Gentechnik: Aufgaben und Organisation
Der Regelungsbereich des Gentechnikgesetzes (GenTG) umfasst gentechnische Anlagen, gentechnische Arbeiten, Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen und das Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen. Das GenTG gilt nicht für die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen am Menschen.
Ebene Bund |
Rechtsentwicklung | Federführung: » BMEL |
Beteiligt: » BMUV » BMG » BMWi » BMBF |
||
Zulassung von Freisetzungsvorhaben Zulassung von inverkehrzubringenden Produkten nach dem Gentechnikgesetz |
Federführung: » BVL |
|
Beteiligt: » BfN » JKI » BfR » RKI » PEI » FLI » ZKBS |
||
Ebene Land | Stellungnahme bei Freisetzungsvorhaben | » MSGIV |
Anmeldung, Anzeige und Genehmigung gentechnischer Anlagen |
» LAVG | |
Überwachung gentechnischer Anlagen und Arbeiten | ||
Überwachung von Freisetzungen | ||
Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten |
Der Regelungsbereich des Gentechnikgesetzes (GenTG) umfasst gentechnische Anlagen, gentechnische Arbeiten, Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen und das Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen. Das GenTG gilt nicht für die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen am Menschen.
Ebene Bund |
Rechtsentwicklung | Federführung: » BMEL |
Beteiligt: » BMUV » BMG » BMWi » BMBF |
||
Zulassung von Freisetzungsvorhaben Zulassung von inverkehrzubringenden Produkten nach dem Gentechnikgesetz |
Federführung: » BVL |
|
Beteiligt: » BfN » JKI » BfR » RKI » PEI » FLI » ZKBS |
||
Ebene Land | Stellungnahme bei Freisetzungsvorhaben | » MSGIV |
Anmeldung, Anzeige und Genehmigung gentechnischer Anlagen |
» LAVG | |
Überwachung gentechnischer Anlagen und Arbeiten | ||
Überwachung von Freisetzungen | ||
Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten |