Wildtiere - Was tue ich, wenn ich ein Wildtier auffinde?
Inhalt
Allgemeines
Was ist zu tun und muss überhaupt etwas unternommen werden, wenn ich ein vermeintlich hilfloses Tier in freier Wildbahn finde? Je nach Situation und abhängig davon, an welchem Ort ein Wildtier gefunden wird und je nach dessen Zustand, z.B. verletzt, verwaist, Gefahrensituation, sollten passende Maßnahmen ergriffen werden.
Aus den Erfahrungen von Tierarztpraxen und Auffangstationen wissen wir, dass ca. 90 Prozent der dort abgegebenen Wildtiere NICHT hilfsbedürftig sind.
Eine fälschliche Entnahme kann aufgrund einer falschen Aufzucht oder Auswilderungsproblemen ein Todesurteil oder lebenslanges Leiden für ein eigentlich gesundes Tier bedeuten. Wildtiere sind keine Haustiere!
Daher ist es wichtig, die Situation richtig einzuschätzen und zu prüfen, ob das Wildtier tatsächlich hilfsbedürftig ist. Deshalb gilt zunächst: Das Tier beobachten bzw. abwarten. Wichtig ist es, einen gewissen Abstand zu dem Tier zu halten und es nicht zu berühren. In der Regel sind nur verletzte oder kranke Wildtiere sowie offensichtlich verwaiste Jungtiere oder Tiere in Gefahrensituationen wirklich hilfsbedürftig und erfordern das Eingreifen des Menschen. Grundsätzlich gilt, dass gefundene Wildtiere möglichst in der Natur verbleiben sollten.
Wildtiere sind es naturgemäß nicht gewöhnt, von Menschen angefasst zu werden. Sie können unter Stress geraten und panisch reagieren. Außerdem können sie – auch Jungtiere – heftige Abwehrreaktionen zeigen und Menschen gefährlich verletzen. Zudem können sie auch Krankheiten übertragen. Jungtiere sollten auch nicht bzw. wirklich nur im Notfall bei notwendigen Hilfsmaßnahmen mit Handschuhen angefasst werden. Sie würden sonst den Geruch des Menschen annehmen und von den Elterntieren verstoßen werden. Das Anfassen des Tieres ist daher bitte zu unterlassen!
Bevor Sie ggf. eingreifen, stellen Sie also bitte unbedingt zuerst fest, ob sich das Tier tatsächlich in einer Notlage befindet und beantworten dazu für sich folgende Fragen:
- Wie sieht das Tier aus?
- Bewegt es sich oder nicht bzw. wirkt es teilnahmslos?
- Ist das Tier offensichtlich verletzt oder krank?
- Sieht es schwach und ausgezerrt aus?
- Sind Augen und Fell/Gefieder verklebt oder verdreckt?
- Befindet sich das Tier in oder an einer Gefahrenquelle?
- Handelt es sich um ein Jungtier?
- Ist das Verhalten typisch/untypisch für die Tierart und das Tieralter?
Nachfolgend sind Hinweise zum Umgang mit gefundenen Wildtieren und Adressen von Anlauf-, Pflege- und Wildtierauffangstationen, u.a. in Brandenburg, aufgeführt.:
Insbesondere bei Jungtieren ist die Situation meist so, dass die Elterntiere nicht weit entfernt sind. Das heißt, dass die Jungtiere in der Regel nicht hilflos sind und daher keine Hilfe benötigen.
Wann Wildtiere ihre Jungen bekommen | ||||||||||||
Kalender | ||||||||||||
Jan. | Feb. | Mär.* | Apr.* | Mai* | Jun.* | Jul. | Aug. | Sep. | Okt. | Nov. | Dez. | |
Dachs | ||||||||||||
Eichhörnchen | ||||||||||||
Feldhasen | ||||||||||||
Fledermaus | ||||||||||||
Fuchs | ||||||||||||
Igel | ||||||||||||
Rot-, Reh- & Dammwild | ||||||||||||
Waschbär | ||||||||||||
Wildkaninchen | ||||||||||||
Wildschweine | ||||||||||||
Die meisten Wildvogelarten | ||||||||||||
*Brut- und Setzzeit vom 1. März – 30. Juni |
Während der Brut- und Setzzeit bekommen die meisten Wildtiere im Wald ihren Nachwuchs. Daher sollten in dieser Zeit die Wege im Wald nicht verlassen und Hunde an der Leine geführt werden.
Bei jungen Säugetieren wie Rehkitzen, Fuchswelpen oder Hasen heißt es daher: Bitte Abstand halten und in Ruhe lassen. Die Elterntiere sind meistens in der Nähe und kommen zum Säugen, meist in sehr großen Zeitabständen, wieder zurück. Ein kurzes Streicheln reicht bereits aus, dass sich der menschliche Geruch auf das Fell des Jungtieres überträgt und es von der Mutter nicht mehr angenommen wird!
