Kindergeld
Das Kindergeld entlastet Familien finanziell.
Das Kindergeld beträgt monatlich 250 Euro (Stand: 2024) pro Kind und wird durch die Familienkasse direkt an die Familien ausgezahlt - soweit die Voraussetzungen vorliegen.
Anspruch auf Kindergeld
Ihr Anspruch auf Kindergeld beginnt in dem Monat, in dem Ihr Kind geboren wird oder in dem Sie es in Ihrem Haushalt aufnehmen. Rückwirkend kann Kindergeld nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt werden, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.
Kindergeld erhalten
- deutsche Staatsangehörige
- Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.
- Geflüchtete aus der Ukraine mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz.
- Staatsangehörige Algeriens, Serbiens und Montenegros, Bosniens und Herzegowinas, des Kosovo, Marokkos, Tunesiens und der Türkei, wenn sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld beziehen.
- in Deutschland lebende nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die mindestens sechs Monate zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat oder diese erlaubt.
Das Kindergeld berücksichtigt Kinder,
- die im ersten Grad mit den antragstellenden Personen verwandt sind (leibliche Kinder und Adoptivkinder),
- die als Stiefkinder im Haushalt der antragstellenden Person leben oder als Enkelkinder von den Großeltern in den Haushalt aufgenommen wurden,
- die als Pflegekinder mit der antragstellenden Person familienähnlich auf längere Dauer verbunden und nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen wurden und das Obhut- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.
Sie erhalten kein Kindergeld, wenn Ihr Kind Anspruch hat auf
- Leistungen, die im Ausland gezahlt werden und die mit dem Kindergeld vergleichbar sind,
- Leistungen von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung, die mit dem Kindergeld vergleichbar sind.
Altersbeschränkungen
Kindergeld wird für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Danach kann das Kindergeld weitergezahlt werden, wenn Sie der Familienkasse nachweisen, dass Ihr Kind die besonderen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Das Kindergeld kann maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Ihres Kindes gezahlt werden.
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bietet einen Überblick darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Kindergeld für volljährige Kinder zu beziehen.
Für Kinder mit geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen, die sich finanziell nicht selbst unterhalten können, gibt es übrigens keine Altersbeschränkung. Die Behinderung muss aber bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein. Kinder, bei denen die Behinderung vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab Vollendung des 25. Lebensjahres, aber vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist, können auch berücksichtigt werden.
Gut zu wissen
Nach Ablauf eines Kalenderjahres überprüft das Finanzamt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer, ob der Erhalt des Kindergeldes oder die Gewährung der steuerlichen Freibeträge für Kinder (Kinderfreibetrag, Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung) günstiger ist. Führt die sogenannte Günstigerprüfung zu dem Ergebnis, dass sich die Freibeträge günstiger auswirken, werden diese – unter Anrechnung des Anspruchs auf Kindergeld – berücksichtigt.
Kindergeld beantragen
Um Kindergeld bei der Familienkasse zu beantragen, benötigen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer (siehe Einkommensteuerbescheid oder Lohnsteuerbescheinigung) und die an Ihr Kind vergebene Steuer-Identifikationsnummer.
Den Antrag auf Kindergeld können Sie online bei Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen oder zum Ausfüllen herunterladen.
Ergänzend zum Kindergeld können Sie auch einen Kinderzuschlag beantragen.
Weitere Informationen
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Servicerufnummer:
Tel.: 0800 4555530 (gebührenfrei)
Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr