Hauptmenü

Eltern mit Behinderungen

Eltern mit Beeinträchtigungen brauchen mitunter Unterstützung, wenn sie mit ihren Kindern zusammenleben. Können Familie, Freundinnen und Freunde nicht helfen, stehen den Eltern einfühlsame und kompetente Ansprechpersonen zur Seite.

Alltag mit Kindern selbstbestimmt gestalten

Die Unterstützung von Müttern und Vätern mit Behinderung ist ausdrücklich als mögliche Assistenzleistung im Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert. Ziel ist es, den Alltag mit dem Kind bzw. den Kindern selbstbestimmt zu gestalten und für dessen bzw. deren Wohl zu sorgen. Die Leistungen unterscheiden sich je nach Lebenslage, familiärer Situation und Art der Behinderung oder chronischen Erkrankung. In der Praxis wird zwischen Begleiteter Elternschaft und Elternassistenz unterschieden.

Begleitete Elternschaft

Die Begleitete Elternschaft richtet sich an Eltern bzw. Mütter oder Väter mit bspw. einer geistigen oder psychischen Beeinträchtigung. Sie werden dabei unterstützt, die Grundbedürfnisse ihres Kindes bzw. ihrer Kinder wahrzunehmen, zu verstehen und ihnen nachzukommen. Die Begleitete Elternschaft ermöglicht den Familien eine dauerhafte und gemeinsame Lebensperspektive. Die Eltern werden bei der Erziehung und Versorgung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder unterstützt. Pädagogische Fachkräfte leiten die Eltern an und beraten und begleiten sie, damit sie ihre Elternrolle wahrnehmen können.

Die beiden Unterstützungs-Systeme „Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe für die Teilhabe-Bedarfe der Eltern inklusive der Wahrnehmung ihrer Elternrolle“ und die „Sozialpädagogische Familienhilfe zur Unterstützung der Mütter und / oder Väter in ihrer Elternrolle und bei der Erziehung Ihres Kindes oder ihrer Kinder“ – müssen gemeinsam gedacht und entsprechend am Teilhabeplan-Verfahren beteiligt werden.

Weitere Informationen

Elternassistenz

Elternassistenz unterstützt in der Regel Eltern mit Behinderungen (z.B. Sehbehinderung, Gehörlosigkeit). Zu den Angeboten der Elternassistenz gehören u.a. die Pflege und Versorgung des Kindes, Assistenz bei altersgerechter Entwicklung des Kindes, Unterstützung im Haushalt, Begleitung außerhalb der Wohnung, Betreuung des Kindes während der Therapiezeiten des behinderten Elternteils und auch Mobilitätshilfen.

Weitere Informationen

Zurück zu "Vor und nach der Geburt eines Kindes"