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Logopädin / Logopäde

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Diagnose und Therapie von Störungen der Stimme, der Sprache, des Sprechablaufs sowie damit verbundener Hörstörungen bei Patienten aller Altersgruppen nach ärztlicher Verordnung;
  • Befunderhebung, Befunddokumentation, Behandlungsplanung, Einzel- und Gruppenbehandlung;
  • Beratung der Patienten mit Kommunikationsstörungen und ihrer Angehörigen;
  • Mitwirkung bei der Gesundheitsvorsorge und Früherkennung; Zusammenarbeit mit Ärzten, dem Behandlungsteam, Sozialarbeitern.

 

Tätigkeitsbereiche

  • Krankenhäuser, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen;
  • Therapiezentren, Tagesstätten für Sprachbehinderte und andere Sondereinrichtungen;
  • Sprachheilschulen, Sonderkindergärten;
  • Gesundheitsämter;
  • Ärztliche Fachpraxen bzw. interdisziplinäre Gemeinschaftspraxen;
  • Tätigkeit in eigener Praxis.

 

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

Gesetz über den Beruf des Logopäden vom 7. Mai 1980 (BGBl. I Seite 529);
(LogAPrO) vom 1. Oktober 1980 (BGBl. I Seite 1892), in den derzeit geltenden Fassungen.

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • Realschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung oder
    Hauptschulabschluß und eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2jähriger Dauer;
  • Gesunde und belastungsfähige Stimme, Musikalität, eine möglichst dialektfreie Artikulation.

 

Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung

3 Jahre (Vollzeit),
mindestens 1.740 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht, 2.100 Stunden praktische Ausbildung.

Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Logopädenausbildung anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet werden.

Die staatliche Prüfung umfaßt einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Logopädin" oder "Logopäde" erteilt.

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, insbesondere fachliche Spezialisierungen.
Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten z. B. auf den Gebieten der Logopädie, der Gesundheitswissenschaften oder der Medizinpädagogik.

Ausbildungsstätten

  • Institut für Alten- und Krankenpflege Potsdam, Schule für Logopädie
  • Akademie der Gesundheit Berlin/Brandenburg e.V., Campus Eberswalde, Schule für Logopädie
  • Akademie für Sozial- und Gesundheitsberufe gGmbH, Schule für Logopädie, Potsdam

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Diagnose und Therapie von Störungen der Stimme, der Sprache, des Sprechablaufs sowie damit verbundener Hörstörungen bei Patienten aller Altersgruppen nach ärztlicher Verordnung;
  • Befunderhebung, Befunddokumentation, Behandlungsplanung, Einzel- und Gruppenbehandlung;
  • Beratung der Patienten mit Kommunikationsstörungen und ihrer Angehörigen;
  • Mitwirkung bei der Gesundheitsvorsorge und Früherkennung; Zusammenarbeit mit Ärzten, dem Behandlungsteam, Sozialarbeitern.

 

Tätigkeitsbereiche

  • Krankenhäuser, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen;
  • Therapiezentren, Tagesstätten für Sprachbehinderte und andere Sondereinrichtungen;
  • Sprachheilschulen, Sonderkindergärten;
  • Gesundheitsämter;
  • Ärztliche Fachpraxen bzw. interdisziplinäre Gemeinschaftspraxen;
  • Tätigkeit in eigener Praxis.

 

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

Gesetz über den Beruf des Logopäden vom 7. Mai 1980 (BGBl. I Seite 529);
(LogAPrO) vom 1. Oktober 1980 (BGBl. I Seite 1892), in den derzeit geltenden Fassungen.

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • Realschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung oder
    Hauptschulabschluß und eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2jähriger Dauer;
  • Gesunde und belastungsfähige Stimme, Musikalität, eine möglichst dialektfreie Artikulation.

 

Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung

3 Jahre (Vollzeit),
mindestens 1.740 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht, 2.100 Stunden praktische Ausbildung.

Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Logopädenausbildung anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet werden.

Die staatliche Prüfung umfaßt einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Logopädin" oder "Logopäde" erteilt.

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, insbesondere fachliche Spezialisierungen.
Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten z. B. auf den Gebieten der Logopädie, der Gesundheitswissenschaften oder der Medizinpädagogik.

Ausbildungsstätten

  • Institut für Alten- und Krankenpflege Potsdam, Schule für Logopädie
  • Akademie der Gesundheit Berlin/Brandenburg e.V., Campus Eberswalde, Schule für Logopädie
  • Akademie für Sozial- und Gesundheitsberufe gGmbH, Schule für Logopädie, Potsdam