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Aufnahme eines Pflegekindes

Für Pflegekinder sollten je nach Alter, Herkunftsfamilie, Biografie und aktuellen Lebensumständen geeignete Pflegepersonen oder Pflegefamilien zur Verfügung stehen. In Frage kommen daher Personen oder Familien mit ganz unterschiedlichen Lebensentwürfen und Lebenssituationen. Sie alle stehen vor der Herausforderung, ein fremdes Kind bei sich aufzunehmen und für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer an Stelle der Eltern für das Kind zu sorgen.

Wenn Sie ein Kind oder einen Jugendlichen als Pflegekind bei sich aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an den Pflegekinderdienst des Jugendamtes vor Ort. Dort erhalten Sie umfassende Informationen darüber,

  • was Vollzeitpflege bedeutet,
  • welche Voraussetzungen Sie als Pflegeperson bzw. Pflegefamilie erfüllen müssen,
  • wie Sie auf diese Aufgabe vorbereitet werden und
  • welche Unterstützung und Beratung Sie nach der Aufnahme eines Kindes erhalten.

Außerdem überprüft das Jugendamt, ob Sie und Ihre Familie als Pflegeperson bzw. Pflegefamilie geeignet sind. Es verlangt dazu u.a. die Vorlage eines Führungszeugnisses.

Erstattung von Aufwendungen

Pflegeeltern erhalten für jedes Pflegekind einen Pauschalbetrag (Pflegegeld) für materielle Aufwendungen sowie einen Pauschalbetrag für die Kosten der Erziehung. Die Höhe der Pflegegeldsätze wird in Brandenburg von den örtlichen Jugendämtern festgelegt.

Zusätzlich können einmalige Beihilfen oder Zuschüsse, zum Beispiel für die Erstausstattung einer Pflegestelle, für wichtige persönliche Anlässe und für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes gewährt werden. Die Pauschalen müssen nicht versteuert werden. Darüberhinaus können die Pflegeeltern Beratungs- und andere Entlastungsangebote in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen

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