeprägten Lebensumständen oder bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder vergleichbaren nachteiligen Umständen betroffen und diese gleichzeitig mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, stehen vielfältige Hilfsangebote, wie Beratung bei der Wohnungssuche, betreutes Wohnen, teilstationäre Hilfen bis hin zu stationärer Heimunterbringung zur Verfügung.

Hilfe in anderen Lebenslagen

Die Sozialhilfe unterstützt auch Menschen in weiteren belastenden Lebenslagen. Dazu gehören die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, die Altenhilfe, Blindenhilfe, Bestattungskosten und die Hilfe in sonstigen Lebenslagen.

Leistungen der Sozialhilfe beantragen

Leistungen der Sozialhilfe beantragen

Den Antrag stellen Sie beim Sozialamt vor Ort. Dort hilft man Ihnen auch bei Ihren Fragen weiter. In bestimmten Fällen können auch die Jugendämter Hilfe gewähren. Nutzen Sie auch die Beratungsangebote der Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die unten aufgeführten Online-Informationen.

Weitere Informationen

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