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Adoption eines Kindes oder Aufnahme eines Pflegekindes

Es gibt viele Gründe, warum Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Für diese Kinder werden Familien oder auch Einzelpersonen gesucht, die geeignet sind, ein Kind aufzunehmen.

Pflegekinder bleiben rechtlich die Kinder ihrer leiblichen Eltern. Das jeweilige Pflegekind wohnt zwar vorübergehend bei Pflegeeltern, die leiblichen Eltern sind aber weiterhin sorgeberechtigt und unterhaltsverpflichtet. Ziel ist es, dass das Kind irgendwann wieder bei seinen leiblichen Eltern wohnen kann, sobald sich deren Situation verbessert hat. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, dass die Pflegeeltern das Kind adoptieren.

Wenn Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, kann eine Adoption eine gute Lösung sein. Die Adoptionsvermittlungsstellen suchen dabei die am besten geeigneten Eltern für das jeweilige Kind. Mit der Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind treten die Adoptiveltern an Stelle der leiblichen Eltern. Das adoptierte Kind ist unterhalts- und erbrechtlich völlig gleichgestellt und trägt den Namen der Adoptiveltern.

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