Bei Eichhörnchen ist die Situation etwas anders - bei menschlicher Berührung lehnen Eichhörnchenmütter die Jungen nicht ab. Junge Eichhörnchen können ggf. auf einen Baum gesetzt werden.
Es gibt auch Jungtiere, die am Tage nicht zu sehen sein sollten und daher häufig Hilfe benötigen, wenn sie tagsüber zu finden sind. Dazu gehören bspw. Kaninchen und Igel. Frischlinge hingegen sind zwar am Tage zu sehen, aber im Normalfall nicht allein unterwegs. Einzelne Frischlinge können also ein Hinweis auf Hilfsbedürftigkeit sein. Vergewissern Sie sich bei der Beobachtung auch zum Selbstschutz, dass der Frischling wirklich allein unterwegs ist, bevor Sie sich ihm nähern. Die Mutter kann aggressiv reagieren, sollte sie doch in der Nähe sein.
Auch bei Jungvögeln gilt der Grundsatz: Bitte nicht berühren. Viele Jungvögel rufen, weil sie Hunger haben. Es kann auch sein, dass sie erste Flugversuche unternehmen. Gerade junge Amseln und Drosseln verlassen gern das Nest vor der eigentlichen Flugzeit. Die Tiere befinden sich in der sogenannten Ästlingsphase. Sie verlassen flugunfähig das Nest und erkunden die Umgebung. Die Eltern füttern ihren Nachwuchs auch außerhalb des Nestes. Falls Jungvögel auf Straßen oder Straßenrändern bzw. Gefahrenorten sitzen, können Sie die Vögel ggf. wegbringen und auf einen Ast/Baum setzen. Kleine Nestlinge, die kaum befiedert und aus dem Nest gefallen sind können zurück in das Nest oder auf einen Baum gesetzt werden.
Grundsätzlich gilt immer, dass nur verletzte, schwache oder kranke Tiere - sowohl Alt- als auch Jungtiere - wirklich Hilfe benötigen.
Das Auffinden kleinerer verletzter Wildtiere oder auch von Großvögeln (z.B. Greifvogel, Eule, Storch) sollte der unteren Naturschutzbehörde angezeigt bzw. die Tiere sollten in eine Wildtierauffangstation gebracht werden. Dort können Sie von versierten Tierärzten behandelt werden. Falls es sich um jagdbares Wild (je nach Bundesland erweitert) handelt, ist immer der/die zuständige Jagdausübungsberechtigte zu kontaktieren. Alternativ kann die Polizeileitstelle unter 110 angerufen werden, welche den/die zuständige/n Jagdausübungsberechtigten kontaktiert. Beachten Sie unbedingt den Schutzstatus der Wildtiere und damit verbundene Meldepflichten in Bezug auf das Auffinden, Pflegen und Wiederauswildern der Tiere – Näheres siehe unter „Rechtliches“. Falls es sich beispielsweise sich um streng geschützte oder invasive Arten handelt, ist das Auffinden der verletzten Tiere in Brandenburg immer unverzüglich dem Landesamt für Umwelt (LfU) zu melden. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen und kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen. Wenn Sie ein Jungtier finden, von dem die Mutter offensichtlich ums Leben gekommen ist, ist es ebenso ratsam Kontakt zur unteren Naturschutzbehörde oder zu einer Wildtierauffangstation aufzunehmen. Auch der Kontakt zu einem örtlichen Tierschutzverein ist zu empfehlen. Hier können Sie genaue Angaben zum Tier und zu möglichen Verletzungen machen. Auch wenn die genannten Stellen die Aufnahme der Tiere nicht immer selbst sicherstellen können, können Kontakte und Adressen von Stationen vermittelt oder direkt die Unterbringung organisiert werden. Die unteren Naturschutzbehörden können Sie beraten und erforderliche Meldungen an das LfU übermitteln. Pflegestellen und Auffangstationen haben sich oft auf eine oder mehrere bestimmte Tierarten spezialisiert. In Brandenburg gibt es vom LfU nach § 45 (5) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannte Wildtierauffangstationen, die besonderen Anforderungen unterliegen.
Hinweise:
- Fast alle Pflegestationen arbeiten ehrenamtlich. Die Aufzucht von Wildtieren ist sehr kosten- und zeitintensiv. Die Stationen sind daher auf Spenden angewiesen.
- Falls Sie das Tier direkt zu einer/m Tierarzt/ärztin bringen müssen/möchten, beachten Sie bitte, dass Tierärzt:innen nicht verpflichtet sind, Wildtiere kostenlos zu behandeln.
- Für die Bergung des Tieres sollten Sie Handschuhe, Decken, eine dicke Jacke oder Ähnliches nutzen.
