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Rechtskreiswechsel: Jobcenter ab 1. Juni 2022 für die meisten ukrainischen Geflüchteten zuständig

Ab dem 1. Juni erhalten die meisten Geflüchteten aus der Ukraine Unterstützungsleistungen nicht mehr von den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte, sondern vom Job-Center. Das hängt mit dem so genannten Rechtskreiswechsel zusammen, den die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen hat.

Bis zum 31. Mai hatten hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In den Landkreisen und kreisfreien Städten ist das Sozialamt für diese Leistungen zuständig. Ab dem 1. Juni wechselt für die meisten Geflüchteten die Zuständigkeit. Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, haben dann Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II – sogenannte „Hartz –VI“ Leistungen). Für diese Leistungsberechtigten ist dann das Jobcenter der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Für hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die das deutsche Rentenalter erreicht haben oder nachweisen können, dass sie bereits in der Ukraine Rente bezogen haben, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Leistungsberechtigte nach dem SGB XII erhalten weiterhin durch das Sozialamt finanzielle Unterstützung.

Personen aus beiden Rechtskreisen haben Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Daneben besteht für Leistungsberechtigte nach dem SGB II Zugang zu Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen und Zugang zu den gesetzlichen Krankenkassen.

Den Antrag auf Arbeitslosengeld II und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

Ausfüllhinweise für einen SGBII-Antrag und das Merkblatt Grundsicherung einfach erklärt in ukrainischer Sprache gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-bb/antragstellung-jobcenter-gefluchtete-ukraine

Kontaktdaten des am Wohnort zuständigen Jobcenters sind zu bekommen unter: https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/dienststellen?pk_vid=4d18985ad8d36d591653050073edf8ad

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Rechtskreiswechsel in ukrainischer Sprache stehen unter: https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/ukraine.html

Ab dem 1. Juni erhalten die meisten Geflüchteten aus der Ukraine Unterstützungsleistungen nicht mehr von den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte, sondern vom Job-Center. Das hängt mit dem so genannten Rechtskreiswechsel zusammen, den die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen hat.

Bis zum 31. Mai hatten hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In den Landkreisen und kreisfreien Städten ist das Sozialamt für diese Leistungen zuständig. Ab dem 1. Juni wechselt für die meisten Geflüchteten die Zuständigkeit. Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, haben dann Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II – sogenannte „Hartz –VI“ Leistungen). Für diese Leistungsberechtigten ist dann das Jobcenter der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Für hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die das deutsche Rentenalter erreicht haben oder nachweisen können, dass sie bereits in der Ukraine Rente bezogen haben, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Leistungsberechtigte nach dem SGB XII erhalten weiterhin durch das Sozialamt finanzielle Unterstützung.

Personen aus beiden Rechtskreisen haben Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Daneben besteht für Leistungsberechtigte nach dem SGB II Zugang zu Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen und Zugang zu den gesetzlichen Krankenkassen.

Den Antrag auf Arbeitslosengeld II und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

Ausfüllhinweise für einen SGBII-Antrag und das Merkblatt Grundsicherung einfach erklärt in ukrainischer Sprache gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-bb/antragstellung-jobcenter-gefluchtete-ukraine

Kontaktdaten des am Wohnort zuständigen Jobcenters sind zu bekommen unter: https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/dienststellen?pk_vid=4d18985ad8d36d591653050073edf8ad

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Rechtskreiswechsel in ukrainischer Sprache stehen unter: https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/ukraine.html


Verlängerung der Aufenthaltserleichterungen für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wird über den 23. Mai 2022 hinaus bis zum 31. August 2022 verlängert. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. April 2022 beschlossen.

Was bedeutet das?

Geflüchtete aus der Ukraine, die noch keine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten haben, können sich weiterhin legal in Deutschland aufhalten. Diejenigen, die noch nach Deutschland kommen, können vereinfacht in das Bundesgebiet einreisen.

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wird über den 23. Mai 2022 hinaus bis zum 31. August 2022 verlängert. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. April 2022 beschlossen.

Was bedeutet das?

Geflüchtete aus der Ukraine, die noch keine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten haben, können sich weiterhin legal in Deutschland aufhalten. Diejenigen, die noch nach Deutschland kommen, können vereinfacht in das Bundesgebiet einreisen.

Weitere Hinweise

Aktuelle Informationen zur Lage in der Ukraine finden Sie online auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes der Bundesregierung.

Aktuelle Informationen zur Lage in der Ukraine finden Sie online auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes der Bundesregierung.