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Bundesrat / Arbeitsministerin Diana Golze: Ausnahmen vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose aufheben

- Erschienen am 31.03.2017 - Pressemitteilung 050/2017

Die Ausnahmen vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose sollen aufgehoben werden. Der Bundesrat stimmte heute mehrheitlich für einen entsprechenden Antrag der Länder Thüringen, Berlin und Brandenburg. Brandenburgs Arbeitsministerin Diana Golze sagte nach der erfolgreichen Abstimmung: „Die Ausnahmeregelung, dass der Mindestlohn für Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten nach Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nicht gilt, war von Anfang an umstritten. Sie ist diskriminierend und außerdem nahezu wirkungslos geblieben. Langzeitarbeitslose brauchen Arbeit, die gut bezahlt wird sowie Motivation und Anreize.“

Die durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführte Evaluation hat gezeigt, dass die Ausnahmeregelung nur in sehr wenigen Fällen zur Anwendung kam und keinen signifikanten Effekt auf den Lohn hatte. Die Regelung hat nicht zur verstärkten Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt geführt.

Diana Golze: „Die große Herausforderung ist es, Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit zu geben, etwas Sinnvolles zu tun. Dazu braucht es keine Ausnahmen vom Mindestlohn, sondern verstärkte Hilfe bei der Wiedereingliederung in Arbeit. Dafür benötigen wir ein breites gesellschaftliches Engagement. Langzeiterwerbslose, die oft über viele Jahre von sehr wenig Geld leben, müssen auf vieles verzichten: auf kulturelle Teilhabe, auf Bildung und vieles mehr. Leben Kinder im Haushalt, ist es besonders schlimm. Es fehlt ihnen dabei nicht nur Geld, sondern es mangelt an vielem, das sie auf ihrem Weg in ein erfülltes und erfolgreiches Leben brauchen.“

Mit dem heute beschlossenen Antrag fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Ausnahmen vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose abzuschaffen.