- Für den Transport eignet sich in der Regel ein mit einem Handtuch oder einer Decke ausgelegter Karton oder Behälter mit Luftlöchern.
Was ist zu tun und muss überhaupt etwas unternommen werden, wenn ich ein vermeintlich hilfloses Tier in freier Wildbahn finde? Je nach Situation und abhängig davon, an welchem Ort ein Wildtier gefunden wird und je nach dessen Zustand, z.B. verletzt, verwaist, Gefahrensituation, sollten passende Maßnahmen ergriffen werden.
Aus den Erfahrungen von Tierarztpraxen und Auffangstationen wissen wir, dass ca. 90 Prozent der dort abgegebenen Wildtiere NICHT hilfsbedürftig sind.
Eine fälschliche Entnahme kann aufgrund einer falschen Aufzucht oder Auswilderungsproblemen ein Todesurteil oder lebenslanges Leiden für ein eigentlich gesundes Tier bedeuten. Wildtiere sind keine Haustiere!
Daher ist es wichtig, die Situation richtig einzuschätzen und zu prüfen, ob das Wildtier tatsächlich hilfsbedürftig ist. Deshalb gilt zunächst: Das Tier beobachten bzw. abwarten. Wichtig ist es, einen gewissen Abstand zu dem Tier zu halten und es nicht zu berühren. In der Regel sind nur verletzte oder kranke Wildtiere sowie offensichtlich verwaiste Jungtiere oder Tiere in Gefahrensituationen wirklich hilfsbedürftig und erfordern das Eingreifen des Menschen. Grundsätzlich gilt, dass gefundene Wildtiere möglichst in der Natur verbleiben sollten.
Wildtiere sind es naturgemäß nicht gewöhnt, von Menschen angefasst zu werden. Sie können unter Stress geraten und panisch reagieren. Außerdem können sie – auch Jungtiere – heftige Abwehrreaktionen zeigen und Menschen gefährlich verletzen. Zudem können sie auch Krankheiten übertragen. Jungtiere sollten auch nicht bzw. wirklich nur im Notfall bei notwendigen Hilfsmaßnahmen mit Handschuhen angefasst werden. Sie würden sonst den Geruch des Menschen annehmen und von den Elterntieren verstoßen werden. Das Anfassen des Tieres ist daher bitte zu unterlassen!
Bevor Sie ggf. eingreifen, stellen Sie also bitte unbedingt zuerst fest, ob sich das Tier tatsächlich in einer Notlage befindet und beantworten dazu für sich folgende Fragen:
- Wie sieht das Tier aus?
- Bewegt es sich oder nicht bzw. wirkt es teilnahmslos?
- Ist das Tier offensichtlich verletzt oder krank?
- Sieht es schwach und ausgezerrt aus?
- Sind Augen und Fell/Gefieder verklebt oder verdreckt?
- Befindet sich das Tier in oder an einer Gefahrenquelle?
- Handelt es sich um ein Jungtier?
- Ist das Verhalten typisch/untypisch für die Tierart und das Tieralter?
Nachfolgend sind Hinweise zum Umgang mit gefundenen Wildtieren und Adressen von Anlauf-, Pflege- und Wildtierauffangstationen, u.a. in Brandenburg, aufgeführt.:
Insbesondere bei Jungtieren ist die Situation meist so, dass die Elterntiere nicht weit entfernt sind. Das heißt, dass die Jungtiere in der Regel nicht hilflos sind und daher keine Hilfe benötigen.
Wann Wildtiere ihre Jungen bekommen | ||||||||||||
Kalender | ||||||||||||
Jan. | Feb. | Mär.* | Apr.* | Mai* | Jun.* | Jul. | Aug. | Sep. | Okt. | Nov. | Dez. | |
Dachs | ||||||||||||
Eichhörnchen | ||||||||||||
Feldhasen | ||||||||||||
Fledermaus | ||||||||||||
Fuchs | ||||||||||||
Igel | ||||||||||||
Rot-, Reh- & Dammwild | ||||||||||||
Waschbär | ||||||||||||
Wildkaninchen | ||||||||||||
Wildschweine | ||||||||||||
Die meisten Wildvogelarten | ||||||||||||
*Brut- und Setzzeit vom 1. März – 30. Juni |
Während der Brut- und Setzzeit bekommen die meisten Wildtiere im Wald ihren Nachwuchs. Daher sollten in dieser Zeit die Wege im Wald nicht verlassen und Hunde an der Leine geführt werden.
Bei jungen Säugetieren wie Rehkitzen, Fuchswelpen oder Hasen heißt es daher: Bitte Abstand halten und in Ruhe lassen. Die Elterntiere sind meistens in der Nähe und kommen zum Säugen, meist in sehr großen Zeitabständen, wieder zurück. Ein kurzes Streicheln reicht bereits aus, dass sich der menschliche Geruch auf das Fell des Jungtieres überträgt und es von der Mutter nicht mehr angenommen wird!
Bei Eichhörnchen ist die Situation etwas anders - bei menschlicher Berührung lehnen Eichhörnchenmütter die Jungen nicht ab. Junge Eichhörnchen können ggf. auf einen Baum gesetzt werden.
Es gibt auch Jungtiere, die am Tage nicht zu sehen sein sollten und daher häufig Hilfe benötigen, wenn sie tagsüber zu finden sind. Dazu gehören bspw. Kaninchen und Igel. Frischlinge hingegen sind zwar am Tage zu sehen, aber im Normalfall nicht allein unterwegs. Einzelne Frischlinge können also ein Hinweis auf Hilfsbedürftigkeit sein. Vergewissern Sie sich bei der Beobachtung auch zum Selbstschutz, dass der Frischling wirklich allein unterwegs ist, bevor Sie sich ihm nähern. Die Mutter kann aggressiv reagieren, sollte sie doch in der Nähe sein.
Auch bei Jungvögeln gilt der Grundsatz: Bitte nicht berühren. Viele Jungvögel rufen, weil sie Hunger haben. Es kann auch sein, dass sie erste Flugversuche unternehmen. Gerade junge Amseln und Drosseln verlassen gern das Nest vor der eigentlichen Flugzeit. Die Tiere befinden sich in der sogenannten Ästlingsphase. Sie verlassen flugunfähig das Nest und erkunden die Umgebung. Die Eltern füttern ihren Nachwuchs auch außerhalb des Nestes. Falls Jungvögel auf Straßen oder Straßenrändern bzw. Gefahrenorten sitzen, können Sie die Vögel ggf. wegbringen und auf einen Ast/Baum setzen. Kleine Nestlinge, die kaum befiedert und aus dem Nest gefallen sind können zurück in das Nest oder auf einen Baum gesetzt werden.
Grundsätzlich gilt immer, dass nur verletzte, schwache oder kranke Tiere - sowohl Alt- als auch Jungtiere - wirklich Hilfe benötigen.
Das Auffinden kleinerer verletzter Wildtiere oder auch von Großvögeln (z.B. Greifvogel, Eule, Storch) sollte der unteren Naturschutzbehörde angezeigt bzw. die Tiere sollten in eine Wildtierauffangstation gebracht werden. Dort können Sie von versierten Tierärzten behandelt werden. Falls es sich um jagdbares Wild (je nach Bundesland erweitert) handelt, ist immer der/die zuständige Jagdausübungsberechtigte zu kontaktieren. Alternativ kann die Polizeileitstelle unter 110 angerufen werden, welche den/die zuständige/n Jagdausübungsberechtigten kontaktiert. Beachten Sie unbedingt den Schutzstatus der Wildtiere und damit verbundene Meldepflichten in Bezug auf das Auffinden, Pflegen und Wiederauswildern der Tiere – Näheres siehe unter „Rechtliches“. Falls es sich beispielsweise sich um streng geschützte oder invasive Arten handelt, ist das Auffinden der verletzten Tiere in Brandenburg immer unverzüglich dem Landesamt für Umwelt (LfU) zu melden. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen und kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen. Wenn Sie ein Jungtier finden, von dem die Mutter offensichtlich ums Leben gekommen ist, ist es ebenso ratsam Kontakt zur unteren Naturschutzbehörde oder zu einer Wildtierauffangstation aufzunehmen. Auch der Kontakt zu einem örtlichen Tierschutzverein ist zu empfehlen. Hier können Sie genaue Angaben zum Tier und zu möglichen Verletzungen machen. Auch wenn die genannten Stellen die Aufnahme der Tiere nicht immer selbst sicherstellen können, können Kontakte und Adressen von Stationen vermittelt oder direkt die Unterbringung organisiert werden. Die unteren Naturschutzbehörden können Sie beraten und erforderliche Meldungen an das LfU übermitteln. Pflegestellen und Auffangstationen haben sich oft auf eine oder mehrere bestimmte Tierarten spezialisiert. In Brandenburg gibt es vom LfU nach § 45 (5) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannte Wildtierauffangstationen, die besonderen Anforderungen unterliegen.
Hinweise:
- Fast alle Pflegestationen arbeiten ehrenamtlich. Die Aufzucht von Wildtieren ist sehr kosten- und zeitintensiv. Die Stationen sind daher auf Spenden angewiesen.
- Falls Sie das Tier direkt zu einer/m Tierarzt/ärztin bringen müssen/möchten, beachten Sie bitte, dass Tierärzt:innen nicht verpflichtet sind, Wildtiere kostenlos zu behandeln.
- Für die Bergung des Tieres sollten Sie Handschuhe, Decken, eine dicke Jacke oder Ähnliches nutzen.
- Für den Transport eignet sich in der Regel ein mit einem Handtuch oder einer Decke ausgelegter Karton oder Behälter mit Luftlöchern.
Wildtierrettung mittels Drohneneinsatz
Die Mahd von Wiesen und Weiden kann für viele Wildtiere eine große Gefahr darstellen, da sie mitten in die Brut- und Setzzeit fällt. Betroffen sind vor allem Rehkitze, aber auch Feldhasen und Bodenbrüter, da in ihren ersten Lebenswochen die erste Mähperiode des Grünlands ansteht. Rehkitze werden von ihren Müttern häufig in den dichten Wiesen auf landwirtschaftlichen Flächen versteckt. Bei Gefahr verharren sie in der Regel regungslos im Gras und ducken sich anstatt zu flüchten. Landwirt:innen ist es in der Regel nicht rechtzeitig möglich, Jungtiere während des Mähvorgangs im hohen Grasland zu entdecken. Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras hat sich als effiziente Maßnahme zur Rehkitz- und Wildtierrettung während der Mahdperiode erwiesen. Zudem kann es auch im Herbst während der Brunftzeit vermehrt durch Wildunfälle verletzte Tiere geben, deren Auffinden per Drohne erleichtert werden kann.
Unterstützt wird der Einsatz von Drohnen von politischer Seite. So gibt es seit einigen Jahren eine Förderung für die Anschaffung von Drohnen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Das BMEL hatte seine Förderung für die Anschaffung von Drohnen für den Schutz von Wildtieren in 2024 neu aufgelegt und weitere Mittel in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro bereitgestellt. Nachdem der Einsatz von Drohnen auf Agrarflächen aufgrund europäischer Vorgaben zunächst nur für eine befristete Zeitdauer galt, können Drohnen mit Wärmebildkameras auf landwirtschaftlichen Flächen zum Wildtierschutz ab dem 20. November 2024 dauerhaft eingesetzt werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte bereits im März 2024 Einschränkungen für Deutschland aufgehoben und unterstützt den Einsatz von Drohnen weiter. Die Regelung gilt in „Gebieten zum Zwecke des Tierschutzes und der Wildtierrettung“, wie das BMDV in einer Allgemeinverfügung festlegte. Die Drohnen dürfen näher an Siedlungs- und Gewerbegebiete als bisher heranfliegen - der Mindestabstand wurde von 150 Metern auf zehn Meter reduziert, sodass eine größere Fläche nach Wildtieren abgesucht werden kann. Die Regelung gilt für den Betrieb von Drohnen, die dem Wildtierschutz dienen und nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt werden. Sie gilt ab dem 20. November 2024 und schließt damit an den Erlass des BMDV vom März 2024 an. Nach Angaben des BMDV konnten allein in der Frühjahrsmahd bis zu 20.000 Rehkitze mit Hilfe von Drohnen gerettet werden.
Die Mahd von Wiesen und Weiden kann für viele Wildtiere eine große Gefahr darstellen, da sie mitten in die Brut- und Setzzeit fällt. Betroffen sind vor allem Rehkitze, aber auch Feldhasen und Bodenbrüter, da in ihren ersten Lebenswochen die erste Mähperiode des Grünlands ansteht. Rehkitze werden von ihren Müttern häufig in den dichten Wiesen auf landwirtschaftlichen Flächen versteckt. Bei Gefahr verharren sie in der Regel regungslos im Gras und ducken sich anstatt zu flüchten. Landwirt:innen ist es in der Regel nicht rechtzeitig möglich, Jungtiere während des Mähvorgangs im hohen Grasland zu entdecken. Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras hat sich als effiziente Maßnahme zur Rehkitz- und Wildtierrettung während der Mahdperiode erwiesen. Zudem kann es auch im Herbst während der Brunftzeit vermehrt durch Wildunfälle verletzte Tiere geben, deren Auffinden per Drohne erleichtert werden kann.
Unterstützt wird der Einsatz von Drohnen von politischer Seite. So gibt es seit einigen Jahren eine Förderung für die Anschaffung von Drohnen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Das BMEL hatte seine Förderung für die Anschaffung von Drohnen für den Schutz von Wildtieren in 2024 neu aufgelegt und weitere Mittel in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro bereitgestellt. Nachdem der Einsatz von Drohnen auf Agrarflächen aufgrund europäischer Vorgaben zunächst nur für eine befristete Zeitdauer galt, können Drohnen mit Wärmebildkameras auf landwirtschaftlichen Flächen zum Wildtierschutz ab dem 20. November 2024 dauerhaft eingesetzt werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte bereits im März 2024 Einschränkungen für Deutschland aufgehoben und unterstützt den Einsatz von Drohnen weiter. Die Regelung gilt in „Gebieten zum Zwecke des Tierschutzes und der Wildtierrettung“, wie das BMDV in einer Allgemeinverfügung festlegte. Die Drohnen dürfen näher an Siedlungs- und Gewerbegebiete als bisher heranfliegen - der Mindestabstand wurde von 150 Metern auf zehn Meter reduziert, sodass eine größere Fläche nach Wildtieren abgesucht werden kann. Die Regelung gilt für den Betrieb von Drohnen, die dem Wildtierschutz dienen und nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt werden. Sie gilt ab dem 20. November 2024 und schließt damit an den Erlass des BMDV vom März 2024 an. Nach Angaben des BMDV konnten allein in der Frühjahrsmahd bis zu 20.000 Rehkitze mit Hilfe von Drohnen gerettet werden.
