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Qualitätsmanagementsystem im gesundheitlichen Verbraucherschutz

Symbolfoto Abläufe, Energie, Verbesserungen - Dargestellt sind kleine und große gezeichnete Zahnräder und eine leuchtende Glühbirne (Foto: Colourbox.de)
Foto: Colourbox.de

Das Qualitätsmanagement im gesundheitlichen Verbraucherschutz ist für eine Vielzahl von Überwachungsaufgaben in den Bereichen Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung verantwortlich. Dazu zählen der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Gesundheitsgefährdung, wirtschaftlicher Übervorteilung, Irreführung und Täuschung ebenso wie die Bewahrung von Tieren vor Krankheit, vermeidbaren Schmerzen, Leiden und Schäden.

Symbolfoto Abläufe, Energie, Verbesserungen - Dargestellt sind kleine und große gezeichnete Zahnräder und eine leuchtende Glühbirne (Foto: Colourbox.de)
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Das Qualitätsmanagement im gesundheitlichen Verbraucherschutz ist für eine Vielzahl von Überwachungsaufgaben in den Bereichen Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung verantwortlich. Dazu zählen der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Gesundheitsgefährdung, wirtschaftlicher Übervorteilung, Irreführung und Täuschung ebenso wie die Bewahrung von Tieren vor Krankheit, vermeidbaren Schmerzen, Leiden und Schäden.


Was ist unter Qualitätsmanagement zu verstehen?

Qualitätsmanagement beschreibt alle Aufgaben und Maßnahmen zur Planung, Sicherung, Erhalt, Verbesserung und Kontrolle der gewünschten Qualität von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen. Die Anwendung bezieht alle Beschäftigten der zuständigen Behörden mit ein.

Qualitätsmanagement beschreibt alle Aufgaben und Maßnahmen zur Planung, Sicherung, Erhalt, Verbesserung und Kontrolle der gewünschten Qualität von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen. Die Anwendung bezieht alle Beschäftigten der zuständigen Behörden mit ein.

Was ist die Grundlage für ein Qualitätsmanagement-System in den Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes?

Grundlage ist die Verordnung der Europäischen Union über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz. Sie gilt seit dem 1. Juli 2006 in allen EU-Mitgliedstaaten.

Die Länder haben das Qualitätsmanagement-System für Behörden der Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung eingerichtet. Ziel ist es, die Standards für die Dokumentation von Kontrollverfahren einheitlich umzusetzen.

Bei der Erstellung der Dokumentation ergeben sich folgende Vorteile:

  • die Arbeitsabläufe effizienter, rationeller und nach einheitlichen, vergleichbaren Regeln zu organisieren
  • unnötige Doppelarbeit der Kontrolltätigkeiten zu vermeiden
  • die Mitarbeitenden engagiert und motiviert in die Arbeitsprozesse mit einzubeziehen
  • zielführend den Verwaltungsaufwand auf das notwendige Maß zu beschränken

Grundlage ist die Verordnung der Europäischen Union über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz. Sie gilt seit dem 1. Juli 2006 in allen EU-Mitgliedstaaten.

Die Länder haben das Qualitätsmanagement-System für Behörden der Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung eingerichtet. Ziel ist es, die Standards für die Dokumentation von Kontrollverfahren einheitlich umzusetzen.

Bei der Erstellung der Dokumentation ergeben sich folgende Vorteile:

  • die Arbeitsabläufe effizienter, rationeller und nach einheitlichen, vergleichbaren Regeln zu organisieren
  • unnötige Doppelarbeit der Kontrolltätigkeiten zu vermeiden
  • die Mitarbeitenden engagiert und motiviert in die Arbeitsprozesse mit einzubeziehen
  • zielführend den Verwaltungsaufwand auf das notwendige Maß zu beschränken

Welche Ziele verfolgt das Qualitätsmanagement im Land Brandenburg und wie wird es umgesetzt?

Die wesentlichen Ziele sind:

  • Schutz des Menschen vor gesundheitlichen Schäden
  • Schutz des Menschen vor betrügerischen und irreführenden Praktiken
  • Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens von Tieren

Das Qualitätsmanagement-System im Land Brandenburg (kurz: QMS BB) sorgt für einheitliche Standards bei der Dokumentation von Kontrollverfahren für eine Durchsichtigkeit (Transparenz) nach außen und die Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns nach innen. Umgesetzt wird es durch:

  • einheitliche Kontrollen und Entscheidungen
  • Kontrollen auf konstant hohem Niveau durchführen
  • wirksame und risikoorientierte Planung von Kontrollen
  • zuverlässige Feststellung von Verstößen
  • das Ergreifens wirksamer (Vollzugs-)Maßnahmen

Der Weg zur Umsetzung der Ziele ist in einem Leitbild formuliert. Dieses Leitbild stellt die gemeinsame Grundlage des Qualitätsverständnisses aller Mitarbeitenden der Fachbehörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar.

