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Die Landesbeauftragten stellen sich vor

Die Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Integrationsbeauftragte und die Beauftragte des Landes Brandenburg für die Belange der Menschen mit Behinderungen werden jeweils auf Vorschlag der Sozialministerin beziehungsweise des Sozialministers durch Beschluss der Landesregierung ins Amt berufen.
Der Landesseniorenbeauftragte wurde vom für Soziales zuständigen Mitglied der Landesregierung berufen.
Die Stelle einer/s unabhängigen Landestierschutzbeauftragten des Landes Brandenburg ist mit Beschluss des Landtages 2017 eingerichtet worden.
Die Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Beauftragte des Landes Brandenburg für die Belange der Menschen mit Behinderungen sind für die Dauer der Legislatur-periode ernannt.
Die Beauftragten üben ihre Tätigkeit unabhängig, weisungsfrei und ressortübergreifend aus.
Organisatorisch sind die Beauftragten im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) angebunden
Mai 2023

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