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Kernenergienutzung in anderen Ländern

Viele Nachbarländer Deutschlands und insbesondere Polen planen in den nächsten Jahren die Errichtung großer Leistungsreaktoren oder kleiner modularer Reaktoren (Small Modular Reactors – SMR) oder eine Laufzeitverlängerung bestehender Anlagen. Für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kernenergie ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zuständig. Die vom BMUV beauftragte Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) verfolgt die Entwicklung der Kernenergienutzung in anderen Ländern und veröffentlicht dazu regelmäßig Wissens-Dossiers.

Im Rahmen grenzüberschreitender Umweltprüfungen (strategische Umweltprüfung – SUP oder Umweltverträglichkeitsprüfung – UVP) ist eine Beteiligung von Öffentlichkeit oder Behörden aus Deutschland an den ausländischen Verfahren zu Errichtung oder Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken möglich. Rechtsgrundlage für die Beteiligung ist die Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen). Zusätzlich besteht zwischen Deutschland und Polen eine bilaterale Vereinbarung, die unter anderem regelt, dass bei polnischen Verfahren alle relevanten Verfahrensunterlagen in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden und Stellungnahmen ebenfalls auf Deutsch abgeben werden können. Für die Durchführung der grenzüberschreitenden Umweltprüfungen sind die obersten atomrechtlichen Landesbehörden zuständig und werden dabei vom BMUV und der GRS unterstützt. In der Regel beteiligen sich die jeweiligen grenznahen Bundesländer an den grenzüberschreitenden UVP-Verfahren, die wiederum die gesamte deutsche Öffentlichkeit beteiligen. Die Verfahrensunterlagen werden in Deutschland über das UVP-Portal der Länder zur Verfügung gestellt.

In Polen werden derzeit noch keine kommerziellen Kernkraftwerke, sondern nur ein Forschungsreaktor betrieben. Allerdings plant Polen in den nächsten Jahren die Errichtung großer Leistungsreaktoren und kleiner modularer Reaktoren (siehe auch GRS-Dossier).

Deutschland wurde 2011 - 2013 im Rahmen einer grenzüberschreitenden SUP bei der Erstellung des polnischen Kernenergieprogramms und 2015 - 2023 im Rahmen einer grenzüberschreitenden UVP für das erste polnische Kernkraftwerk beteiligt. In beiden Verfahren hat Brandenburgs oberste atomrechtliche Behörde (meist gemeinsam mit Behörden anderer Bundesländern und des Bundes), die deutsche Öffentlichkeit beteiligt, Stellungnahmen abgegeben und an bilateralen Konsultationen in Warschau teilgenommen.

Ende 2023 sowie Anfang 2024 hat Polen drei grenzüberschreitende UVP-Verfahren für insgesamt 14 SMR an 3 Standorten begonnen, an denen sich Brandenburg und Sachsen als grenznahe Bundesländer beteiligen und die Federführung in den Verfahren untereinander aufgeteilt haben. Aktuell befindet sich kein Verfahren in Polen in einer Phase, in der sich die deutsche Öffentlichkeit beteiligen kann.

Viele Nachbarländer Deutschlands und insbesondere Polen planen in den nächsten Jahren die Errichtung großer Leistungsreaktoren oder kleiner modularer Reaktoren (Small Modular Reactors – SMR) oder eine Laufzeitverlängerung bestehender Anlagen. Für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kernenergie ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zuständig. Die vom BMUV beauftragte Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) verfolgt die Entwicklung der Kernenergienutzung in anderen Ländern und veröffentlicht dazu regelmäßig Wissens-Dossiers.

Im Rahmen grenzüberschreitender Umweltprüfungen (strategische Umweltprüfung – SUP oder Umweltverträglichkeitsprüfung – UVP) ist eine Beteiligung von Öffentlichkeit oder Behörden aus Deutschland an den ausländischen Verfahren zu Errichtung oder Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken möglich. Rechtsgrundlage für die Beteiligung ist die Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen). Zusätzlich besteht zwischen Deutschland und Polen eine bilaterale Vereinbarung, die unter anderem regelt, dass bei polnischen Verfahren alle relevanten Verfahrensunterlagen in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden und Stellungnahmen ebenfalls auf Deutsch abgeben werden können. Für die Durchführung der grenzüberschreitenden Umweltprüfungen sind die obersten atomrechtlichen Landesbehörden zuständig und werden dabei vom BMUV und der GRS unterstützt. In der Regel beteiligen sich die jeweiligen grenznahen Bundesländer an den grenzüberschreitenden UVP-Verfahren, die wiederum die gesamte deutsche Öffentlichkeit beteiligen. Die Verfahrensunterlagen werden in Deutschland über das UVP-Portal der Länder zur Verfügung gestellt.