Die wesentlichen Ziele sind:

  • Schutz des Menschen vor gesundheitlichen Schäden
  • Schutz des Menschen vor betrügerischen und irreführenden Praktiken
  • Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens von Tieren

Das Qualitätsmanagement-System im Land Brandenburg (kurz: QMS BB) sorgt für einheitliche Standards bei der Dokumentation von Kontrollverfahren für eine Durchsichtigkeit (Transparenz) nach außen und die Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns nach innen. Umgesetzt wird es durch:

  • einheitliche Kontrollen und Entscheidungen
  • Kontrollen auf konstant hohem Niveau durchführen
  • wirksame und risikoorientierte Planung von Kontrollen
  • zuverlässige Feststellung von Verstößen
  • das Ergreifens wirksamer (Vollzugs-)Maßnahmen

Der Weg zur Umsetzung der Ziele ist in einem Leitbild formuliert. Dieses Leitbild stellt die gemeinsame Grundlage des Qualitätsverständnisses aller Mitarbeitenden der Fachbehörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar.

Was beinhaltet unser Leitbild „Verbraucherschutz – Aktiv“?

Das Leitbild in Brandenburg trägt den Titel „Verbraucherschutz – Aktiv“. Mit ihm wird die Qualitätspolitik von unserem Management-System dargestellt. Es umfasst:

  • Aufgaben rechtssicher und fachlich kompetent ausführen
  • Kompetenz der Mitarbeiter stärken und fördern
  • Transparenz in Bezug auf unsere Tätigkeiten und Ziele gewährleisten
  • Informationsflüsse eindeutig festlegen, Daten strukturiert aufnehmen und auswerten
  • Verantwortung tragen für ein rechtssicheres, einheitliches und nachvollziehbares Verwaltungshandeln

Das Leitbild in Brandenburg trägt den Titel „Verbraucherschutz – Aktiv“. Mit ihm wird die Qualitätspolitik von unserem Management-System dargestellt. Es umfasst:

  • Aufgaben rechtssicher und fachlich kompetent ausführen
  • Kompetenz der Mitarbeiter stärken und fördern
  • Transparenz in Bezug auf unsere Tätigkeiten und Ziele gewährleisten
  • Informationsflüsse eindeutig festlegen, Daten strukturiert aufnehmen und auswerten
  • Verantwortung tragen für ein rechtssicheres, einheitliches und nachvollziehbares Verwaltungshandeln

Welche Sachgebiete üben Kontrolltätigkeiten aus?

Der Gesundheitliche Verbraucherschutz beinhaltet folgende Sachgebiete:

  • Lebensmittelsicherheit, einschließlich Fleischhygieneüberwachung
  • Futtermittelsicherheit
  • Tiergesundheit
  • Tierarzneimittelüberwachung
  • Tierschutz
  • Tierische Nebenprodukte
  • Grenzkontrolle (Einfuhr / Ausfuhr)
  • Gentechnisch veränderte Organismen

Der Gesundheitliche Verbraucherschutz beinhaltet folgende Sachgebiete:

  • Lebensmittelsicherheit, einschließlich Fleischhygieneüberwachung
  • Futtermittelsicherheit
  • Tiergesundheit
  • Tierarzneimittelüberwachung
  • Tierschutz
  • Tierische Nebenprodukte
  • Grenzkontrolle (Einfuhr / Ausfuhr)
  • Gentechnisch veränderte Organismen

Welche Qualitätsansprüche hat das Qualitätsmanagement im Land Brandenburg?

Die Qualitätsansprüche sind:

  • die Qualität der Facharbeit mit abgestimmten und einheitlichen Vorgaben für die Schulung des Personals
  • das Festlegen und Sicherstellen abgestimmter Informationswege und Kommunikationsstrukturen
  • eine kontinuierliche Wirksamkeitskontrolle und Überwachung der getroffenen Festlegungen
  • eine entsprechende Dokumentation aller qualitätsrelevanten Vorgaben und Tätigkeiten der amtlichen Überwachungsstellen

Die Qualitätsansprüche sind:

  • die Qualität der Facharbeit mit abgestimmten und einheitlichen Vorgaben für die Schulung des Personals
  • das Festlegen und Sicherstellen abgestimmter Informationswege und Kommunikationsstrukturen
  • eine kontinuierliche Wirksamkeitskontrolle und Überwachung der getroffenen Festlegungen
  • eine entsprechende Dokumentation aller qualitätsrelevanten Vorgaben und Tätigkeiten der amtlichen Überwachungsstellen

An welche Zielgruppen richtet sich die amtliche Überwachung?

