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Förderung für Migrantische Organisationen

Seit dem 1.1.2023 können Migrantische Organisationen für ihre Arbeit eine Förderung durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz aus dem Haushaltstitel der Integrationsbeauftragten erhalten.
Pro Jahr stehen für jede MO bis zu 3.000 Euro zur Verfügung.
Gefördert werden können z.B.:

  • Miete
  • Büromaterialien
  • Fahrtkosten
  • Kleinere Anschaffungen


Achtung: Nicht gefördert werden können Ausgaben für Verpflegung, Lebensmittel und Getränke. Eigenmittel sind nicht erforderlich. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Bitte im Original mit Unterschrift an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) und cc an andrea.fensch@msgiv.brandenburg.de. Sowohl Frau Fensch als auch das LASV beraten Sie gerne.

Ministerium für Soziales,
Gesundheit, Integration und
Verbraucherschutz
Tel.: 0331 8665018
andrea.fensch@msgiv.brandenburg.de

Landesamt für Soziales
und Versorgung
Dezernat 53
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus
anika.kuschka@lasv.brandenburg.de

Seit dem 1.1.2023 können Migrantische Organisationen für ihre Arbeit eine Förderung durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz aus dem Haushaltstitel der Integrationsbeauftragten erhalten.
Pro Jahr stehen für jede MO bis zu 3.000 Euro zur Verfügung.
Gefördert werden können z.B.:

  • Miete
  • Büromaterialien
  • Fahrtkosten
  • Kleinere Anschaffungen


Achtung: Nicht gefördert werden können Ausgaben für Verpflegung, Lebensmittel und Getränke. Eigenmittel sind nicht erforderlich. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Bitte im Original mit Unterschrift an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) und cc an andrea.fensch@msgiv.brandenburg.de. Sowohl Frau Fensch als auch das LASV beraten Sie gerne.

Ministerium für Soziales,
Gesundheit, Integration und
Verbraucherschutz
Tel.: 0331 8665018
andrea.fensch@msgiv.brandenburg.de

Landesamt für Soziales
und Versorgung
Dezernat 53
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus
anika.kuschka@lasv.brandenburg.de