In Polen werden derzeit noch keine kommerziellen Kernkraftwerke, sondern nur ein Forschungsreaktor betrieben. Allerdings plant Polen in den nächsten Jahren die Errichtung großer Leistungsreaktoren und kleiner modularer Reaktoren (siehe auch GRS-Dossier).

Deutschland wurde 2011 - 2013 im Rahmen einer grenzüberschreitenden SUP bei der Erstellung des polnischen Kernenergieprogramms und 2015 - 2023 im Rahmen einer grenzüberschreitenden UVP für das erste polnische Kernkraftwerk beteiligt. In beiden Verfahren hat Brandenburgs oberste atomrechtliche Behörde (meist gemeinsam mit Behörden anderer Bundesländern und des Bundes), die deutsche Öffentlichkeit beteiligt, Stellungnahmen abgegeben und an bilateralen Konsultationen in Warschau teilgenommen.

Ende 2023 sowie Anfang 2024 hat Polen drei grenzüberschreitende UVP-Verfahren für insgesamt 14 SMR an 3 Standorten begonnen, an denen sich Brandenburg und Sachsen als grenznahe Bundesländer beteiligen und die Federführung in den Verfahren untereinander aufgeteilt haben. Aktuell befindet sich kein Verfahren in Polen in einer Phase, in der sich die deutsche Öffentlichkeit beteiligen kann.

Laufende und abgeschlossene grenzüberschreitende UVP-Verfahren in Polen

  • Bau und Betrieb des ersten Kernkraftwerkes in Polen

    Bau und Betrieb des ersten Kernkraftwerkes in Polen mit der installierten Leistung von bis zu 3.750 MWe auf dem Gebiet der Gemeinden: Choczewo oder Gniewino und Krokowa

    Standort: Lubiatowo-Kopalino (circa 250 km nordöstlich von Brandenburg)

    Anzahl und Typ Reaktoren: 3 Druckwasserreaktoren vom Typ Westinghouse AP1000

    Zeitraum UVP-Verfahren: 2015 – 2023 (abgeschlossen)

    Zeitraum Umsetzung: Baubeginn je eines Reaktors in 2026, 2027 und 2028

    Federführung: Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt)

    Weitere beteiligte Bundesländer: Sachsen (Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft), Brandenburg (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg), Berlin (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz)

    Verfahrensunterlagen: siehe Eintrag im UVP-Portal

    Bau und Betrieb des ersten Kernkraftwerkes in Polen mit der installierten Leistung von bis zu 3.750 MWe auf dem Gebiet der Gemeinden: Choczewo oder Gniewino und Krokowa

    Standort: Lubiatowo-Kopalino (circa 250 km nordöstlich von Brandenburg)

    Anzahl und Typ Reaktoren: 3 Druckwasserreaktoren vom Typ Westinghouse AP1000

    Zeitraum UVP-Verfahren: 2015 – 2023 (abgeschlossen)

    Zeitraum Umsetzung: Baubeginn je eines Reaktors in 2026, 2027 und 2028

    Federführung: Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt)

    Weitere beteiligte Bundesländer: Sachsen (Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft), Brandenburg (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg), Berlin (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz)

    Verfahrensunterlagen: siehe Eintrag im UVP-Portal

  • Bau und Betrieb von bis zu vier Small Modular Reactors (SMR)

    Bau und Betrieb von bis zu 4 SMR mit einer Gesamtkapazität von bis zu 1300 MWe mit BWRX-300 Technologie am Standort Stawy Monowskie, Gemeinde Oświęcim

    Standort: Stawy Monowskie (circa 360 km östlich von Brandenburg)

    Anzahl und Typ Reaktoren: 4 Small Modular Reactors (SMR) vom Typ BWRX-300

    Zeitraum UVP-Verfahren: seit Oktober 2023

    Verfahrensstand: Stellungnahme der deutschen zuständigen Behörden zum Untersuchungsrahmen abgegeben

    Federführung: Sachsen (Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)

    Weitere beteiligte Bundesländer: Brandenburg (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz)

    Verfahrensunterlagen: Internetseite Sachsen

    Bau und Betrieb von bis zu 4 SMR mit einer Gesamtkapazität von bis zu 1300 MWe mit BWRX-300 Technologie am Standort Stawy Monowskie, Gemeinde Oświęcim

    Standort: Stawy Monowskie (circa 360 km östlich von Brandenburg)

    Anzahl und Typ Reaktoren: 4 Small Modular Reactors (SMR) vom Typ BWRX-300

    Zeitraum UVP-Verfahren: seit Oktober 2023

    Verfahrensstand: Stellungnahme der deutschen zuständigen Behörden zum Untersuchungsrahmen abgegeben

    Federführung: Sachsen (Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)

    Weitere beteiligte Bundesländer: Brandenburg (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz)

    Verfahrensunterlagen: Internetseite Sachsen

  • Bau und Betrieb eines kleinen modularen Kernspaltungsreaktors

    Bau und Betrieb eines kleinen modularen Kernspaltungsreaktors mit Gesamtleistung von bis zu 2000 MWe in der BWRX-300-Technologie am Standort Włocławek, Stadtgemeinde Włocławek

    Standort: Włocławek (circa 290 km östlich von Brandenburg)

    Anzahl und Typ Reaktoren: 6 Small Modular Reactors (SMR) vom Typ BWRX-300

    Zeitraum UVP-Verfahren: seit Januar 2024

    Verfahrensstand: Stellungnahme der deutschen zuständigen Behörden zum Untersuchungsrahmen abgegeben

    Federführung: Brandenburg (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz)

    Weitere beteiligte Bundesländer: Sachsen (Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)

    Verfahrensunterlagen finden Sie hier:

    Bau und Betrieb eines kleinen modularen Kernspaltungsreaktors mit Gesamtleistung von bis zu 2000 MWe in der BWRX-300-Technologie am Standort Włocławek, Stadtgemeinde Włocławek

    Standort: Włocławek (circa 290 km östlich von Brandenburg)

    Anzahl und Typ Reaktoren: 6 Small Modular Reactors (SMR) vom Typ BWRX-300

    Zeitraum UVP-Verfahren: seit Januar 2024

    Verfahrensstand: Stellungnahme der deutschen zuständigen Behörden zum Untersuchungsrahmen abgegeben

    Federführung: Brandenburg (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz)

    Weitere beteiligte Bundesländer: Sachsen (Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)

    Verfahrensunterlagen finden Sie hier:

  • Errichtung und Betrieb eines kleinen modularen Kernspaltungsreaktors

    Errichtung und Betrieb eines kleinen modularen Kernspaltungsreaktors mit einer Gesamtleistung von bis zu 1300 MWe in der BWRX-300-Technologie am Standort Ostrołęka, Gemeinde Ostrołęka

    Standort: Ostrołęka (circa 470 km östlich von Brandenburg)

    Anzahl und Typ Reaktoren: 4 Small Modular Reactors (SMR) vom Typ BWRX-300

    Zeitraum UVP-Verfahren: seit Januar 2024

    Verfahrensstand: Stellungnahme der deutschen zuständigen Behörden zum Untersuchungsrahmen abgegeben

    Weitere beteiligte Bundesländer: Sachsen (Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)

    Verfahrensunterlagen fnden Sie hier:

    Errichtung und Betrieb eines kleinen modularen Kernspaltungsreaktors mit einer Gesamtleistung von bis zu 1300 MWe in der BWRX-300-Technologie am Standort Ostrołęka, Gemeinde Ostrołęka

    Standort: Ostrołęka (circa 470 km östlich von Brandenburg)

    Anzahl und Typ Reaktoren: 4 Small Modular Reactors (SMR) vom Typ BWRX-300

    Zeitraum UVP-Verfahren: seit Januar 2024

    Verfahrensstand: Stellungnahme der deutschen zuständigen Behörden zum Untersuchungsrahmen abgegeben

    Weitere beteiligte Bundesländer: Sachsen (Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)

    Verfahrensunterlagen fnden Sie hier: