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Gentechnik: Aufgaben und Organisation

Der Regelungsbereich des Gentechnikgesetzes (GenTG) umfasst gentechnische Anlagen, gentechnische Arbeiten, Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen und das Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen. Das GenTG gilt nicht für die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen am Menschen.

Ebene Bund

Rechtsentwicklung Federführung:
» BMEL
 
Beteiligt:
» BMUV
» BMG
» BMWi
» BMBF
 
Zulassung von Freisetzungsvorhaben   
 
 

Zulassung von inverkehrzubringenden Produkten 
nach dem Gentechnikgesetz  
 
 
 
Federführung: 
» BVL
 
Beteiligt:
» BfN
» JKI
» BfR
» RKI
» PEI
» FLI
» ZKBS
 
Ebene Land Stellungnahme bei Freisetzungsvorhaben » MSGIV
Anmeldung, Anzeige und
Genehmigung gentechnischer Anlagen
» LAVG
Überwachung gentechnischer Anlagen und Arbeiten
Überwachung von Freisetzungen
Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten,
die gentechnisch veränderte Organismen enthalten

Der Regelungsbereich des Gentechnikgesetzes (GenTG) umfasst gentechnische Anlagen, gentechnische Arbeiten, Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen und das Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen. Das GenTG gilt nicht für die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen am Menschen.

Ebene Bund

Rechtsentwicklung Federführung:
» BMEL
 
Beteiligt:
» BMUV
» BMG
» BMWi
» BMBF
 
Zulassung von Freisetzungsvorhaben   
 
 

Zulassung von inverkehrzubringenden Produkten 
nach dem Gentechnikgesetz  
 
 
 
Federführung: 
» BVL
 
Beteiligt:
» BfN
» JKI
» BfR
» RKI
» PEI
» FLI
» ZKBS
 
Ebene Land Stellungnahme bei Freisetzungsvorhaben » MSGIV
Anmeldung, Anzeige und
Genehmigung gentechnischer Anlagen
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Überwachung gentechnischer Anlagen und Arbeiten
Überwachung von Freisetzungen
Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten,
die gentechnisch veränderte Organismen enthalten