Verletzte Tiere im Straßenverkehr
Falls Sie ein Tier angefahren haben oder ein angefahrenes Tier vorfinden, wenden Sie sich unverzüglich an die Polizei oder den/die zuständige/n Jagdausübungsberechtigte/n. Dies gilt auch, wenn sich das Wild scheinbar unverletzt entfernt. In der Regel gibt es für die Tiere keine Überlebenschance und die entsprechenden Expert:innen können diese Tiere von ihrer Qual erlösen. Wenn Sie ein großes Wildtier, z.B. ein Wildschwein, angefahren haben oder zu einer entsprechenden Unfallstelle kommen, sind Sie als Fahrzeugführer:in gesetzlich dazu verpflichtet, sich um das angefahrene Tier zu kümmern - auch wenn Sie nicht der oder die Unfallverursacher:in sind. Sichern Sie in diesem Fall die Unfallstelle mit Warndreieck, Warnblinker und Warnweste ab. Bleiben Sie so lange vor Ort, bis die Rettungskräfte eingetroffen sind. Zu Ihrem eigenen Schutz sollten Sie sich dem verletzten Großtier nicht nähern.
Wenn Sie einen Großvogel im Straßenumfeld entdecken, kann es sein, dass dieser auf der Suche nach überfahrenen Tieren gelegentlich selbst vom Fahrtwind eines Lkw erfasst wurde. Es ist möglich, dass diese Vögel zunächst nur benommen sind und wieder wegfliegen. Daher ist es wichtig, die Situation richtig einzuschätzen. Falls Sie sich entscheiden, dem Großvogel zu helfen, schützen Sie sich, z.B. mit Handschuhen und Decke. Die Schnäbel und Krallen großer Vögel in Notwehr sind gefährlich. Passen Sie daher auf Ihre Augen auf. Achten Sie bei Hilfsmaßnahmen zudem auf den fließenden Verkehr. Hilfreich ist es auch hier, die zuständige untere Naturschutzbehörde des Landkreises sowie Wildtierstationen zu kontaktieren. Streng geschützte Arten wie Schrei- oder Seeadler müssen dem LfU gemeldet werden.
Falls Sie ein Tier angefahren haben oder ein angefahrenes Tier vorfinden, wenden Sie sich unverzüglich an die Polizei oder den/die zuständige/n Jagdausübungsberechtigte/n. Dies gilt auch, wenn sich das Wild scheinbar unverletzt entfernt. In der Regel gibt es für die Tiere keine Überlebenschance und die entsprechenden Expert:innen können diese Tiere von ihrer Qual erlösen. Wenn Sie ein großes Wildtier, z.B. ein Wildschwein, angefahren haben oder zu einer entsprechenden Unfallstelle kommen, sind Sie als Fahrzeugführer:in gesetzlich dazu verpflichtet, sich um das angefahrene Tier zu kümmern - auch wenn Sie nicht der oder die Unfallverursacher:in sind. Sichern Sie in diesem Fall die Unfallstelle mit Warndreieck, Warnblinker und Warnweste ab. Bleiben Sie so lange vor Ort, bis die Rettungskräfte eingetroffen sind. Zu Ihrem eigenen Schutz sollten Sie sich dem verletzten Großtier nicht nähern.
Wenn Sie einen Großvogel im Straßenumfeld entdecken, kann es sein, dass dieser auf der Suche nach überfahrenen Tieren gelegentlich selbst vom Fahrtwind eines Lkw erfasst wurde. Es ist möglich, dass diese Vögel zunächst nur benommen sind und wieder wegfliegen. Daher ist es wichtig, die Situation richtig einzuschätzen. Falls Sie sich entscheiden, dem Großvogel zu helfen, schützen Sie sich, z.B. mit Handschuhen und Decke. Die Schnäbel und Krallen großer Vögel in Notwehr sind gefährlich. Passen Sie daher auf Ihre Augen auf. Achten Sie bei Hilfsmaßnahmen zudem auf den fließenden Verkehr. Hilfreich ist es auch hier, die zuständige untere Naturschutzbehörde des Landkreises sowie Wildtierstationen zu kontaktieren. Streng geschützte Arten wie Schrei- oder Seeadler müssen dem LfU gemeldet werden.
Anlaufstellen
Die unteren Naturschutzbehörden finden Sie auf den Webseiten der Landkreise. Die zuständigen Jagdpächter:innen können bei der Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde oder Stadt erfragt werden. Die Polizei ist unter der Notruf-Nr. 110 erreichbar bzw. erstatten Sie Meldung bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.
Nach § 45 (5) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gibt es vom LfU Brandenburg anerkannte Auffang- und Pflegestationen in Brandenburg für heimische besonders geschützte und streng geschützte Wildtiere. Diese erfüllen die besonderen Anforderungen an die Haltung und Pflege der Tiere (z.B. Quarantäneverfahren, Abschottung der Wildtiere vor Besucherverkehr). Zu diesen gehören aktuell drei:
- die vom Landesforstbetrieb betriebene Station „Oppelhainer Pechhütte“ der Oberförsterei Hohenleipisch im Landkreis Elbe-Elster (Vögel, insbesondere Greifvogel- und Eulenarten),
- die Station Wald-Jagd-Naturerlebnis e.V. in Potsdam und
- das „Naturschutzzentrum Krugpark“ in der Stadt Brandenburg/Havel (Vögel, Säugetiere, Reptilien).
Die Übersicht zu den vom LfU in Brandenburg anerkannten Pflegestationen von Wildtieren mit Kontaktdaten finden Sie hier: Tierfunde: Pflegestationen | Service Brandenburg
Die unteren Naturschutzbehörden finden Sie auf den Webseiten der Landkreise. Die zuständigen Jagdpächter:innen können bei der Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde oder Stadt erfragt werden. Die Polizei ist unter der Notruf-Nr. 110 erreichbar bzw. erstatten Sie Meldung bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.
Nach § 45 (5) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gibt es vom LfU Brandenburg anerkannte Auffang- und Pflegestationen in Brandenburg für heimische besonders geschützte und streng geschützte Wildtiere. Diese erfüllen die besonderen Anforderungen an die Haltung und Pflege der Tiere (z.B. Quarantäneverfahren, Abschottung der Wildtiere vor Besucherverkehr). Zu diesen gehören aktuell drei:
- die vom Landesforstbetrieb betriebene Station „Oppelhainer Pechhütte“ der Oberförsterei Hohenleipisch im Landkreis Elbe-Elster (Vögel, insbesondere Greifvogel- und Eulenarten),
- die Station Wald-Jagd-Naturerlebnis e.V. in Potsdam und
- das „Naturschutzzentrum Krugpark“ in der Stadt Brandenburg/Havel (Vögel, Säugetiere, Reptilien).
Die Übersicht zu den vom LfU in Brandenburg anerkannten Pflegestationen von Wildtieren mit Kontaktdaten finden Sie hier: Tierfunde: Pflegestationen | Service Brandenburg
Rechtliches
Grundsätzlich ist es gesetzlich verboten, Wildtiere aus der Natur zu entnehmen. In Deutschland gibt es eine ganze Reihe besonders geschützter Tierarten, zu denen Vögel oder auch Igel und Eichhörnchen zählen. Nach dem BNatSchG darf man wildlebende Tiere nicht aus ihrem natürlichen Lebensraum entnehmen. Gemäß BNatSchG ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften nur zulässig, kranke, verletzte oder hilflose Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Dies darf aber nur vorübergehend erfolgen. Manche Tiere haben auch den Schutzstatus „streng geschützt“. Dazu zählen z.B. Greifvogel, Storch, Eule. Das Auffinden streng geschützter sowie invasiver Tierarten muss in Brandenburg immer unverzüglich dem LfU gemeldet werden. Die Behörde legt fest, wo das Tier zu pflegen ist. Dem LfU in Brandenburg muss auch gemeldet werden, wenn besonders geschützte oder auch streng geschützte Arten nicht mehr ausgewildert werden können. Das LfU entscheidet dann über den Verbleib des Tieres.
Wenn Sie unsicher über den Schutzstatus der Tiere sind, kann Ihnen auch die untere Naturschutzbehörde beratend zur Seite stehen sowie die Meldung wie beschrieben an das LfU richten.