Die Tätigkeiten im Bereich der amtlichen Überwachung beziehen sich auf folgende Zielgruppen:

  • Bürgerinnen und Bürger
  • Nutz- und Haustiere
  • Tierhalterinnen und Tierhalter
  • Unternehmer und Gewerbetreibende
  • andere Behörden bzw. Institutionen
  • Land Brandenburg und andere Länder, Bund und EU

Die Tätigkeiten im Bereich der amtlichen Überwachung beziehen sich auf folgende Zielgruppen:

  • Bürgerinnen und Bürger
  • Nutz- und Haustiere
  • Tierhalterinnen und Tierhalter
  • Unternehmer und Gewerbetreibende
  • andere Behörden bzw. Institutionen
  • Land Brandenburg und andere Länder, Bund und EU

Wie wird die Aktualität des Qualitätsmanagement-Systems im Land Brandenburg sichergestellt?

Für jedes Fachgebiet erarbeiten und aktualisieren Experten die Qualitätsmanagement-Dokumente für die einheitliche Ausführung der amtlichen Kontrolltätigkeiten. In jedem Fachgebiet arbeiten Experten aus

  • dem Ministerium Verbraucherschutz,
  • den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern des Landes,
  • dem Landesamt für Verbraucherschutz,
  • und kommunale Behörden mit Zuständigkeit für die Futtermittelüberwachung.

Für jedes Fachgebiet erarbeiten und aktualisieren Experten die Qualitätsmanagement-Dokumente für die einheitliche Ausführung der amtlichen Kontrolltätigkeiten. In jedem Fachgebiet arbeiten Experten aus

  • dem Ministerium Verbraucherschutz,
  • den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern des Landes,
  • dem Landesamt für Verbraucherschutz,
  • und kommunale Behörden mit Zuständigkeit für die Futtermittelüberwachung.

Wie wird die Wirksamkeit Qualitätsmanagement-Systems im Land Brandenburg überprüft?

Alle beteiligten Behörden (sogenannte Organisationseinheiten) führen mindestens einmal jährlich interne Prüfungen (Audits) nach einem aufgestellten Audit-Jahresplan durch eigens dafür geschultes Personal. Diese Audits werden einer unabhängigen Prüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass die Auditsysteme objektive Ergebnisse erzielen und die Behörden ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.
Weiterhin erfolgt eine regelmäßige Managementbewertung zur Prüfung und Bewertung des Qualitätsmanagement-Systems auf Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit.
Die Ergebnisse dieser Prüfung dienen der Beurteilung des QMS BB in Bezug auf die Erreichung der festgelegten Qualitätsziele sowie der kontinuierlichen Verbesserung.

Alle beteiligten Behörden (sogenannte Organisationseinheiten) führen mindestens einmal jährlich interne Prüfungen (Audits) nach einem aufgestellten Audit-Jahresplan durch eigens dafür geschultes Personal. Diese Audits werden einer unabhängigen Prüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass die Auditsysteme objektive Ergebnisse erzielen und die Behörden ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.
Weiterhin erfolgt eine regelmäßige Managementbewertung zur Prüfung und Bewertung des Qualitätsmanagement-Systems auf Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit.
Die Ergebnisse dieser Prüfung dienen der Beurteilung des QMS BB in Bezug auf die Erreichung der festgelegten Qualitätsziele sowie der kontinuierlichen Verbesserung.

Worauf basiert das Qualitätsmanagement-System im Land Brandenburg?

Basis für die Einführung und die Weiterentwicklung unseres QMS BB bildet ein Qualitätsmanagement-Handbuch. Das Handbuch ist ein übergeordnetes Regelwerk, in dem die Qualitätspolitik dargelegt, die Grundsätze des Management-Systems festgelegt sind und die umgesetzten Prozesse gemäß den Qualitätsmanagementsysteme-Anforderungen (DIN EN ISO 9001) beschrieben werden.

Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mit der Bekanntmachung „Implementierung eines Qualität Management-Systems in den Behördenbereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes des Landes Brandenburg“ vom 22. Januar 2008 die Umsetzung des QMS BB in allen beteiligten Behördenbereichen verbindlich vorgegeben.

Basis für die Einführung und die Weiterentwicklung unseres QMS BB bildet ein Qualitätsmanagement-Handbuch. Das Handbuch ist ein übergeordnetes Regelwerk, in dem die Qualitätspolitik dargelegt, die Grundsätze des Management-Systems festgelegt sind und die umgesetzten Prozesse gemäß den Qualitätsmanagementsysteme-Anforderungen (DIN EN ISO 9001) beschrieben werden.

Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mit der Bekanntmachung „Implementierung eines Qualität Management-Systems in den Behördenbereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes des Landes Brandenburg“ vom 22. Januar 2008 die Umsetzung des QMS BB in allen beteiligten Behördenbereichen verbindlich vorgegeben.



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