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89. Gesundheitsministerkonferenz: Öffentlichen Gesundheitsdienst weiter stärken

- Erschienen am 30.06.2016 - Pressemitteilung 102/2016

Die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes stand im Mittelpunkt der zweitägigen 89. Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK), die heute in Rostock-Warnemünde zu Ende ging. Brandenburgs Gesundheitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt sagte zum Abschluss: „Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist im Gesundheitswesen unverzichtbar und muss auch künftig alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen erreichen können. Angesichts der politischen Herausforderungen, die sich aus der veränderten Zusammensetzung unserer Bevölkerungsstruktur ergeben, ist das gerade in einem Flächenland wie Brandenburg eine besonders große Herausforderung.“

Bei der 89. GMK haben alle 16 Bundesländer einstimmig einen Entwurf eines neuen Leitbildes für einen starken Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beschlossen. Darin heißt es unter anderem: „Für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung erlangen, insbesondere in ländlichen Räumen und ebenso in sozialen Brennpunkten, regionale bzw. lokale Konzepte einen immer höheren Stellenwert. Dort ist demografisch und sozioökonomisch bedingt ein hoher Versorgungsbedarf für die Bevölkerung einerseits und häufig ein Fachkräfte- und Angebotsmangel andererseits zu verzeichnen.“ Das Leitbild soll die Grundlage für die weitere Diskussion mit der kommunalen Ebene und den maßgeblichen Verbänden und Institutionen bilden.

Hartwig-Tiedt erklärte: „Die Länder haben sich in den vergangenen Jahren sehr für die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes eingesetzt. Regionale Abstimmungsprozesse für eine bessere Gesundheitsversorgung wurden deutlich verbessert. Die Arbeit des ÖGD muss angesichts seiner zusätzlichen Aufgaben im Rahmen des demografischen Wandels und der Flüchtlingsbewegungen aber auch künftig effizient und effektiv sein. Gerade bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes, das im vergangenen Jahr verabschiedet wurde, spielt der ÖGD eine wichtige Rolle. Dafür brauchen wir deutlich mehr Ärztinnen und Ärzte, die im ÖGD arbeiten wollen. Deshalb wollen die Länder, dass der Themenschwerpunkt ‚Öffentliche Gesundheit‘ noch stärker in das Medizinstudium und damit in die Ausbildung der angehenden Ärztinnen und Ärzte eingebunden wird. Sie müssen bereits in ihrer Ausbildung den ÖGD kennen lernen und hier praktische Erfahrungen sammeln.“

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung der 89. GMK waren die Berufe des Gesundheitswesens. Brandenburg hat unter anderem den Antrag „Erweiterte Delegation ärztlicher Leistungen“ unterstützt. Mit diesem Antrag bitten die Länder die Bundesregierung, zu prüfen, ob durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden können, die es erlauben, dass Ärztinnen und Ärzte Aufgaben an Fachkräfte anderer Bereiche wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie abgeben.

Hartwig-Tiedt betonte: „Gesundheitsversorgung braucht viele Hände. Nicht nur Ärztinnen und Ärzte versorgen die Patienten, sondern auch diverse andere Berufsgruppen des Gesundheitswesens. Es ist wichtig zu schauen, wer kann was an welcher Stelle und mit welcher Qualifikation am besten und effektivsten leisten und wie können Ärztinnen und Ärzte entlastet werden. Dabei gibt es große Potenziale bei Gesundheitsfachberufen zum Beispiel in der Physiotherapie, Ergotherapie, Gesundheits- und Krankenpflege oder Logopädie. Entscheidend sind allerdings die richtigen Ausbildungsinhalte. Denn die Delegation von ärztlichen Aufgaben kann nur an entsprechend qualifizierte Berufsgruppen erfolgen. Es ist gut, dass sich die GMK in diesem Jahr intensiv mit der Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Berufen im Gesundheitswesen beschäftigt hat.“

Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung, bundesgesetzliche Möglichkeiten für Modellvorhaben zur Erprobung der Übernahmen eigenständiger Versorgungsverantwortung durch Gesundheitsfachberufe zu schaffen. In solchen Modellvorhaben soll erprobt werden, dass Logopädinnen und Logopäden, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten für bestimmte Indikationen direkt Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen können. Hartwig-Tiedt: „Das könnte Ärztinnen und Ärzte zusätzlich entlasten.“

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben der ambulanten und stationären Versorgung ein zentraler Bereich des Gesundheitswesens. Unter der Bezeichnung ÖGD werden alle Einrichtungen des öffentlichen Dienstes des Bundes, der Länder und Kommunen zusammengefasst, die sich mit den Aufgabenbereichen Gesundheitshilfe und Gesundheitsschutz und der Aufsicht über die Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens befassen. Zuständig für diese Aufgabenbereiche sind die Länder. Die Hauptaufgaben des ÖGD liegen in der Bevölkerungsmedizin, der Prävention und gesundheitlichen Aufklärung sowie der Gesundheitsförderung. Im Rahmen des Gesundheitsschutzes soll der ÖGD übertragbare Krankheiten verhindern und bekämpfen, indem er darauf hinwirkt, in der Bevölkerung oder in besonders gefährdeten Gruppen einen ausreichenden Impfschutz aufrechtzuerhalten. Die Aufgaben des ÖGD werden vor allem von den Gesundheitsämtern wahrgenommen.

Der GMK gehören die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister sowie die Gesundheitssenatorinnen und Gesundheitssenatoren aller 16 Bundesländer an. Weitere Infos im Internet unter www.gmkonline.de.

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Ident-Nr
102/2016
Datum
30.06.2016
Rubrik
Gesundheit