Das Bundesamt für Naturschutz stellt mit dem Wissenschaftlichen Informationsdienst zum Internationalen Artenschutz (WISIA-online) eine Datenbank der nach dem BNatSchG besonders geschützten und streng geschützten Tier- sowie Pflanzenarten bereit. Informationen über den Schutzstatus von Wildtieren finden Sie hier: WISIA online - eine Übersicht
Sobald das Tier wieder gesund ist und sich wieder selbst in der freien Natur versorgen könnte, muss es unverzüglich wieder in die Freiheit entlassen werden, d.h. möglichst in sein angestammtes Revier, also an den Ort, wo es gefunden wurde. Davon ausgenommen sind invasive Tierarten, deren Wiederauswilderung verboten ist und welche dauerhaft in einer entsprechenden Auffangstation untergebracht werden müssen. Bei invasiven Arten handelt es sich um gebietsfremde Tiere (sowie Pflanzen), die z.B. aufgrund des globalen Warenhandels oder Reisens aus anderen Ländern nach Deutschland bzw. Europa eingeschleppt wurden. Einige Tierarten sind in Deutschland bereits weit verbreitet, wie der Waschbär.
Ohne die vorherige Zustimmung des/der Jagdausübungsberechtigten erfüllt die Aneignung eines kranken Wildtieres, das dem Jagdrecht unterliegt, dem Straftatbestand der Jagdwilderei (§ 292 Strafgesetzbuch, StGB) und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Grundsätzlich ist es gesetzlich verboten, Wildtiere aus der Natur zu entnehmen. In Deutschland gibt es eine ganze Reihe besonders geschützter Tierarten, zu denen Vögel oder auch Igel und Eichhörnchen zählen. Nach dem BNatSchG darf man wildlebende Tiere nicht aus ihrem natürlichen Lebensraum entnehmen. Gemäß BNatSchG ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften nur zulässig, kranke, verletzte oder hilflose Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Dies darf aber nur vorübergehend erfolgen. Manche Tiere haben auch den Schutzstatus „streng geschützt“. Dazu zählen z.B. Greifvogel, Storch, Eule. Das Auffinden streng geschützter sowie invasiver Tierarten muss in Brandenburg immer unverzüglich dem LfU gemeldet werden. Die Behörde legt fest, wo das Tier zu pflegen ist. Dem LfU in Brandenburg muss auch gemeldet werden, wenn besonders geschützte oder auch streng geschützte Arten nicht mehr ausgewildert werden können. Das LfU entscheidet dann über den Verbleib des Tieres.
Wenn Sie unsicher über den Schutzstatus der Tiere sind, kann Ihnen auch die untere Naturschutzbehörde beratend zur Seite stehen sowie die Meldung wie beschrieben an das LfU richten.
Das Bundesamt für Naturschutz stellt mit dem Wissenschaftlichen Informationsdienst zum Internationalen Artenschutz (WISIA-online) eine Datenbank der nach dem BNatSchG besonders geschützten und streng geschützten Tier- sowie Pflanzenarten bereit. Informationen über den Schutzstatus von Wildtieren finden Sie hier: WISIA online - eine Übersicht
Sobald das Tier wieder gesund ist und sich wieder selbst in der freien Natur versorgen könnte, muss es unverzüglich wieder in die Freiheit entlassen werden, d.h. möglichst in sein angestammtes Revier, also an den Ort, wo es gefunden wurde. Davon ausgenommen sind invasive Tierarten, deren Wiederauswilderung verboten ist und welche dauerhaft in einer entsprechenden Auffangstation untergebracht werden müssen. Bei invasiven Arten handelt es sich um gebietsfremde Tiere (sowie Pflanzen), die z.B. aufgrund des globalen Warenhandels oder Reisens aus anderen Ländern nach Deutschland bzw. Europa eingeschleppt wurden. Einige Tierarten sind in Deutschland bereits weit verbreitet, wie der Waschbär.
Ohne die vorherige Zustimmung des/der Jagdausübungsberechtigten erfüllt die Aneignung eines kranken Wildtieres, das dem Jagdrecht unterliegt, dem Straftatbestand der Jagdwilderei (§ 292 Strafgesetzbuch, StGB) und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Weitere Informationen und hilfreiche Adressen
zum Umgang mit in Not geratenen Wild- bzw. Fundtieren, Erste-Hilfe-Maßnahmen und allgemeine Informationen über die verschiedenen Wildtierarten sind nachfolgend aufgeführt.
zum Umgang mit in Not geratenen Wild- bzw. Fundtieren, Erste-Hilfe-Maßnahmen und allgemeine Informationen über die verschiedenen Wildtierarten sind nachfolgend aufgeführt.
Allgemein
Eichhörnchen
- Notruf-Hotline Eichhörnchen Notruf: 0700 – 200 200 12
- Notruf-Hotline Eichhörnchen Notruf: 0700 – 200 200 12
Feldhasen und Wildkaninchen
Fledermäuse
- bundesweite NABU-Fledermaushotline: 030-284984-5000
- bundesweite NABU-Fledermaushotline: 030-284984-5000
Füchse
Igel
- Notruf-Hotline Igel Notnetz e.V.: 0800 – 7235750
- Notruf-Hotline Igel Notnetz e.V.: 0800 – 7235750